Firmenwagen - Vollkasko auf ?

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Zaiga

Reguläres Mitglied
05.08.2019
49
1
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Hallo zusammen,

wenn ich mir über meine Firma einen Firmenwagen lease, auf wenn sollte ich dann die Vollkasko abschließen?
Ich finde im Internet bei den ganzen vergleichen keine "Optionen" auf Firma.

Oder ist es möglich die Vollkasko auf mich abzuschließen und die Firma bezahlt diese einfach als Betriebskosten?

Danke Gruß
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.916
618
CGN
wenn es Deine Firma ist, solltest Du ja ein bisschen Ahnung von so Themen wie Rechtsformen, Geschäftsführung, Buchführung und Steuer haben. Wenn Du eine solche Frage in einem Forum stellen musst, statt sie Dir selbst zu beantworten, würde ich generell das Thema "meine Firma" nochmal überdenken. Davon, dass das hier ein Vielflieger-Forum ist, ganz abgesehen.

Egal, zu Deiner Frage:

Wenn es eine (Deine) Personengesellschaft ist, dann schließt Du den Vertrag einfach auf Dich persönlich ab und gibst das Firmenkonto (was ja auch auf Deinen Namen läuft) an, fertig. Die Versicherung muss im Prinzip überhaupt nicht erfahren, dass es eine dienstliche Nutzung ist (sofern es vom Tarif nicht ausgeschlossen ist). Sofern das Fahrzeug eine Betriebsausgabe ist (dafür gibt's ja Kriterien, ggf. Fahrtenbuch), ist es die Versicherung auch.

Wenn es eine Kapitalgesellschaft ist, ist Deine Firma eine juristische Person. In diesem Fall muss die auch den Vertrag abschließen und bezahlen. Und im Zweifelsfall kannst Du eine Direktversicherung, die Dir online keine Möglichkeit eines Firmen-Vertrages bietet, nicht nutzen. Dafür hat man oftmals aber seinen Haus- und Hof-Versicherungsmenschen (der sich auch um so Dinge wie Betriebshaftpflicht etc. kümmert), der wäre sowieso mein erster Ansprechpartner.

Soviel als Faustregel. Natürlich gibt es Ausnahmen - die Rechtsform "KG" z.B. passt nur so halb in dieses Schema.

Und es gibt auch Versicherungs-Menschen, die etwas "bauen" können. Z.B. läuft mein GmbH-Motorrad über einen privaten Sammel-Vertrag meiner Mutter (sie bekommt da >40 Jahre Schadenfreiheitsrabatt, auch wenn sie überhaupt keinen Motorradführerschein hat. Hätte ich den Vertrag auf mich oder die GmbH übernommen, wäre der Rabatt auf das Alter meines Motorradführerscheins gekürzt worden), wird vom GmbH-Konto abgebucht, die Abrechnungen gehen an sie. (Da keine Vorsteuer drin ist, und da die Betriebsausgabe über das Kennzeichen ja eindeutig einem Fahrzeug von uns zuzuordnen ist, hat das Finanzamt da auch bei Prüfungen keine Probleme mit gehabt).

Aber auch das geht eben nur, wenn auf Versicherungs-Seite jemand sitzt, der das kann (was Direktversicherungen u.U. ausschließt).
 

Zaiga

Reguläres Mitglied
05.08.2019
49
1
Danke für die Antwort!
(Fragen beziehen sich auf eine Kapitalgesellschaft)

-Wie funktioniert das ganze mit den SF Klassen bei zb. einer Versicherung auf eine Firma, gehört dann die SF anschließend der Firma - oder kann man evtl. seine eigene einbringen/rausnehmen?
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
1.816
3.981
DUS
Danke für die Antwort!
(Fragen beziehen sich auf eine Kapitalgesellschaft)

-Wie funktioniert das ganze mit den SF Klassen bei zb. einer Versicherung auf eine Firma, gehört dann die SF anschließend der Firma - oder kann man evtl. seine eigene einbringen/rausnehmen?


