U2: easyJet Flugstreichungen: Wie Nachweisen?

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groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
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50
DUS, BER
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Ich habe über meine KK (M&M) etwa 20 Buchungen bei easyJet reklamiert, da man mich mit Gutscheinen abzuspeisen versucht.

Nach nun 3 Monaten habe ich mich bei der DKB beschwert und bekomme ein Schreiben mit 8 Tagen Frist um die Flugstreichungen nachzuweisen.

Für einige Flüge habe ich die Streichung per Mail erhalten, für andere nicht.
Alle Flüge zwischen DUS und TXL im Zeitraum 10.6.2020 und dem 13.09.2020.

Meine Fragen:
- Hat easJet zwischen diesen Destinationen im genannten Zeitraum überhaupt Füge durchgeführt und kann ich das ggf. irgendwo im Netz finden, um die DKB darauf zu verweisen?
- Kann ich die Flüge selbst irgendwo recherchieren um die fehlenden Nachweise zu erbringen?

Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
6.596
4.592
SNA
Man konnte sich doch die gestrichenen Flüge einfach erstatten lassen. Hat bei mir nur vier Wochen gedauert und das Geld war zurück auf dem Konto. Somit verstehe ich nicht wieso du dich mit Gutschein hast abspeisen lassen?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Kein Scherz: die Gegenseite in einem Verfahren von mir bestreitet den Beweiswert von Flightaware. Die sagen: nur weil es da steht, muss es ja nicht stimmen. ;-)

Und was ist daran verwerflich? Es kommt darauf an wer am Ende die besseren/glaubwürdigeren Beweise hat. Wenn die z.B. offizielle Unterlagen aus dem Flugbetrieb und Zeugen haben dann ist der Beweiswert von Flightaware nicht mehr so eindeutig.
 

groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
352
50
DUS, BER
Man konnte sich doch die gestrichenen Flüge einfach erstatten lassen. Hat bei mir nur vier Wochen gedauert und das Geld war zurück auf dem Konto. Somit verstehe ich nicht wieso du dich mit Gutschein hast abspeisen lassen?

Ich habe mich ja nicht abspeisen lassen.
Natürlich habe ich eine Erstattung über das Rückerstattungsformular angefordert.
Keine Reaktion.

Dann nochmal per e-Mail nachgehakt, aber nur ein abwiegelndes Schreiben erhalten, ohne irgendwelche (noch nicht genutzten) Optionen:
"Sehr geehrter Kunde,
Danke für Ihre E-Mail.
Es tut uns leid, dass die Antwort etwas länger als gewöhnlich gedauert hat. Wie zu erwarten ist, erhalten wir aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation eine extrem hohe Anzahl von E-Mails, was zu langen Antwortzeiten führt.
Nachfolgend finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen, die Ihnen weitere Informationen zu den nächsten Schritten geben.
Mein Flug wurde storniert. Was soll ich tun?
Wenn Ihr Flug storniert wurde, hätten Sie von uns eine E-Mail mit den verfügbaren Optionen erhalten. Sie können beide Optionen über Buchungen online oder in der App selbst verwalten. Diese beinhalten:
• Ihren Flug kostenlos umzubuchen. Flüge stehen derzeit bis Mai 2021 zum Verkauf.
• Einen Gutschein für den vollen Wert Ihres Tickets anzufordern. Wir sind uns bewusst, dass Sie möglicherweise noch nicht bereit sind, sich für Ihre nächste Reise zu entscheiden. Deshalb bieten wir Ihnen einen Fluggutschein für den vollen Wert Ihres Tickets an. Ihr Gutschein ist 12 Monate gültig, sodass Sie ihn für Flüge bis zum Ende des Sommers 2021 einlösen können. Klicken Sie hier, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gutschein anzuzeigen.
Wenn Sie sich für einen Gutschein entscheiden, erhalten Sie von easyJet ein Extra. Sie können wählen zwischen:
• £ 50 easyJet Holidays-Gutschein - £ 50 für Ihre nächste Buchung mit easyJet Holidays. (AGB gelten)
• £ 5 easyJet Fluggutschein - £ 5 extra pro Passagier und Flug. Für eine vierköpfige Familie auf einer Rückreise bedeutet dies, dass Sie zusätzlich £ 40 für Ihren nächsten mit easyJet gebuchten Flug ausgeben können.
• £ 5 Inflight Bistro-Gutschein - £ 5 pro Passagier und Flug für Essen und Trinken an Bord Ihres nächsten easyJet-Fluges.
• "Hands Free" ... KOSTENLOS - Eine kostenlose "Hands Free" -Erfahrung pro Passagier und Flug für zukünftige easyJet-Flugbuchungen mit easyJet. (Eine für den Hinflug und eine für die Rückreise)
Wenn Sie eine Rückerstattung bevorzugen, füllen Sie bitte unser Rückerstattungsantragsformular aus. Wir arbeiten hart daran, Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aufgrund der außergewöhnlich hohen Mengen, die derzeit infolge der Covid-19-Pandemie verarbeitet werden, wird Ihre Anfrage innerhalb von 28 Tagen nach dieser Übermittlung bearbeitet sein. Bitte kontaktieren Sie uns erst, wenn Sie die Einreichung vor mehr als 90 Tagen vorgenommen haben.
Ich habe bereits eine Rückerstattungs- / Gutscheinanfrage eingereicht, diese aber noch nicht erhalten. Was soll ich tun?
Aufgrund der außergewöhnlich hohen Mengen, die derzeit infolge der Covid-19-Pandemie verarbeitet werden, werden wir unser Bestes geben, um Ihre Anfrage innerhalb von 28 Tagen nach Einreichung zu bearbeiten. Bitte kontaktieren Sie uns nicht bezüglich einer früheren Anfrage, es sei denn, es ist mehr als 90 Tage her, seit Sie Ihre ursprüngliche Einreichung vorgenommen haben. ..."
Der Text geht noch weiter, aber hat eigentlich alles nichts mit meiner Mahnung an easyJet zu tun.

Dann die KK Reklamation.
Soweit ich weiß hat easyJet die Relation DUS/TXL ende März eingestellt und nicht wieder aufgenommen. Ich bin nur nicht sicher, ob diese allgemein zugängliche Information von der Bank zur Kenntnis genommen und akzeptiert werden muss.

Die Gutscheine kamen jeweils ein paar Wochen nach den Annulierungen ohne mein Zutun.