Zoll & Steuer

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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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FRA
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Wie A381 in einem anderen Thread angeregt:

Du kannst das Thema gerne in einem getrennten Thread diskutieren (ich beteilige mich auch daran) aber lass die Steuerproblematik lieber meine Sorge sein... Ich kenne mich da schon aus!

Person A (wohnhaft im Ausland (nicht EU)) bringt Person B (wohnhaft in Deutschland) unentgeltlich einen teuren Gegenstand mit (Wert > 700 EUR), den B natürlich bezahlt.

Welche Abgaben sind bei Einfuhr des Gegenstandes nach Deutschland fällig ?

Meiner Meinung nach ist die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% auf den Zollwert zu entrichten. Ist das richtig ?
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.860
Wie A381 in einem anderen Thread angeregt:



Person A (wohnhaft im Ausland) bringt Person B (wohnhaft in Deutschland) unentgeltlich einen teuren Gegenstand mit (Wert > 700 EUR)

Welche Abgabe sind bei Einfuhr des Gegenstandes nach Deutschland fällig ?

Meiner Meinung nach ist die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% auf den Zollwert zu entrichten. Ist das richtig ?

Bei mehr als 700€ klappt es nicht mehr mit der Pauschalverzollung. Also werden die 19% zzgl. des Zollsatzes fällig.

Bis 700€ werden pauschal 17,5% auf den gesamten Warenwert als Einfuhrumsatzsteuer und Zoll erhoben. Sorry der alte link war AT und es war noch früh am morgen.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
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EDLE 07
Mein Verständnis dazu ist so, wie von Dir beschrieben.
Dabei ist es für den Zoll generell sowieso unabhängig, ob Du den Gegenstand für Dich oder jemand anderes mitbringst. Auch Aussagen wie "Das habe ich vor Ort von XYZ geschenkt bekommen" oder "Ich bringe das nur für Tante Gertie mit!" interessieren den Zoll nicht. Es gilt nur der reine Gegenstandswert.
Sofern der Zoll eine gewerbliche Absicht erkennt (z.B. 20 iPhones im Koffer) gelten AFAIR noch andere Regeln.

So wurde es mir auf Nachfrage jedenfalls mal vom Zoll erklärt, als ich ebendiese Frage während meines mehrjährigen beruflichen USA-Aufenthalts hatte, bei dem ich mehrfach auch nach Deutschland bzw. in die EU eingereist bin.

Natürlich gibt es Ausnahmen für die dauerhafte Rückkehr in die EU.
Dann sind allerdings entsprechende zeitliche Haltefristen für die mitgebrachten Güter einzuhalten und zu belegen.
Das allerdings kann recht lohnenswert sein. :)
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
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Mein Verständnis dazu ist so, wie von Dir beschrieben.
Dabei ist es für den Zoll generell sowieso unabhängig, ob Du den Gegenstand für Dich oder jemand anderes mitbringst. Auch Aussagen wie "Das habe ich vor Ort von XYZ geschenkt bekommen" oder "Ich bringe das nur für Tante Gertie mit!" interessieren den Zoll nicht. Es gilt nur der reine Gegenstandswert.
Sofern der Zoll eine gewerbliche Absicht erkennt (z.B. 20 iPhones im Koffer) gelten AFAIR noch andere Regeln.

Bei Werten bis zu 700€ ist wie gesagt ein Pauschalsatz in Höhe von 17,5% zu entrichten - über 700€ dann nach Zolltarifnummer. Die gewerbliche Einfuhr ist nur in sofern anders als das es keine Freimengen gibt - aber auch die pauschale Verzollung bis 700€.
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.467
222
Singapore
Mein Verständnis dazu ist so, wie von Dir beschrieben.
Dabei ist es für den Zoll generell sowieso unabhängig, ob Du den Gegenstand für Dich oder jemand anderes mitbringst.

Nein, natürlich ist es ein Unterschied ob der Gegenstand für mich ist oder nicht! Ist es mein Eigentum und ich bin nicht wohnhaft in der EU zahl ich natürlich keine Steuer!
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.156
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FRA
Nein, natürlich ist es ein Unterschied ob der Gegenstand für mich ist oder nicht! Ist es mein Eigentum und ich bin nicht wohnhaft in der EU zahl ich natürlich keine Steuer!

