Booking.com storniert meine Reise, will den Grund aber nicht nennen und auch mein Geld zurückzahlen

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luke1884

Reguläres Mitglied
22.02.2020
30
0
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Hallo liebe Leute,

ich habe ein Riesenproblem mit booking.com und frage mich, ob Ihr Tipps für mich habt. Zur Verdeutlichung des Sachverhalts stelle ich im Folgenden einfach mal anonymisiert eine Mail ein, die ich eben an booking.com geschrieben habe. Die in diesem Brief angekündigte Reklamation des Umatzes bei meiner Kreditkartenbank habe ich mittlerweile vorgenommen. Dort sagte man mir, dass ich nun Geduld haben müsse.. Die versuche ich nun, aufzubringen. Aber vielleicht hat ja hier jemand Tipps für mich, was ich noch tun kann bzw. worauf ich achten sollte. Oder jemand hat schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht. Oder jemand weiß, was ich "verbrochen" haben könnte, weswegen meine Reise storniert wird.

Vielleicht zur Ergänzung. Ich habe mein booking-Konto mit meinem amazon-Kinto verbunden, um den Genius-Rabatt zu bekommen. Darüber hinaus bin ich bei Buchung über topcashback gegangen.

Vielen Dank schon einmal an euch!



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschwere mich über folgenden Vorgang und bitte um unverzügliche Erstattung eines Betrags in Höhe von mindestens 2.1xx EUR auf mein Kreditkartenkonto.

Dieser Forderung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 24.05.2021 habe ich eine Unterkunftsbuchung in Garmisch-Partenkirchen vom 21. bis zum 31.07.2021 über booking.com vorgenommen (Bestätigungsnummer xxxxxx) und den Betrag in Höhe von 2.2xx EUR mit meiner Kreditkarte gezahlt. Die Belastung auf meinem Kreditkartenkonto erfolgte in voller Höhe am 24.05.2021. Uns war bei Buchung der Reise klar, dass wir für den Fall, dass wir die Reise stornieren, kein Geld wiederbekommen würden.

Heute Morgen habe ich bei Durchsicht der Umsätze meines Kreditkartenkontos ZUFÄLLIG gesehen, dass auf meinem Kreditkartenkonto eine Gutschrift von booking.com in Höhe von 80 EUR eingegangen ist. Im Anschluss habe ich festgestellt, dass mein online-Konto bei booking.com deaktiviert worden ist. Ich konnte mich also nicht mehr einloggen.

Sofort habe ich telefonischen Kontakt mit Ihnen, als auch mit Herrn XXX von der Unterkunft in Garmisch aufgenommen. Herr XXX konnte in seinem System sehen, dass die Unterkunftsbuchung von booking.com am 22.06.2021 storniert worden ist (der Betrag von 80 EUR entspricht im Übrigen den Kosten für die Endreinigung). Ich habe eine solche Stornierung nicht vorgenommen. Darüber hinaus habe ich eine Stornierungsbestätigung von Ihnen bis heute NICHT bekommen.

In mehreren Telefonaten mit Mitarbeitern Ihres Unternehmens wurde mir kein Grund für die Stornierung der Reise genannt. Mit Mail vom heutigen Tag (12:16 Uhr) wurde mir lediglich mitgeteilt: "Wir kontaktieren Sie bezüglich Ihrer Buchung mit der Buchungsnummer xxxxxxx in der Unterkunft xxxx, Anreise am 2021-07-21 und Abreise am 2021-07-31. Es tut uns sehr leid, Ihnen zu informieren, dass das System Ihre Daten nicht bestätigen kann. Wenn Sie für diese Reservierung in Rechnung gestellt wurden, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreditkartenanbieter."

Auf meine nochmalige, mehrmalige telefonische Nachfrage wurde mir von Ihren Mitarbeitern lediglich gesagt, dass meine Buchung "aus Sicherheitsgründen" storniert wurde und "dass Daten nicht bestätigt" worden seien. Mehr könne und dürfe man mir "leider" nicht sagen. Aber immerhin könne man verstehen, dass ich sauer sei.

