Handy neu gekauft, nun defekt, wie bzgl. Austausch vorgehen?

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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.824
3.429
STR
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Hallo zusammen,

meine +1 hat ein Handy bei Amazon (Marketplace) neu gekauft. Dieses Handy hatte nach wenigen Tagen bei normaler Benutzung auf der Rückseite einen Riss entwickelt. Der Riss war nur sicht-, nicht jedoch spürbar und hat sich innerhalb weniger Stunden weiter vergrößert.
Daraufhin haben wir das Handy innerhalb von 14 Tagen nach Kauf zurückgeschickt. Da meine +1 zwingend ein Handy braucht, haben wir von einem anderen Händler ein neues Handy gekauft. Dass wir dadurch ggf. Nachteile haben, weil wir vorschnell ein zweites Handy gekauft haben, ist mir bewusst. Wichtig war, dass wir ein nutzbares Handy für meine +1 haben.

Nun schreibt der Händler:

[FONT=&quot]Bei der Überprüfung Ihres Gerätes ist uns aufgefallen, dass die Rückseite Ihres Gerätes gesprungen ist. Dieser Defekt ist auf Fremdeinwirkung zurückzuführen.[/FONT]

[FONT=&quot]Eine Rücknahme Ihres Gerätes ist ausgeschlossen.[/FONT]

Nun ist es so, dass das wie gesagt bei normalem Gebrauch entstanden ist. Vllt. war es ja gar nicht neu (sondern ein Rückläufer) und/oder das Gehäuse hat einen Materialfehler? Jedenfalls haben wir das Handy nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt. Frage: Was muss der Händler nun tun?
Am liebsten wäre mir eine Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises, da wir ja schon ein Handy haben. Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass der Händler das Recht zur Nachbesserung hat. Wäre auch okay, das ist dann ja sein gutes Recht. Ist das so?
Kann ich es dann nach der erfolgten Nachbesserung aufgrund Fernabsatzgesetz einfach trotzdem innerhalb von 14 Tagen (nach der letzten Nachbesserung) zurückschicken?

Wenn er nun weiterhin sagt, dass wir das selbst verursacht haben, bleibt dann nur der Klageweg, weil "Aussage gegen Aussage"? Ich hatte so einen Fall noch nie. Bisher haben meine Handys immer funktioniert.

Viele Grüße
mf_2
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Wie kann man den nur so um den heissen Brei rumreden? Sony oder Apple Glas Backcover? Wen ja: normal das die reisen.

Fernabgabengesetz existiert scho ewig nicht mehr.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.318
503
STR
Um ehrlich zu sein wird es am besten für Deine Nerven sein, wenn Du das defekte Gerät selbst verkaufst. Irgend jemand wird das schon reparieren und es Dir abkaufen.

Wenn du den anderen Weg gehen willst würde ich empfehlen über die Seriennummer zu prüfen ob und wann das Gerät zum ersten Mal aktiviert wurde. Bei Apple geht das z.Bsp. über diese Seite.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Stimmt. Über die bekommst in der Tat fix raus obs ein "gebrauchtes" zu Neupreis war. Gibts auch für Samsung.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.348
637
lej, sxf, txl
wer garantiert eigentlich das hier
Jedenfalls haben wir das Handy nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt

Ich denke der Händler verhält sich korrekt. Vielleicht kannst du das Handy noch immer in der Familie weiter gebrauchen...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Hallo zusammen,

meine +1 hat ein Handy bei Amazon (Marketplace) neu gekauft. Dieses Handy hatte nach wenigen Tagen bei normaler Benutzung auf der Rückseite einen Riss entwickelt. Der Riss war nur sicht-, nicht jedoch spürbar und hat sich innerhalb weniger Stunden weiter vergrößert.
Daraufhin haben wir das Handy innerhalb von 14 Tagen nach Kauf zurückgeschickt. Da meine +1 zwingend ein Handy braucht, haben wir von einem anderen Händler ein neues Handy gekauft. Dass wir dadurch ggf. Nachteile haben, weil wir vorschnell ein zweites Handy gekauft haben, ist mir bewusst. Wichtig war, dass wir ein nutzbares Handy für meine +1 haben.

Nun schreibt der Händler:



Nun ist es so, dass das wie gesagt bei normalem Gebrauch entstanden ist. Vllt. war es ja gar nicht neu (sondern ein Rückläufer) und/oder das Gehäuse hat einen Materialfehler? Jedenfalls haben wir das Handy nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt. Frage: Was muss der Händler nun tun?
Am liebsten wäre mir eine Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises, da wir ja schon ein Handy haben. Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass der Händler das Recht zur Nachbesserung hat. Wäre auch okay, das ist dann ja sein gutes Recht. Ist das so?
Kann ich es dann nach der erfolgten Nachbesserung aufgrund Fernabsatzgesetz einfach trotzdem innerhalb von 14 Tagen (nach der letzten Nachbesserung) zurückschicken?

