Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Das heißt dann mit Bahncard 100 habe ich demnächst das doppelte Vergnügen, indem ich Gold-Status per App einscanne und dann wieder anfange die Bahncard vorzuzeigen? Sprich beides vorlege, was man noch vor wenigen Monaten getrennt hat ...

Plus den Personalausweis, schließlich haben die neuen BC100 auch kein Foto mehr und gelten nur zusammen mit einem Ausweis :doh:
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
17.957
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Ohne jegliche Moral wäre das Leben so einfach, leider gehöre ich nicht zu den Menschen die das System ausnutzen.

Es gibt da so etwas, das nennt sich Moral ;)

Da muss ich widersprechen: Ihr sagt, dass man sich an alle rechtlichen Regeln halten und dabei trotzdem unmoralisch handeln kann. Das halte ich in einem Rechtsstaat für unmöglich, bzw. es überfordert das Rechtssystem, wenn man eine weitere Ebene einzieht: Neben "normgemäß" und "normwidrig" auch noch "zwar normgemäß, aber doch irgendwie falsch". Zumal unser Rechtssystem auch noch einige moralische Bremsen eingezogen hat, beispielsweise Treu und Glauben.

Gleichzeitig "adelt" Ihr damit das Verhalten des Mitforisten als "normgemäß". Nein, das ist es nicht. Er hat keinen Anspruch auf die Leistungen, die ihm die Bahn (ja, da ist sie blöd, also irgendwo auch selber schuld) zukommen lässt. Aber da gilt irgendwo auch immer der Spruch vom Krug und dem Brunnen - das wird nicht ewig so weitergehen, irgendwann ist Schluss. Und dann ist das Geschrei groß.
 
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SWINE

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06.08.2016
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Er hat keinen Anspruch auf die Leistungen, die ihm die Bahn (ja, da ist sie blöd, also irgendwo auch selber schuld) zukommen lässt.
Du bist doch Rechtsverdreher??? NATÜRLICH gibt es einen Anspruch! Das nennt sich Fahrgastrechte!
Außerdem wie kann ein Rechtsverdreher verteidigen das die Bahn ständig lügt und betrügt und die Verträge bricht???
Wenn eine Verbindung in einem Monant nur ganze vier mal wie vertraglich garantiert klappt dann ist das ja alles total super oder was?
 
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red_travels

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16.09.2016
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Nichts ja und. Es gibt da so etwas, das nennt sich Moral ;)

desto länger diese Geschichte gesponnen wird, desto mehr verliert man den Glauben an der Wahrheit darin. Hat er jemals seinen angeblichen Platinstatus, die angeblichen Briefe, die zu hunderten in seinem Briefkasten liegen, tausende Erstattungseuros oder sonstwas von seinen angeblich abgebrochenen Fahrten hier bildlich gepostet?

"Klaust" du mit deinem Verhalten nicht vorsätzlich anderen Gästen, die eine wirkliche REISEabsicht haben und von A nach B müssen einen Platz im Transportmittel bzw. entsprechende Ticketkontingente für eine niedrigere Vergütung dieser Transportleistung?

🤔 Am Ende ist das alles nur ausgedacht von einem, der hier gerne rumtrollt aber das Haus gar nicht verlässt. 🤔 Eine ernsthafte Reiseabsicht hat er offenbar nie.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
17.957
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wie kann [man] verteidigen das die Bahn ständig lügt und betrügt und die Verträge bricht???

Nichts läge mir ferner. Verspätungen und der Umgang damit sind unter aller Sau, die Fahrgastrechte kundenunfreundlich bis zum Anschlag und nicht annähernd ausreichend. Aber sie sind nun einmal - leider - das aktuelle Gesetz, mit dem man umgehen muss.

NATÜRLICH gibt es einen Anspruch! Das nennt sich Fahrgastrechte!

Eben. Fahrgastrechte. Nicht Ich-sitze-auf-der-Couch-und-warte-ab-bis-ich-im-Internet-einen-verspäteten-Zug-finde-hatte-aber-nie-die-Absicht-zu-fahren-"Gast"-Rechte.
 

freddie.frobisher

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23.04.2016
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Eben. Fahrgastrechte. Nicht Ich-sitze-auf-der-Couch-und-warte-ab-bis-ich-im-Internet-einen-verspäteten-Zug-finde-hatte-aber-nie-die-Absicht-zu-fahren-"Gast"-Rechte.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass Artikel 3 der VO alle möglichen Begriffe definiert, nur nicht was unter einem "Fahrgast" zu verstehen ist. Streng genommen ist auch jemand, der ein Ticket in bester Absicht gekauft hat und seine Fahrt wegen Verspätung nicht antreten kann, kein Fahrgast sondern lediglich Kunde der DB.
 
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HAM76

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21.09.2009
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HAM
Plus den Personalausweis, schließlich haben die neuen BC100 auch kein Foto mehr und gelten nur zusammen mit einem Ausweis :doh:

Weckt Erinnerungen an die Zeit, als man seinen Check-In Nachweis in der Luca App, den Impfnachweis In der Corona App, das Ticket in der Lufthansa App (alles ohne FaceId wegen der Maske), das ausgefüllte Kontaktformular und den Personalausweis vorzeigen musste, um in der Lounge ein trockenes belegtes Brot und eine Flasche Wasser zu bekommen, was aber nur am Gate konsumiert werden durfte.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass Artikel 3 der VO alle möglichen Begriffe definiert, nur nicht was unter einem "Fahrgast" zu verstehen ist.