Welche Daten sollen das sein, die Sie nicht von mir haben? Sie haben meine Kreditkartendaten, meine Adresse, meine eMail-Adresse etc. Nach Rücksprache mit meiner Kreditkartenbank wurde mir versichert, dass die Zahlung am 24.05.2021 ohne Probleme durchgeführt worden ist. Warum deaktivieren Sie willkürlich mein Konto und stornieren die Buchung genauso willkürlich, ohne mich noch nicht einmal darüber zu informieren? Ich habe oben bereits geschrieben, dass ich heute Morgen rein ZUFÄLLIG gesehen, habe, dass mit meiner Buchung etwas nicht stimmt.

Ich fordere Sie also auf, mir umgehend mein Geld auszuzahlen. Parallel dazu werde ich versuchen, bei meiner Bank den Kreditkartenumsatz zu reklamieren. Außerdem behalte ich mir die Einschaltung eines Rechtsanwalts vor, um auch Schadenersatz geltend zu machen.

Bitte lassen Sie mich schlussendlich zum Ausdruck bringen, wie unfassbar wütend ich bin! Es ist ja nicht nur, dass wir nun keine Unterkunft in Garmisch haben. Wir haben außerdem für nicht stornierungsfähige Bahntickets bereits 2xx EUR gezahlt. Dazu kommt noch die Zeit und Nerven, die ich für Telefonate und den Schriftverkehr mit Ihnen aufgewandt habe und aufwenden werde, um noch eine Ersatzbuchung vorzunehmen. Meine Frau und meine beiden Kinder sind total geschockt und traurig. Eins muss Ihnen klar sein: Nie mehr wird jemand aus meiner Familie über booking.com eine Reise buchen! Ihre Außenwirkung ist katastrophal.

Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass der Betreiber des Hotels (Herr XXXX) ebenfalls nicht gut auf Sie zu sprechen ist. Er hat sogar versucht, selber bei Ihnen Informationen einzuholen. Aber ebenfalls ohne Erfolg.

Ich bitte um unverzügliche Rückmeldung und verbleibe hochachtungsvoll
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.532
5.953
LEJ
Es wird dir keiner helfen können, weil es keiner weiß.
Persönlich tippe ich auf Limitüberschreitung des KK-Kontos.
Ruf bei der KK-Gesellschaft an, bzw. der kartenausgebende Stelle.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
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Meine Vermutung: Die Unterkunft hat Mist gebaut und das Anreisedatum aus deiner booking.com-Buchung falsch (und zwar ab 21.06. statt ab 21.07.) in ihr eigenes Inhouse-Buchungssystem/Excel-Tabelle) eingetragen. Am 22.06. hat die Unterkunft dich dann als NoShow eingetragen, da (zum 21.06.) keine Kunden angereist sind und daher gab es die Erstattung der Reinigungskosten in Höhe von 80€.

Passiert leider häufiger als gedacht, nicht nur via booking.com, sondern auch über andere Portale. Ich hatte im Januar 2019 in Kuala Lumpur mal das Problem, dass meine über trip.com gebuchte Hotelübernachtung in einem Hilton Garden Inn für den Vortag (!) im Inhouse-System eingetragen war und keine Buchung bei Anreise zu finden war. Über den Hilton-Buchungscode (der stand zum Glück in der Trip-Buchungsbestätigung) konnte es dann relativ fix aufgelöst werden, dass die bearbeitende Person im Hilton Garden Inn für den falschen Termin (Vortag) uns das Zimmer geblockt hat und wir dann als NoShow im Hotel selbst aufgelaufen sind. Da das Hotel leider dann auch noch sehr voll war, konnten wir nur noch ein rollstuhlgerechtes Zimmer ohne Fenster (und das in einem Hilton Garden Inn!) am späten Abend bekommen, einer der wenigen Zimmer, die dann noch frei waren.

Wird sicherlich spassig werden booking.com es klar zu machen, dass das Hotel selbst Mist gebaut hat - und zusätzlich wird auch das Hotel ihren Spass haben, dir für den Zeitraum ab 21.07.2021 noch ein Zimmer zu besorgen (sofern alle Zimmer bereits belegt sind)...

