Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.923
13.675
Trans Balkan Express
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Zum Thema Unschuldsvermutung:
Zivilrechtliche Ausgleichs-und Abwehransprüche sowie strafrechtliche Verbote dienen der Durchsetzung der Unschuldsvermutung.
Mit der Rechtskraft der Verurteilung endet die Unschuldsvermutung - darauf habe ich mich bezogen.

Sorry. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Im Zivilrecht wird geprüft, ob ein Anspruch auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann. Im Strafrecht geht es darum, ob die Schuld des Angeklagten im Strafprozess bewiesen werden kann. durchsetzung von Ansprüchen hat nichts mit Unschuldsvermutung zu tun.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.651
5.067
München
Nun ja, anscheinend war es für den Torwart dann aber doch zumutbar, von Düsseldorf nach Paderborn zu fahren (170km),
wo die Strecke nach Köln nur 45km beträgt.
Wie man weiss, sollte der Flug ja von DUS nach PMI gehen.
Natürlich kannst Du nach Köln/Bonn fahren, aber wenn es dort auf dem vermeintlich vorhandenen Flug keine im öffentlichen Verkauf buchbaren Plätze gibt (und auch EW eine solche Umbuchung nicht anbietet), dann stehst Du unverrichteter Dinge am Flughafen CGN und kommst trotzdem nicht von A nach B.

Und wenn ein kurzfristig verfügbarer PJ eben gerade in PAD steht, dürfte der Fluggast durch die Fahrt von DUS nach PAD seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen sein, um den Leerflug nach DUS zu sparen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.536
3.686
Düsseldorf
www.drboese.de
Was den Fall hier betrifft, das Urteil wird ja von der Vorsitzenden Richterin Dr. Elisabeth Ströve
am 05.07. verkündet und lt. Presseaussagen verriet Frau Stöve, "dass der Fall vergangenen Freitag eine
interessante Wendung genommen hat".
Warten wir's ab.
Genau lesen: Frau Stöve ist hier lediglich als Pressesprecherin des Gerichts aufgetreten und vor ihren Pressegesprächen wies sie darauf hin, nicht mit dem Fall vertieft vertraut zu sein.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.826
12.218
CPT / DTM
Du darfst -fast- alles fragen....:)

Ja, in Summe 3x und jedesmal wurde ich vertreten von mueller.legal in Berlin,
die mich ansonsten im Wettbewerbs-wie Markenrecht begleiten.
(obwohl in NRW lebend)
3x haben wir gewonnen, die Faktenlage war aber klar.

Danke!

Aber ist es nicht bezeichnend, dass man erst Klagen muss, um seine geseztlichen Ansprüche durchzusetzen?

Sieht so der Service von einem Dienstleister aus???

PS: Dienstleister = Dienen und leisten! 🥳
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.264
933
Zivilrechtliche Ausgleichs-und Abwehransprüche sowie strafrechtliche Verbote dienen der Durchsetzung der Unschuldsvermutung.
Mit der Rechtskraft der Verurteilung endet die Unschuldsvermutung - darauf habe ich mich bezogen.
Ist trozdem irreführend, denn in Zivilsachen gilt für den Richter gerade der Grundsatz der freien Beweiswürdigung als explizite Abgrenzung zum Grundsatz "in dubio pro reo", welcher nur im Strafrecht gilt.

In der Praxis bedeutet es, daß die Beweishürden im Zivilrecht einfach deutlich niedriger liegen. Du brauchst nicht haarklein jeden Sachverhalt zu beweisen. Wenn Du insgesamt genug stimmige Belege hast, darf der Richter dem Kläger glauben und den Beklagten einfach verurteilen.

Das mal abgesehen davon, daß schon der Begriff "Unschuldsvermutung" im Zivilrecht krumm ist. Zivilrechtliche Ansprüche können komplett ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit einer Partei bestehen.

Ich drück jedenfalls diesmal unserem Profifußballer die Daumen. Auch wenn sich kaum jemand das Kostenrisiko eines Privatjets plus Gerichts-/Anwaltskosten ansonsten aufhalsen wird wollen, es setzt ein wichtiges Signal: Nämlich daß Airlines für Vertragsbruch haften und die Haftung auch nicht nach eigenem Gusto beschränken können. Also nix mit "Friss oder stirb" bei dem angebotenen Ersatzflug. Wäre gut, wenn das auch bei Otto-Normalo mal klar ankommen würde. Denn dieses Rumzicken der Airlines nervt.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.826
12.218
CPT / DTM
Ist trozdem irreführend, denn in Zivilsachen gilt für den Richter gerade der Grundsatz der freien Beweiswürdigung als explizite Abgrenzung zum Grundsatz "in dubio pro reo", welcher nur im Strafrecht gilt.

In der Praxis bedeutet es, daß die Beweishürden im Zivilrecht einfach deutlich niedriger liegen. Du brauchst nicht haarklein jeden Sachverhalt zu beweisen. Wenn Du insgesamt genug stimmige Belege hast, darf der Richter dem Kläger glauben und den Beklagten einfach verurteilen.

