Verbraucher können Heizölbestellung problemlos widerrufen

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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
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Offtopic:

Bundesgerichtshof: Verbraucher können Heizöl-Bestellung widerrufen - SPIEGEL ONLINE

Das ist eine Benachteiligung der "smarten" Käufer wie sie im Buche steht.

Denn der Handel muss jetzt das Nichtabsatzrisiko einkalkulieren - zu meinem Schaden!

Wenn ich demnächst Aktien online kaufe, und der Kurs dann fällt - werde ich auch den BGH bemühen eine Widerrufsklausel rechtssicher auszusprechen.

Mann o mann - in was für einem Land leben wir - und was wir uns leisten müssen!
 
F

feb

Guest
Offtopic:

Bundesgerichtshof: Verbraucher können Heizöl-Bestellung widerrufen - SPIEGEL ONLINE

Das ist eine Benachteiligung der "smarten" Käufer wie sie im Buche steht.

Denn der Handel muss jetzt das Nichtabsatzrisiko einkalkulieren - zu meinem Schaden!

Wenn ich demnächst Aktien online kaufe, und der Kurs dann fällt - werde ich auch den BGH bemühen eine Widerrufsklausel rechtssicher auszusprechen.

Mann o mann - in was für einem Land leben wir - und was wir uns leisten müssen!

Die EU- Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG ist acht Jahre und das Fernabsatzgesetz (= nunmehr §§ 312b ff. BGB) ist sechs Jahre alt und der BGH hat "nur" eine entgegenstehende (falsche) Rechtsprechung der Untergerichte korrigiert.

Das ganze hat also nur sehr wenig mit der Frage "in was für einem Land leben wir" zu tun.

Edit: Der Widerruf eines Aktiengeschäftes wird dir nicht gelingen. Schwankungsunterworfene Finanzgeschäfte sind ausdrücklich nicht widerrufsfähig (§ 312g II Nr. 8 BGB).
 
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