Edit: Sollte es so sein, wie oben geschildert, solltest du nicht booking.com die Schuld geben, sondern dem gebuchten Hotel, was den größeren Bockmist gebaut hat.
 

luke1884

Reguläres Mitglied
22.02.2020
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Es ist alles ein Rätsel und nur die KK-Gesellschaft oder der User kann es lösen und irgendwie ist alles zu merkwürdig.
Ja, das stimmt. Sehr, sehr merkwürdig. Die KK-Bank hat von mir das Reklamationsformular samt Belege bereits bekommen. Ich kann jetzt also nichts machen außer wochenlang zu warten? Das ist meine Frage. Sehr, sehr frustrierend.
 

luke1884

Reguläres Mitglied
22.02.2020
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Ich glaube nicht, dass die Unterkunft einen Bock geschossen hat. Ich habe mir dem Chef dort mehrmals telefoniert. Er war sehr nett und ich glaube ihm, dass er keine Ahnung hat, was da passiert ist. Er konnte auch meine ursprüngliche Buchung in seinem System sehen (mit den richtigen Daten), aber eben dann die Stornierung seitens booking. Auch sah er, dass mein Geld schon bei booking war

Eins steht fest: Die haben dort kein Zimmer mehr für uns. Der ganze Urlaub scheint ins Wasser zu fallen. Denn so kurzfristig bekommt man jetzt in Garmisch nix mehr. Und auch woanders nicht.

Deswegen bin ich ja so frustriert. Urlaub weg. Und Geld auch. Wenigstens wochenlang. Wenn ich Pech habe, für immer...
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Eins steht fest: Die haben dort kein Zimmer mehr für uns. Der ganze Urlaub scheint ins Wasser zu fallen. Denn so kurzfristig bekommt man jetzt in Garmisch nix mehr. Und auch woanders nicht.

wenn's darum geht eine FeWo zu finden, dann findet man auch zu deinen Daten noch was. Hier kann eher ein Anwalt für Reiserecht ( @kexbox vielleicht?) helfen, anstatt zu warten.

Ansonsten für die Zukunft: flexible Buchungen sind zwar etwas teurer, sparen letzten Endes doch Nerven und Zeit
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Keine Panik!

Zunächst einmal würde ich über solche Buchungsportale (die im Ausland sitzen) keine Buchungen vornehmen.

1)
Wir kontaktieren Sie bezüglich Ihrer Buchung mit der Buchungsnummer xxxxxxx in der Unterkunft xxxx, Anreise am 2021-07-21 und Abreise am 2021-07-31. Es tut uns sehr leid, Ihnen zu informieren, dass das System Ihre Daten nicht bestätigen kann. Wenn Sie für diese Reservierung in Rechnung gestellt wurden, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreditkartenanbieter.

Die E-Mail ist doch Gold wert. Damit können Sie über Ihre kartenausgebende Bank nämlich einen Chargeback auslösen. Der Händler (booking.com) gibt hier ja schriftlich zu, dass die Buchung nicht erfolgt ist.

2) Ihre lange E-Mail an booking.com wird kein richtiger Mensch lesen. Wenn überhaupt liest das ein unterbezahlter Praktikant im Ausland, der aber Null Entscheidungsbefugnisse hat. Sie kriegen allenfalls eine Bausteintext-Email zurück.

3) Mit dem Hotel würde ich noch einmal nett telefonieren und versuchen, das Zimmer direkt zu buchen. Ggf. ist das Hotel bereit, Sie zum ursprünglichen Preis einzuquartieren. Den Betrag zahlen Sie dann direkt an das Hotel.
Oder erzählt Ihnen das Hotel, dass zwischen der angeblichen Stornierung und Ihrem Telefonat genau dieses Zimmer weggebucht wurde?

4) Wenn das nichts hilft - die harte Tour:

Reiserechtlich ist es so, dass zwischen Ihnen und dem Hotel ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vorliegt, insb. wurde die Leistung ja von Ihnen schon bezahlt. booking.com agiert hier nur als Vermittler.
Das Hotel darf nicht einseitig diesen Vertrag kündigen. Das Hotel müsste nachweisen, dass Sie die Buchung storniert haben. Eine Stornierung von booking.com reicht hier nicht aus. Das wird es nicht können.

E-Mail Vorschlag für das Hotel (nett):

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24.05.2021 habe ich mit Ihrem Hotel einen Beherbungsvertrag für den Zeitraum vom 21. bis zum 31.07.2021 geschlossen.
Der Vertrag besteht direkt zwischen Ihnen und mir.
Die Zahlung erfolgt über den Vermittler booking.com.