Kann man, aber :

Aber auch das geht eben nur, wenn auf Versicherungs-Seite jemand sitzt, der das kann (was Direktversicherungen u.U. ausschließt).
 

Zaiga

Reguläres Mitglied
05.08.2019
49
1
Verstehe ist das dann so das man seine Klasse der Firma "gibt" und sie wieder "wegnimmt" ?
Wie sind die Erfahrungen hier?
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.139
3.052
Z´Sdugärd
Verstehe ist das dann so das man seine Klasse der Firma "gibt" und sie wieder "wegnimmt" ?
Wie sind die Erfahrungen hier?


KANN, nicht MUSS. Das kommt natürlich ALLES auf deine Versicherung drauf an. Unsere hat für Firmenangehörige eine "Spezial Police". Das Problem ist eben das deine privat erfahrenen Rabatte nach Zeitraum X eben "weg" sind. Merkt jeder der mal 10 Jahre lang NUR einen Firmenwagen hatte und mal eben ein privates Auto versichern möchte. Hier kann die Versicherung durchaus "Firmenrabatte" auf den einzelnen Mitarbeiter umwälzen. Betonung auch KANN. Bei Versicherungen kocht jede ihr eigenen Süppchen. Von daher denke ich das dieser Fred hier nicht das bringen wird was du dir vorstellst. Hier hilft eben nur der Gang zu mehreren (am besten "neutralen") Versicherungsfachverkäufern.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Oder ist es möglich die Vollkasko auf mich abzuschließen und die Firma bezahlt diese einfach als Betriebskosten?
machen im Sinne von "handwerklich tun" kannst du das selbstverständlich schon
du kannst dir auch einfach 10.ooo Euro von der Firma aufs Privatkonto überweisen, sofern du Konto- und Zahlungsvollmachten besitzen solltest
kein Mensch wird dich vermutlich erstmal händisch daran hindern ...

musst halt damit rechnen, dass der nächste Betriebsprüfer dir das rauswerfen wird, es also nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden wird
stattdessen wird es steuerlich sehr wahrscheinlich als verdeckte Ausschüttung, und/oder verdeckte Lohnzusatzleistung und/oder verdeckte Gewinnmitnahme gewertet werden, was letztlich sowieso alles irgendwie dasselbe ist, und du und die Firma müssen nachversteuern ...

... vielleicht aber hast du Glück und der Betriebsprüfer übersiehts

Gefahr halt:
es wird lange Jahre von der Prüfung übersehen und irgendwann fällts doch mal nem Betriebsprüfer auf
dann versteuerst du u.U. nen großen Brocken auf einmal nach

je nach Wagengröße, Versicherung etc.

kann aber auch sein, dass dich dein Steuerberater bereits drauf hinweist, weil er sich nicht haftbar machen will, wenn auch er das so einfach durchgehen läßt
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.916
618
CGN
musst halt damit rechnen, dass der nächste Betriebsprüfer dir das rauswerfen wird, es also nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden wird
stattdessen wird es steuerlich sehr wahrscheinlich als verdeckte Ausschüttung, und/oder verdeckte Lohnzusatzleistung und/oder verdeckte Gewinnmitnahme gewertet werden,

wenn das Fahrzeug ansonsten zweifelsfrei (Kaufpreis-Zahlung, Zulassungsnehmer, im Anlagevermögen aufgenommen) ein Firmenfahrzeug ist, dürfte es auch bei der Versicherung genau gar keine Diskussion geben, ob das eine Betriebsausgabe ist oder nicht. Der einzige Haken ist, dass der Beleg nicht korrekt ist, weil er nicht an die GmbH geht. Die strengen Vorgaben gelten aber nur für die zu ziehende Vorsteuer, die es bei einer Versicherung nicht gibt. Darum kann man das ganz entspannt sehen.