Wenn die Waren zum Verbleib in der EU bestimmt sind, dann sind meiner Meinung nach schon Zölle und Steuern fällig.
 
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Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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Nein, natürlich ist es ein Unterschied ob der Gegenstand für mich ist oder nicht! Ist es mein Eigentum und ich bin nicht wohnhaft in der EU zahl ich natürlich keine Steuer!

Ich habe ja von kaum etwas eine Ahnung (erst recht nicht von Steuerrecht), aber ich glaube so einfach ist die Situation hier nicht. Wenn Du natürlich außerhalb der EU dauerhaft wohnhaft bist und Dein Eigentum mitbringst zum Heimaturlaub und wieder mitnimmst am Ende des Urlaubs, dann dürftest Du tatsächlich keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen. Ich vermute aber, dass Dir kaum ein Zöllner abnimmt, dass Du zwei original verpackte iPhones mit Dir rum trägst, ohne diese verkaufen zu wollen.

Du wirst also - meiner Vermutung nach - entweder als Vertreter des Käufers handeln (fraglich, das darzulegen dürfte wohl schwierig werden) oder selbst gewerblich auftreten. Evtl. kommen auch noch andere Dinge in Frage (Strohmann?...). Sind alles nur spontane Ideen, aber so oder so würde ich das nicht machen an Deiner Stelle...
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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985
DUS, HAJ, PAD
Nein, natürlich ist es ein Unterschied ob der Gegenstand für mich ist oder nicht! Ist es mein Eigentum und ich bin nicht wohnhaft in der EU zahl ich natürlich keine Steuer!

Eigentlich nicht, sind sie nicht dein Eigentum und du bist nicht wohnhaft in der EU und machst hier 2 Wochen Urlaub zahlst du auch keine Steuern. Ob das iPhone geliehen ist oder deins ist Wurscht. Wichtig ist, ob es hierbleibt oder nicht.
 
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langley

Erfahrenes Mitglied
16.05.2012
960
0
Geht den Zollbeamten doch gar nichts an ob es hier bleibt oder nicht. Was soll er denn machen wenn es nicht hier bleibt bzw. WIE soll er das Prüfen? Sehe da keine Probleme, aber muss auch sagen das mich Beamte null Interessieren.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.860
Geht den Zollbeamten doch gar nichts an ob es hier bleibt oder nicht. Was soll er denn machen wenn es nicht hier bleibt bzw. WIE soll er das Prüfen? Sehe da keine Probleme, aber muss auch sagen das mich Beamte null Interessieren.

Der Zollbeamte durchsucht dein Gepäck und findet ein, zwei iPhones. Also folgert er das die Dinger in der EU verbleiben sollen und berechnet den Zoll. Der Zollbeamte prüft den Verbleib nicht, er nimmt ihn an - das reicht. Wenn die Dinger nicht in der EU verbleiben sollen musst Du das beweisen. Im Zweifelsfall wird eine Sicherheit hinterlegt.

Genau das geht Zollbeamte etwas an - dafür sind sie da.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Muddu mal Kabel1 oder RTL2 kucken. Da kommt sowas.

Das ist wohl ein Problem. Und zwar DEINES!
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.467
222
Singapore
Der Zollbeamte durchsucht dein Gepäck und findet ein, zwei iPhones. Also folgert er das die Dinger in der EU verbleiben sollen und berechnet den Zoll. Der Zollbeamte prüft den Verbleib nicht, er nimmt ihn an - das reicht. Wenn die Dinger nicht in der EU verbleiben sollen musst Du das beweisen. Im Zweifelsfall wird eine Sicherheit hinterlegt.

Genau das geht Zollbeamte etwas an - dafür sind sie da.

Folgert er? Wie beweißt er das?

Zum Glück beruht unser Gesetz nicht auf Vermutungen etc.

Ein gewerblicher Handel kann nur bei größerer Stückzahl unterstellt werden, was bei 2 Geräten bestimmt noch nicht der Fall ist!

By the way: Ich spreche hier nicht, wie viele anderen von Vermutungen etc. sondern von Erfahrung! Bring regelmäßig diverse Dinge von Singapore nach Deutschland und wurde auch schon mehrfach kontrolliert... Zuerst heißt es dann inmer: "Ohhh ... Das dürfen sie nich blabla bla... " Nachdem ich dann jedoch nachgewiesen habe, dass ich in Singapore wohne und keinen Wohnsitz mehr in D habe, hat sich die Sache erledigt!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.860
Folgert er? Wie beweißt er das?

