Beginn der Verjährung in Österreich

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nurflug20

Reguläres Mitglied
17.03.2020
42
2
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Hallo !
Im Internetz finde ich leider nichts konkretes, deshalb frage ich die rechtskundigen User dieses Forums:

Forderungen aus Kaufvertrag verjähren ja in D nach 3 Jahren. Fristbeginn ist der Ablauf des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.
Zu Österreich finde ich nur "3 Jahre".

Beginnt diese Frist sofort nach Lieferung oder auch erst zum Ablauf des Jahres ?

Welche Frist gilt, wenn der Gläubiger in Deutschland und der Schuldner in Österreich sitzt ?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.578
4.224
MUC/INN
Zur ersten Frage:
Nach § 1478 S.2 ABGB beginnt die Verjährung, sobald das Recht „an sich schon hätte ausgeübt werden können”. Die Verjährung eines Rechtes durch Nichtgebrauch beginnt sonach mit der Entstehung des Rechtes. Die Verjährungsfrist beginnt also mit der allerersten Möglichkeit zur Rechtsausübung zu laufen, bei Kaufverträgen daher idR mit Fälligkeit des Anspruchs. Einer der wenigen wesentlichen Unterschiede zwischen ABGB und BGB, auch das Jahresende ist hier nicht maßgeblich, allein der Ausübungszeitpunkt.

Zur zweiten Frage:
Kommt drauf an. Gilt nach dem Vertrag österreichisches oder deutsches Recht? Wenn nicht, sagt die Rom-I-VO zu Kaufverträgen, dass das Recht gilt, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Zum Klageort sagt die Brüssel 1a-VO das gleiche.
 
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Reaktionen: nurflug20

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Je nachdem, was mit Forderungen aus Kaufvertrag gemeint ist, können auch in D andere Fristen gelten. Die Kaufpreisfordferung verjjährt in 3 Jahren zum Jahresende, richtig. Ansprüche auf Sachmängelgewährleistung (Nacherfüllung, Schadensersatz etc) verjähren aber in den Fristen des § 438 BGB meistens in 2 Jahren ab Gefahrübergang.