Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
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Ja, das ergibt eine Erstattung des vollen Fahrpreises.
Genau genommen ist das nicht ganz korrekt, da die Fahrt abgebrochen aber nicht zum Start zurück gekehrt wurde müsste nur die Teilstrecke Kassel WH- Hamburg Hbf erstattet werden. Die DB ist aber bei Super-/ Sparpreisen anscheinend dazu nicht in der Lage und erstattet dann komplett, wie es sich mit Flexpreistickets verhält entzieht sich meiner Kenntnis.

Die Ursache der Verspätung war wohl ein Technischer Defekt am ICE von daher trägt eben die deutsche Bahn die Verantwortung für die entstandene Verspätung.

Ich habe denen jetzt empfohlen das FGR Formular aus zu füllen und an das Servicecenter zu schicken wir werden dann ja sehen welche Antwort zurück kommt.

Wieviel Verspätung wurde durch die Autofahrt addiert?
Da das Auto ein nicht schienengebundenes Fahrzeug ist, hat es den Vorteil das Endziel bei Buchholz direkter erreichen zu können.
Dazu kommt ist, dass was die Beteiligten nach dem Fahrtabbruch ja deren Privatvergnügen ist.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.833
10.949
Genau genommen ist das nicht ganz korrekt, da die Fahrt abgebrochen aber nicht zum Start zurück gekehrt wurde müsste nur die Teilstrecke Kassel WH- Hamburg Hbf erstattet werden.

Es ist nur dann nicht korrekt, wenn man selber sagt "jo, danke, dann fahre ich halt nach Kassel statt nach Hamburg. Hauptsache Italien." Alle anderen brechen die Fahrt ab, weil sie sinnlos geworden ist, und bekommen alles erstattet.

Ich habe denen jetzt empfohlen das FGR Formular aus zu füllen und an das Servicecenter zu schicken wir werden dann ja sehen welche Antwort zurück kommt.

Das Servicecenter hat nichts mit LH zu tun.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
1.536
Das Servicecenter hat nichts mit LH zu tun.
Es war natürlich das Servicecenter für Fahrgastrechte der DB gemeint.

Es ist nur dann nicht korrekt, wenn man selber sagt "jo, danke, dann fahre ich halt nach Kassel statt nach Hamburg. Hauptsache Italien." Alle anderen brechen die Fahrt ab, weil sie sinnlos geworden ist, und bekommen alles erstattet.
Das sieht aber die DB teilweise anders, wobei diese Fälle die mir bekannt sind zugegeben noch offen sind.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.833
10.949
Es war natürlich das Servicecenter für Fahrgastrechte der DB gemeint.

Eben. Und das ist der falsche Ansprechpartner, wenn man Geld von LH will.


Das sieht aber die DB teilweise anders, wobei diese Fälle die mir bekannt sind zugegeben noch offen sind.

Das sind bekannte und korrigierbare Einzelfälle, die auf dem Missverständnis beruhen, dass man nicht zum Ausgangspunkt zurückgefahren sei.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
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Eben. Und das ist der falsche Ansprechpartner, wenn man Geld von LH will.
wie kommst du darauf?

LH ist aus der Sache drausen Verspätung unter drei Stunden also kein Anspruch aus der EU-VO, und eine andere Art Anspruch dürfte nur schwer geregelt sein.

Aber die DB wird ja nicht gratis die LH Paxe in den ICE lassen von daher sind Ansprüche gegenüber der Bahn viel wahrscheinlicher erfolgreich.

Das sind bekannte und korrigierbare Einzelfälle, die auf dem Missverständnis beruhen, dass man nicht zum Ausgangspunkt zurückgefahren sei.
Das ist ja in diesem Fall auch nicht passiert, aber wir können es auch so formulieren:
Es gibt in solchen Fällen mindestens die Teilerstattung für die nicht zurückgelegte Reststrecke gegebenfalls aber auch die vollständige Erstattung.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.833
10.949
LH ist aus der Sache drausen Verspätung unter drei Stunden also kein Anspruch aus der EU-VO, und eine andere Art Anspruch dürfte nur schwer geregelt sein.

Es gibt ja noch andere VOen außer 261/2004 ;) 1371/2007 z.B. Aus ersterer sind wir schon einmal ganz platt deshalb raus, weil ein ICE kein "Motorluftfahrzeug mit festen Tragflächen" ist. Der Anspruch aus letzterer (natürlich gegen LH) geht dagegen problemlos durch - dem Grunde nach. Die Höhe rauszubekommen wird halt schwierig.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
1.536
Edit: scheinbar liegt's an Safari...
Beim "Fuchs" gibt es den gleichen Effekt. Chrome funktioniert dagegen.

Der Anspruch aus letzterer (natürlich gegen LH) geht dagegen problemlos durch - dem Grunde nach.
Wie sieht denn die Begründung aus, dass sich der Anspruch gegen LH richtet? die DB führt doch die Beförderung aus und hat erst die "Schäden" verursacht.
Die Höhe rauszubekommen wird halt schwierig.
Spontaner Gedanke der Problemlösung:
Antrag nach § 485 ZPO in Verbindung mit einem Antrag nach §421 ZPO, LH entsprechende Transaktionen mit der DB sicher in entsprechenden Dokumenten = Urkunden festgehalten haben wird.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.833
10.949
Wie sieht denn die Begründung aus, dass sich der Anspruch gegen LH richtet? die DB führt doch die Beförderung aus und hat erst die "Schäden" verursacht.

