Regeln und Geldwerter Vorteil bei "halbprivaten" Flügen

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Wunderheiler

Neues Mitglied
18.12.2019
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Hallo werte Community,

nach einiger Zeit als stiller und unregistrierter Mitleser hab ich ein Problem bzw. eine Frage bei der ich Hilfe gebrauchen könnte.

Ich bin beruflich auf (Auslands-)Montage tätig und hatte bisher mit meiner Firma die Vereinbarung, dass ich von meinen Arbeitseinsätzen nicht unbedingt in die Firma zurückfliegen muss, sondern auch zu einem Teil meiner Familie ins (andere ;) ) Ausland fliegen kann. Die Absprache war, dass die Firma keinen Nachteil haben solle, entsprechend hab ich, wenn nötig, meine Aufenthalte etwas verlängert und meine Reisezeit gedeckelt und die Mehrkosten, die Teilweise angefallen sind, auszugleichen.

Jetzt hatten wir wohl einen Wirtschaftsberater (oderso) in der Firma und er meinte das die aktuelle Regelung nicht rechtens wäre und ich die Reisekosten als geldwerten Vorteil versteuern müsse. Soweit so gut, dass wäre für mich soweit akzeptabel, viel "schlimmer" war die Aussage von meinem Boss, dass ein "halb privater" Flug rechtlich nur möglich ist, wenn ich nachweise das die Kosten im vergleichbaren Rahmen liegen. Laut seiner Aussage würde es aber den Prüfer nicht interessieren, wenn ich die oben genannten Maßnahmen ergreifen würde um die Kosten zwar nicht vergleichbar zu machen (das ist je nach Einsatzort manchmal einfach unmöglich), sondern durch die längeren Trips etc quasi auszugleichen. Ist das wirklich so der Fall?

Hat einer ein ähnliches "Problem" oder kennt sich mit der rechtlichen Lage genauer aus?
Quasi alles was ich an diesen privaten Flügen gefunden habe, bezog sich auf Mitarbeiter von Fluglinien etc.

Ich bedanke schonmal mich im Voraus!


*edit: Vielleicht wäre die Frage besser im "Reiselust & Reisefrust" Bereich aufgehoben... Falls das einer Verschieben könnte, wäre es klasse.
 
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MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
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Soweit ich weiß ist die Regelung wie folgt:

Der Private Anteil der Reise darf den Anteil der Dienstreise nicht überschreiten. Bist du also dienstlich sieben Tage unterwegs, darfst du maximal sechs Tage Privat davor- oder dahinter hängen.
Der Teil mit dem Vergleichsangebot ist ebenfalls korrekt. A (Arbeitgeber/normaler Arbeitsplatz) - B (Ziel der Dienstreise) - A (Arbeitgeber/normaler Arbeitsplatz) wird als Referenz hergenommen. Dein Flug A - B - C (Anderes Ziel) darf nicht mehr kosten, bzw. die Mehrkosten müssen ausgeglichen werden. Wichtig sind hier "echte" Angebote, es muss also z.B. vom selben (Dienst-)Reisebüro kommen, und muss auch ein Reales Angebot sein (und kein Tarif, der an dem Tag z.B. gar nicht funktioniert).
 
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Wunderheiler

Neues Mitglied
18.12.2019
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Erstmal Danke für die Antwort!

Soweit ich weiß ist die Regelung wie folgt:

Der Private Anteil der Reise darf den Anteil der Dienstreise nicht überschreiten. Bist du also dienstlich sieben Tage unterwegs, darfst du maximal sechs Tage Privat davor- oder dahinter hängen.

Das trifft auf mich eigentlich nicht zu. Ich flieg direkt zum Arbeitsort und wieder zurück. Nur halt nicht vom Firmen-/Heimatort.

Der Teil mit dem Vergleichsangebot ist ebenfalls korrekt. A (Arbeitgeber/normaler Arbeitsplatz) - B (Ziel der Dienstreise) - A (Arbeitgeber/normaler Arbeitsplatz) wird als Referenz hergenommen. Dein Flug A - B - C (Anderes Ziel) darf nicht mehr kosten, bzw. die Mehrkosten müssen ausgeglichen werden. Wichtig sind hier "echte" Angebote, es muss also z.B. vom selben (Dienst-)Reisebüro kommen, und muss auch ein Reales Angebot sein (und kein Tarif, der an dem Tag z.B. gar nicht funktioniert).

Ok, das wäre blöd. Also kann ich nicht argumentieren, dass " A-B-A Überstundenausgleich zuhause A-B-A Überstundenausgleich zuhause A-B-A" teurer ist als mein "C(A)-B-C Überstundenausgleich abseits von zuhause C-B-C(A)"?

Das mit dem Nachweis ist aber auch irgendwie schwammig. Ich hab 3 Flughäfen in akzeptabler Entfernung, wobei der nächstgelegene von uns quasi nicht genutzt wird, weil begrenzte Verfügbarkeit und/oder teuer. Kann ich den dann trotzdem als Vergleichspunkt nehmen?