Das mal abgesehen davon, daß schon der Begriff "Unschuldsvermutung" im Zivilrecht krumm ist. Zivilrechtliche Ansprüche können komplett ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit einer Partei bestehen.

Ich drück jedenfalls diesmal unserem Profifußballer die Daumen. Auch wenn sich kaum jemand das Kostenrisiko eines Privatjets plus Gerichts-/Anwaltskosten ansonsten aufhalsen wird wollen, es setzt ein wichtiges Signal: Nämlich daß Airlines für Vertragsbruch haften und die Haftung auch nicht nach eigenem Gusto beschränken können. Also nix mit "Friss oder stirb" bei dem angebotenen Ersatzflug. Wäre gut, wenn das auch bei Otto-Normalo mal klar ankommen würde. Denn dieses Rumzicken der Airlines nervt.

Stimme völlig zu!

Ausser, dass ja wohl überhaupt kein Ersatzflug angeboten wurde....

Also nix mit "Friss oder stirb" bei dem angebotenen Ersatzflug
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
580
394
dies macht mich ein wenig stutzig. Angeblich ist das Gepäck aufgegeben, die zwei Personen jedoch erscheinen angeblich nicht zum check-in. In solchen Fällen erfolgt zur Vermeidung von Verspätungen durch Suchen und Ausladen des Gepäcks üblicher Weise mindestens ein Aufruf, oft ein Zweiter; und da sollen die beiden gebuchten Fluggäste nicht am check-in erschienen sein? Bei aufgegebenem Gepäck?
Und ich lese nicht genau (oder hab´s überlesen), wann und wie die gebuchten Fluggäste erfuhren, daß der Flug überbucht sei und sie deswegen nicht mitfliegen können. Wann erfolge die Gepäckaufgabe? Zeitnah vorm Abflug? Und falls ja, wieso erfuhren die gebuchten Fluggäste genau dann noch nicts von der Überbuchung?
Ich bin gespannt auf Klärung der Situation und besonders auf das Urteil im Juli.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.068
13.495
der Ewigkeit
Genau lesen: Frau Stöve ist hier lediglich als Pressesprecherin des Gerichts aufgetreten und vor ihren Pressegesprächen wies sie darauf hin, nicht mit dem Fall vertieft vertraut zu sein.

Also lesen und zitieren kann ich, sogar genau:

In der Verhandlung wehrte sich Eurowings nach Auskunft von Dr. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf, gegen die Vorwürfe. Die Fluggesellschaft hält dagegen, dass Bürki und seine Freundin nicht am Gate waren, als die letzten beiden Plätze für den Flug ausgerufen wurden. Damit steht nun Aussage gegen Aussage.

 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.068
13.495
der Ewigkeit
Danke!

Aber ist es nicht bezeichnend, dass man erst Klagen muss, um seine geseztlichen Ansprüche durchzusetzen?

Sieht so der Service von einem Dienstleister aus???

PS: Dienstleister = Dienen und leisten! 🥳

Ich investiere -auch- in EW weder Lebens-und/oder Arbeitszeit,
Problemlösungsfälle gehen deshalb direkt an Fachleute wie Steuerberater, Notare, Anwälte etc.
Ich beschäftige mich mit Dingen, wo ich die Kernkompetenz habe.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Frau Dr. Stöve ist Vorsitzende Richterin am Landgericht. Das ist sie auch, wenn sie im Robinson Club im Buffet vor Dir in der Schlange steht oder Mittags zur Kantine geht.

In einem Landgericht gibt es in der Regel nicht nur eine Vorsitzende Richterin.
Was denn nun?
Eben war sie bei Dir unter #353 noch Pressesprecherin,
ist die Dame in Deinen Augen eine multiple Persönlichkeit?
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.197
CGN
Ich investiere -auch- in EW weder Lebens-und/oder Arbeitszeit,
Problemlösungsfälle gehen deshalb direkt an Fachleute wie Steuerberater, Notare, Anwälte etc.
Ich beschäftige mich mit Dingen, wo ich die Kernkompetenz habe.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Was denn nun?
Eben war sie bei Dir unter #360 noch Pressesprecherin,
ist die Dame in Deinen Augen eine multiple Persönlichkeit?

Die Funktion des Pressesprechers wird an Gerichten üblicherweise von Richtern wahrgenommen, die dafür mit einem bestimmten Teil ihrer Arbeitszeit von richterlichen Aufgaben freigestellt werden.

Selbstverständlich ist der Pressesprecher nicht der Richter, der über den Fall entscheidet.

Wenn man - offensichtlich - von der Funktionsweise und dem Aufbau der Gerichte eher ein oberflächliches Wissen hat, hielte ich es persönlicher für angemessener, einen anderen Ton zu wählen als du ;)
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.068
13.495
der Ewigkeit
Die Funktion des Pressesprechers wird an Gerichten üblicherweise von Richtern wahrgenommen, die dafür mit einem bestimmten Teil ihrer Arbeitszeit von richterlichen Aufgaben freigestellt werden.