Sie dürfen sich nicht einseitig von dem diesem Vertrag lösen.
Auch eine Dritte Person ist dazu nicht befugt. Es liegt kein wichtiger Grund (z.B. Beherbergungsverbot) vor.

Ich werde am 21.07.2021 mit meiner Familie anreisen und erwarte die Unterbringung in Ihrem Hotel.

MfG


Zu 4) wird der Forenanwalt sicherlich mehr wissen.
 
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luke1884

Reguläres Mitglied
22.02.2020
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Danke sehr, @doc7austin2, für Ihre Einschätzung. Jawoll, ich versuche, nicht in Panik zu verfallen.

Zu Ihren Punkten:

0) Über Booking.com werde ich definitiv nicht mehr buchen!

1) Diese Mail fand meine KK-Bank auch sehr interessant. Das Chargeback ist bereits ausgelöst. Nur wenn ich das richtig verstanden habe, läuft es ja folgendermaßen: Selbst wenn ich innerhalb weniger Tage das Geld auf meinem KK zurück bekomme, heißt das ja nicht, dass ich es auch behalten darf. Ggf. wird es innerhalb von 30 Tagen einfach wieder zurück gebucht, wenn booking.com geltend macht, das Geld doch bekommen zu müssen. Können Sie einschätzen, wie groß das Risiko ist?

2) Dass meine Mail niemand lesen wird, will ich gerne glauben. Allerdings habe ich sie auch zu Dokumentationszwecken geschrieben und zur Kenntnis an meine KK-Bank übermittelt. Wenn ich noch einen Rechtsanwalt brauche, dann habe ich wenigstens etwas in der Hand.

3) Das Hotel kann mir leider nicht helfen. Bereits in meinem ersten Telefonat mit dem Chef heute Morgen sagte er mir, dass nix mehr frei sei. Mein Zimmer sei ja bereits vorgestern storniert worden und in der Zwischenzeit wieder vermietet worden. Er war SEHR bemüht, kann aber diesbezüglich nichts für mich tun.

4) Meine Frau telefoniert sich schon die Finger wund auf der Suche nach einer FeWo im fraglichen Zeitraum in Garmisch. Die Zugticktes sind ja schließlich schon bezahlt. Ich für meinen Teil habe jetzt schon "genug von Urlaub".. :(

Oben wurde mir schon vorgeschlagen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sollte ich das zum jetzigen Zeitpunkt wohl schon tun? Wenn ja: Es gibt ja "Internetanwälte" wie zB. advocado.de. Sind die zu empfehlen?

Ich danke Ihnen und euch ganz herzlich!! :)
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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1) Diese Mail fand meine KK-Bank auch sehr interessant. Das Chargeback ist bereits ausgelöst. Nur wenn ich das richtig verstanden habe, läuft es ja folgendermaßen: Selbst wenn ich innerhalb weniger Tage das Geld auf meinem KK zurück bekomme, heißt das ja nicht, dass ich es auch behalten darf. Ggf. wird es innerhalb von 30 Tagen einfach wieder zurück gebucht, wenn booking.com geltend macht, das Geld doch bekommen zu müssen. Können Sie einschätzen, wie groß das Risiko ist?

Das nennt man ein Representment. Gegen dieses Representment können Sie auch ein sog. Representment Chargeback beantragen.
Die Bank (bzw. der zentrale Dienstleister Ihrer kartenausgebenden Bank) wird hier aber eher auf Ihrer Seite sein, denn der Fall (insb. mit der E-Mail von booking.com) ist eindeutig.

Sollte sich Ihre Bank querstellen -> dann geht's ab zur Schlichtungsstelle des Bankenverbands!

3) Das Hotel kann mir leider nicht helfen. Bereits in meinem ersten Telefonat mit dem Chef heute Morgen sagte er mir, dass nix mehr frei sei. Mein Zimmer sei ja bereits vorgestern storniert worden und in der Zwischenzeit wieder vermietet worden. Er war SEHR bemüht, kann aber diesbezüglich nichts für mich tun.

Verlieren können Sie hier nichts mehr. Dem E-Mail würde ich jetzt auch eine E-Mail schreiben (siehe oben) - aber natürlich im freundlichen Ton.
Das Verhältnis booking.com und Hotel geht Sie nichts an, das muss das Hotel mit booking.com bilateral klären. Wenn das Hotel seine Zimmer über booking.com vermittelt, dann muss es auch dafür haften, wenn booking.com Bockmist gebaut hat.

