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Zum Thema Unschuldsvermutung:
Zivilrechtliche Ausgleichs-und Abwehransprüche sowie strafrechtliche Verbote dienen der Durchsetzung der Unschuldsvermutung.
Mit der Rechtskraft der Verurteilung endet die Unschuldsvermutung - darauf habe ich mich bezogen.
Sorry. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Im Zivilrecht wird geprüft, ob ein Anspruch auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann. Im Strafrecht geht es darum, ob die Schuld des Angeklagten im Strafprozess bewiesen werden kann. durchsetzung von Ansprüchen hat nichts mit Unschuldsvermutung zu tun.