Air France und die Gebührenrückerstattung

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rotanes

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01.06.2010
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HAM
Versicherungen zahlen ja immer ungern, aber weiß jemand warum eigentlich die RRV nicht auch die im Artikel erwähnten "Flughafengebühren" erstattet?
 

rcs

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Versicherungen zahlen ja immer ungern, aber weiß jemand warum eigentlich die RRV nicht auch die im Artikel erwähnten "Flughafengebühren" erstattet?

Die RRV erstattet den entstanden Schaden.

In Deutschland ergibt sich unabhängig von den Tarifbedingungen ein Erstattungsanspruch für die nicht genutzten Steuern und Gebühren, das wissen mittlerweile auch die Versicherungen - und fordern dies natürlich vom Versicherungsnehmer ein, dass sich dieser eben jene Steuern und Gebühren von der Airline erstatten lässt. Denn für diesen Teil des Gesamtpreises entsteht ja durch das Storno dann kein Schaden.
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
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MUC
Die RRV erstattet den entstanden Schaden.

In Deutschland ergibt sich unabhängig von den Tarifbedingungen ein Erstattungsanspruch für die nicht genutzten Steuern und Gebühren, das wissen mittlerweile auch die Versicherungen - und fordern dies natürlich vom Versicherungsnehmer ein, dass sich dieser eben jene Steuern und Gebühren von der Airline erstatten lässt. Denn für diesen Teil des Gesamtpreises entsteht ja durch das Storno dann kein Schaden.

Naja mit den Bearbeitungsgebühren bekommt man ja dort nichts mehr heraus, also muss man als Kunde ergo doppelt zahlen. Einmal den Selbstbehalt RRV und einmal bei der Erstattung der Steuern und Gebühren...nicht wirklich kundenfrendlich und einen Schaden hat man doch.
 

rcs

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Naja mit den Bearbeitungsgebühren bekommt man ja dort nichts mehr heraus, also muss man als Kunde ergo doppelt zahlen. Einmal den Selbstbehalt RRV und einmal bei der Erstattung der Steuern und Gebühren...nicht wirklich kundenfrendlich und einen Schaden hat man doch.

Die Bearbeitungsgebühren variieren allerdings je nach Buchungsweg, genauso wie die TSC.
 

flysurfer

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www.vielfliegertreff.de
Die RRV erstattet den entstanden Schaden.

In Deutschland ergibt sich unabhängig von den Tarifbedingungen ein Erstattungsanspruch für die nicht genutzten Steuern und Gebühren, das wissen mittlerweile auch die Versicherungen - und fordern dies natürlich vom Versicherungsnehmer ein, dass sich dieser eben jene Steuern und Gebühren von der Airline erstatten lässt. Denn für diesen Teil des Gesamtpreises entsteht ja durch das Storno dann kein Schaden.

Bei 320 EUR ist allerdings klar, dass in diesen "Gebühren" auch die Treibstoffzuschläge enthalten waren. Diese wollte die Airline nicht erstatten, gleichzeitig will sie auch die RRV nicht erstatten.

Praktisch bedeutet das wohl, dass man nun auf den Treibstoffzuschlägen sitzen bleibt, weil die Airlines diese als nicht erstattbare Tarifkomponente betrachten, die RRV sie dagegen als erstattbare Gebühren sieht.
 

rcs

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Bei 320 EUR ist allerdings klar, dass in diesen "Gebühren" auch die Treibstoffzuschläge enthalten waren. Diese wollte die Airline nicht erstatten, gleichzeitig will sie auch die RRV nicht erstatten.

Praktisch bedeutet das wohl, dass man nun auf den Treibstoffzuschlägen sitzen bleibt, weil die Airlines diese als nicht erstattbare Tarifkomponente betrachten, die RRV sie dagegen als erstattbare Gebühren sieht.

Nein, so ein Fall ist mir nicht bekannt.

Da die Reise im Bild-Bericht aber in 2010 war, könnte es sein, dass das Ticket 2009 vor Inkrafttreten der Neuregelung gekauft wurde, wonach die YQ dann nicht mehr erstattbar wurde.