Eingescannt "so gut" wie Original?

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ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
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Hi,

bin gerade dabei etwas Ordnung in meine Papierberge zu bringen und habe mir überlegt alle Rechnungen, Schreiben, etc. einzuscannen und sicher an mehreren Orten verschlüsselt zu speichern.

Die Frage die ich mir stelle ist ob ich eingescannte Belege wie z. B. eine Rechnung für einen Receiver o. ä. "genauso gut" sind wie das Original oder könnte der Händler beispielsweise eine

Garantiereparatur ablehnen da ich das Original nicht mehr habe (Absicht der ganzen Aktion ist natürlich auch die Papierberge zu reduzieren und vieles zu entsorgen)?

Versicherungspolicen scanne ich ein, werde sie natürlich nicht entsorgen da man meines Wissens nach das Original benötigt. Bei Dingen die ich absetzen möchte behalte ich auch das Original.

Gibt es hier Experten die mir das beantworten können? :)

Danke
Chris
 

esquilax

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
809
0
CGN
Zum rechtlichen Aspekt kann ich nichts sagen. Das kommt ja auch darauf an ob es sich im eine Versicherungspolice oder einen "einfachen" Kassenbeleg wegen Händlergewährleistung handelt.
Es gibt dafür übrigens eine iPhone App, vielleicht kennst Du die: "Reposito"
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
Hatte es vergessen zu erwähnen:

Ist rein privat, nichtselbständiger Arbeitnehmer.
 

wurstpeter

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
1.561
14
TPE/TXL
Bin zwar kein Experte habe aber selber vor dem gleichen Problem gestanden: 2x mit einer gescannten & ausgedruckten Rechnung im $Blödmarkt gestanden und keine Garantieleistung erhalten. Allerdings hab ich das anders gelöst: Die Papierberge wurden eingescannt, verschlagwortet, mit einer "nummer" versehen. Dann wurde der Kram nach diesen Nummern sortiert und weggeheftet, liegt in einer großen Kiste auf dem Dachboden, wenn ich dann alle Jubeljahre (Wie im oben genannten Fall) mal ein Original brauche geh ich einfach an die Kiste und finde es recht schnell.

Für alles andere hab ich ja die Scans auf dem Rechner (Nutze zur Verwaltung einfach Picasa, das kann ganz gut mit Schlagwörtern usw).

Ist zwar etwas Arbeit, mache das aber (da ich selbstständig bin) eh so nebenher mit meinen Geschäftsunterlagen, da machen die 10 Privat-Sachen im Monat den Kohl nicht fett
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.852
10.994
Die Geltendmachung von Gewaehrleistungs- und/oder selbstaendig vertraglich vereinbarten Garantieanspruechen ist grundsaetzlich nicht formbeduerftig. Ich muss halt nachweisen koennen, dass der Anspruchsgegner auch mein Vetragspartner war*. Und ob der Anspruchsgegner/Vertragspartner mit der Behauptung, bei dem Scan handele es sich um eine Faelschung, durchkommt, bezweifele ich.

Ist aber natuerlich a priori mehr juristischer Argumentationsaufwand als dem Laien-Doedel halt die Originalquittung rauszusuchen.

*Beispiel: Wenn mein kaputter BH noch ein H&M-Preisschild traegt, brauche ich keinen Kassenzettel, um das zu beweisen.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
Die Geltendmachung von Gewaehrleistungs- und/oder selbstaendig vertraglich vereinbarten Garantieanspruechen ist grundsaetzlich nicht formbeduerftig. Ich muss halt nachweisen koennen, dass der Anspruchsgegner auch mein Vetragspartner war*. Und ob der Anspruchsgegner/Vertragspartner mit der Behauptung, bei dem Scan handele es sich um eine Faelschung, durchkommt, bezweifele ich.

Ist aber natuerlich a priori mehr juristischer Argumentationsaufwand als dem Laien-Doedel halt die Originalquittung rauszusuchen.

*Beispiel: Wenn mein kaputter BH noch ein H&M-Preisschild traegt, brauche ich keinen Kassenzettel, um das zu beweisen.

