AF: Ansprüche geltend machen bei verspätetem Gepäck?

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Hopper30

Reguläres Mitglied
02.05.2016
66
10
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Hallo,

bei einem Flug mit der AF mit Umstieg in Paris (2h) ist das Gepäck auf dem Rückflug nicht mitgekommen und in Paris hängen geblieben, an einem Donnerstag. Am Montagabend wurde der Koffer mir dann nach Hause nachgeliefert. Es war ein Interkontinentalflug nach/von Kanada mit Umstieg in Paris. Reiner Flugpreis 220 Euro ex Steuern.

Ich habe einige Ersatzkäufe tätigen müssen (u.a. Paar Schuhe, Hose, Socken, Unterwäsche, T-Shirt, Hemd, Toilettenartikel etc.), wo auch mal schnell um die 350 Euro zusammen gekommen sind. Nun wollte ich die Quittungen beim Onlineformular hochladen, aber es geht nicht durch, weil sich das Datum nicht einstellen lässt. Geht das bei euch auch nicht?

Fragen:

1) Was kann man ersatzweise machen? Einen Brief mit Einschreiben an die deutsche Airfrance Vertretung schicken (Adresse??)?

2) In welcher Höhe schätzt ihr, werden die Kosten überhaupt übernommen, womit sollte man rechnen, lohnt es sich, ggf. nochmal nachzuhaken?

3) Wie wahrscheinlich ist es, dass die Quittungen im Original verlangt werden? Bei zwei Quittungen sind Kleidungsstücke drauf, die mit letztlich doch etwas klein waren und die ich noch umtauschen will. Reiche ich sie nun im Scan ein und tausche dann einige Dinge davon um, ist die Quittung weg oder die Dinge gestrichen.

Danke für Hinweise.
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Da es auf dem Rückflug war wird es eher schwierig. Ich kann auch nicht verstehen, wieso man Unterwäsche und Socken kaufen muss - hast du 100 % deiner Kleidung in dem Koffer gehabt?

Am Reiseort ist sowas weniger ein Problem, aber am Heimatort. Wenn solltest du eventuell argumentieren, dass du nicht direkt "Heim" bist, sondern weiter geschäftlich (?) unterwegs warst?
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Air France ist bei soetwas an der Hotline recht gut. Einfach mal anrufen. Normalerweise sollte das mit der Kostenübernahme recht reibungslos klappen.
 

Hopper30

Reguläres Mitglied
02.05.2016
66
10
Da es auf dem Rückflug war wird es eher schwierig. Ich kann auch nicht verstehen, wieso man Unterwäsche und Socken kaufen muss - hast du 100 % deiner Kleidung in dem Koffer gehabt?

Am Reiseort ist sowas weniger ein Problem, aber am Heimatort. Wenn solltest du eventuell argumentieren, dass du nicht direkt "Heim" bist, sondern weiter geschäftlich (?) unterwegs warst?

Tatsächlich war es so, dass ich Dienstag dann (nachweisbar) wieder für 4 Tage mit dem Flugzeug verreisen musste. Da der Koffer Montagabend kam, ging da nicht viel, zudem er eigentlich für Dienstag angekündigt war.
Es war schon so ziemlich alles tragbare drin, war ja ne Flugreise von fast 3 Wochen.

Also einfach mal anrufen (welche Nummer am besten?)?

Hat jemand denn da schon Erfahrungen gemacht, was gezahlt wird und in welcher Höhe?
Man ließt im Netz so einiges: 50%, teilweise 100%, teilweise nur Toilettenartikel und den Rest nur, wenn man ihn zurückschickt....
 

klaus79856

Erfahrenes Mitglied
27.12.2009
1.998
39
Bei mir war es mal KLM auf dem Weg nach Chile, es wurden 100% gezahlt, keine Rücksendung.
Selbst AMEX Plat. zahlt nichts bei einer Reise nach Hause.
 

Bjotr

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
321
0
Braunschweig
Es gibt keine richtigen Regeln. Hängt auch von deiner Buchungsklassa. Also Business: 100%, Eco 50 Euro, etc.
 

DrKaos

Erfahrenes Mitglied
Wir hatten den Fall einmal mit Baby-Kleidung. Da war tatsächlich alles im Koffer und AF hat ohne Probleme erstattet. Wobei wir bei solchen Sachen auch immer recht moderat sind und jetzt nicht für ein paar Hundert Euro eingekauft haben. Ich glaube wir haben 50€ eingereicht und das wurde komplett übernommen.
 

Takeoff53

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
808
8
Great Circle
Verstehe ich das richtig, du hast für einen Langstreckenflug hin/zurück EUR 220.00 bezahlt (das Entgelt für den Transport) und machst jetzt EUR 350.00 für Kleider geltend nachdem auf dem Rückflug der Koffer zu spät ankam? Räusper, räusper...:(
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Wenn ich den OP richtig verstehe ist der Koffer auf dem Rückflug verloren gegangen. Üblicherweise gibts da von der Airline nichts.
Ansonsten müsste man davon ausgehen dass der OP zuhause überhaupt keine Klamotten, Schuhe, Toilettartikel etc hat.

