Ist die Airline verpflichtet die
Ersatzmitteilung für die Einreise zu akzeptieren oder darf sie von jedem Reisenden die digitale Einreiseanmeldung verlangen?
Hintegrund: ich wohne in der Schweiz und fliege öfters von einem grenznahen Flughafen in Deutschland in den Urlaub. Vom Wohnort in der Schweiz zum Flughafen in Deutschland fahre ich meistens mit dem Auto. Ich habe also nur einen kurzen Transitaufenthalt (allerdings keinen klassischen Flughafentransit) in Deutschland und muss die Einreiseanmeldung eigentlich gar nicht ausfüllen. Da mein Ticket aber aus Airline-Sicht in Deutschland endet, wird die Einreiseanmeldung für Deutschland für den Rückflug trotzdem verlangt. Die digitale EInreiseanmeldung kann ich mangels eines Aufenthaltsortes in Deutschland nicht ausfüllen. Mein Workaround bis jetzt war es die Ersatzmitteilung auf Papier auszufüllen und dort beim Aufenthaltsort anzugeben, dass ich gar nicht in Deutschland bleibe, sondern sofort zum Wohnort in der Schweiz weiterreise. Bis jetzt wurde das ohne Probleme akzeptiert.
Gestern auf dem Flug LIS-FMM bestand die (sehr unfreundliche) Ryanair-Agentin am Gate auf der digitalen Einreiseanmeldung. Ohne die digitale Einreiseanmeldung kein Boarding, fertig. Was ich als Aufenthaltsort in der ditigalen Einreiseanmeldung angebe, sei mein Problem. Ich musste also am Gate noch schnell die digitale Einreiseanmeldung machen, als Aufenthaltsort habe ich irgendwas in der Nähe vom Flughafen angegegen.
Kann jemand einschätzen, ob das Nichtakzeptieren der Ersatzmitteilung auf Papier rechtens ist oder ob das eigentlich "involuntary denied boarding" wäre?