Bauträger händigt Schlüssel nicht aus

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stouewa

Reguläres Mitglied
21.07.2019
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Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe ein folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann:

Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau vom Bauträger gekauft. Die Wohnung ist 600 km entfernt. Fertigstellungstermin war eigentlich November 2018, im Vertrag hat man sich ein Fenster bis Februar 2019 gelassen. Soweit okay.
Die Kommunikation war und ist bereits eine Katastrophe. Letztendlich wurde eine Übernahme der Wohnung für September 2019 terminiert. Am Abend vorher kam eine SMS in welcher mitgeteilt wurde, dass es nur eine Abnahme sein wird, eine Nutzung der Wohnung ausgeschlossen ist. Die Abnahme fand mit einem Gutachter unter Vorbehalt statt. Es waren diverse Mängel vorhanden. Ein Schlüssel wurde uns ausgehändigt. Letztendlich wurde die Nutzungsaufnahme für November 2019 mitgeteilt. Wir hatten schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Auf mehrfache Nachfrage wurde uns diese dann kurz bestätigt. Eine Mängelbeseitigung fand jedoch nicht statt. Im Gegenteil, es sind weitere, kleinere Mängel hinzugekommen.
Nach der Nutzungsaufnahme durch uns wurde die Wohnung zudem ohne vorherige Rücksprache bzw. Erlaubnis betreten. Es wurden wohl kleinere Arbeiten durchgeführt.

Für das Gemeinschaftseigentum stellte ein Gutachter ebenfalls diverse Mängel fest.

Zahlungen wurden durch uns bisher immer pünktlich und in voller Höhe geleistet, bisher 83,1 % der Kaufsumme.

Da eine Mängelbeseitigung noch aussteht und wir zudem weitere Schadensersatzansprüche haben (zusammen ca. 28000,-), wurden weitere Zahlungen durch uns nicht mehr vorgenommen.

Der Bauträger verlangt nun für die Übersendung der restlichen Schlüssel die Zahlung von 96,5 % (inkl. der 5% Sicherung, welche für unsere Forderungen auch gar nicht ausreichen würde) der Kaufsumme.

Wir haben den Bauträger mehrfach angeschrieben und eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Zunächst keine Reaktion. Dann ein Entgegenkommen, man bot uns ca. 20% unserer Schadensersatzansprüche/Mängel. Also nicht akzeptabel.

Probleme gab es übrigens mit allen Käufern. Viele haben jedoch gezahlt, um dem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Jetzt könnte man sagen, ich tausche einfach das Schloss aus. Es ist jedoch eine Schließanlage. Somit habe ich zwar Schlüssel für die Wohnung, aber immer nur noch einen für das Haus. Zudem stehen wir dann noch nicht im Grundbuch. Wir sind aktuell Besitzer, aber nicht Eigentümer. Sehe ich das so richtig?

Gibt es ähnliche Erfahrungen und kann jemand Tipps geben?

Danke im voraus

Ramon
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
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Ganz ehrlich: Als Privatmann hast Du letztendlich weder die Ahnung, noch die Eier (!), das richtig auszufechten. Da nehme ich mich selbst nicht aus, also nicht falsch interpretieren. Dein Gegenüber macht das nicht zum ersten mal, und sieht die Finanzen auch viel emotionsloser. Für Dich geht es um Deine Wohnung, und Dein Geld. Für den Bauträger um eine Nachkommastelle. Das ist keine faire Pokerpartie.

Auch deshalb: Übergib das einem Profi. Die Kosten dafür sind garantiert geringer als das suboptimale Ergebnis, dass Du selbst erkämpfen kannst.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Ich würde empfehlen, sich an einem in diesem Gebiet bewanderten Anwalt zu wenden. Wenn du Zahnschmerzen hast, fragst du doch hoffentlich auch nicht in einem Internetforum für Vielbahnfahrer nach einer Diagnose.

Wenn du Zahnschmerzen hast gehst du auch nicht zum Hautarzt - also einen entsprechend spezialisierten Anwalt aufsuchen - und nicht den der "um die Ecke" ist oder gerade Zeit hat.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.182
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Vermutlich hat der Bauträger sich bis zur Übergabe auch das Hausrecht zusichern lassen, so daß Du nicht einfach das Schloß austauschen kannst. Zudem bist Du wohl kein Eigentümer (kein Grundbucheintrag) und Besitzer erst recht nicht.
Ohne Anwalt geht das gar nicht und mit vermutlich auch kaum besser, wenn der Bauträger sich stur stellt oder schließlich Insolvenz anmeldet. Ziemlich verfahrene, aber sehr verbreitete Situation.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
1.816
3.981
DUS
Gibt es ähnliche Erfahrungen und kann jemand Tipps geben?

