Erfahrungen mit kostenlosem Flugstorno bei "Visums"verweigerung? (LX)

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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
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Hallo in die Runde,

es gibt ja bei manchen Tarifen die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren, falls das Visum fürs Zielland verweigert wird - hier z.B. aus Fare Rules von LX:

REFUND PERMITTED BEFORE DEPARTURE IN CASE OF
REJECTION OF VISA. EMBASSY STATEMENT REQUIRED.

Nun geht es mir im aktuellen Fall allerdings nicht um ein Visum (wird nicht benötigt), sondern eine nicht-Covid-bezogene Einreisevoranmeldung, wo die Verweigerung nicht von der Botschaft käme, sondern direkt von der Einreisebehörde.

Hat zufällig schon jemand näher zu dem Thema recherchiert oder ev. sogar schon Erfahrungen, ob es auch in einem solchen Fall einen Refund gibt?
 

Traveller09

Reguläres Mitglied
26.05.2022
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Keine eigene Erfahrung, aber würde sagen es gibt keinen Refund, weil es ja in deinem Einflussbereich liegt. Zumindest nicht vergleichbar mit einer Verweigerung des Visa, die aus sehr unterschiedlichen Gründen und soweit ich meine auch ohne jede Begründung erfolgen kann.

Aber ein ganz anderes Thema ist, dass du vermutlich eine Bestätigung über die Einreiseverweigerung aufgrund des Nichtausfüllen bzw. ähnlichem Fall der Einreisevoranmeldung benötigst.
Unterstellt du erhältst eine solche Bestätigung, spätestens dort wird die Fluglinie dir wohl ein sehr starkes Mitverschulden und daraus resultierend eine Verweigerung der Erstattung entgegenhalten.

Würde somit von so einem Vorgehen abraten.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Der Knackpunkt war ja eine nicht-Covid-bezogene Voranmeldung. Die Frage dürfte letztendlich aber tatsächlich sein, in welchem Maße der Reisende das zu verantworten hat und ggf. welche Maßnahmen im Falle der Ablehnung ergriffen werden können. So könnte ich mir vorstellen, dass die Ablehnung eines ESTA für die USA kein Grund für einen Refund ist weil es ja dann immer noch grundsätzlich möglich wäre ein B-Visum zu beantragen. Eine Ablehnung beim Visum wäre dann aber vermutlich definitiv ein Grund.

Unabhängig davon befürchte ich aber, dass die meisten Airlines das strikt auslegen und sich auf den Standpunkt berufen, eine Voranmeldung sei schließlich kein Visum
 
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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.024
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Der Knackpunkt war ja eine nicht-Covid-bezogene Voranmeldung. Die Frage dürfte letztendlich aber tatsächlich sein, in welchem Maße der Reisende das zu verantworten hat und ggf. welche Maßnahmen im Falle der Ablehnung ergriffen werden können. So könnte ich mir vorstellen, dass die Ablehnung eines ESTA für die USA kein Grund für einen Refund ist weil es ja dann immer noch grundsätzlich möglich wäre ein B-Visum zu beantragen. Eine Ablehnung beim Visum wäre dann aber vermutlich definitiv ein Grund.

Unabhängig davon befürchte ich aber, dass die meisten Airlines das strikt auslegen und sich auf den Standpunkt berufen, eine Voranmeldung sei schließlich kein Visum

Danke, genau das ist meine Befürchtung. "Schuld" wäre ich wohl genauso viel (oder wenig) wie bei einem Visum, aber wenn man es wörtlich nimmt, fällt man natürlich aus der Regelung raus.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Hallo in die Runde,

es gibt ja bei manchen Tarifen die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren, falls das Visum fürs Zielland verweigert wird - hier z.B. aus Fare Rules von LX:



Nun geht es mir im aktuellen Fall allerdings nicht um ein Visum (wird nicht benötigt), sondern eine nicht-Covid-bezogene Einreisevoranmeldung, wo die Verweigerung nicht von der Botschaft käme, sondern direkt von der Einreisebehörde.

Hat zufällig schon jemand näher zu dem Thema recherchiert oder ev. sogar schon Erfahrungen, ob es auch in einem solchen Fall einen Refund gibt?
Um welches Land und welchen Fall geht es denn?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Nun geht es mir im aktuellen Fall allerdings nicht um ein Visum (wird nicht benötigt), sondern eine nicht-Covid-bezogene Einreisevoranmeldung, wo die Verweigerung nicht von der Botschaft käme, sondern direkt von der Einreisebehörde.
Der Unterschied in der Sachlage ist doch, dass ein verweigertes Visum (zumeist einige Zeit) vor Abflug am Heimatort bekannt ist. Eine Verweigerung von einer Einreisebehörde findet per Definition bei Einreise statt, sprich -- die Fluggesellschaft hat dich schon transportiert und muss dich dann wieder zurücknehmen, was für die Airline teuer sein kann.

Diese Klausel soll doch nur eine Absicherung sein, dass man frühzeitig Flüge buchen in Länder kann, für die ein Visum nur eine bestimmte Zeit vor Abflug beantragt oder ausgestellt werden kann.

Oder zu welchem Zeitpunkt soll ich mir die Verweigerung der Einreisebehörde vorstellen?
 
Zuletzt bearbeitet:

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.024
267
Der Unterschied in der Sachlage ist doch, dass ein verweigertes Visum (zumeist einige Zeit) vor Abflug am Heimatort bekannt ist. Eine Verweigerung von einer Einreisebehörde findet per Definition bei Einreise statt, sprich -- die Fluggesellschaft hat dich schon transportiert und muss dich dann wieder zurücknehmen, was für die Airline teuer sein kann.

Oder zu welchem Zeitpunkt soll ich mir die Verweigerung der Einreisebehörde vorstellen?
Nein sorry, gemeint war eine Einreisgenehmigung die vorab beantragt werden muss, grob vergleichbar mit ESTA. Zustimmung oder Ablehnung kommt von der nachher für die tatsächliche Einreise zuständigen Behörde.
(Mein Ausweg wird jetzt sein, eine Reservierung vorzunehmen und mit diesen Daten die Beantragung zu machen.)