LH ist Fahrkartenverkäufer gemäß Art. 3 Nr. 7. Und nur der kann Gegner eines Anspruches auf "Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde" gemäß Art. 16 lit. a) sein - denn nur, wer den Fahrpreis eingenommen hat, kann ihn auch erstatten.

Spontaner Gedanke der Problemlösung:
Antrag nach § 485 ZPO in Verbindung mit einem Antrag nach §421 ZPO, LH entsprechende Transaktionen mit der DB sicher in entsprechenden Dokumenten = Urkunden festgehalten haben wird.

Das sollte ein Auskunftsanspruch sein. Alles kein Hexenwerk, aber halt schwierig. Oder zumindest schwieriger als straightforward eine bezifferte Forderung in die Klage zu schreiben. Jedenfalls solange es nicht irgendwelche wolkigen Pauschalvergütungen gibt, weil LH ganze Sitzplatzpakete abnimmt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
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LH ist Fahrkartenverkäufer gemäß Art. 3 Nr. 7. Und nur der kann Gegner eines Anspruches auf "Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde" gemäß Art. 16 lit. a) sein - denn nur, wer den Fahrpreis eingenommen hat, kann ihn auch erstatten.
Ich merke gerade ich habe seit 11 Monaten keinen Zug mehr gesehen und war gedanklich zu sehr im Flugbereich.

Dann werden wir mal sehen was vom Servicecenter für Fahrgastrechte zurück schreibt wenn der Sachbearbeiter nicht aufpasst stellt man die Pauschale wie für R&F Tickets aus.

Wobei auch bei R&F Ticket die Frage der Erstattung bei Fahrtabbruch nicht ganz so einfach zu klären sein wird.
 

Hans456

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06.01.2014
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Ich bin während Corona mehrfach mit dem EC über Berlin nach Prag gefahren. Bei der Buchung bei der CD wird mir mit angegebener BC100 2. Klasse das unten gezeigte Ticket der 1. Klasse für wenige EUR Aufschlag angeboten. Weiß jemand wie das gehandhabt wird? Handelt es sich um ein Upgrade für die gesamte Strecke oder lediglich für den tschechischen Anteil? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich für 7EUR zusätzlich die 1. Klasse im ICE nutzen kann.
 

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schlepper

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31.08.2016
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Handelt es sich um ein Upgrade für die gesamte Strecke oder lediglich für den tschechischen Anteil? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich für 7EUR zusätzlich die 1. Klasse im ICE nutzen kann.
Es wird vielleicht eine BC100 1.Klasse vorausgesetzt? Das geht aus den Ausführungen nicht hervor, und bei der Auswahl der Ermäßigung kann man die Klasse der Bahncard nicht angeben.
 
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Monstertour

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08.01.2016
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Ich glaube, die Lösung verbirgt sich hinter dem Klick "Was ich bekomme"

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Also 1. Klasse ab Dresden-Neustadt.
Auch das ist nicht korrekt. Der ČD-eShop kennt keinen Unterschied zwischen BC100 und BC100 1. Klasse. Der Preisunterschied kommt nur aus dem Anteil des ČD-Binnenverkehrs, also Schoena(Gr) - Praha hl.n. - Ob der DB Zub das jedoch weiß steht auf einem anderen Blatt.
Übrigens dürfte es noch ein paar Kronen günstiger sein auf der Fahrt ab Praha einen Fahrschein zum ČD-Binnenverkehr (Traif TR-10) nach Schöna Gr. zu erwerben, als den bereits um 50% ermäßigten Internationalen Tarif (SCIC-NRT).
 
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HAM76

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21.09.2009
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HAM
Weiß jemand wie das gehandhabt wird? Handelt es sich um ein Upgrade für die gesamte Strecke oder lediglich für den tschechischen Anteil? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich für 7EUR zusätzlich die 1. Klasse im ICE nutzen kann.

Meiner Erfahrung nach werden solche Spezialfälle nur dann konsistent behandelt, wenn die verwendete IT (bei der Bahn der Scanner) eine klare Antwort liefert. Diese kann richtig oder falsch sein, und sich bei einem Update auch gerne mal ändern. Sobald aber die Mitarbeitenden die Entscheidung treffen, ist sie eher zufällig und das Ergebnis hängt von den eigenen Argumentationsfähigkeiten ab.

Wären die 7€ denn gut ausgegebenes Geld, selbst wenn es nur die Strecke in Tschechien betrifft? Sofern es für dich kein Problem darstellt, in Deutschland bei der Kontrolle von der ersten in die zweite Klasse zu gehen, falls das Ticket nicht akzeptiert wird, würde ich es einfach versuchen.
 