Nochmal der Zoll muss das nicht beweisen - er nimmt es an - das reicht. Du wirst dadurch ja auch nicht schlechter gestellt. Wenn du die Annahme im Gespräch ausräumen kannst ist alles fein - wenn nicht hinterlegst du eine Sicherheit und die Sache ist auch fein.

Ich spreche auch nicht von Vermutungen sondern von Erfahrungen und gelebter beruflicher Praxis. Musste selber schon mal für ein MacBook Pro aus den USA eine Sicherheit hinterlegen - die wiederbekommen habe als ich die Verzollung nachweisen konnte.

Kein Wohnsitz in D, sondern in Asien.

Der Zoll und das Finanzamt haben die Möglichkeit Dinge anzunehmen - die dann erstmal rechtlich Bestand haben - du musst es dann entkräften. Schon mal was von Steuerschätzung gehört?
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
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MUC
Nochmal der Zoll muss das nicht beweisen - er nimmt es an - das reicht. Du wirst dadurch ja auch nicht schlechter gestellt. Wenn du die Annahme im Gespräch ausräumen kannst ist alles fein - wenn nicht hinterlegst du eine Sicherheit und die Sache ist auch fein.

Ich spreche auch nicht von Vermutungen sondern von Erfahrungen und gelebter beruflicher Praxis. Musste selber schon mal für ein MacBook Pro aus den USA eine Sicherheit hinterlegen - die wiederbekommen habe als ich die Verzollung nachweisen konnte.

Kein Wohnsitz in D, sondern in Asien.

Der Zoll und das Finanzamt haben die Möglichkeit Dinge anzunehmen - die dann erstmal rechtlich Bestand haben - du musst es dann entkräften. Schon mal was von Steuerschätzung gehört?

Bei A381 ist alles anders
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
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135
FRA
Ggfls. wird einfach eine Nämlichkeitssicherung angebracht (Plombe oder Feststellung der Seriennummer); so kann jede Seite beweisen, dass die Teile wieder ausgeführt wurden oder eben auch in D verblieben sind - im letzteren Fall kostet es dann eben Geld. (Eust und ggfls. Zoll)
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.467
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Singapore
Nochmal der Zoll muss das nicht beweisen - er nimmt es an - das reicht. Du wirst dadurch ja auch nicht schlechter gestellt. Wenn du die Annahme im Gespräch ausräumen kannst ist alles fein - wenn nicht hinterlegst du eine Sicherheit und die Sache ist auch fein.

Ich spreche auch nicht von Vermutungen sondern von Erfahrungen und gelebter beruflicher Praxis. Musste selber schon mal für ein MacBook Pro aus den USA eine Sicherheit hinterlegen - die wiederbekommen habe als ich die Verzollung nachweisen konnte.

Kein Wohnsitz in D, sondern in Asien.

Der Zoll und das Finanzamt haben die Möglichkeit Dinge anzunehmen - die dann erstmal rechtlich Bestand haben - du musst es dann entkräften. Schon mal was von Steuerschätzung gehört?

Gut, dann ist es so und bei mehr als 30 Kontrollen in den letzten (sagen wir mal) 20 Jahren hatte ich einfach immer Glück...

By the way: Ich denke, prozentual leben hier sehr wenige im Ausland und haben diese Situation in dieser Art! Deswegen die Frage:

Was hinterlegt ihr als Sicherheit bei euren ganzen Geschäftsreisen für neuwertige Laptops, Koffer, Smartphones, Uhren etc ?
-> auch das ist mir noch nie passiert und das bei ca 100 legs pro Jahr!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
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Gut, dann ist es so und bei mehr als 30 Kontrollen in den letzten (sagen wir mal) 20 Jahren hatte ich einfach immer Glück...

By the way: Ich denke, prozentual leben hier sehr wenige im Ausland und haben diese Situation in dieser Art! Deswegen die Frage:

Was hinterlegt ihr als Sicherheit bei euren ganzen Geschäftsreisen für neuwertige Laptops, Koffer, Smartphones, Uhren etc ?
-> auch das ist mir noch nie passiert und das bei ca 100 legs pro Jahr!