Selbstverständlich ist der Pressesprecher nicht der Richter, der über den Fall entscheidet.

Wenn man - offensichtlich - von der Funktionsweise und dem Aufbau der Gerichte eher ein oberflächliches Wissen hat, hielte ich es persönlicher für angemessener, einen anderen Ton zu wählen als du ;)
Ich habe von der Funktionsweise und dem Aufbau eines Gerichts nicht mal oberflächliches Wissen,
nämlich gar keins.
Wie gesagt, ich sprach schon von Kernkompetenzen.
Was aber unstrittig ist:
Pressesprecher (egal vom CEO, eines Konzerns, der Regierung oder eines Richters)
stimmen sich im Vorfeld über die Communiques ab, die sie tätigen - und sprechen "mit einer Stimme".
Apropos Stimme: Welchen Ton ich wähle, kannst Du weiterhin ruhig mir überlassen, sollte er Dir nicht genehm sein, einfach abschalten.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Es wurde ~ 2 Stunden vor Abflug am Schalter Gepäck aufgegeben und dort erfahren, dass das Flugzeug überbucht ist und es nur Standby Möglichkeit gibt, die Passagiere mögen bitte abwarten, eine Umbuchung auf den anderen Flug mit Condor sei nicht möglich, das auch trotz Hinweis auf wichtigen Termin.
Aber waren sie denn am Gate? Ist mir noch nicht ganz klar…

Bei ähnlichen Fällen wurde ich auch erst umgebucht, nachdem Boarding complete war. Oder hat man mit standby Bordkarte schon das Anrecht umgebucht zu werden?
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.826
12.218
CPT / DTM
Entschuldige bitte, wenn ich hier noch einmal nachhake.
Ja, in Summe 3x und jedesmal wurde ich vertreten von mueller.legal in Berlin,

3x haben wir gewonnen, die Faktenlage war aber klar.

Ein seriöses Unternehmen, welches gegen geltendes Recht und Verordnungen verstoßen hat, wird normalerweise anstandslos den berechtigten Kundenforderungen nachkommen.

A) weil das Gesetz es so verlangt

und

B) weil die Rechtslage eindeutig ist

und

C) weil man den Kunden nicht verlieren will (sollte eigentlich an erster Stelle stehen)


Dennoch ist es nur möglich, diese berechtigten Ansprüche per Klage durchzusetzen????

Das kann und darf doch nicht wahr sein....:doh:

Wer so verfährt und dieses gesetzwidrige Gebaren zum Geschäftsprinzip macht, darf sich über negative Berichterstattung nicht beklagen. Leider passiert das viel zu wenig!
 
Zuletzt bearbeitet:

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.220
1.834
KUL (bye bye HAM)
Zum Gepaeck:
ich wuerde davon ausgehen, das dieses nur angenommen, aber nicht verladen wurde. Sondern im Falle das der Pax doch mitfliegt als letztes mit geladen wird oder ggf. sogar hinterherfliegt. Ein Aussortieren der nicht mitfliegenden Standby Paxe, wuerde im Tagesbestrieb zu den unmoeglichsten Verzoegerungen fuehren.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.068
13.495
der Ewigkeit
Entschuldige bitte, wenn ich hier noch einmal nachhake.


Ein seriöses Unternehmen, welches gegen geltendes Recht und Verordnungen verstoßen hat, wird normalerweise anstandslos den berechtigten Kundenforderungen nachkommen.

A) weil das Gesetz es so verlangt

und

B) weil die Rechtslage eindeutig ist

und

C) weil man den Kunden nicht verlieren will (sollte eigentlich an erster Stelle stehen)


Dennoch ist es nur möglich, diese berechtigten Ansprüche per Klage durchzusetzen????

Das kann und darf doch nicht wahr sein....:doh:

Wer so verfährt und dieses gesetzwidrige Gebaren zum Geschäftsprinzip macht, darf sich über negative Berichterstattung nicht beklagen. Leider passiert das viel zu wenig!

Unbestritten, was Du aufführst.
Aber EW "verspürt" halt im Markt keinerlei Konsequenzen, soll heißen, die Buchungslage ist konstant, nicht rückläufig, ggf. noch steigend.
Trotz der Negativpresse, die aber irgendwann verhallt, bzw. links rein und rechts raus geht, weil nichts Neues mehr berichtet wird.
Der Verbraucher setzt keine Zeichen, straft EW nicht ab, sondern bucht munter weiter.
Wettbewerber setzen sich da auch nicht ab, denk nur mal an die ganze unsägliche Gutscheinwedelei wie bei DE
Das sind einfach Ferienkutscher und bedienen größtenteils die Masse, Motto: Malle ist nur 1x im Jahr, ohne großes Anspruchsdenken.
 
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