Du trägst einen BH? Habe ich bei der PJ Aktion gar nicht gesehen... :LOL:
 

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
7
HAM
www.travelwithtorsten.com
Die Geltendmachung von Gewaehrleistungs- und/oder selbstaendig vertraglich vereinbarten Garantieanspruechen ist grundsaetzlich nicht formbeduerftig. Ich muss halt nachweisen koennen, dass der Anspruchsgegner auch mein Vetragspartner war*. Und ob der Anspruchsgegner/Vertragspartner mit der Behauptung, bei dem Scan handele es sich um eine Faelschung, durchkommt, bezweifele ich.

Das würde ich so bestätigen wollen.

Ich scanne privat übrigens schon seit einer Weile alles, um dem Papierwust Herr zu werden. Das hat auch den Vorteil, dass man auf Reisen immer alles dabei hat (per repliziertem Offline-Ordner).

Ich benutze dazu über die PDF-Software (Acrobat 7) hinaus keine weitere Archive-Lösung, um nicht abhängig von einem Hersteller und Betriebssystemen o.ä. zu werden. Die Ablage hat ja langfristigen Charakter. Ich habe einfach auf einem NAS eine Verzeichnisstruktur mit Kategorien, in die ich die PDF-Dokumente mit führendem Datum (Format JJJJ-MM-TT) im Dateinamen ablege. Das ist schon alles. Klappt sehr gut.

Ab und zu mache ich ein Backup auf eine externe USB-Platte. Und wie gesagt, mein Laptop hat die Daten auch noch repliziert.

Mit Ausnahme von Verträgen, Bestandteilen davon, beglaubigten Urkunden oder sonstigen sehr wichtigen Dokumenten kommt das Original-Dokument danach in den Schredder. Ist ein gutes Gefühl, nicht mehr die Papierberge von gestern im Regal zu haben. Nicht zu vergessen: Das schnelle Auffinden!
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
Das würde ich so bestätigen wollen.

Ich scanne privat übrigens schon seit einer Weile alles, um dem Papierwust Herr zu werden. Das hat auch den Vorteil, dass man auf Reisen immer alles dabei hat (per repliziertem Offline-Ordner).

Ich benutze dazu über die PDF-Software (Acrobat 7) hinaus keine weitere Archive-Lösung, um nicht abhängig von einem Hersteller und Betriebssystemen o.ä. zu werden. Die Ablage hat ja langfristigen Charakter. Ich habe einfach auf einem NAS eine Verzeichnisstruktur mit Kategorien, in die ich die PDF-Dokumente mit führendem Datum (Format JJJJ-MM-TT) im Dateinamen ablege. Das ist schon alles. Klappt sehr gut.

Ab und zu mache ich ein Backup auf eine externe USB-Platte. Und wie gesagt, mein Laptop hat die Daten auch noch repliziert.

Mit Ausnahme von Verträgen, Bestandteilen davon, beglaubigten Urkunden oder sonstigen sehr wichtigen Dokumenten kommt das Original-Dokument danach in den Schredder. Ist ein gutes Gefühl, nicht mehr die Papierberge von gestern im Regal zu haben. Nicht zu vergessen: Das schnelle Auffinden!

Über die Art der Sortierung und Namensgebung muss ich mir auch noch ein paar Gedanken machen bevor ich anfange die Ordner einzuscannen. Da sammelt sich ja wirklich so einiges an... :(
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Ja, Scannen, vor allem im privaten Bereich, reicht meines Erachtens.
Wir scannen z.B. Geschäftlich auch alles, was z.B. Zoll-/Finanzsachen betrifft. Der Zoll hat dies sogar in einsvhlägigen Vorschriften genehmigt!
Einzige Viraussetzun ist, dass nichts verändert werden kann (also bsp. pdf)
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.590
1.217
Ja, Scannen, vor allem im privaten Bereich, reicht meines Erachtens.
Wir scannen z.B. Geschäftlich auch alles, was z.B. Zoll-/Finanzsachen betrifft. Der Zoll hat dies sogar in einsvhlägigen Vorschriften genehmigt!
Einzige Viraussetzun ist, dass nichts verändert werden kann (also bsp. pdf)

ah ja, und das kann nicht mehr verändert werden?
 
