Wohnsitz in Deutschland abmelden

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Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
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Hallo zusammen,

da es hier ja sicher einige Bundesbuerger mit Auslandswohnsitz gibt bitte ich um Erfahrungen :)
Ich wohne seit langer Zeit nicht mehr in Deutschland, habe aber noch immer einen gemeldeten Deutschen Hauptwohnsitz. Der Hauptgrund bisher war das die fuer mich zustaendige Botschaft sehr unguenstig liegt und ich so Behördengänge immer bei gelegentlichen Besuchen in der Heimat erledigt habe. Dieser Grund entfällt nun und ich bin am ueberlegen meinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Gibt es gravierende Nachteile? Extreme Vorteile? :D

Viele Gruesse,
Janus
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
5
Landkreis ED
- Staatsbürgerschaft (derzeit - bzw. geplant/beabsichtigt)
- Steuerpflichtigtkeit (derzeit bzw. beabsichtigt)
- Willst Du zurückkommen können oder alle Mauern hinter Dir abbrechen?
- Was ist der primäre Grund für die Frage?

so long DWI

p.s.: Bei Deinem Nick bescheicht mich ein eh ungutes Gefühl ;)
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
1.923
569
unweit LSTA
Hallo zusammen,
ich hatte mich mal in DE abgemeldet (als ich in Suedafrika gelebt habe). Hatte hauptsaechlich steuerliche Auswirkungen in meinem Fall. Abmeldung ging problemlos per Email (mit gescanntem Formular).
An- / Abmelden hat keine Auswirkung auf die Staatsbuergerschaft.
Gruesse,
paarlman
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Zweitwohnsitz (Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz) als Alternative?
Hat steuerliche Vorteile - allerding sollte ein Grund dafuer vorliegen, der relevant ist und anerkannt wird (Familiensituation, Eigentum etc...)
Grundsätzlich ist es ja so, dass man seinen Hauptwohnsitz an dem Ort haben sollte, wo man sich die meiste Zeit aufhält, der Lebensmittelpunkt ist. Andere Haupt-/Nebenwohnsitze beduerfen eines Grundes.

Staatsbuergerschaft ändert sich durch Auslands-Hauptwohnsitz nicht, solange Du nichts unternimmst.
Wenn das "neue Hauptwohnsitzland" eine zweitte Staatsbuergerschaft anbiete (mit diversen Vorraussetzungen) und Du diese anstrebst, dann kann das durchaus Sinn machen. D ermöglicht ja seit ein par Jahren offiziell eine Mehrfach-Staatsbuergerschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
Je nach dem, wo Du wohnst, kannst Du dann die Vorteile steuerfreier Einkäufe in D nutzen. Habe ich immer gerne gemacht:)
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.572
108
58
Zweitwohnsitz (Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz) als Alternative?

Auch wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt - so kann man nicht in Deutschland einen Zweitwohnsitz aufrechterhalten - sondern dies muss dann auch als Hauptwohnsitz angemeldet sein.... :doh:

Cheers

Thomas
 
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Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
5
Landkreis ED
Auch wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt - so kann man nicht in Deutschland einen Zweitwohnsitz aufrechterhalten - sondern dies muss dann auch als Hauptwohnsitz angemeldet sein.... :doh:

Hm... da wäre ich mir nicht so sicher. Ich habe mich mit dem Thema bisher zwar nur angelegentlich beschäftigt, bin mir aber ziemlich sicher, dass man den Hauptwohnsitz (und damit auch die Steuerpflichtigkeit) z.B. nach A oder Ch verlegen kann, aber gleichzeitig einen Zweitwohnsitz in D aufrechterhalten kann (Wenn man sein Anwesen z.B. nicht verkaufen oder vermieten will).
Das Problem der Steuerpflichtigkeit liegt dann allerdings in der Beweisführung, wie lange man sich D in jedem Fiskaljahr aufhält.

