Zahlungsmoral Versicherungsgesellschaft

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
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Hallo,
heute braucht ein Bekannter von mir die Hilfe der zahlreich im Forum vertretenen Jura-Experten.

Das Versicherungen sich immer dann, wenn es ans bezahlen geht, gerne mit den fadenscheinigsten Vermutungen aus der Pflicht stehlen ist ja bekannt.
Da wird erst einmal geprüft ob nicht der Vertrag einen Angriffspunkt bietet um angefochten zu werden, Gutachten (sofern nicht selbst durch Vers. erstellt) angezweifelt usw...
Dies ist auch in etwa so abgelaufen bis sich ein Rechtsanwalt eingeschaltet hat, nach Androhung einer Klage wurde das Angebot einer Vertragsauflösung gegen Zahlung Summe x angeboten und damit wäre alles erledigt.
Dieses Angebot wurde akzeptiert, bräuchte aber eine Woche da Sachbearbeiterin für eine Woche in den Urlaub geht.
Nach 2 Wochen noch keine Zahlung eingegangen. Nachfrage ergab das aus der einen Woche Holyday dann 2 Wochen wurden.
Na gut, also weiter auf Zahlung gewartet...
Nach 5 Wochen endlich die Sachbearbeiterin mal wieder erreicht, ja das Angebot ist akzeptiert worden, aber die EDV hat ein Problem.
Geld kommt nächste Woche...
Wieder kein Zahlungseingang.
Nächste Nachfrage, ja, das Angebot steht immer noch, liegt aber zur weiteren Bearbeitung beim Vorgesetzten, nächste Woche ist das Geld auf dem Konto...
Geld war natürlich immer noch nicht auf dem Konto!
Nun sind über 2 Monate vergangen, der RA legt nun Klage ein.
Aber die Frage des Tages ist eben ob eine Versicherung sich solch ein Verhalten leisten darf?
Das vorher mit harten Bandagen gestritten wird ist jedem klar, aber die Zahlung zusagen und dann weiter auf tot zu machen ist ja schon eine andere Hausnummer für die sich so mancher Unternehmer von seinem Sub ein blaues Auge gefangen hat.
Hat noch jemand Erfahrungen und Hinweise zu solchen schäbigen Tricks?
 

michel_robot

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
307
0
Shanghai/ SHA
Die harten Bandagen kannst du erst ablegen wenns Geld auf dem Konto ist, jegliche Fristen verstrichen sind das es sich wiedergeholt wird.

Und ich stimme auch für die reine Unfähigkeit in solchen Fällen kennt sich keiner aus wie das ins System soll da der Fall nicht vorgesehen ist.

Der Fall Versicherung zahlt ist sowieso nicht vorgesehen:rolleyes:
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Die schlechte Zahlungsmoral der Versicherungen muss ich leider bestätigen, selbst bei eindeutigsten Schuldfragen muss man ständig den Anwalt bemühen oder gar die Versicherungsgesellschaft vor den Kadi ziehen, damit bezahlt wird. Das ist politisches Kalkül innerhalb der Versicherungsgesellschaften und gehört zum Prinzip.

Dabei geht es allermeist um lächerlich kleine Summen von ein paar hundert bis ein paar tausend Euro.

Möchte gar nicht wissen, was passiert, wenn es einmal um existenzielle Schadenshöhen gehen sollte.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.972
1.030
DUS, HAJ, PAD
Es ist nicht alles so schlecht, meine Auslandsrankenversicherung hat zweimal Kleinbeträge anstandslos innerhalb von 2 Wochen ohne Rückfrage überwiesen.
Auch die Autoversicherung (Vollkasko) hat nach einem Anruf ohne weitere schriftliche Unterlagen sich um alles gekümmert und direkt mit der Werkstatt abgerechnet.

Aber es gibt mit Sicherheit Bereiche, wo nichts ohne Klage läuft.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.908
607
CGN
Es ist nicht alles so schlecht, meine Auslandsrankenversicherung hat zweimal Kleinbeträge anstandslos innerhalb von 2 Wochen ohne Rückfrage überwiesen.
Auch die Autoversicherung (Vollkasko) hat nach einem Anruf ohne weitere schriftliche Unterlagen sich um alles gekümmert und direkt mit der Werkstatt abgerechnet.

naja, dem eigenen Kunden gegenüber ist man vermutlich etwas kundenfreundlicher. Bei einem Fremdschaden hingegen erlaubt man sich wohl eher A***loch-Aktionen.

Eigenes Erlebnis: Verkehrsunfall, Firmenauto vs. Firmenauto, Schuldfrage des Unfallgegners eindeutig. Da unser Fahrzeug bei einer Rallye verwendet wurde (da gehören Schäden und Zwischenfälle zum Abenteuer dazu), habe ich die Sache danach auf sich beruhen lassen.

1/2 Jahr später kam dann die Forderung des Unfallgegners, angeblich wäre ich Schuld. Also uns gewehrt und bei der Gelegenheit auch unseren eigenen Schaden geltend gemacht. Die Versicherung wollte ums Verrecken nicht bezahlen - es wäre ja gar kein Schaden entstanden (Fahrzeug noch fahrbereit, d.h. Rallye konnte fortgesetzt werden), und wenn, dann nicht in dieser Höhe ("laut Reglement darf das Fahrzeug nur 1111 Euro wert sein"), und im übrigen hätten wir das Auto ja gar nicht mehr, d.h. wenn ein Jahr später der Richter sich mit unserem Gutachten nicht zufrieden gibt und ein neues haben will, hätten wir ein Problem. Also er (Sachbearbeiter der HDI) glaube nicht, dass wir uns eine Klage trauen würden.

Kaum war die Klageschrift zugestellt, hat man dann eingelenkt und offenbar gehofft, dass wir den Trick "wir zahlen Schaden + vorgerichtliche Anwaltskosten" (aber nicht: Gerichtskosten + damit verbundene Anwaltskosten) nicht bemerken.

Nachdem DAS dann auch endlich geklärt war, kam die Zahlung allerdings vergleichsweise schnell...
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.667
6.160
LEJ
Faustregel 1
Je höher der zu erbringende Zahlbetrag, desto höher die Zahlungsunwilligkeit und Länge der Verfahrensdauer.

Faustregel 2
Je früher eine Forderung einem eigenen Anwalt übergeben ist, desto schneller erfolgt die Zahlung.

Der grösste Fachbereich einer Versicherung ist neben des Vertriebs der Rechtsbereich mit dem Schwerpunkt "Versicherungsrecht". Warum das wohl so ist :eek:
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.121
3.020
Z´Sdugärd
Faustregel 1
Je höher der zu erbringende Zahlbetrag, desto höher die Zahlungsunwilligkeit und Länge der Verfahrensdauer.
Jein ;)

Gerade bei Kleinigkeiten wird es Uferlos. In den letzten 5 Jahren hatten wir 2 "kleine" unverschuldete Verkehrsunfälle. Einmal Türe gegen das Auto gehauen worden -> 600€ Schaden und einmal beim Spurwechsel übersehen worden -> 1100€ kosten. Also alles relativ easy...aber weit gefehlt. Der erste Vorfall hatte dann mehr Anwaltskosten als die ganze Summe war (Anwalt wird von der Gegnerischen Versicherung automatisch gezahlt) und beim 2. mal hats auch den Rechtsverdreher gerichtet.

ICH soll als Geschädigter um die Kosten gering zu halten gebrauchte Teile einbauen oder auf original Ersatzteile verzichten aber die Herren Versicherungsfuzzis regen sich ohne Anwalt (der viel Geld kostet) nichtmal...Verrückte Welt!