Auch hier kommt die eine E-Mail von booking.com wieder ins Spiel. Denn diese E-Mail beweist ja, dass von Ihnen keine Stornierung erfolgt ist. Die E-Mail würde ich aus taktischen Gründen aber noch nicht gegenüber dem Hotel hervorholen.

Oben wurde mir schon vorgeschlagen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sollte ich das zum jetzigen Zeitpunkt wohl schon tun? Wenn ja: Es gibt ja "Internetanwälte" wie zB. advocado.de. Sind die zu empfehlen?
Das mit dem Anwalt machen Sie bitte erst hinterher. Ein Anwalt wird Ihnen jetzt konkret nicht weiterhelfen können, eine Unterkunft Ende Juli in Garmisch zu finden.

Im nachhinein können Sie aber den Schaden (Stichwort: Bahn-Tickets bzw. Mehrkosten durch Ersatzbuchung) ggf. beim Hotel geltend machen. Da könnte ein Anwalt helfen.

Bitte nicht vergessen: booking.com ist nur ein Vermittler. Es besteht ein direkter Beherbergungsvertrag zwischen Ihnen und dem Hotel. Da Garmisch in Deutschland liegt, gilt hier auch das deutsche Recht (Mietrecht, Werkvertragsrecht) uneingeschränkt.
 
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luke1884

Reguläres Mitglied
22.02.2020
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Hallo Leute,

vielen, lieben Dank insbesondere an @doc7austin2, aber auch an alle anderen!!!

Es gibt einen aktuellen Sachstand: Ich habe jetzt in dem Hotel für einen anderen Zeitraum (etwas früher) für den identischen Preis ein anderes Apartment in der Anlage (nach Auskunft des Vermieters 50-60 EUR/Nacht teurer als das ursprünglich gebuchte Apartment) gebucht und werde dies direkt an den Vermieter bezahlen. Für den ursprünglichen Zeitraum war leider nix mehr zu machen. Der Vermieter sah sich hierfür nicht in der rechtlichen Pflicht, war aber zumindest sehr nett. Er sei nicht mein Vertragspartner, sagte er immer wieder. Booking.com sei es. Ich habe das bestritten und die Passage aus den AGB vorgelesen, wonach booking.com ab Buchung nur noch Vermittler sei. Aber es nützt ja jetzt nichts. Ich brauch(t)e ein neues Apartment.

Ich gehe jetzt natürlich in Vorleistung, zahle zum zweiten Mal die Reise in der großen Hoffnung, dass ich über das chargeback mein Geld für die erste Buchung wieder bekomme. Drückt mir bitte die Daumen.

Und für weitere Tipps bin ich natürlich nach wie vor mehr als dankbar! Es ist das erste Mal, dass ich Theater wegen eines Urlaubs habe.. :(

Luke
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Der Vermieter sah sich hierfür nicht in der rechtlichen Pflicht, war aber zumindest sehr nett. Er sei nicht mein Vertragspartner, sagte er immer wieder. Booking.com sei es. Ich habe das bestritten und die Passage aus den AGB vorgelesen, wonach booking.com ab Buchung nur noch Vermittler sei. Aber es nützt ja jetzt nichts. Ich brauch(t)e ein neues Apartment.

Wenn Du auf der netten Art eine neue Buchung erhalten, ist das gut.

Die Wahrheit ist meist die, dass solche Dienstleister (der Vermieter bzw. das Hotel) i.d.R. plötzlich flexibler agieren, wenn man der eigenen Forderung - nett und höflich - etwas Nachdruck verleiht. Das klappt nicht immer. Man darf natürlich nie mit Anwalt oder Gericht drohen, aber der eine andere rechtliche Hinweis wirkt oft Wunder.


Er sei nicht mein Vertragspartner, sagte er immer wieder.

Das ist jetzt zwar nicht weiter relevant.
Wenn die Sache jetzt schiefgegangen wäre -> d.h. der Chargeback ist nicht erfolgreich und booking.com zahlt das Geld nicht an das Hotel/Vermieter aus -> Dann hättest Du das Geld vom Hotel/Vermieter wg. ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen dürfen, denn es gibt ja (laut Vermieter) keinen Vertrag, wonach der Vermieter das Geld behalten dürfte.