In der Regel ist es doch wie du sagst, den der Zoll nimmt an das die Sachen dein Eigentum sind und somit auch wieder ausgeführt werden. In Spezialfällen (z.B. mehrere neue Geräte originaverpackt wird dann z.B. eine Sicherheit verlangt - diese entspricht den Abgaben (also Einfuhrumsatzsteuer und Zollsatz).
 
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NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Nochmal der Zoll muss das nicht beweisen - er nimmt es an - das reicht. Du wirst dadurch ja auch nicht schlechter gestellt. Wenn du die Annahme im Gespräch ausräumen kannst ist alles fein - wenn nicht hinterlegst du eine Sicherheit und die Sache ist auch fein.

Ich spreche auch nicht von Vermutungen sondern von Erfahrungen und gelebter beruflicher Praxis. Musste selber schon mal für ein MacBook Pro aus den USA eine Sicherheit hinterlegen - die wiederbekommen habe als ich die Verzollung nachweisen konnte.

Kein Wohnsitz in D, sondern in Asien.

Der Zoll und das Finanzamt haben die Möglichkeit Dinge anzunehmen - die dann erstmal rechtlich Bestand haben - du musst es dann entkräften. Schon mal was von Steuerschätzung gehört?

So ein Schmarrn habe ich schon länger nicht mehr gelesen? Wegen einem Produkt über einen Wert von 700 Euro?

Sprich mal nicht aus der Theorie: Wie oft hast du schon bei Auslandsreise "entkräftigen" müssen, dass du ein Produkt nicht verkaufen willst?
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Es ist ja auch durchaus ein Unterscheid zwischen: das kann/darf der Zoll und DAS tut er.

Wenn du aus dem aussereuropäischen Ausland einreist und oberhalb der Freimenge dabei hast, ist es auch völlig unerheblich, ob es dein Eigentum ist oder nicht. Die Ware wird in den Wirtschaftsraum verbracht. Wenn der Zoll nun davon ausgeht, dass die Ware in D verbleibt, so kann er eine Sicherheit verlangen, MUSS es aber nicht.(Ermessensspielraum)
Das gilt analog auch für eigene Laptops auf Reisen etc. - das wird den Zoll in den allermeisten Fällen nicht jucken - könnte ihn aber, wenn er einen Verdacht hat...
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
In der Regel ist es doch wie du sagst, den der Zoll nimmt an das die Sachen dein Eigentum sind und somit auch wieder ausgeführt werden. In Spezialfällen (z.B. mehrere neue Geräte originaverpackt wird dann z.B. eine Sicherheit verlangt - diese entspricht den Abgaben (also Einfuhrumsatzsteuer und Zollsatz).

Der Anfangspost geht doch von einem Artikel mit einem Wert von 700 Euro aus! Wenn jemand 20 iPhones importiert, ist die Sachlage anders, aber von diesem Fall hat hier ja keiner geschrieben!
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
So ein Schmarrn habe ich schon länger nicht mehr gelesen? Wegen einem Produkt über einen Wert von 700 Euro?

Sprich mal nicht aus der Theorie: Wie oft hast du schon bei Auslandsreise "entkräftigen" müssen, dass du ein Produkt nicht verkaufen willst?

Wo siehst Du hier Schmarrn? Es geht um zwei original verpackte iPhones (+ wahrscheinlich das eigene). Wie soll man einem Zöllner erklären, dass die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind?

Ich hatte durchaus mal eine unangenehme (weil von mir unvorbereitete) Situation mit mehreren Uhren mit "falschem" LC.
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
So ein Schmarrn habe ich schon länger nicht mehr gelesen? Wegen einem Produkt über einen Wert von 700 Euro?

Sprich mal nicht aus der Theorie: Wie oft hast du schon bei Auslandsreise "entkräftigen" müssen, dass du ein Produkt nicht verkaufen willst?

Du musst es garnicht verkaufen wollen; wir reden hier von Einfuhr und ggfls. Verbleib in D. Wenn du es nicht mehr ausführst, ist es defacto eingeführt (klar) und die Abgabenschuld ist entstanden. Soweit die Theorie/rechtl Lage.
 
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