KL: AT: Gericht kippt Nichtantrittsgebühr bei KLM

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hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
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273
GRZ
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Hatten wir das Thema auf KLM bezogen hier schon mal?

Wer bei der niederländischen Fluglinie KLM einen Flug verfallen lässt, darf dafür nicht mit einer zusätzlichen Gebühr bestraft werden. Auch wenn jemand bei der Zwischenlandung in Paris oder Amsterdam den Flug beendet, darf die Airline keine Zusatzgebühr für die Aushändigung der Koffer verlangen, urteilte das Oberlandesgericht Wien (OLG). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehr hier:
https://help.orf.at/m/stories/2988437
 
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Reaktionen: derconny und KvR

derconny

Aktives Mitglied
09.09.2014
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FRA
Das ist ja mal interessant. Laut der AF-Homepage gelten ja die folgenden Gebühren (analog für KLM):
airfrance_klm_penalty.jpg
Das ließ sich bisher nur durch einen Aufenthalt länger als 24 Stunden umgehen. Wie geht das da jetzt weiter in Österreich? Da steht ja das Urteil wäre noch nicht rechtskräftig. Und für wen würde das dann gelten? Für Österreicher? In Österreich startende Reisen? In Österreich ausgestellte Tickets?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Erstaunlich ist eigentlich nur, daß es da jetzt ein Urteil zu gibt. Steht leider nix dabei, wie es zu dem Urteil gekommen ist. Normalerweise werden solche Urteile vermieden. Weiß da jemand was zu?

Daß diese Strafgebühren rechtlich nicht durchsetzbar sind, war ja ohnehin ziemlich klar und dürfte wohl niemanden so wirklich überraschen. Ist halt Abschreckungsstrategie.

Und für wen würde das dann gelten? Für Österreicher? In Österreich startende Reisen? In Österreich ausgestellte Tickets?

Wie auch Banken und andere Großunternehmen werden solche Klauseln sicher auch von den Airlines meist erst nach höchstinstanzlichen Urteilen offiziell gestrichen, wenn Du das meinst.

Aber auch davor ist die Chance, daß KLM Dich auf Zahlung verklagen wird, weil Du zu früh ausgestiegen bist, homöopathisch mit hoher Potenzierung. Umgekehrt, wenn Du was von Ihnen zurück haben willst, wird es mindestens ein Anwaltschreiben benötigen, jedoch werden sie einen Prozeß jetzt noch dringender vermeiden.
 

derconny

Aktives Mitglied
09.09.2014
148
54
FRA
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Nunja, das hängt wohl davon ab ob man mit oder ohne Gepäck reist. Bei einer Reise ohne Gepäck müsste KLM (oder Air France) ja versuchen diese Strafgebühr im Nachhinein von dir einzufordern.
Anders sieht es aus wenn Gepäck eingecheckt wurde. Das wird dann ja nur herausgegeben nachdem die Gebühr gezahlt wurde. Und genau um diesen Punkt geht es doch in dem Urteil.

Hat denn jemand Erfahrungen mit dieser Strafgebühr? Schonmal zahlen müssen?