Zum Geschäftswagen ein Privatwagen

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munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.265
414
MUC
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Servus,

kurze Frage, habe bis jetzt ein Geschäftswagen und zahle die 1%, habe aber jetzt zum ersten nächsten Monats mir einen eigenen Wagen besorgt, dürfte doch kein Problem sein, dies zu ändern beim Arbeitgeber, da ich ja das Firmenfahrzeug dann ja nur noch beruflich benutze.

Danke

Ben
 

TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.401
2.779
DUS
Bevor ich hier auch noch eine Aussage tätige, stelle ich erstmal eine Frage:

Lieber TE, angenommen das Fahrtenbuch wäre die einzige Möglichkeit, wäre diese Herangehensweise denn eine Option? Einige Automobilhersteller haben ja mittlerweile ein integriertes, welches auch vom Finanzamt anerkannt wird. Ansonsten gibt es schon ganz schöne und einfache Apps dafür.

Letztendlich wird Dein AG Dir dazu aber ganz sicher auch weiterhelfen können. :)

Lieben Gruß
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
0
Servus,

kurze Frage, habe bis jetzt ein Geschäftswagen und zahle die 1%, habe aber jetzt zum ersten nächsten Monats mir einen eigenen Wagen besorgt, dürfte doch kein Problem sein, dies zu ändern beim Arbeitgeber, da ich ja das Firmenfahrzeug dann ja nur noch beruflich benutze.

Danke

Ben

Wieviel fährst Du denn beruflich? Davon würde ich es abhängig machen, ob ich mir ein Fahrtenbuch antue oder ob ich lieber den geldwerten Vorteil in mein Gehalt einfliessen lasse - je nachdem, wie dein Arbeitgeber tickt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.054
7.110
Geht nur mit Fahrtenbuch!

Falsch, geht auch mit einem Arbeitsvertrag der die private Nutzung ausdrücklich verbietet.

Hatte eine entsprechende Prüfung, sollte ca. 6000€ für zwei Jahre Nutzung nachzahlen, Einspruch, Kopie Arbeitsvertrag - und die Nachzahlung wurde zurückgenommen.
 
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Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Falsch, geht auch mit einem Arbeitsvertrag der die private Nutzung ausdrücklich verbietet.

Hatte eine entsprechende Prüfung, sollte ca. 6000€ für zwei Jahre Nutzung nachzahlen, Einspruch, Kopie Arbeitsvertrag - und die Nachzahlung wurde zurückgenommen.

Du zahlst dann im Ergebnis nur noch die 0,03 % pro Kilometer für deine Fahrten Wohnung-Erste Tätigkeitsstätte/Betriebsstätte bzw. 0,002% pro tatsächlicher Fahrt? Sofern du mit dem Fahrzeug zur Arbeit fährst.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.054
7.110
Du zahlst dann im Ergebnis nur noch die 0,03 % pro Kilometer für deine Fahrten Wohnung-Erste Tätigkeitsstätte/Betriebsstätte bzw. 0,002% pro tatsächlicher Fahrt? Sofern du mit dem Fahrzeug zur Arbeit fährst.

Bei mir ist es so geregelt das das Fahrzeug immer an der Betriebsstätte steht, da die aber nur 50m von meiner Wohnung entfernt ist - ist das also kein Problem. Ich zahle also unter dem Strich gar nichts für die Nutzung.
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
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Bei mir ist es so geregelt das das Fahrzeug immer an der Betriebsstätte steht, da die aber nur 50m von meiner Wohnung entfernt ist - ist das also kein Problem. Ich zahle also unter dem Strich gar nichts für die Nutzung.

Wird seit dem Einspruch da vom Finanzamt hingeschaut ob ggf. doch Privatnutzungen vorliegen? Grundsätzlich soll laut BFH ja ausreichend sein, dass überhaupt ein Verbot ausgesprochen ist, vom Arbeitgeber überprüft werden müsse es nicht. Arbeitsvertrag - bist du GF der eigenen GmbH o.ä.?
 
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munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.265
414
MUC
Dank Euch, werde es mit dem Zusatz im Arbeitsvertrag dem Chef vorschlagen, Arbeitsweg würde dann auch wegfallen, Fahrzeug bleibt im Büro und fahre selber zur Arbeit, da ich eh Arbeitsbeginn und Arbeitsende im Büro sein muss.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.054
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Wird seit dem Einspruch da vom Finanzamt hingeschaut ob ggf. doch Privatnutzungen vorliegen? Grundsätzlich soll laut BFH ja ausreichend sein, dass überhaupt ein Verbot ausgesprochen ist, vom Arbeitgeber überprüft werden müsse es nicht. Arbeitsvertrag - bist du GF der eigenen GmbH o.ä.?

Wenn verboten, dann verboten, also kann auch nichts geprüft werden. Das gilt auch für Geschäftsführer einer eigenen GmbH OHNE eigenes privates Fahrzeug. Zumindest haben wir das so durchgekriegt.

Gab da insgesamt eine interessante Rechtssprechnung so hat ein Gericht z.B. ein Fahrtenbuch das 100%tige Firmennutzung nachwies als unglaubwürdig und lebensfremd bezeichnet und NICHT akzeptiert.
 
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