Nichtsdestotrotz würde ich das in der Hinterhand behalten, falls das Chargeback schiefgeht.
Da wäre es gut, wenn Du diese Aussage "Er sei nicht mein Vertragspartner, sagte er immer wieder." schriftlich erhältst.
 
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jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
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2.887
MUC/STR
Danke sehr, @doc7austin2, für Ihre Einschätzung. Jawoll, ich versuche, nicht in Panik zu verfallen.

Zu Ihren Punkten:

0) Über Booking.com werde ich definitiv nicht mehr buchen!

1) Diese Mail fand meine KK-Bank auch sehr interessant. Das Chargeback ist bereits ausgelöst. Nur wenn ich das richtig verstanden habe, läuft es ja folgendermaßen: Selbst wenn ich innerhalb weniger Tage das Geld auf meinem KK zurück bekomme, heißt das ja nicht, dass ich es auch behalten darf. Ggf. wird es innerhalb von 30 Tagen einfach wieder zurück gebucht, wenn booking.com geltend macht, das Geld doch bekommen zu müssen. Können Sie einschätzen, wie groß das Risiko ist?

2) Dass meine Mail niemand lesen wird, will ich gerne glauben. Allerdings habe ich sie auch zu Dokumentationszwecken geschrieben und zur Kenntnis an meine KK-Bank übermittelt. Wenn ich noch einen Rechtsanwalt brauche, dann habe ich wenigstens etwas in der Hand.

3) Das Hotel kann mir leider nicht helfen. Bereits in meinem ersten Telefonat mit dem Chef heute Morgen sagte er mir, dass nix mehr frei sei. Mein Zimmer sei ja bereits vorgestern storniert worden und in der Zwischenzeit wieder vermietet worden. Er war SEHR bemüht, kann aber diesbezüglich nichts für mich tun.

4) Meine Frau telefoniert sich schon die Finger wund auf der Suche nach einer FeWo im fraglichen Zeitraum in Garmisch. Die Zugticktes sind ja schließlich schon bezahlt. Ich für meinen Teil habe jetzt schon "genug von Urlaub".. :(

Oben wurde mir schon vorgeschlagen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sollte ich das zum jetzigen Zeitpunkt wohl schon tun? Wenn ja: Es gibt ja "Internetanwälte" wie zB. advocado.de. Sind die zu empfehlen?

Ich danke Ihnen und euch ganz herzlich!! :)
Habe gerade gelesen, dass Du schon eine neue Unterkunft gefunden hast. Glückwunsch, derweil ist nicht mehr viel frei. Hätte Dir sonst mit Tipps helfen können, denn: es müsste ja nicht direkt Garmisch sein ;-)
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.964
4.058
GRQ + LID
Der Klassiker wäre natürlich: Hotelier annuliert die Booking-Buchung und verkauft das Zimmer über eigene Kanäle, weil so die hohe Provisionen an Booking.com wegfallen (und ggf. einen höheren Verkaufspreis erzielt wird). Jetzt hat der Hotelier noch mal weiter maximiert in dem er dir nochmals ein Apartment direkt an dir vermietet, und auch noch teuerer als zuerst? Besser maximieren geht kaum.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Hotelier annuliert die Booking-Buchung und verkauft das Zimmer über eigene Kanäle,
... und behält den Hauptteil des Geldes der 1. Buchung. Das wäre echt der Hammer.
Die Frage ist, ob booking.com das Geld freiwillig rausrückt oder tatsächlich ein Chargeback angeleiert werden muss. Im letzten Fall wäre interessant zu wissen, wer sich das Geld eigentlich in die Tasche stecken wollte: das Hotel oder booking.com

Niemals, niemals über ein ausländisches Portal (agoda, booking.com) nicht-stornierbare Vorauszahlungsraten buchen!!!!
 

luke1884

Reguläres Mitglied
22.02.2020
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Jetzt hat der Hotelier noch mal weiter maximiert in dem er dir nochmals ein Apartment direkt an dir vermietet, und auch noch teuerer als zuerst? Besser maximieren geht kaum.

