Mietreduktionsgrund?

ANZEIGE

Blue2

Erfahrenes Mitglied
09.12.2009
2.067
0
Bern
ANZEIGE
Guten Tag!

Wie der Titel schon sagt, benötige ich ein wenig Hilfe bei meiner Mietwohnung.
Seit dem 18.März diesen Jahres ist mein Balkon nicht benutzbar und trotz geschlossenen Fenstern ein ruhiges Arbeiten nicht möglich, da die Strasse direkt vorm Haus aufgerissen wird, von 7 Uhr morgens ( vielleicht auch halb 8 ) bis abends spät.
Nun weiß ich nicht, wie, wo und vor allem ob ich einen Mietreduktionsgrund vorliegen habe, wenn ja, wieviel kann ich als Prozentsatz ansprechen, auch mit der Formulierung des Schreibens bin ich unsicher.

Der Mieterbund will erst helfen, wenn ich vorher dem Verein beitrete, das finde ich wenig unterstützend.
Im Internet habe ich leider nicht wirklich aussagekräftige Informationen finden können, es geht von "Kein Reduktionsgrund", über "5%" bis hin zu "30%" Mietreduktion.
Kurzum, ich komme nicht voran, aber das Problem besteht nun schon den fünften Monat in Folge ohne Aussicht auf Besserung.

Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der solche Dinge bereits erfolgreich gelöst hat und mir hilfreich unter die Arme greifen kann!?


Danke bereits im Voraus,

Blue2
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.800
2.296
CGN
Also ich versuche ja von unkonstruktiven Antworten Abstand zu nehmen, aber warum sollte hier ein komplexes Rechtsproblem gelöst werden? Wenn dir die Sache so auf den Zeiger geht würde ich empfehlen, dich an einen in diesem Bereich bewanderten Anwalt zu wenden.
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl und Blue2

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Hallo!

Ist natürlich eine unschöne Situation... :(

Aber: Ich kann verstehen, dass der Mieterbund gerne seinen Mitgliedern hilft. Wenn Du Hilfe möchtest trete bei.

Ansonsten benötigst Du hier Rechtsberatung. Diese würde ich mir - das habe ich an anderer Stelle schon einmal gepostet - nicht in einem Forum sondern durch einen Fachmann holen. Denn selbst wenn ein Forenmitlied einen ähnlich gelagerten Fall bereits hatte, hilft Dir das ggfs. nicht wirklich weiter. Ähnlich heisst nun mal nicht gleich und außerdem ändert sich die Rechtssprechung zu häufig als dass Vorfälle über längere Zeit als Referenz herhalten können. Auch ist es so, dass Entscheidungen regional unterschiedlich fallen können...

Insofern, sorry. Von mir keine Hilfe.

Aber eine Frage: Dein Problem ist der Lärm. Wird durch eine Mietreduktion der Lärm weniger? Das verstehe ich nicht...
Du solltest Dir überlegen, wie Du Deine Probleme löst...

Viel Erfolg dennoch und bald weniger Lärm! :)
 
  • Like
Reaktionen: Blue2

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
...ohne Aussicht auf Besserung.

Werden in der Schweiz Baufirmen unabhängig vom Fortschritt der Arbeiten bezahlt. Man müste ja eigentlich davon ausgehen, das zumindest irgendwo eine Bautafel mit der Info hängt bis was das Projekt abgeschlossen ist. Vielleicht ist die Strasse dank neuem "Flüster"-Belag ja zukünfig so leise das man sie gar nicht mehr hört...
 
  • Like
Reaktionen: Maria

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Werden in der Schweiz Baufirmen unabhängig vom Fortschritt der Arbeiten bezahlt. Man müste ja eigentlich davon ausgehen, das zumindest irgendwo eine Bautafel mit der Info hängt bis was das Projekt abgeschlossen ist. Vielleicht ist die Strasse dank neuem "Flüster"-Belag ja zukünfig so leise das man sie gar nicht mehr hört...

Du hast das Problem doch erfasst.

1. Schweiz
2. Bern

:D

"Husch, husch, weg woans..." --> Was ist das?
Antwort: Ein Berner beim Schneckensammeln... :D

Sorry, der musste sein :)
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Der Gegenspieler vom Mieterbund Haus und Grund. hilft doch auch nur seinen Mitgliedern. Völlig normal. Aber ich werde zukünftig auch einfach die Raten beim Baufinanzierer kürzen, wenn mir etwas mal nicht passt.
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Lach. ... spätestens seit jetzt bin ich von der Qualität von Taptalk überzeugt... :yes:

Habe es versucht auszubügeln, aber du warst schneller. Ist mir seit dem letzten Update mehrfach auch aufgefallen, dass Beiträge ungewollt gesendet werden :(


---
- Sent from my iPhone using Tapatalk
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Ja, Du kannst theorethisch die Miete, in Abhängigkeit von der objektiven(!) Lautstärke, mindern.

ABER, Du tust dir selber keinen Gefallen damit.
Irgendwann sitz der Vermieter wieder am längeren Hebel (nächste Mieterhöhung, Wohnungsabnahme bei Auszug, Bescheinigungen die Du vom Vermieter brauchst, ...).
Dann wird er sich garantiert daran erinnern und dann viel Spaß mit einem Vermieter der auf Dich sauer ist. (y)
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl und Blue2

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Idioten wissen zu allem die Lösung - andere auch schon mal, wo ihre Grenzen liegen und wo man besser einen Fachmann holen sollte.