Aber wie gesagt: Keine Steuerberatung und ohne jedes Gewehr ;)
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Auch wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt - so kann man nicht in Deutschland einen Zweitwohnsitz aufrechterhalten - sondern dies muss dann auch als Hauptwohnsitz angemeldet sein.... :doh:

Cheers

Thomas

Hmm..ich praktiziere das schon seit 9 Jahren so, unterschiedliche Hauptwohnsitze im Ausland - dazu zuerst Zweitwohnsitz(Haupwohnsitz) in Deutschland (da Eigentum und Firma da), jetzt nur noch Nebenwohnsitz.
Somit ist auf meinem Personalausweis auch eine dt. Adresse vermerkt (dazu braucht man einen Hauptwohnsizt dort), auf anderen ID-Karten und Pässen entsprechend andere ausländische Adressen. :D
 

Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
484
13
Staatsbürgerschaft kann Dir nicht entzogen werden.
Doppelbürgerschaft ist möglich.

Falsch!
§25 StAG Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat. Quelle: StAG - Einzelnorm
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
5
Landkreis ED
@Paulraum
Der deutsche Perso ist jetzt allerdings kein Beweis. Der wird ja nicht automatisch eingezogen bei Verlegung des Hauptwohnsitzes. Ob Du allerdings einen Neuen bekommst ........?

Allerdinsg hat der Perso ja eigentlich überhaupt keine Bedeutung.
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Klar bekomme ich einen neuen - mit derselben dt. Adresse. Während der Zeit musste ich ja mal einen neuen machen lassen - und da war schon nur ein Nebenwohnsitz da eingetragen.
Interessant wird es nur beim Fuehrerschein: da braucht man einen Hauptwohnsitz, um diesen bei der Landkreis-Behörde neu zu bekommen. :D
 

Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
484
13
Ja - ist so. Grundsätzlich wiedersprechen sich ja auch "entziehen" und "verlieren".

Nein, es ist nicht geändert worden. Es läuft allerdings eine Kampagne der SPD für die doppelte Staatsbürgerschaft. Bis dahin bleibt es bei: Wer in einem Nicht-EU Land die Einbürgerung beantragt verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ob du es nun entzogen oder verloren nennst ist egal, so oder so bist du nach der Aktion kein deutscher Staatsbürger mehr.
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Ich empfehle, sich mal die entsprechenden Seiten beim dt. BMI durchzulesen, ehe man solche Aussagen macht.
Ich selbst habe neben der dt. Staatsbürgerschaft z.Bsp. noch eine aus einem Nicht-EU-Land, es ist sogar nicht mal ein europäisches.

Es gibt auch andere EU-Länder, welche eine Mehrfach-Staatsbürgerschaft nicht erlauben: z.Bsp. Österreich (ich weiss, hier gibt es Aussnahmen)
 

Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
484
13
Ich empfehle, sich mal die entsprechenden Seiten beim dt. BMI durchzulesen, ehe man solche Aussagen macht.
Ich selbst habe neben der dt. Staatsbürgerschaft z.Bsp. noch eine aus einem Nicht-EU-Land, es ist sogar nicht mal ein europäisches.

Es gibt auch andere EU-Länder, welche eine Mehrfach-Staatsbürgerschaft nicht erlauben: z.Bsp. Österreich (ich weiss, hier gibt es Aussnahmen)

Hast du deine zweite Staatsbürgerschaft qua Geburt oder hast du eine Einbürgerung beantragt? Solltest du eine Einbürgerung in einem Nicht-EU Land oder einem Land das darüber keine Verträge mit D besitzt, hast du zwar noch einen deutschen Pass,bist allerdings kein deutscher Staatsbürger mehr und bist den deutschen Pass auch los sobald es rauskommt. Mit deinem Wohnsitz hat das garnichts zu tun.

Ich habe doch das StAG zitiert, was ist daran nicht zu verstehen? Vielleicht ist das hier verständlicher REGIERUNGonline - Verlust der Deutschen Staatsbürgerschaft
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Selbstverständlich ist es in begründeten Fällen möglich, die dt. Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn man eine andere, wie die die amerikanische, annimmt.
 

Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
484
13
Selbstverständlich ist es in begründeten Fällen möglich, die dt. Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn man eine andere, wie die die amerikanische, annimmt.

Stichwort: Beibehaltungsgenehmigung oder eben bilaterale Verträge zwischen D und dem jeweiligen Land. Etwas anderes sage ich auch nicht.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
2
ZRH
Hauptwohnsitz nur mehr in AT. Nebenwohnsitz in DE nicht möglich, da Nebenwohnsitz in DE zwingend auch Hauptwohnsitz in DE erfordert(Auskunft deutsches Amt). Die steuerlichen Fragen sind bei Geschichten mit Eigentum/Firma/Konten in einem anderen Land, auch dem Land der Staatsbürgerschaft ohne Hauptwohnsitz, immer etwas heikel und es bedarf meist steuerrechtlicher Beratung.
Ich kenne einige deutsche und andere EU-Studenten hier, die sehr wohl noch Hauptwohnsitze in ihren Heimatländern haben. Die Meldung über die Wohnaddresse wird wohl nicht ausgetauscht und solange alles ordentlich bezahlt und versteuert ausschaut, gibt es wohl keine Probleme. Bei Studenten dürfte die Möglichkeit zum Finanzbetrug auch eher in niedrige Bereiche fallen, trotzdem sollte man auch dort aufpassen. Stichwort: Sommerarbeit bzw. Praktika
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
Eine Verlegung des Hauptwohnsitzes kann ich gut nachvollziehen. Aber welchen Vorteil hat ein Zweitwohnsitz in Deutschland? Genügt nicht ein Briefkasten? Es gibt sogar Städte (z. B. Aachen), die verlangen eine Zweitwohnsitzsteuer - auch reine Abzocke.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Es gibt auch andere EU-Länder, welche eine Mehrfach-Staatsbürgerschaft nicht erlauben: z.Bsp. Österreich (ich weiss, hier gibt es Aussnahmen)

In Oesterreich gilt das aber primaer fuer maennliche Staatsbuerger, nicht fuer weibliche. Ein relikt der Neutralitaet Oesterreichs. Ausnahmen gibt es fuer maennliche Staats burger nur, wenn man eine andere Stattsbuergerschaft quasi "aufgezwungen" bekommt und man diese aus wirtschaftlicher Notwendigkeit nicht ablehnen kann.

Beispiel: wenn man in Suedafrika "Permanent Residence" bekommt, bestaetigt man, dass diese unter einer Bedingung entzogen werden kann, naemlich wenn einem die Suedafrikanische Staatsburgerschaft angeboten wird, und man diese ablehnt. In einem solchen Fall, geht Oesterreich davon aus, dass es sich um eine wirtschaftliche Notwendigkeit handelt und erlaubt eine Doppel-Staatsbuergerschaft.
 
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ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Eine Verlegung des Hauptwohnsitzes kann ich gut nachvollziehen. Aber welchen Vorteil hat ein Zweitwohnsitz in Deutschland? Genügt nicht ein Briefkasten?

Es gibt wie schon erwähnt keinen Zweitwohnsitz in Deutschland bei einem Wohnsitz im Ausland, solange man irgendwo in Deutschland gemeldet ist dies für Deutschland immer der Hauptwohnsitz. Und man darf dann beweisen weniger als 185 Tage/Jahr in Deutschland gewesen zu sein. Dasselbe gilt übrigens bei einem Briefkasten, im Extremfall wird man zwangsangemeldet.
Der Hauptnachteil bei einer Abmeldung in Deutschland ist nun weggefallen, bisher erhielt man einen deutschen Personalausweis nur bei der zuständigen Behörde für den letzten Wohnsitz. Seit November kann man in eine Botschaft gehen und sich den dort holen. Ein weiterer Punkt ist, sämtliche Versicherungen (auch wenn man sie weiterbezahlt) werden ungültig. Im Falle das die Versicherung zahlen soll wird mit Verweis auf fehlenden deutschen Wohnsitz dies verweigert.