Ebay paypal Gutscheine und USt auf der Rechnung - Steuerhinterziehung?

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
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Es gibt ja laufend Paypal Gutscheine, die 10-25% erzielen, wenn man mit PayPal bezahlt.

Dabei erhält der Händler den vollen Betrag, der Kunde bezahlt den reduzierte Betrag an Paypal.

Oft erhält man dann eine Rechnung vom Händler über den Gesamtbetrag ohne Rabatt incl USt Ausweisung. Wenn man diese als Vorsteuer abziehen kann, kann man mehr abziehen als man bezahlt hat.

Steuerhinterziehung, oder?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
du bekommst mehr Vorsteuer erstattet als du bezahlt hast also schädigst du dem deutschen Staat!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Die Paypal-Subvention ist nach § 10 Abs. 1 UStG Bestandteil des umsatzsteuerlichen Entgelts. Insofern ist die Zahllast des Händlers identisch zum Vorsteuerabzug des Käufers.
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.169
853
Nee, im Beispiel von XT nicht. Du kaufst etwas für 100 EUR brutto und bekommst eine Rechnung über 100 EUR brutto, bezahlst aber nur 85 EUR flat.
Aber der Händler erhält 100 (85+15 von Paypal) und führt die Steuer dazu ab.
Der Käufer muß seine Buchführung irgendwann auf 85 korrigieren, wenn er buchführungspflichtig ist und nur 85 gezahlt hat.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Aber der Händler erhält 100 (85+15 von Paypal) und führt die Steuer dazu ab.
Der Käufer muß seine Buchführung irgendwann auf 85 korrigieren, wenn er buchführungspflichtig ist und nur 85 gezahlt hat.
Rechnung einfach handschriftlich abändern?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Der Aussteller der Rechnung führt doch den korrekten Betrag ab.
eben nicht!

Beispiel: ATU Online Shop erstellt Rechnung über 100€ und USt ausgewiesen - bezahlt wurde per paypal mit Gutschein PMOTORS20 und nur 90€ bezahlt. Die auf der Rechnung ausgewiesene USt ist zu hoch, sollte man die vorsteuerrelevant ansetzen wollen-der Staat wird geprellt!
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.207
717
eben nicht! Beispiel: ATU Online Shop erstellt Rechnung über 100€ und USt ausgewiesen - bezahlt wurde per paypal mit Gutschein PMOTORS20 und nur 90€ bezahlt. Die auf der Rechnung ausgewiesene USt ist zu hoch, sollte man die vorsteuerrelevant ansetzen wollen-der Staat wird geprellt!

ATU Online Shop bekommt 100€ und führt darauf die USt ab. Diese kann sich der Kunde auch erstatten lassen. Der Staat erstattet hier nicht mehr als er bekommen hat. Die Subvention von Paypal sind natürlich als Einnahmen zu verbuchen. Ob auf diese dann Steuern anfallen und wie diese korrekt zu buchen sind mögen andere beurteilen. Das Grundgeschäft mit Steuerzahlung und -erstattung ist m.E. davon nicht betroffen.
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.991
102
MUC
Die Subvention von Paypal sind natürlich als Einnahmen zu verbuchen.

Ob als Einnahmen oder als erhaltene Skonti (mit der passenden Vorsteuer) müssten Buchhaltungsprofis beantworten. Es sollte aber sowohl in SKR03 als auch SKR04 die passenden Konten und Buchungssätze für so etwas geben, also nix mit Steuerhinterziehung.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Rechnung einfach handschriftlich abändern?

Ich bin in dem Bereich nicht bewandert, würde aber annehmen, dass Einlösungswert des Gutscheins als kaufmännische Gutschrift auf den Rechnungsbetrag zu buchen ist. Möglicherweise auch nur der Netto-Einlösungswert auf den Netto-Rechnungsbetrag, da die Vorsteuer m.E. in voller Höhe aus dem Rechnungsbetrag vor Gutscheineinlösung gezogen werden kann.

eben nicht!

