Frage zu RA Rechnung MwSt.

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Kennt sich jemand mit der steuerlichen Behandlung von RA Rechnungen aus?

Folgender Fall, ein RA fordert mich auf eine Rechnung die er seinem Mandanten gestellt hat zu überweisen 45€ zzgl MwSt., die Rechnung hat er seiner Mandatin gestellt, Mein Firma soll diese Rechnung bezahlen (kein Problem) - nur wie kriege ich das in die Steuer?

Rechnungsadresse = gegnerische Partei, und vor allem was mache ich mit der MwSt.?

Ich blicke es nicht
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Kennt sich jemand mit der steuerlichen Behandlung von RA Rechnungen aus?

Folgender Fall, ein RA fordert mich auf eine Rechnung die er seinem Mandanten gestellt hat zu überweisen 45€ zzgl MwSt., die Rechnung hat er seiner Mandatin gestellt, Mein Firma soll diese Rechnung bezahlen (kein Problem) - nur wie kriege ich das in die Steuer?

Rechnungsadresse = gegnerische Partei, und vor allem was mache ich mit der MwSt.?

Ich blicke es nicht

Wenn die Rechnung nicht an dich ist, bekommst du die VSt. nicht zurück...
 

VIEDüse

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
1.159
0
47
Transdanubien/VIE
Das ist mir klar, aber ich soll die Rechnung bezahlen.

Ich denke, da hast Du Pgh.
bei 45 Euro Märchensteuer bist Du eh billig wegkekommen, ich hab 2500 reine Märchensteuer beim letzten abgedrückt und das war auch noch rel. günstig.
Kannst Ja mal an den Anwalt herantreten und Dein Dilemma erklären, aber wenns der "Gegner"Anwalt ist fürchte ich......
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich denke, da hast Du Pgh.
bei 45 Euro Märchensteuer bist Du eh billig wegkekommen, ich hab 2500 reine Märchensteuer beim letzten abgedrückt und das war auch noch rel. günstig.
Kannst Ja mal an den Anwalt herantreten und Dein Dilemma erklären, aber wenns der "Gegner"Anwalt ist fürchte ich......

45€ ist der Rechnungsbetrag zzgl. MwSt.

Bei 2500 MwSt. hätte ich gekotzt.

An den gegnerischen Anwalt ran treten macht keinen Sinn weil der irre ist. Der hat ein Vollstreckung ausgelöst, weil wir ihm im vor raus gesagt haben das wir seine Fristen nicht einhalten können (war technisch nicht möglich). Freitag 16:00Uhr "Wenn ich bis Mo. 10:00Uhr nicht alles habe = Vollstreckung". Montag um 16:00Uhr war alles erledigt. Na was solls glücklicherweise kenne ich solche Leute nicht.
 

VIEDüse

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
1.159
0
47
Transdanubien/VIE
45€ ist der Rechnungsbetrag zzgl. MwSt.

Bei 2500 MwSt. hätte ich gekotzt.

An den gegnerischen Anwalt ran treten macht keinen Sinn weil der irre ist. Der hat ein Vollstreckung ausgelöst, weil wir ihm im vor raus gesagt haben das wir seine Fristen nicht einhalten können (war technisch nicht möglich). Freitag 16:00Uhr "Wenn ich bis Mo. 10:00Uhr nicht alles habe = Vollstreckung". Montag um 16:00Uhr war alles erledigt. Na was solls glücklicherweise kenne ich solche Leute nicht.

Ich habe gekotzt glaub mir, aber es ist nur Kohle.
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esquilax

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
809
0
CGN
Weil man die RA Gebühren der Gegenseite bezahlen muss.

Na das habe ich schon verstanden. Aber wo ist denn das Problem, eine Rechnung dieser Kosten auf Deine Firma auszustellen? Ich würde mich da einfach weigern, bzw. diese Rechnung mit der Anmerkung "inkorrekter Rechnungsempfänger" zurückweisen. Soll er dann mal durchsetzen. Viel Spaß!
Selbst wenn Du auf den Steuerabzug verzichtest: Buchst Du so was ein und das kommt bei einer Betriebsprüfung hoch - viel Spaß bei den Diskussionen...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Na das habe ich schon verstanden. Aber wo ist denn das Problem, eine Rechnung dieser Kosten auf Deine Firma auszustellen? Ich würde mich da einfach weigern, bzw. diese Rechnung mit der Anmerkung "inkorrekter Rechnungsempfänger" zurückweisen. Soll er dann mal durchsetzen. Viel Spaß!
Selbst wenn Du auf den Steuerabzug verzichtest: Buchst Du so was ein und das kommt bei einer Betriebsprüfung hoch - viel Spaß bei den Diskussionen...

Der Irre will aber mein Kto pfänden lassen bzw. den GV losschicken (weil wir ja die ZV ausgelöst haben und somit seine Kosten tragen müssen:doh:) Wenn die Rechnung nicht umgehend beglichen wird.

Korrekterweise müsste mir wohl der Mandant die Rechnung weiterleiten mit bitte um Ausgleich.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Der Irre will aber mein Kto pfänden lassen bzw. den GV losschicken (weil wir ja die ZV ausgelöst haben und somit seine Kosten tragen müssen:doh:) Wenn die Rechnung nicht umgehend beglichen wird.

