Wasserschaden Renovierung?

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Ich habe mal eine Frage in meiner Wohnung gab es einen Wasserschaden, der Vermieter will jetzt (1,5 Jahre nachdem der Schaden bekannt wurde) endlich renovieren.

Ich wollte das entsprechende Zimmer ohnehin neu streichen, mein Vorschlag bezahlen sie einfach anteilig den Anstrich wurde abgelehnt.

Jetzt passiert also folgendes, der Vermieter schickt mir einen Maler der mein grün gestrichenes Zimmer wieder in grün streichen möchte (allerdings nur bis 70cm über dem Fussboden - wie das wohl aussieht). Ich schicke dann im Sommer einen Maler in das Zimmer der orange streicht - muss das sein? Oder habe ich ein Recht die Renovierung nach meinen Vorstellungen vornehmen zu lassen. Ich bezahle gerne meinen Anteil, aber das wirkt so schildbürgerlich auf mich das ich mir selber an den Kopf fassen muss.

Alternative ich lasse das Zimmer grün, dann will ich aber einen "original Zustand" und nicht Two-Tone Grün.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.318
503
STR
Wenn Dein vermieter so ein schwieriger fall ist würde ich das direkt mit dem Maler klären. Dem ist vermutlich Wurst welche Farbe er abrechnet. Und wenn er ein paar zusätzliche m² bei Dir abrechnen kann ist ihm das sicher auch recht.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Die Idee ist gut, würde ich auch so machen, aber wie sieht die rechtliche Seite aus?
Wenn der Eigentümer Grün beauftragt und stattdessen bei der Abnahme Rot vorfindet.
Durfte der Maler das?
Behaupte du hast Rot drüber gemalt.
Zur Abnahme verweigerst ihm den Zutritt.
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER
Ich wüsste nicht, was der Vermieter da abzunehmen hat. Wenn bei mir in der Wohnung was repariert werden muss, dann unterschreibe ich beim Handwerker dass die Arbeit ausgeführt wurde und gut ist. Der Vermieter will sich nur vorab überzeugen, dass die Notwendigkeit einer Reparatur besteht. Was danach ist interessiert ihn nicht. Aber vielleicht hab ich da auch einfach Glück...
 

Markus Bauer

Neues Mitglied
21.04.2015
3
0
Wie man sich als Mieter bei einem Wasserschaden verhalten hängt vor allem vom konkreten Wohnraummietvertrag ab. In den meisten Fällen sind die Schönheitsreparaturklauseln unwirksam. Dann müsste der Vermieter im laufenden Mietverhältnis sowieso streichen wenn der Abnutzungszustand es erfordert. Ich gehe mal davon aus, dass Du eine unwirksame Klausel im Mietvertrag hast, die sind nämlich meistens unwirksam.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.832
6.847
Wie man sich als Mieter bei einem Wasserschaden verhalten hängt vor allem vom konkreten Wohnraummietvertrag ab. In den meisten Fällen sind die Schönheitsreparaturklauseln unwirksam. Dann müsste der Vermieter im laufenden Mietverhältnis sowieso streichen wenn der Abnutzungszustand es erfordert. Ich gehe mal davon aus, dass Du eine unwirksame Klausel im Mietvertrag hast, die sind nämlich meistens unwirksam.

Der Wasserschaden entstand durch Baumängel, da gibt es keine Zweifel - das sieht auch der Vermieter so.

Der Raum ist jetzt im übrigen zweifarbig grün gestrichen - der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) sagt selber das es ziemlich fragwürdig aussieht - aber sie sehen den Maler in der Pflicht.

Ich habe jetzt mal eine Miete einbehalten - bis die Sache geklärt ist - Bewegung beim Vermieter gibt es nicht (er hat die erste Frist verstreichen lassen), jetzt habe ich eine weitere gesetzt - wenn bis dann nix passiert geht es wohl zum Anwalt.
 
N

no_way_codeshares

Guest
Grün+orange klingt äusserst Irish:)

Ohne etwas zum Mieterproblem beitragen zu können:
Wie lange wohnst Du dort und wie oft ist das vorgekommen?
Wir hatten in unserer Eigentumswohnung in den ersten 9 Jahren 15 Wasserschäden.
Als Mieter bist Du flexibler und wenn das Objekt erst kürzlich bezogen wurde würde ich auf Grund unserer Erfahrung bereits nach dem zweiten Wasserschaden sofort etwas Neues suchen.
 
N

no_way_codeshares

Guest
Warum macht man sich nicht nach dem 3 oder 4 Wasserschaden Gedenken über das WARUM?
Wenn sich dann rausstellt das die Rohre gammelig sind wartet man doch nicht noch 11 Ereignisse ab?

15 von oben und nach unten zusammen, darunter unfertige Verrohrungen, defekte Klimaanlagenanschlüsse, eine defekte Serie von Wasseruhren die inzwischen ausgetauscht ist, fehlerhafte Flachdächer, volle Regenrinnen und tatsächlich Lochfrass in den Rohren - unmöglich darin ein Schema zu erkennen.
 
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