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weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
7
HAM
www.travelwithtorsten.com
Ja, Scannen, vor allem im privaten Bereich, reicht meines Erachtens.
Wir scannen z.B. Geschäftlich auch alles, was z.B. Zoll-/Finanzsachen betrifft. Der Zoll hat dies sogar in einsvhlägigen Vorschriften genehmigt!
Einzige Viraussetzun ist, dass nichts verändert werden kann (also bsp. pdf)

Unveränderlich muss das Dokument nur sein, wenn es gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt.

Im Privatbereich gilt das jedoch nur für Handwerkerrechnungen, wenn überhaupt.

Wenn man überhaupt Dokumente vorlegen muss, dann gibt man doch sowieso i.d.R. nur Kopien heraus. Ob ich nun das Papier kopiere oder ausdrucke ist dabei im Ergebnis egal.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Die Geltendmachung von Gewaehrleistungs- und/oder selbstaendig vertraglich vereinbarten Garantieanspruechen ist grundsaetzlich nicht formbeduerftig. Ich muss halt nachweisen koennen, dass der Anspruchsgegner auch mein Vetragspartner war*. Und ob der Anspruchsgegner/Vertragspartner mit der Behauptung, bei dem Scan handele es sich um eine Faelschung, durchkommt, bezweifele ich.

Ist aber natuerlich a priori mehr juristischer Argumentationsaufwand als dem Laien-Doedel halt die Originalquittung rauszusuchen.

*Beispiel: Wenn mein kaputter BH noch ein H&M-Preisschild traegt, brauche ich keinen Kassenzettel, um das zu beweisen.

Hört sich praktisch an wenn ich Eigenmarkenartikel reklamieren will.

Aber mit dem Preisschild allein weiss ich und der Händler immernoch nicht wann gekauft wurde und wann die Gewähr-Garantie ausgelaufen ist.
 

esquilax

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
809
0
CGN
Hört sich praktisch an wenn ich Eigenmarkenartikel reklamieren will.

Aber mit dem Preisschild allein weiss ich und der Händler immernoch nicht wann gekauft wurde und wann die Gewähr-Garantie ausgelaufen ist.

Ich will jetzt nicht Wortklauberisch sein, aber weil dieses Missverständnis sich so hartnäckig hält: Eine "Gewähr-Garantie" gibt es nicht. Zwischen Garantie (freiwillige Leistung i.d.R. des Herstellers) und Gewährleistung (gesetzliche Pflicht des Händlers) ist ein großer Unterschied. Siehst Du hier:
Gewährleistung – Wikipedia
Garantie – Wikipedia

Und zur Frage mit dem fehlenden Datum auf dem Preisschild. In der Regel kann der Händler sicher ungefähr am Sortimentswechsel abschätzen aus welcher Zeit das Teil stammt das Du da zurück bringst.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
Und zur Frage mit dem fehlenden Datum auf dem Preisschild. In der Regel kann der Händler sicher ungefähr am Sortimentswechsel abschätzen aus welcher Zeit das Teil stammt das Du da zurück bringst.

Erklär das mal den Jungs von Siemens. Hatte einen DVB-T Receiver mit FP, der nach einem halben Jahr den Geist aufgegeben hat. Das Modell gab es seit exakt einem Jahr, Produktionsdatum war hinten aufgedruckt. Aufgrund der nicht mehr auffindbaren Rechnung hat Siemens die kostenfreie Reparatur abgelehnt... :(
 

esquilax

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
809
0
CGN
Erklär das mal den Jungs von Siemens. Hatte einen DVB-T Receiver mit FP, der nach einem halben Jahr den Geist aufgegeben hat. Das Modell gab es seit exakt einem Jahr, Produktionsdatum war hinten aufgedruckt. Aufgrund der nicht mehr auffindbaren Rechnung hat Siemens die kostenfreie Reparatur abgelehnt... :(

Ich hätte hier nicht Siemens sondern erst mal den Händler in die Pflicht genommen. In den ersten 6 Monaten (in deinem Fall) gilt bei der Gewährleistung ja zudem noch die Beweislastumkehr, der Händler hätte dir also beweisen müssen, dass das Teil nicht schon beim kauf eine Macke hatte (was ja auch anzunehmen ist). Aber ich weiß, "grau ist alle Theorie".