Beispiel: ATU Online Shop erstellt Rechnung über 100€ und USt ausgewiesen - bezahlt wurde per paypal mit Gutschein PMOTORS20 und nur 90€ bezahlt. Die auf der Rechnung ausgewiesene USt ist zu hoch, sollte man die vorsteuerrelevant ansetzen wollen-der Staat wird geprellt!

Warum sollte ein Lieferant freiwillig Rechnungen mit zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer verschicken? Damit würde er sich in die Haftung wegen unrichtigen Steuerausweises nach § 14c UStG begeben.

Der Unternehmer kann nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und Leistungen eines anderen Unternehmers für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Gesetzlich geschuldete Steuer ist nach § 10 Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer aus den Nettobeträgen der Zahlung des Unternehmers an den Lieferanten und der Paypal-Subvention.

Es kommt hier m.E. nicht darauf an, dass der Unternehmer an den Lieferanten "weniger" gezahlt hat, da für den Vorsteuerabzug die vom Lieferanten geschuldete Steuer maßgeblich ist.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
du bekommst mehr Vorsteuer erstattet als du bezahlt hast also schädigst du dem deutschen Staat!

Dass du sie nicht bezahlt hast, bedeutet nicht, dass sie nicht jemand anders gezahlt hat (PayPal).

Ansatzpunkt der Untersuchung ist doch die (steuer)rechtliche Einordnung des zugrunde liegenden Geschäfts. Du gehst bisher davon aus, dass die Leistung einen Wert von 85€ hat - so ist es aber nicht.

-Du schließt zuerst einen Kaufvertrag mit dem Käufer über 100€
-Anschließend wählst du zu Erfüllung der Pflicht PayPal als Zahlungsmittel aus
-Du leistest 85€ an Paypal, die Paypal weiterleitet an den Verkäufer
-Paypal leistet weiterhin auf fremde Schuld (deine Schuld) i.H.V. 15€ an den Verkäufer
-Der Händler stellt dir eine Rechnung gemäß Punkt 1 aus und quittiert, insgesamt 100€ erhalten zu haben, von wem, sieht er u.U. nichtmal
-Händler führt die Steuer ab
-Du ziehst die Vorsteuer
-PayPal zieht keine Steuer, da keine Rechnung von irgendjemandem erhalten
-Der Händler und du verbuchen die Geschäftsvorfälle, z.B.:
---Verkäufer:
---Beim Kauf: Forderung 100 an Umsatz 19% USt. 100
---Bei Bezahlung: Bank 100 an Forderung 100
---Du:
---Beim Kauf: Wareneinkauf 19% USt. 100 an Verbindlichkeiten 100
---Bei Bezahlung: Forderungen 15 an Ertrag 15
---Anschließend: Verbindlichkeiten 100 an (Bank 85 und Forderungen 15)
---Paypal bucht Marketingaufwand an Bank i.H.v. 15, ganz ohne USt.

(Anmerkung: Ganz so einfach ist es nicht, die Rechtsverhältnisse bei PayPal sind auch ohne Gutscheine in der Realität noch etwas komplizierter als bloßes Entstehen und Untergehen von Forderungen und Verbindlichkeiten)
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Also, ist würde Umsatzsteuer ziehen und den Gutschein als Nettokaufpreisminderung verbuchen. Für mich ist der Gutschein nichts anderes als ein Zahlungsmittel
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.991
102
MUC
Also, ist würde Umsatzsteuer ziehen und den Gutschein als Nettokaufpreisminderung verbuchen. Für mich ist der Gutschein nichts anderes als ein Zahlungsmittel

Klingt gut, aber ist das fürs deutsche Buchhaltungswesen nicht zu einfach..? ;) Wobei ich bei mir die Ferrero-Bahngutscheine zum Beispiel genau so (also als Zahlungsmittel) gebucht habe, seitdem allerdings nicht in den Genuss einer Buchprüfung gekommen bin.