Anwalt für Vollstreckung in den Niederlanden gesucht

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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
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Hallo zusammen,

ich habe ein vollstreckbares Urteil gegen eine Airline mit Sitz in den Niederlanden. Da diese Airline aktuell nicht in Deutschland aktiv ist, kann hier leider nicht vollstreckt werden. Das muss dann schon in den Niederlanden gemacht werden. Leider kenne ich keinen Anwalt, welcher das in den Niederlanden macht. Kann jemand einen entsprechenden Anwalt empfehlen?
In Deutschland habe ich mit @kexbox bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Für die Niederlande klappt das aber nicht.

Viele Grüße
mf_2
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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5.482
Hier sind Erklärungen zum Ablauf der Zwangsvollstreckung in den Niederlanden zu finden:


Erläuterungen zur Zwangvollstreckung aus ausländischen Titeln in den Niederlanden:

 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.393
154
Hat den kexbox keine Empfehlung? Ich kann aus eigener Erfahrung leider auch nichts beitragen, aber Google spuckt diese Kanzlei aus:

 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
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@kexbox hat doch zuletzt laut Twitter auch mal gegen AIS Airlines geklagt bzw. zumindest AIS zur Zahlung einer Entschädigung aufgefordert. Mal schauen, ob er hier noch weitere Infos zusteuern kann.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
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@kexbox hat doch zuletzt laut Twitter auch mal gegen AIS Airlines geklagt bzw. zumindest AIS zur Zahlung einer Entschädigung aufgefordert. Mal schauen, ob er hier noch weitere Infos zusteuern kann.
Ich habe kein Twitter, aber gut möglich, dass wir vom selben Fall reden :)

Es wurde geklagt, geurteilt und gewonnen. Nun geht es darum, die Vollstreckung des Urteils durchführen lassen zu können.
Kexbox hat sich umgehört, aber niemanden finden können, der an reinen Zwangsvollstreckungsmandaten interessiert ist.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Wenn Du die Zwangsvollstreckung über einen holl. Anwalt machst, wirst du draufzahlen. Du wirst Dich, wie bereits oben mit Link auf das Register geposted, an einen holl. Gerichtsvollzieher wenden müssen. Die haben auch Interesse an einem reinen Vollstreckungsmandanten.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.991
4.105
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Und pass auf: so bald die Sache bei einem Gerichtsvollzieher ist, keine Zahlung direkt vom Schuldner annehmen - alles müss dann über den Vollzieher laufen, damit er seine Kosten drauf schlagen kann.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
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Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus, aber muss das Urteil nicht möglicherweise erst in den Niederlanden für vollstreckbar erklärt werden, um dort die Zwangsvollstreckung einleiten zu können?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.014
7.072
Das Urteil liegt in holländischer Sprache vor? In Deutschland bräuchtest du wohl ein deutschsprachiges Urteil bzw. die beglaubigte Übersetzung wenn du dich an einen Gerichtsvollzieher wendest.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.991
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GRQ + LID
Das Urteil liegt in holländischer Sprache vor? In Deutschland bräuchtest du wohl ein deutschsprachiges Urteil bzw. die beglaubigte Übersetzung wenn du dich an einen Gerichtsvollzieher wendest.
Noch abgesehen davon, dass es keine holländische Sprache gibt (bestenfalls ein Gruppe Dialekten die in Holland gesprochen werden), es das m.E. egal so lange das EG/1393/2007 Formulär anwesend ist und alle Parteien ausreichend Deutsch sprechen. Wenn der Schuldner in Deutschland geschäftlich tätig (gewesen) ist, ist es auch kaum glaubhaft, dass er/sie/es die deutsche Sprache nicht mächtig sei, Gerichtsvollzieher steht natürlich auf ein anderes Blatt.

Siehe auch ECLI:NL: PHR:2021:291

in het algemeen niet noodzakelijk is als het bezwaarschrift is gesteld in de Engelse, Duitse of Franse taal. Deze talen kunnen worden gezien als gangbare talen in Nederland. Deze benadering sluit naar zijn mening aan bij bestaande rechtspraak, ook van andere rechterlijke instanties.

Vielleicht zum grössten Bequemlichkeit auf Englisch, aber bestimmt nicht nur auf Niederländisch!

Es gibt schon viele Verhandlungen im Zivilrecht in den Niederlanden die teilweise in englischer Sprache geführt werden, obowhl natürlich das Netherlands Commercial Court das Paradebeispiel ist. Es gibt noch viele Sovjet-Konflikte die immer noch ungelöst sind, aber die Vodka-Debatte (Stolichnaya und Moskovskaya) ist jetzt zu Ende gebracht.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
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Das Urteil liegt in holländischer Sprache vor? In Deutschland bräuchtest du wohl ein deutschsprachiges Urteil bzw. die beglaubigte Übersetzung wenn du dich an einen Gerichtsvollzieher wendest.
Das Urteil erging in deutsch.

Ich habe den Gerichtsvollzieher aus Lelystaad einmal angeschrieben und den Fall geschildert. Mal sehen was da kommt.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
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Das Urteil erging in deutsch.

Ich habe den Gerichtsvollzieher aus Lelystaad einmal angeschrieben und den Fall geschildert. Mal sehen was da kommt.
Leider kam bisher keine Antwort des Gerichtsvollziehers. Kann man bei einem Gerichtsvollzieher auch ohne Termin aufschlagen? Dann würde ich das persönlich mit dem besprechen. Muss ich die Fahrtkosten dokumentieren und bekomme die dann von der Airline wieder? Oder wären das dann Kosten auf denen ich sitzen bleiben würde?
Ich kenne mich weder mit Gerichtsvollziehern noch mit eventuell abweichenden Regelungen hierzu in den Niederlanden aus.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.991
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Leider kam bisher keine Antwort des Gerichtsvollziehers. Kann man bei einem Gerichtsvollzieher auch ohne Termin aufschlagen? Dann würde ich das persönlich mit dem besprechen.
Das wäre schon ausserhalb Coronazeiten sehr unüblich - der Gerichtsvollzieher verdient sein Geld nicht mit dem rumsitzen im Büro (obwohl die meisten natürlich in 'Gemeinschaftspraxen' arbeiten, und nicht alleine).

Du erwähnst nicht welchen Gerichtsvollzieher du angeschrieben hast ("den" Gerichtsvollzieher gibt es nicht, die haben keinen eigenen Rayon oder so) du angeschrieben hast - obwohl es in Lelystad nur deurwaarder.com gibt, sehe ich. Ich würde vielleicht einfach ein paar anrufen (Deutsch am Telefon kannst du nicht erwarten, Englisch schon eher), mit langwieriger Korrespondenz in einer Fremdsprache macht man auch kein Umsatz.

In dieser Diskussion (Titel war auch schon da) hat degoedkoopstedeurwaarder.nl es gemacht, Tarif regulär 199 €, hier (Streitwert <100 €) 99€.