Wenn er nun weiterhin sagt, dass wir das selbst verursacht haben, bleibt dann nur der Klageweg, weil "Aussage gegen Aussage"? Ich hatte so einen Fall noch nie. Bisher haben meine Handys immer funktioniert.

Viele Grüße
mf_2

Ich würde dem Händler zurückschreiben, dass Du das Handy ja genau wegen dieses Fehlers zurückgeschickt hast und er Dir nachweisen möge, dass es kein Mangel vorlag. Und dass ich bei Amazon Market Place nicht einkaufen würde, ist Unsinn. Es gilt regelmäßig die Amazon A bis Z Garantie, so dass das im Zweifel so abgewickelt wird. Und die hat expressis verbis die Regelung:

"Sie haben die Ware erhalten, diese war jedoch beschädigt, defekt, entsprach nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung, es ist keine Reparatur oder Ersatzlieferung möglich, und der Verkäufer hat Ihnen den Kaufpreis oder die Versandkosten für Hin- und Rücksendung nicht oder nicht vollständig erstattet. Der Verkäufer hat eine Ersatzlieferung oder Gutschrift zugesagt, es wurde aber keine Gutschrift veranlasst, die veranlasste Gutschrift ist nicht korrekt oder die Ersatzlieferung wurde nicht gesendet."

Einfach böse zurückschreiben.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.389
678
Der Käufer schreibt doch, das Gerät war bei Lieferung offensichtlich mangelfrei und ohne Beschädigung. Sonst hätte der Käufer das Gerät wohl kaum in Betrieb genommen.

Der Riss ist -wieder Käufer angibt- aber erst bei der Benutzung entstanden und das lässt da wohl eher einen Gewaltschaden vermuten. Warum soll der Verkäufer da noch nachweisen, das kein Mangel vorlag?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Der Käufer schreibt doch, das Gerät war bei Lieferung offensichtlich mangelfrei und ohne Beschädigung. Sonst hätte der Käufer das Gerät wohl kaum in Betrieb genommen.

Der Riss ist -wieder Käufer angibt- aber erst bei der Benutzung entstanden und das lässt da wohl eher einen Gewaltschaden vermuten. Warum soll der Verkäufer da noch nachweisen, das kein Mangel vorlag?

Der Käufer schreibt nirgendwo, dass der Gerät bei Lieferung offensichtlich mangelfrei und ohne Beschädigung war. Und selbst wenn: Ordentiche Telefone entwickeln innerhalb der ersten sechs Monate keine Risse und wenn das dann doch der Fall ist, muss der Verkäufer nachweisen , dass kein Mangel vorlag. Der Verkäufer mag einen Gewaltschaden nachweisen oder zumindest plausibl machen, wenn er mag. Wird er aber gar nicht versuchen.

Die relevante Frage ist doch hier nicht die Ursachenforschung, sondern die Frage, wie ist dem OP interessengerecht zu helfen. Sonst wird immer den Juristen das Theoretisieren vorgeworfen. Jetzt kommt mal einer mit einem praktischen Vorschlag und jeder denkt über "könnte, hätte, sollte" nach. § 477 BGB regelt den Fall: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." Die Vermutung muss der Verkäufer wiederlegen, was er weder kann noch (im Falle eines Kaufs auf Amazon) wahrschlich nicht versuchen wird. Denn die "Unvereinbarkeit" kann er nicht beweisen.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Schwieriges Thema, wir hatten letztens bei einem 4 Wochen alten Notebook ein kaputtes Display.
Da sagen die Verkäufer auch immer alle unsachgemäser Gebrauch, ohne zu prüfen ob es nicht doch am Material lag. Selber nachweisen kann und soll man das ja eigentlich nicht müssen innerhalb der ersten 6 Monate...
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Und selbst wenn: Ordentiche Telefone entwickeln innerhalb der ersten sechs Monate keine Risse
Einspruch! Darum meine Frage oben. Es gibt diverse Geräte die haben einen Konstritionsfehlen und NATÜRLICH reist das Gehäuse/Display von selbst. Gerade Sony mit seinen "voll verglasten" Teilen ist so ein Kandidat.
 

bere

Aktives Mitglied
11.09.2018
169
55
Einspruch! Darum meine Frage oben. Es gibt diverse Geräte die haben einen Konstritionsfehlen und NATÜRLICH reist das Gehäuse/Display von selbst. Gerade Sony mit seinen "voll verglasten" Teilen ist so ein Kandidat.
Dann ist es aber eben ein Mangel der schon beim Kauf angelegt war und daher vom Verkäufer zu vertreten ist ;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Einspruch! Darum meine Frage oben. Es gibt diverse Geräte die haben einen Konstritionsfehlen und NATÜRLICH reist das Gehäuse/Display von selbst. Gerade Sony mit seinen "voll verglasten" Teilen ist so ein Kandidat.