(Das heißt nicht, dass sich nicht trotzdem jemand findet, der schon mal an völlig anderer Stelle Ärger mit dem Finanzamt hatte und darum per se hier den Eindruck erweckt, man müsse vor Buchprüfern mehr Angst haben als ein Schwarzer vor einem US-Cop. Oder dass jemand die Anekdoten-bei-Rotwein-und-Klößen seines befreundeten Steuerberaters zu ernst genommen hat und jetzt jemanden kennt der jemanden kennt bei dem genau das zu Gefängnis geführt hat).
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
... dürfte es auch bei der Versicherung genau gar keine Diskussion geben, ob das eine Betriebsausgabe ist oder nicht.
mit ziemlicher Sicherheit wirds da ne Diskussion geben.

so wie ich das verstanden habe:
Firma X least ein Fahrzeug und stellt es (Eigentümer, Arbeitnehmer, GF ??) A zur Verfügung
A versichert das Fahrzeug privat und bezahlt dafür die Prämie Y an die Versicherung ... pro Jahr meinetwegen
X überweist nun die Summe Y jährlich vom Firmenkonto auf das Privatkonto von A und zieht es in der G&V als Betriebskosten ab ...

... das gibt mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit ne Diskussion
ok, 98% ... wie schon gesagt, auch Betriebsprüfer finden nicht alles

und fraglich ist auch noch, ob der Steuer- und/oder Wirtschaftsprüfer von Firma X so eine G&V überhaupt unterschreiben würde ?!
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Und weshalb? Also was genau ist zu diskutieren?
sobald du bei Kapitalgesellschaften von Firmenkonten auf Privatkonten überweist, läuten da in aller Regel alle Alarmglocken ...

nehmen wir an A sei ein Arbeitnehmer, dürfte ihm das mit ziemlicher Sicherheit als geldwerte Gehaltserhöhung oberhalb der 40€ Grenze zugerechnet werden
bei der Frage, ob Betriebsausgabe ja oder nein, kann man dann wohl mit dem Prüfer rumstreiten ... je nach Finanzamt und Prüfer
mal haste Glück mal Pech

oder man macht es halt wasserdicht
Firma least und Firma versichert auch
dann ist alles paletti

Arbeitnehmer versteuert dann nur noch nach der 1% Regel
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.916
618
CGN
nehmen wir an A sei ein Arbeitnehmer, dürfte ihm das mit ziemlicher Sicherheit als geldwerte Gehaltserhöhung oberhalb der 40€ Grenze zugerechnet werden

Weil man generell Arbeitnehmern keine verauslagten Kosten erstatten darf?

Was ist denn dann mit Tankquittungen, Waschen, Notfall-Reparaturen (kann ja immer Mal vorkommen, dass Tank- oder Firmenkreditkarte nicht akzeptiert werden)?


bei der Frage, ob Betriebsausgabe ja oder nein, kann man dann wohl mit dem Prüfer rumstreiten ... je nach Finanzamt und Prüfer
mal haste Glück mal Pech

Den Prüfer, der ernsthaft in Frage stellt dass eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung eines Firmen-KFZ eine Betriebsausgabe ist, möchte ich sehen.



oder man macht es halt wasserdicht
Firma least und Firma versichert auch
dann ist alles paletti

Arbeitnehmer versteuert dann nur noch nach der 1% Regel

Das hat ja niemand bezweifelt, dass der übliche Weg der beste ist.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Das hat ja niemand bezweifelt, dass der übliche Weg der beste ist.
eben, und wenn du nicht den üblichen Weg beschreitest, musst du halt gucken, was dabei rauskommt
aber das sagte ich in #9 bereits

kannst dir als Eigentümer mit Kontovollmacht ja auch mal einfach 10.ooo Euro aufs Private überweisen, und schauen, ob die versteckte Ausschüttung keiner findet
 
R

rolst01

Guest
Das kleine hier: „o“ ist übrigens ein Buchstabe. Im Gegensatz zu diesem Zeichen: „0“, das ist eine Zahl.
Ja die Tasten liegen dicht beieinander für Wurstfinger...
 
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