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Meine Frau ist mit ihrem Studium fertig, ihre Stelle als Werkstudentin endet zum 31 März und einen Job hat sie noch nicht in Aussicht. Die Arbeitsagentur verlangt, dass sie sich dort bis zum 02. April persönlich Arbeitslos meldet. Geld würde sie von denen keins bekommen, da sie von ihrer Firma nur in den letzten 3 Monaten als versicherungspflichtige Arbeitnehmerin angestellt wurde und davor nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Muss sie überhaupt dort hin? Soweit ich rausgefunden habe, könnten die ihr nur eine Vermittlungssperre auferlegen, was jetzt nicht weiter dramatisch wäre. Oder gibt es noch andere Haken?
Muss sie überhaupt dort hin? Soweit ich rausgefunden habe, könnten die ihr nur eine Vermittlungssperre auferlegen, was jetzt nicht weiter dramatisch wäre. Oder gibt es noch andere Haken?