Nein, nicht teurer als zuerst. Sondern zum gleichen Preis. Der könnte heute das Apartment für die fraglichen Zeitpunkt teurer vermieten. Davon bin ich überzeugt. Aber ich weiß es natürlich nicht. Vielleicht haut er mich übers Ohr. Kann sein. Ich glaube es allerdings nicht. Den Bock hat booking geschossen. Warum sollten die mir nicht sagen wollen, warum storniert wurde?

Und warum sollten die mir mein booking-Konto aus Sicherheitsgründen dicht machen. Das stinkt doch zum Himmel.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.451
183
Der Klassiker wäre natürlich: Hotelier annuliert die Booking-Buchung und verkauft das Zimmer über eigene Kanäle, weil so die hohe Provisionen an Booking.com wegfallen (und ggf. einen höheren Verkaufspreis erzielt wird). Jetzt hat der Hotelier noch mal weiter maximiert in dem er dir nochmals ein Apartment direkt an dir vermietet, und auch noch teuerer als zuerst? Besser maximieren geht kaum.

genau den Gedanken hatte ich auch! Auch wenn der Preis jetzt der gleiche ist, was bekommt booking.com als Provision in %? Bei einem Betrag >2000€ Zimmerkosten sind das nicht wenige Euros..
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.960
1.966
In der Regel sind es mittlerweile 20% bei Zahlung über/durch das Hotel bzw. 21/22%, wenn das Inkasso booking.com vornimmt.

Der Hotelier kann ja am Telefon noch so freundlich rüberkommen, aber wenn sich die Vermutung hier bestätigt, hat er einen guten Schnitt durch die Direktbuchung gemacht...

Generell sind viele kleinere Unterkünfte durchaus bereit an booking.com "vorbei" zu verkaufen. Erst im letzten Herbst habe ich bei Check Out (übrigens in Osteuropa) wieder das Angebot bekommen, doch in Zukunft telefonisch oder per WhatsApp zu buchen und dann 15% Rabatt auf die booking.com-Preise zu bekommen. Bei einer ganz kleinen Unterkunft mit 10 Zimmern in Spanien Anfang des Monats (mit deutschen Inhabern) hatte ich auch eine spannende Unterhaltung zu den booking.com-Konditionen, er war auch sehr gesprächig :LOL: Wenn ich nochmal Lust hätte, irgendwann zu kommen, sollte ich einfach anrufen, dann "könnten wir einfach miteinander reden" und würde dann ebenfalls einen Rabatt auf den booking.com-Tarif anbieten...
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Keiner weiß wirklich was und alle machen mit.

Nein! Seit 3 Jahren versuche ich, Hotels stets direkt zu buchen.
Eben weil eine dritte Partei (die in Zypern sitzt) im Problemfall einfach Mist ist.

Wenn das Hotel bei der Direktbuchung EUR 200/Nacht möchte und agoda das gleiche Zimmer für EUR 100 anbietet -> dann fällt dieses Hotel aus meiner Wunschliste einfach raus.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.532
5.953
LEJ
Nein! Seit 3 Jahren versuche ich, Hotels stets direkt zu buchen.
Eben weil eine dritte Partei (die in Zypern sitzt) im Problemfall einfach Mist ist.

Wenn das Hotel bei der Direktbuchung EUR 200/Nacht möchte und agoda das gleiche Zimmer für EUR 100 anbietet -> dann fällt dieses Hotel aus meiner Wunschliste einfach raus.
Und warum?
Deiner Logik zu folgen buchst du auch keinen Flug bei einer Airline selbst und meidest diese, wenn es dort 20€ teurer ist als bei OTA.
Verstehe ich nicht. Erkläre das mal und sag nicht "das ist doch ganz was anderes".
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
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9.841
www.red-travels.com
man kann ja durchaus bei Booking & Co. buchen, man sollte nur darauf achten, dass die Zahlung eben nicht Prepaid ist und auch nicht über Booking etc. abgewickelt wird sondern dieser Passus in der Buchung steht "KEINE VORAUS/-ANZAHLUNG NOTWENDIG – Zahlen Sie in der Unterkunft"
 
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bytegetter

Reguläres Mitglied
11.01.2021
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36
Wenn Booking sofort gesperrt hat, dann hat Booking wegen Fraud gesperrt. Das sehen die Agenten dort aber nicht (keine Rechte).
 
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