Das wäre natürlich grundsätzlich bedauernswert, ist aber nicht das Problem der Airline.
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Das wäre natürlich grundsätzlich bedauernswert, ist aber nicht das Problem der Airline.
Da macht es sich der User DrThax aber etwas einfach! Airline A und der OP haben einen Beförderungsvertrag. In dem steht schon mal nicht, dass Airline A das Gepäck separat Tage später erst liefert, sondern mit dem OP zusammen am Gate ausliefert. Damit hätte sich A schon mal vertragsbrüchig verhalten ... Das die Praxis faktisch so aussieht, dass die Airline sich mit sowas rausredet ist klar, aber keineswegs richtig, da liegt klar ein Vertragsbruch seitens Airline A vor, der ganz offensichtlich juristisch und faktisch ja nicht zu bestreiten ist. Wie man einen solchen Anspruch auf nettem Weg durchsetzt, steht auf nem anderen Blatt. Ob sich da Rechtsmittel lohnen auch.
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.484
-22
HAJ
Es gibt keine richtigen Regeln. Hängt auch von deiner Buchungsklassa. Also Business: 100%, Eco 50 Euro, etc.

Das wäre mir aber neu.
Ich hatte mal den Fall, dass ich aus MIA ankam, in Deutschland war es recht kalt. Mein Koffer hing irgendwo in LHR fest. Da war meine warme Jacke drin. Die anderen warem Jacken hatte ich allesamt in Schrank an meinem zweiten Wohnsitz. Wie verhält man sich in so einem Fall? Also ich habe mir dann keine neue Jacke gekauft, sondern bin nicht rausgegangen :)
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Auf Hinflügen (also ex Home) hat AF schon zweimal meinen Koffer je einen Tag verspätet hinterhergeliefert. Da wurden Toilettenartikel (Zahnbürste, Zahnpasta, Deo, Gel) sowie eine Packung Klamotten (Unterwäsche, Hemd, T-Shirt, Socken) anstandslos gegen Kassenbon bezahlt. Hatte eine Email an den Kundenservice geschrieben.
Ob die das auf Flügen nach Hause auch so machen, weiß ich nicht. Insbesondere, wenn Schuhe, Hosen und Hemd gekauft werden (davon hat man in der Regel was zu Hause) und auch bei den Beträgen. Auf die Idee, mir Schuhe zu kaufen, wäre ich nie gekommen...
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Es gibt keine richtigen Regeln. Hängt auch von deiner Buchungsklassa. Also Business: 100%, Eco 50 Euro, etc.

Die Erstattung eines Schadens durch Gepäckverlust ist nicht von der Beförderungsklasse oder Buchungsklasse abhängig, sondern von dem tatsächlich entstandenen Schaden. Die Regulierung wird klar im Montrealer Abkommen geregelt. https://de.wikipedia.org/wiki/Montrealer_Übereinkommen

Ich sehe es eher schwierig zu begründen, warum durch das verspätete Gepäck auf dem Heimflug ein Schaden entstanden sein soll.
In der Regel führt man ja nicht seinen gesamten Bestand and Kleidung und Kosmetik im Urlaub mit.
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
858
6
Aus aktuellem Anlass und um keinen neuen Thread zu erstellen hänge ich mich hier mit an:

AF hat auf ORY-FDF ein Gepäckstück mit Inhalt von +1 und mir verloren. Flug war am 11.11., Claim wurde ausgefüllt und in Bearbeitung.
Jetzt will man zwischenzeitlich eine vollständige Inhaltsliste.
Gibt es da eine Frist wie schnell das übermittelt werden muss? Ich habe wenig Lust im Urlaub noch mehr Zeit für Unfähigkeit von AF aufzuwenden.

Zu den kurzfristigen Kompensationen für Kosmetika / Kleidung gab es diverse Antworten, Grundtenor ist 100€/ Kopf.

Welche Rechte dazu habe ich (Montrealer Abkommen bestätigt nach meiner Recherche nur für Verspätung 1.131 SZR, die gehen locker für den Gepäckinhalt und das eigentliche Gepäckstück drauf)?
Welche Erfahrungen in der Abrechnung mit AF gibt es dabei? Bisher half der Inhalt des zweiten Gepäckstückes, aber nach 6 Tagen wird es eng.
100€ ist sehr knapp bemessen.
Bei Notkäufen wollen wir nicht für erwartbare Kompromisse (Auswahl, Stil,...) aus der eigenen Tasche zahlen.

Danke für fachkundige Ratschläge.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Du hast doch bereits die Antwort im Montrealer Übereinkommen gelesen. Das ist die Grenze, bis dahin muss die Airline erstatten.
Inhaltsliste kannst du auch Wochen später einreichen.
Bei AF funktionierte mein Claim recht problemlos.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
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weil es gerade hier her passt ein neues Urteil zwar nur vom Amtsgericht Frankfurt aber das solche Claims ja meistens erst vor dem Amtsrichter gehen trotzdem interessant:

das kurze Fazit: AG Frankfurt am Main: Kein Anspruch auf Luxus-Shopping bei verspätetem Fluggepäck AG Frankfurt a. M. , Urteil - 30 C 570/17 (68)

Natürlich sind totalverluste anders zu bewerten