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_AndyAndy_

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07.07.2010
6.008
633
.de
Bin neulich mal in Brüssel mit dem Flughafenzug gefahren, der direkt unter dem Flughafen hält und in die Stadt fährt. Von außen dachte ich, das sind nur die üblichen Doppelstockwagen, aber innen waren die richtig gemütlich mit automatischen Türen, Stoffpolstersitzen, Steckdosen, gratis-WLAN, schönem Licht und super sauber. Nicht so wie diese roten Kisten in Deutschland, die nur so eine Resopal-Optik haben. Da sollte die deutsche Bahn mal in Belgien gucken, wie angenehm Nahverkehr geht. Natürlich gab es einen Ticketautomaten auch schon im Gepäckausgabebereich des Flughafens, wo man normalerweise sowieso kurz wartet.
Du hast vergessen zu erwähnen, dass in BRU ein happiger Flughafenzuschlag fällig wird.

Ich fahre lieber ohne WLAN und sonstigem Schnickschnack, aber zum normalen Preis.
 
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vectrox

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03.01.2016
794
613
BER & CGN
Ich bin während Corona mehrfach mit dem EC über Berlin nach Prag gefahren. Bei der Buchung bei der CD wird mir mit angegebener BC100 2. Klasse das unten gezeigte Ticket der 1. Klasse für wenige EUR Aufschlag angeboten. Weiß jemand wie das gehandhabt wird? Handelt es sich um ein Upgrade für die gesamte Strecke oder lediglich für den tschechischen Anteil? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich für 7EUR zusätzlich die 1. Klasse im ICE nutzen kann.
In der kombination spuckt dir das System der CD einen Ticketpreis ab Schöna GR aus. Zuvor gilt deine BC100 und da werden die ZUB dich vermutlich mehr oder weniger freundlich auf den Klassenunterschied hinweisen.

Und ja der Aufschlag für die 1.Klasse ist in Tschechien sehr überschaubar, dass passt also mit den 7€ (bzw. ist das sogar "teuer" da es der internationale Tarif ist und nicht der CD-Domestic-Tarif).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
4.923
für eine der beiden Buchungen kam nun eine Email von der Bahn, die auf den Zugausfall und auf die Aufhebung der Zugbindung hinweist. Bei der anderen Buchung (die zeitlich früher liegt) keinerlei solcher Hinweis bislang.
nun kam, nachdem für die Rückfahrt sowohl am 01. als auch am 05.10. eine Hinweismail zur Aufhebung der Zugbindung gekommen war, heute auch noch eine für die Hinfahrt. Die Bahn-IT ist schon sonderbar.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es tut sich was bei der Bahn ... aber sehr langsam. Auf eine Anfrage über das Webformular vom 10.09. habe ich heute eine Antwort erhalten. Sind ja nur knapp vier Wochen. Zum Glück war der Termin, auf die sich die Frage bezog, noch nicht vorbei.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
4.923
Habe eine Fahrkarte Supersparpreis ICE gebucht (Hin- und Rückfahrt). Die Verbindung beginnt mit einer S-Bahnfahrt zum ICE-Bahnhof. Nun teilt mir die Bahn per Email eine "Fahrplanänderung" mit: "auf Ihrer Reise ... hat sich der Fahrplan geändert. Bitte prüfen Sie die geänderten Fahrtzeiten. Ihre Zugbindung ist aufgehoben. Sie können Ihr Ticket jetzt auch für andere Züge der Deutschen Bahn nutzen."
Ein Vergleich mit der ursprünglichen Buchung zeigt, dass die S-Bahn nun ganze zwei Minuten früher fährt (und eine andere Nummer hat). Die Fernzüge fahren alle noch identisch. Ist trotzdem für die gesamte Verbindung die Zugbindung aufgehoben und ich kann eine beliebige Verbindung am Hinfahrtstag nehmen? Da sollte ich die fragliche Email besser bei der Kontrolle dabeihaben, oder?
Für die Rückfahrt (auf der selben Fahrkarte) gilt die Aufhebung nicht, oder?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Habe eine Fahrkarte Supersparpreis ICE gebucht (Hin- und Rückfahrt). Die Verbindung beginnt mit einer S-Bahnfahrt zum ICE-Bahnhof. Nun teilt mir die Bahn per Email eine "Fahrplanänderung" mit: "auf Ihrer Reise ... hat sich der Fahrplan geändert. Bitte prüfen Sie die geänderten Fahrtzeiten. Ihre Zugbindung ist aufgehoben. Sie können Ihr Ticket jetzt auch für andere Züge der Deutschen Bahn nutzen."
Ein Vergleich mit der ursprünglichen Buchung zeigt, dass die S-Bahn nun ganze zwei Minuten früher fährt (und eine andere Nummer hat). Die Fernzüge fahren alle noch identisch. Ist trotzdem für die gesamte Verbindung die Zugbindung aufgehoben und ich kann eine beliebige Verbindung am Hinfahrtstag nehmen? Da sollte ich die fragliche Email besser bei der Kontrolle dabeihaben, oder?
Für die Rückfahrt (auf der selben Fahrkarte) gilt die Aufhebung nicht, oder?
Die Aufhebung gilt m.E. Für die gesamte Hinfahrt!