Sag ich doch, ordentliche Telefone entwickeln keine Risse. Wenn die einen Konstruktionsfehler haben, sind sie mangelhaft. Das interessiert mich aber innerhalb der ersten sechs Monate gar nicht, das Teil geht zurück und wenn der Händler zu viel Zicken macht, löst die Amazon A-Z Garantie das. Innerhalb der ersten seche Monate gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bei Lieferung da war.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Den ganzen Aufwand spart man sich in der Tat, wenn man nur direkt bei Amazon kauft oder bei marketplace Händlern, die fulfillment über Amazon machen.
Bei reinen marketplace Händlern kaufe ich nichts mehr.

Wünschenswert wäre teilweise eine deutlichere Trennung. Habe letztens einen Beamer bestellt und der kam für mich überraschend nicht von Amazon. Rechnung lag natürlich auch nicht bei und Kommunikation nur auf Englisch, habe ihn wieder zurück geschickt.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
Hatte auch mal ein nagelneues HTC und innerhalb eines Tages nach Öffnen der Box haben sich jede Menge Haarrisse am Rahmen gebildet.
Von daher glaube ich eher dem OP. Habs selbst erlebt.
Ich achte bei Amazon käufen sofern es um teure Elektrogeräte geht (z.B TV) immer darauf, dass Amazon der Verkäufer ist.
 
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civili98

Erfahrenes Mitglied
19.07.2017
380
51
Hallo zusammen,

meine +1 hat ein Handy bei Amazon (Marketplace) neu gekauft. Dieses Handy hatte nach wenigen Tagen bei normaler Benutzung auf der Rückseite einen Riss entwickelt. Der Riss war nur sicht-, nicht jedoch spürbar und hat sich innerhalb weniger Stunden weiter vergrößert.
Daraufhin haben wir das Handy innerhalb von 14 Tagen nach Kauf zurückgeschickt. Da meine +1 zwingend ein Handy braucht, haben wir von einem anderen Händler ein neues Handy gekauft. Dass wir dadurch ggf. Nachteile haben, weil wir vorschnell ein zweites Handy gekauft haben, ist mir bewusst. Wichtig war, dass wir ein nutzbares Handy für meine +1 haben.

Nun schreibt der Händler:



Nun ist es so, dass das wie gesagt bei normalem Gebrauch entstanden ist. Vllt. war es ja gar nicht neu (sondern ein Rückläufer) und/oder das Gehäuse hat einen Materialfehler? Jedenfalls haben wir das Handy nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt. Frage: Was muss der Händler nun tun?
Am liebsten wäre mir eine Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises, da wir ja schon ein Handy haben. Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass der Händler das Recht zur Nachbesserung hat. Wäre auch okay, das ist dann ja sein gutes Recht. Ist das so?
Kann ich es dann nach der erfolgten Nachbesserung aufgrund Fernabsatzgesetz einfach trotzdem innerhalb von 14 Tagen (nach der letzten Nachbesserung) zurückschicken?

Wenn er nun weiterhin sagt, dass wir das selbst verursacht haben, bleibt dann nur der Klageweg, weil "Aussage gegen Aussage"? Ich hatte so einen Fall noch nie. Bisher haben meine Handys immer funktioniert.

Viele Grüße
mf_2

Grundsätzlich ist es so das du als Privatverkäufer durch das BGB geschützt bist. Deshalb wird in den ersten 6 Monaten nach Kauf davon ausgegangen, das der Defekt bereits bei Kauf bestand. Dadurch ist der Händler in der Pflicht nachzuweisen, das der Artikel bei Lieferung Mangelfrei war (sog. Beweislastumkehr 477 BGB). Da der Händler wohl nicht in den Karton geschaut hat wird er nicht nachweisen können, das der Artikel Mangelfrei war.

Wie du richtig geschrieben hast, hat er hier das Recht entweder Nachzubessern oder dir ein neues Smartphone zuzusenden. Dies ist in 439 BGB geregelt.

Bei Amazon gibt es hierzu die A-Z Garantie https://www.amazon.de/gp/help/customer/display?nodeId=886414 . Einfach nen Garantieantrag stellen, dann kümmert sich Amazon um dein Problem mit dem Händler. Musste das auch paar mal nutzen, bei Lieferungen aus Asien die nicht angekommen sind, dauert zwar ein paar Tage/Wochen aber hab immer das Geld zurück erhalten.

