SN: Einstweilige Verfügung wegen schlechter Erreichbarkeit

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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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CPT / DTM
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Wegen schlechter Erreichbarkeit hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Lufthansa-Tochter Brussels Airlines erlassen. Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Die Verbraucherschützer verweisen in einer Mitteilung auf einen chaotischen Sommer an deutschen Flughäfen mit zahlreichen Flugausfällen. Zahlreiche Kunden hätten Ansprüche auf Erstattung und Entschädigung, doch funktioniere die Kontaktaufnahme mit der Airline nicht immer. „Die Probleme reichen von Dauerwarteschleifen in der Telefonhotline bis zu eindeutigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

 

somkiat

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30.05.2013
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3.937
Gummersbach
Die Verbraucherzentrale möchte auch am liebsten die Vorkasse beim Ticketerwerb abgeschafft sehen . Wenn das darauf hinauslaufen sollte , daß die Kundschaft beim Einchecken zahlen soll ist das das Ende des Flugverkehrswesens , wenn z.B. Agent XY das Wechselgeld ausgeht oder Oma Kuttenkeuler auf dem Weg nach Antalya die Geheimzahl vergessen hat und sich weigert den Schalter zu verlassen .
 
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MrSnoot

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
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Die Verbraucherzentrale möchte auch am liebsten die Vorkasse beim Ticketerwerb abgeschafft sehen . Wenn das darauf hinauslaufen sollte , daß die Kundschaft beim Einchecken zahlen soll ist das das Ende des Flugverkehrswesens , wenn z.B. Agent XY das Wechselgeld ausgeht oder Oma Kuttenkeuler auf dem Weg nach Antalya die Geheimzahl vergessen hat und sich weigert den Schalter zu verlassen .
Nun ja, normalerweise würde ich zustimmen. Hier sehe ich Forderung für die Abschaffung der Vorkasse allerdings eher als Resultante auf die chaotische Erreichbarkeit und damit verbundenen Rückerstattungsprozessen,.

Ginge das alles schnell, einfach und über alle Verkaufskanäle hinweg, wäre die Forderung wahrscheinlich erst gar nicht entstanden...
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Die Verbraucherzentrale möchte auch am liebsten die Vorkasse beim Ticketerwerb abgeschafft sehen . Wenn das darauf hinauslaufen sollte , daß die Kundschaft beim Einchecken zahlen soll ist das das Ende des Flugverkehrswesens , wenn z.B. Agent XY das Wechselgeld ausgeht oder Oma Kuttenkeuler auf dem Weg nach Antalya die Geheimzahl vergessen hat und sich weigert den Schalter zu verlassen .
Die Gefahr sehe ich nicht. Es geht praktisch auch nicht um die Vorkasse an sich, sondern um die Vorkasse zum Zeitpunkt der Buchung. Eine Vorkasse, die sich zeitlich am Abflugtermin orientiert - z.B. 5 Tage vor Abflug -, wäre erheblich kundenfreundlicher, aber immer noch Vorkasse. Abgesehen davon gibt es eine Reihe von Zahlungsdienstleistern, die auf Zahlungsdiensleistungen spezialisiert sind. Und es kann auch das Blocken auf der Kreditkarte ausreichen, was zunächst keine Zahlung auslöst.

Zu Bargeldzahlungen am Schalter wird es sicher nicht kommen. Und da bei Entfall des Vorkasseprinzips auch der Kontrahierungszwang wegfallen müsste, stellt sich die Frage, ob noch jede Airline Oma Kuttenkeuler überhaupt mitnehmen wird. Da könnte es durchaus passieren, dass sich die Vielfliegerreihen hier etwas lichten.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Also ich spekuliere. Ich würde es nicht ausschließen, dass die Airlines in ihren Yieldberechnungen den Umstand mit einrechnen, dass ein bestimmter Prozentsatz von Fluggästen den Erstattungsanspruch (bei Annullierungen) nicht stellt bzw. nach dem ersten Antrag einfach vergißt und es nicht weiterverfolgt.
Insofern wäre die Abschaffung des Vorkasseprinzips eine kundenfreundliche Regelung.