Korrekterweise müsste mir wohl der Mandant die Rechnung weiterleiten mit bitte um Ausgleich.

wenn er die Rechnung nicht auf dich ausstellt, kann er sie auch nicht titulieren bzw. vollstrecken
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Der Irre will aber mein Kto pfänden lassen bzw. den GV losschicken (weil wir ja die ZV ausgelöst haben und somit seine Kosten tragen müssen:doh:) Wenn die Rechnung nicht umgehend beglichen wird.

Korrekterweise müsste mir wohl der Mandant die Rechnung weiterleiten mit bitte um Ausgleich.

Ich kenne mich nun im Deutschen Recht wirklich nicht aus (also sollte ich vielleicht auch besser meine Klappe halten), aber hier waere das unmoeglich und mein gesunder Menschenverstand sagt mir ebenfalls, dass er nur eine Rechnung einmahnen kann, die auch auf die entsprechende Person/Unternehmen ausgestellt ist.
 

esquilax

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
809
0
CGN
Der Irre will aber mein Kto pfänden lassen bzw. den GV losschicken (weil wir ja die ZV ausgelöst haben und somit seine Kosten tragen müssen:doh:) Wenn die Rechnung nicht umgehend beglichen wird.
Korrekterweise müsste mir wohl der Mandant die Rechnung weiterleiten mit bitte um Ausgleich.

Wenn Du das vermeiden willst, begleiche die Rechnung, aber Du wirst weder die Steuer abziehen können noch die Rechnung als Betriebsausgabe verbuchen können. Es gibt ja schon Diskussionen, wenn mal der Straßenname falsch geschrieben ist oder dergleichen. Ein solcher Fall ist mir aber zugegebenermaßen auch noch nicht untergekommen. Ich würde mich aber sehr wundern, wenn es dafür irgendeine Ausnahmeregelung geben würde. Ich werde mal in der Buchhaltung nachfragen - mal sehen was die Mädels sagen ;)
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Der Irre will aber mein Kto pfänden lassen bzw. den GV losschicken (weil wir ja die ZV ausgelöst haben und somit seine Kosten tragen müssen:doh:) Wenn die Rechnung nicht umgehend beglichen wird.

Korrekterweise müsste mir wohl der Mandant die Rechnung weiterleiten mit bitte um Ausgleich.

Wenn er überhaupt einen vollstreckbaren Titel hat, dauert es i.d.R. auch einige Tage (geschätzte 2 bis 4 Wochen), bis der GV was unternimmt. Arbeit haben die alle mehr als genug...
Einerseits verstehe ich nicht, warum Du wegen 45 EUR überhaupt die Zeit einer Nachfrage investierst, andererseits wäre bei mir in einer solchen Situation auch der Sportsgeist geweckt, dem noch eins reinzudrücken. Eine Rechnung, die nicht an den richtigen Empfänger gestellt ist, hat keinerlei Rechtsgrundlage.
Ich hätte dem gegnerischen Anwalt unter Zeugen 50 EUR in die Hand gedrückt, gesagt "Stimmt so" und würde ihn jetzt nötigenfalls zur Ausstellung einer korrekten Rechnung samt Quittung auffordern und dies ggfs. nachdrücklich durchsetzen - vorausgesetzt, man hat Zeit und Lust dazu...


---
I am here: http://tapatalk.com/map.php?z35qcf
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Korrekterweise müsste mir wohl der Mandant die Rechnung weiterleiten mit bitte um Ausgleich.
Nö, Ich glaube, der RA ist gar nicht so irre. ;)
Das hört sich nämlich eher so an, als habest Du die Rechnung an seinen Mdt. unter Schadenersatzgesichtspunkten zu erstatten.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
. Eine Rechnung, die nicht an den richtigen Empfänger gestellt ist, hat keinerlei Rechtsgrundlage.
Ich hätte dem gegnerischen Anwalt unter Zeugen 50 EUR in die Hand gedrückt, gesagt "Stimmt so" und würde ihn jetzt nötigenfalls zur Ausstellung einer korrekten Rechnung samt Quittung auffordern und dies ggfs. nachdrücklich durchsetzen - vorausgesetzt, man hat Zeit und Lust dazu...

Es geht nur um "Sportsgeist" der Typ nervt einfach nur.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nö, Ich glaube, der RA ist gar nicht so irre. ;)
Das hört sich nämlich eher so an, als habest Du die Rechnung an seinen Mdt. unter Schadenersatzgesichtspunkten zu erstatten.

Wenn du die genaue Geschichte kennen würdest, würdest du mir Recht geben.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.318
2.508
Neuss
www.drboese.de
Er hat noch keinen Titel? Urteil? Vollstreckungsbesvheid? Dann ist die drohung mit dem gv nur heiße Luft.


Eine Rechnung auf den Gegner ist jetzt nicht wirklich "korrekt". Sollte der Mandant schon gezählt haben, ist es ja nur ein Erstattungsanspruch des Mandanten gegen dich, dafür schreibt der ra nicht noch eine Rechnung.