Viel Erfolg!
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.824
3.429
STR
Wie kann man den nur so um den heissen Brei rumreden? Sony oder Apple Glas Backcover? Wen ja: normal das die reisen.

Fernabgabengesetz existiert scho ewig nicht mehr.

Es geht um ein Samsung Galaxy S7 Edge.

Um ehrlich zu sein wird es am besten für Deine Nerven sein, wenn Du das defekte Gerät selbst verkaufst. Irgend jemand wird das schon reparieren und es Dir abkaufen.

Wenn du den anderen Weg gehen willst würde ich empfehlen über die Seriennummer zu prüfen ob und wann das Gerät zum ersten Mal aktiviert wurde. Bei Apple geht das z.Bsp. über diese Seite.

Ich habe die Seriennummer leider aktuell nicht vorliegen, da das Handy ja wieder beim Verkäufer ist.

Ich würde dem Händler zurückschreiben, dass Du das Handy ja genau wegen dieses Fehlers zurückgeschickt hast und er Dir nachweisen möge, dass es kein Mangel vorlag. Und dass ich bei Amazon Market Place nicht einkaufen würde, ist Unsinn. Es gilt regelmäßig die Amazon A bis Z Garantie, so dass das im Zweifel so abgewickelt wird. Und die hat expressis verbis die Regelung:

"Sie haben die Ware erhalten, diese war jedoch beschädigt, defekt, entsprach nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung, es ist keine Reparatur oder Ersatzlieferung möglich, und der Verkäufer hat Ihnen den Kaufpreis oder die Versandkosten für Hin- und Rücksendung nicht oder nicht vollständig erstattet. Der Verkäufer hat eine Ersatzlieferung oder Gutschrift zugesagt, es wurde aber keine Gutschrift veranlasst, die veranlasste Gutschrift ist nicht korrekt oder die Ersatzlieferung wurde nicht gesendet."

Einfach böse zurückschreiben.

Ich habe gerade die A bis Z Garantie gesucht, aber für meine Bestellung nicht finden könnenn. In der FAQ Sektion von Amazon heißt es, dass bei der Bestellung ein Button "Problem bei Bestellung" sein sollte, hinter dem sich dann die A bis Z Garantie verbirgt. Leider gibt es diesen Button nicht. Vielleicht liegt das daran, dass die Rücksendung schon ausgelöst wurde. Ich habe daher dem Verkäufer nun unter Erwähnung des §477 BGB nochmal geschrieben und eine Frist zur Rückerstattung (14 Tage) gesetzt. Mal sehen.

Auf jeden Fall vielen Dank an euch alle für die Hinweise & Hilfe!
 
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malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.389
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Es geht um ein Samsung Galaxy S7 Edge.



Ich habe die Seriennummer leider aktuell nicht vorliegen, da das Handy ja wieder beim Verkäufer ist.



Ich habe gerade die A bis Z Garantie gesucht, aber für meine Bestellung nicht finden könnenn. In der FAQ Sektion von Amazon heißt es, dass bei der Bestellung ein Button "Problem bei Bestellung" sein sollte, hinter dem sich dann die A bis Z Garantie verbirgt. Leider gibt es diesen Button nicht. Vielleicht liegt das daran, dass die Rücksendung schon ausgelöst wurde. Ich habe daher dem Verkäufer nun unter Erwähnung des §477 BGB nochmal geschrieben und eine Frist zur Rückerstattung (14 Tage) gesetzt. Mal sehen.

Auf jeden Fall vielen Dank an euch alle für die Hinweise & Hilfe!

Mich würde viel eher interessieren, wie es zu dem Riß kam. War der schon bei Lieferung, Ist der später vom Himmel gefallen, oder das Telefon vom Tisch?
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Den ganzen Aufwand spart man sich in der Tat, wenn man nur direkt bei Amazon kauft ...
Wobei es auch bei Amazon mal vorkommen kann, daß Tuttle und Buttle verwechselt werden.
Das sollte uns aber nicht davon abhalten, "nur direkt bei Amazon zu kaufen".
So wie wir uns ausschließlich aus dem Ersten Deutschen Fernsehen darüber informieren sollten, was gut für uns ist.

Von China lernen, heißt... äh, ja was jetzt genau?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Es geht um ein Samsung Galaxy S7 Edge.
...

Naja, das wird mit Sicherheit kein Gerät sein was vor kurzen produziert wurde. Das Handy wurde ja bereits ab März 2016 in D verkauft. Evtl. sogar ein Rückläufer oder ähnlich.
Persönlich wäre ich bei fast 4 Jahre alten Modellen zurückhaltend und hätte eher ein neues Modell wie das A50 gekauft.