Das Blocken der Kreditkarte funktioniert praktisch auch nicht, weil die Reservierung von Umsätzen maximal 30 Tage betragen dürfen. Danach wird die Reservierung systemseitig wieder gelöscht.

Abgesehen davon gibt es eine Reihe von Zahlungsdienstleistern, die auf Zahlungsdiensleistungen spezialisiert sind.

Das funktioniert auch nicht, weil dieser Zahlungsdienstleister ja dann bei Buchung gleich das Geld haben möchte. Wie sonst könnte der Zahlungsdienstleister die Zahlung am Flugtag an die Airline sicherstellen?

Zu Bargeldzahlungen am Schalter wird es sicher nicht kommen.
Mir sind die Urteile zu Finanzämtern und GEZ bekannt, allerdings kann ich mir vorstellen, dass es praxistechnisch umsetzbar ist, an einem Flughafen eine Kasse vorzuhalten.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.653
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Gummersbach
Ginge das alles schnell, einfach und über alle Verkaufskanäle hinweg, wäre die Forderung wahrscheinlich erst gar nicht entstanden...

Damit liegen Sie zweifellos richtig Mr Snoot , so argumentiert ja auch die Verbraucherzentrale . Den Zahlungsempfängern wird letztlich auch nichts anderes übrig bleiben als sich zu strecken . Weil sie nämlich verderbliches Gut in Gestalt von Fahrkarten für definierte Flugereignisse verkaufen und da ist es eben schön wenn man als Anbieter möglichst lange vorher weiß wie hoch das Interesse wirklich ist . Eingang der Zahlung und damit Besiegelung der Absicht 5 Tage vorher würde dem kaum abhelfen .

Geht aber hier im Thread nicht darum sondern um mangelnde Erreichbarkeit . Juser mit Wunsch nach derselben darf ich wiederum das Unternehmen EY ans Herz legen , welches aber wiederum auf anderen Märkten tätig ist als Brussels Airlines . Zuvor wohl mal Sabena .
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
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FRA
Die Nichterreichbarkeit ist ja noch eine Steigerung zur Verweigerung/Verzögerung der gesetzlich zustehenden Rückzahlung.
 
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somkiat

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30.05.2013
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Gummersbach
Es geht hier primär um die Nichterreichbarkeit der Airline.

Vorauskasse ist auch ein Thema, aber hier (noch) nicht.

Juser , ich weiß , daß ich wieder gesündigt habe . Mit der ( Nicht ) - Erreichbarkeit von Hotlines handelt es sich allerdings um eine Errungenschaft allgemeinen Zuschnitts , wobei es sich bei derselben meines Erachtens um eine Erfindung zum Abwimmeln lästiger Kundschaft handelt . Sollte sich die Rechtsprechung nunmehr entschliessen hier Mindest - Qualitätserfordernisse aktenkundig zu machen , würde mich dies mächtig froien .
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Sollte sich die Rechtsprechung nunmehr entschliessen hier Mindest - Qualitätserfordernisse aktenkundig zu machen , würde mich dies mächtig froien .
Selbst wenn da gesetzliche Regelungen getroffenen werden würden. Die Airlines halten sich ja schon jetzt nicht an die Gesetze.
Wenn das LBA nichts macht, dann verpufft eine neue Regelung nach Mindestqualitätsstandards sehr schnell.
 

somkiat

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30.05.2013
5.653
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Gummersbach
Selbst wenn da gesetzliche Regelungen getroffenen werden würden. Die Airlines halten sich ja schon jetzt nicht an die Gesetze.
Wenn das LBA nichts macht, dann verpufft eine neue Regelung nach Mindestqualitätsstandards sehr schnell.
Juser , wenn aber ein Gericht auch in der Hauptsache final entschieden hat , wird die Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen erstens toier und endet im Extremfall in Haft .
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Es geht hier primär um die Nichterreichbarkeit der Airline.