Das mit dem BRKGVwV ist aber auch schwierig. Da steht was von "auf die durch die Erledigung des Dienstgeschäfts zusätzlich entstehenden Kosten begrenzt." Aber mein "Dienstgeschäft" ist ja eigentlich auf die einzelnen Trips begrenzt, sondern auf den kompletten Einsatz. Demnach würden da, in meinen Augen, keine höheren Ausgaben anfallen wenn ich den gesamten Reiseplan darauf abstimme.

Dürfte ich denn den Leihwagen zum Flughafen wenigstens zu den Flugkosten addieren oder würde da dann auch davon ausgegangen werden, dass ich zum Flughafen laufe?
 

Wunderheiler

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Martin.Berlin

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07.07.2010
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TXL
Aufpassen, das Bundesreisekostengesetz gilt nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder ähnliche Einrichtungen. Es gilt nicht für die Privatwirtschaft.
Wenn bei Deinem AG die Steuerprüfung vorbeischaut, dann prüfen die gerne im Bereich Dienstreisen und Gästebewirtung, weil da immer was zu finden ist. Mitleser hat es ja schon oben beschrieben: Falls die Kosten vergleichbar oder günstiger, ist es OK.Mehrkosten musst Du privat tragen. Zeitlich muß der geschäftliche Anteil größer als der private Anteil sein. Vielleicht solltest Du bei Deiner Familie im anderen Ausland einen zweiten Wohnsitz geltend machen? Dann wäre es eben auch nur eine Reise nach Hause.
MB
 
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OneMoreTime

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23.04.2019
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Nur so zum Verständnis, du bist bei einer Firma in D beschäftigt? Du arbeitest in Land A und wohnst in Land B? Und du fliegst immer zwischen A und B hin und her ohne nach Deutschland zu reisen?
 
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18.12.2019
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Nur so zum Verständnis, du bist bei einer Firma in D beschäftigt? Du arbeitest in Land A und wohnst in Land B? Und du fliegst immer zwischen A und B hin und her ohne nach Deutschland zu reisen?
Genau, ich bin bei einer Firma in Deutschland, nahe meines Heimatortes beschäftigt. Je nachdem wo wir gerade ein Projekt haben, dass kann in der Nähe oder auch weit weg wie im mittleren Osten oder Australien sein. Mein Wohnsitz ist in Deutschland, ja. Meine langjährige Freundin lebt aber im Ausland. Dementsprechend versuche ich, wenn es möglich ist, zu ihr zu fliegen und das natürlich direkt. Normalerweise klappt das, gerade innerhalb eines Projekts ganz gut, nur zu Beginn reise ich gelegentlich über Deutschland (wenn wir Werkzeuge und Bulli brauchen z.B.)

Aufpassen, das Bundesreisekostengesetz gilt nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder ähnliche Einrichtungen. Es gilt nicht für die Privatwirtschaft.
Wenn bei Deinem AG die Steuerprüfung vorbeischaut, dann prüfen die gerne im Bereich Dienstreisen und Gästebewirtung, weil da immer was zu finden ist. Mitleser hat es ja schon oben beschrieben: Falls die Kosten vergleichbar oder günstiger, ist es OK.Mehrkosten musst Du privat tragen. Zeitlich muß der geschäftliche Anteil größer als der private Anteil sein. Vielleicht solltest Du bei Deiner Familie im anderen Ausland einen zweiten Wohnsitz geltend machen? Dann wäre es eben auch nur eine Reise nach Hause.
MB

Danke für die Info!

Mein Punkt ist, was ist der Zeitraum für das "vergleichbar oder günstiger"? Mein aktuelles Projekt geht z.B. 7-9 Monate, wo wir normalerweise 5-6 Heimreisen mit Freizeitausgleich haben. Wenn ich meine Reisen auf 4 beschränke und dementsprechend länger am Stück auf dem Projekt und dann auch zuhause wäre, wäre alle Top. Wenn aber auf jeden Flug einzeln geschaut würde, dann wäre es schwierig bis unmöglich (außer vielleicht mit den Tricks, wenn ich wie oben beschrieben auf den teureren lokalen Flughafen ausweichen könnte oder einen Leihwagen zum Flughafen geltend machen könnte).

Das mit dem zweiten Wohnsitz ist schwierig. Es war zwar kein Problem dort Eigentum zu erwerben, für einen Wohnsitz bräuchte ich, so denke ich, ein Visum. Das dürfte dann schwieriger zu bekommen sein. Soweit bräuchte ich das aktuell nicht, weil ich per Touri-Visum quasi so oft wie möglich einreisen kann, solange ich nicht eine maximale Dauer (am Stück sowie pro Jahr) überschreite. Das wird mit meinem Job aber unmöglich.

Zumal mein Boss auch meinte das der Wohnort irrelevant ist, es zählt der Anstellungsort.
 
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Snow

Erfahrenes Mitglied
16.05.2017
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Hier sucht man zu den Standardreisedaten nach der günstigsten Verbindung (zu viele Stopps und lange Layovers werden ausgeschlossen), speichert die Verbindung, sucht nach der Verbindung zu den gewünschten Daten und darf sie bei vergleichbarem Preis buchen. Da eine Reise in der Regel eine Arbeitswoche dauert, ist das zumindest bei Verlängerungen des Aufenthalts kein Problem (da Nacht Sa/So überschritten). Alles im selben Buchungstool.