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Hallo !
Im Internetz finde ich leider nichts konkretes, deshalb frage ich die rechtskundigen User dieses Forums:
Forderungen aus Kaufvertrag verjähren ja in D nach 3 Jahren. Fristbeginn ist der Ablauf des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.
Zu Österreich finde ich nur "3 Jahre".
Beginnt diese Frist sofort nach Lieferung oder auch erst zum Ablauf des Jahres ?
Welche Frist gilt, wenn der Gläubiger in Deutschland und der Schuldner in Österreich sitzt ?
Im Internetz finde ich leider nichts konkretes, deshalb frage ich die rechtskundigen User dieses Forums:
Forderungen aus Kaufvertrag verjähren ja in D nach 3 Jahren. Fristbeginn ist der Ablauf des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.
Zu Österreich finde ich nur "3 Jahre".
Beginnt diese Frist sofort nach Lieferung oder auch erst zum Ablauf des Jahres ?
Welche Frist gilt, wenn der Gläubiger in Deutschland und der Schuldner in Österreich sitzt ?