Vorauskasse ist auch ein Thema, aber hier (noch) nicht.

Der Sachverhalt ist auch nicht wirklich airlinespezifisch. Nach dem Wording des Tenors in dem in #1 verlinkten Artikel geht es hier wohl um die Verpflichtung zur Angabe einer E-Mail-Adresse nach dem Telemediengesetz.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.607
9.126
CPT / DTM
Das Gericht untersagt der Airline, „geschäftsmäßige Telemedien über die Internetseite gegenüber Verbrauchern in Deutschland anzubieten, ohne eine E-Mail-Adresse zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme mit der Antragsgegnerin leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten

Im Fall der Zuwiderhandlung müsse, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung (12 O 219/22), Brussels Airlines mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft rechnen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
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Das Fehlen einer E-Mail-Adresse dient doch dazu, dass man Anspüche nur über ein abschreckendes Kontakttool, in dem es zig Pflichtfelder gibt, geltend machen kann. Wenn man diese erste Hürde überwunden hat, kommt man lediglich auf das nächste Verweigerungslevel, in das man bei anderen Airlines direkt einsteigen kann: Man hat sein lästiges Begehren per Kontaktformular kundgetan. Bearbeitet wird es dann trotzdem nicht zeitnah.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Das Fehlen einer E-Mail-Adresse dient doch dazu, dass man Anspüche nur über ein abschreckendes Kontakttool, in dem es zig Pflichtfelder gibt, geltend machen kann. Wenn man diese erste Hürde überwunden hat, kommt man lediglich auf das nächste Verweigerungslevel, in das man bei anderen Airlines direkt einsteigen kann: Man hat sein lästiges Begehren per Kontaktformular kundgetan. Bearbeitet wird es dann trotzdem nicht zeitnah.

Vor allem kann die Airline dann bestreiten, dass das Kontaktformular überhaupt erhalten zu haben.
 

Whisperjet1011

Aktives Mitglied
26.07.2022
109
137
Das Fehlen einer E-Mail-Adresse dient doch dazu, dass man Anspüche nur über ein abschreckendes Kontakttool, in dem es zig Pflichtfelder gibt, geltend machen kann. Wenn man diese erste Hürde überwunden hat, kommt man lediglich auf das nächste Verweigerungslevel, in das man bei anderen Airlines direkt einsteigen kann: Man hat sein lästiges Begehren per Kontaktformular kundgetan. Bearbeitet wird es dann trotzdem nicht zeitnah.
Wenn ich mir anschaue in welch epischer Länger hier manchmal Reklamationen geschildert werden macht es m.E. aber schon Sinn mit einem sinnvoll aufgebauten Kontaktformular zu versuchen die entscheidenen Infos in strukturierter Form zu erfassen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.778
5.511
Vor allem kann die Airline dann bestreiten, dass das Kontaktformular überhaupt erhalten zu haben.

Bei KLM wird sofort eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer verschickt, wenn das Hochladen erfolgreich war. Ungünstig sind dort meiner Meinung nach zwei Dinge: die Auswahl des Fluges, auf den sich die Eingabe bezieht (es werden ohne nähere Hinweise alle Flüge angezeigt, die jemals in der Buchung enthalten waren), die Begrenzung von Anlagen auf 3 MB (optisch schlecht erkennbar dargestellt).

Oder wie bei Air France, dass das Kontaktformular am Ende gar nicht funktioniert.

Ebenso KLM (wobei hier wahrscheinlich dieselbe IT genutzt wird). Das Problem wird in Kommentaren bei LinkedIn und Facebook ab und zu benannt, spielt aber keine dominante Rolle. Ich konnte 3 von.4 Claims hochladen, bei #4 scheitert es hieran. Habe aber hier in einem Thread zu KLM gelesen, dass einem User das Hochladen gelungen ist, nachdem er als Bezug den Flug angegeben/ausgewählt hat, mit dem der Weiterflug tatsächlich erfolgt ist (und nicht den verspäteteten/gecancelten Flug, was das KLM-Formular suggeriert).