Nicht ohne Grund heißt es "guter Rat ist teuer" oder "billiger Schnaps macht Kopfschmerzen" oder "billig gekauft wird meist richtig teuer, weil man dann zweimal kauft".

Auch wenn es schwer einzusehen sein mag im Moment, Du hast hier schon den bestmöglichen Rat bekommen, den es für umsonst geben mag. Mieterbund oder Rechtsanwalt wäre die nächste Stufe.
 
  • Like
Reaktionen: Anne

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Nach kurzem Überfliegen: was hat der Vermieter mit dem Bau der Straße zu tun? Zieh aufs Land in eine (eigene) Hütte!

fuer Deutschland: Deine Wohnqualitaet ist beeintraechtigt und entspricht nicht mehr dem "Soll-Zustand". Damit ist eine Minderungsmoeglichkeit gegeben. In Dtl. wuerden hier ca. 20% zum tragen kommen.
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.572
108
58
fuer Deutschland: Deine Wohnqualitaet ist beeintraechtigt und entspricht nicht mehr dem "Soll-Zustand". Damit ist eine Minderungsmoeglichkeit gegeben. In Dtl. wuerden hier ca. 20% zum tragen kommen.

Allen erstens - ist der Vermieter haftbar - wenn eine öffentliche Strasse umgebaut wird ? Sprich muss er eine Mietreduzierzung in Kauf nehmen für etwas worauf er kein Einfluss hat ???
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Allen erstens - ist der Vermieter haftbar - wenn eine öffentliche Strasse umgebaut wird ? Sprich muss er eine Mietreduzierzung in Kauf nehmen für etwas worauf er kein Einfluss hat ???

ja, das ist leider in Deutschland so... du kannst als Vermieter versuchen, dir die Minderungsbeträge vom Bauherren wieder zu holen, was allerdings gerade bei öffentlichen Bauherren nicht klappt...
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
ja, das ist leider in Deutschland so... du kannst als Vermieter versuchen, dir die Minderungsbeträge vom Bauherren wieder zu holen, was allerdings gerade bei öffentlichen Bauherren nicht klappt...

Teilweise ist das möglich.

Andere, wichtigere Feststellung in dem Falle ist: ein Wohnung ist für Wohnzwecke gedacht - wie der Name schon sagt. Arbeiten kannst Du dort offiziell nur, wenn das entsprechend angemeldet ist. Dann wiederum gelten auch andere Verordnungen/Gesetze - auch im Falle von Lärmbeeinträchtigung etc. Ebenso spielt der Zeitraum eine Rolle, da oft über den das entsprechende Maß in der Entscheidung Einzelwohl/Gemeinschaftswohl entscheiden wird.
Natürlich keine Rechtsberatung - sondern nur ein paar "Gedanken" dazu.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Teilweise ist das möglich.

Andere, wichtigere Feststellung in dem Falle ist: ein Wohnung ist für Wohnzwecke gedacht - wie der Name schon sagt. Arbeiten kannst Du dort offiziell nur, wenn das entsprechend angemeldet ist. Dann wiederum gelten auch andere Verordnungen/Gesetze - auch im Falle von Lärmbeeinträchtigung etc. Ebenso spielt der Zeitraum eine Rolle, da oft über den das entsprechende Maß in der Entscheidung Einzelwohl/Gemeinschaftswohl entscheiden wird.
Natürlich keine Rechtsberatung - sondern nur ein paar "Gedanken" dazu.

Arbeiten kann ja auch arbeiten an einer Studienarbeit etc sein, daher bin ich von einem normalen Mietverhältnis für Wohnraum ausgegangen. Im Gewerbebereich kann es im Einzelfall durchaus anders sein, hier kommt es in der Tat auf die genauen Umstände an. Einzel- oder Gemeinschaftswohl ist aus meiner Erfahrung allerdings eher weiter hinten anzusetzen. Es kommt vielmehr auf die tatsächliche Beeinträchtigung an.

In A oder CH kann das Recht allerdings schon wieder ganz anders sein.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Ja in der Tat geht es um den Gebrauchstauglichkeit der Wohnung.

Aus welchem Grund die auch immer gemindert sein kann, das ist Unabhängig von einem Verschulden, oder auch nur einer Teilverantwortung des Vermieters.

Unabhängig jeder rechtlichen Wertung und der Möglichkeiten in welchem Land was erreichbar sein könnte, würde ich immer zuerst das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Überlege dir was diese Einschränkung für eine Minderung wert sein könnte: Ist der Lärm immer in der Wohnung laut zu hören, auch wenn Fenster zu ist? Ist geht es nur um Lärm auf dem Balkon? Und versuche in einem freundlichen und einvernehmlichen Gespräch mit dem Vermieter eine Lösung herbei zu führen.

Jeder Schriftverkehr mit entsprechenden Forderungen und Fristsetzungen, kann, je nach Struktur und/oder Persönlichkeit des Vermieter (auch bei grossen Vermietungs- oder Hausverwaltungen) die Bereitschaft zur einvernehmlichen Einigung enorm herabsetzen.

Warum streiten, wenn man noch nicht mal versucht hat, sich einvernehmlich zu einigen?