Erfahrung :Ja.

Tipp: Anwalt, und egal was jetzt hier noch an Ratschlägen kommt (der Sachverhalt ist entschieden komplexer als Du es hier darstellen kannst) : Anwalt. Anwalt. Anwalt.

Die Abnahme fand mit einem Gutachter unter Vorbehalt statt.

Blöd. Abnahme verweigern wäre sinnvoll gewesen , dann muss er kommen. So bist Du in der Beweispflicht für die Mängel.
Der Gutachter ist nett , aber im Falle eines Prozesses und darauf wird es hinauslaufen , wird eh ein Gericht einen Gutachter bestellen.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
767
518
TXL
Den Treuhänder mit seinem Treuhandkonto gibt es in D so nicht, das ist dann der Notar mit einem Notaranderkonto. Hilft hier aber nichts, da i.d.R. nach Baufortschritt bezahlt wird.
Helfen würde eine Fertigstellungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft. Gibt es die?
In jedem Fall: dringend die obigen Hinweise beachten und sich schnell einen auf diesem Gebiet (wichtig!) qualifizierten Anwalt suchen.
MB
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
10 Beiträge, einer davon zum Thema Fliegen.

Meinem Beispiel folgend ist der VFT wohl inzwischen für viele einziges Medium zum Einholen von Informationen geworden und die bevorzugte Community für jedwedes Thema.

In diesem Sinne gute Reise.
 
Zuletzt bearbeitet:

dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
5
EDDH
Das Bauträgergeschäft ist stark Cash-sensitiv. Nur darüber bekommst Du ihn.

Wenn Du eine Auflassungsvormerkung hast, kann er die Wohnung ohnehin nicht verkaufen, das heißt er braucht eine Einigung.

Abnahme unter Vorbehalt war m.E. korrekt, Du kannst nicht einfach die Abnahme verweigern, da müssen mindestens Mängelrügen parallel erfolgen.

Wenn Du das machst, wird der Bauträger Teilabnahme verlangen.

https://dejure.org/gesetze/VOB-B/12.html

Aber: Bevor Du Dir keinen Anwalt suchst, nimmt der Dich ohnehin nicht ernst.

Als allererstes würde ich mal die Schlösser austauschen. Betreten nach Übergabe ohne Anmeldung geht gar nicht.

PS: Wo steht das Häuschen denn?
 
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Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
1.816
3.981
DUS
Abnahme unter Vorbehalt war m.E. korrekt, Du kannst nicht einfach die Abnahme verweigern, da müssen mindestens Mängelrügen parallel erfolgen

Nö. war es nicht. und sicher kann er die Abnahme verweigern.
Es gibt keine Abnahme unter Vorbehalt. Abnahme ist Abnahme ... auch das wird ein entsprechend qualifizierter Fachanwalt dem TE noch erklären.


Himmel wenn Du kein Jurist mit der entsprechenden Qualifikation bist äußer Dich bitte nicht. Und das hinwerfen von Paragraphen ... geht es noch !? :eek:
 
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dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
5
EDDH
Nö. war es nicht. und sicher kann er die Abnahme verweigern.
Es gibt keine Abnahme unter Vorbehalt. Abnahme ist Abnahme ... auch das wird ein entsprechend qualifizierter Fachanwalt dem TE noch erklären.

Klar gibt es die.

Abnahme vorbehaltlich der Mängelbeseitigung gemäß 640 Abs. 2 und 3 BGB. Der TE kann die Mängel abhilfsweise durch Fremdfirmen beseitigen lassen und dem Bauträger in Rechnung stellen.

Dem Bauträger zu sagen, ich komme einfach nicht, funktioniert nicht. Dafür war der Link.

Und in aller Regel führt man ein selbstständiges Beweisverfahren vorprozessual durch, bevor man den Bauträger verklagt. Der TE wohnt nämlich schon in der Wohnung. Sowas solltest Du eigentlich wissen, wenn Du Dich auskennst.

Zum Anwalt habe ich dem TE im Übrigen auch geraten.
 
Zuletzt bearbeitet:

stouewa

Reguläres Mitglied
21.07.2019
99
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Ich bin für jeden Tipp dankbar, von daher alles gut. Einen Termin beim Anwalt habe ich bereits.
 
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stouewa

Reguläres Mitglied
21.07.2019
99
58
Der Anwalt liest sich erstmal alle Verträge etc durch und meldet sich dann. Aber nachdem ich den Sachverhalt erzählt habe, war auch sein erster Gedanke, das Schloß auszutauschen.