Ja, nicht? Macht nichts, legen wir aus:

Streng genommen ist auch jemand, der ein Ticket in bester Absicht gekauft hat und seine Fahrt wegen Verspätung nicht antreten kann, kein Fahrgast sondern lediglich Kunde der DB.

Wenn man überlegt, was bezweckt werden soll, nämlich Schutz des schwächeren Vertragspartners, dessen Reisepläne durch Abweichungen vom Fahrplan durchkreuzt werden, sollten die Fahrgastrechte schon gelten, bevor man im Zug sitzt - nämlich auch, wenn man im Zug sitzen will, aber von der Bahn daran gehindert wird. Siehe auch Erwägungsgrund 4: Dort wird gesagt, dass man "Nutzer von Eisenbahnverkehrsdiensten" nicht nur während, sondern auch vor der Fahrt ist.

Aber das bedeutet eben auch, dass eine ernsthafte Fahrtabsicht vorhanden sein muss.
 
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Münsterländer

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16.12.2018
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dunni

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freddie.frobisher

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23.04.2016
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Wenn man überlegt, was bezweckt werden soll, nämlich Schutz des schwächeren Vertragspartners, dessen Reisepläne durch Abweichungen vom Fahrplan durchkreuzt werden, sollten die Fahrgastrechte schon gelten, bevor man im Zug sitzt - nämlich auch, wenn man im Zug sitzen will, aber von der Bahn daran gehindert wird. Siehe auch Erwägungsgrund 4: Dort wird gesagt, dass man "Nutzer von Eisenbahnverkehrsdiensten" nicht nur während, sondern auch vor der Fahrt ist.

Aber das bedeutet eben auch, dass eine ernsthafte Fahrtabsicht vorhanden sein muss.
Die ernsthafte Fahrtabsicht kann schon bestehen, bevor man einen Beförderungsvertrag abschließt. Man kann ohne Vertrag zum Fahrgast werden, und Vertragspartner ohne Fahrgast zu sein. Und auch wenn das Schweinchen bereits 100x zu Unrecht "Wolf" gerufen hat, könnte das 101. Mal ausgerechnet das eine Mal sein in dem es die Wahrheit spricht. Inhaltlich gebe ich dir zu 100% Recht, aber ich finde es falsch die Fahrgastrechte an einer Absicht festzumachen. Ein Beförderungsvertrag und eine Verspätung sind zweifelsfrei nachweisbar, eine Absicht nicht.

Was der Gesetzgeber bezweckt und was er erreicht sind sowieso zwei Paar Schuhe. Siehe Datenschutz oder Cookies.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Danke. Ist halt auch eine suuuuper-originelle Beleidigung, habe ich noch nie gehört :LOL: Aber was soll's - was juckt's die Eiche, wenn ein Swine sich an ihr kratzt :D

Die ernsthafte Fahrtabsicht kann schon bestehen, bevor man einen Beförderungsvertrag abschließt. Man kann ohne Vertrag zum Fahrgast werden, und Vertragspartner ohne Fahrgast zu sein.

Kann man sicherlich so sehen. Aber war das mit der Reiseabsicht nicht aus dem Urteil von dem Lounge-Schmarotzer, der ständig nach dem Loungebesuch sein Full-Flex-Ticket umgebucht hat? Bin jetzt zu faul, das rauszusuchen, aber das war auch so ein Schlaumeier ("'schhabe Vertrag!"). Meistens kriegt man die Schlaumeier am Ende doch an die Hammelbeine, weil sie sich doch nur für schlau halten.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Kann man sicherlich so sehen. Aber war das mit der Reiseabsicht nicht aus dem Urteil von dem Lounge-Schmarotzer, der ständig nach dem Loungebesuch sein Full-Flex-Ticket umgebucht hat? Bin jetzt zu faul, das rauszusuchen, aber das war auch so ein Schlaumeier ("'schhabe Vertrag!"). Meistens kriegt man die Schlaumeier am Ende doch an die Hammelbeine, weil sie sich doch nur für schlau halten.
Du meinst vermutlich den hier, in China gab es einen ähnlichen Fall:
Ich halte es nur für bedingt vergleichbar, denn:
Er habe gegen die allgemeine Treuepflicht verstoßen. Ein Fluggast müsse nicht nur den Ticketpreis zahlen, sondern der Airline ermöglichen, auch ihre vertragliche Leistung zu erbringen, das hieß in diesem Fall, die Beförderung von München nach Zürich. Doch die habe der Mann gar nicht gewollt.
Wenn ich das Schweinchen (bzw. die Person, die diese Rolle in unserem Forum spielt) richtig verstanden habe, erhält die Bahn von ihm regelmäßig die Möglichkeit ihre vertragliche Leistung zu erbringen, sie verkackt es nur täglich aufs Neue. Die Stornierung geht hier nicht vom Kunden aus, sondern von der Bahn. Ohne diesen Thread wird es schwer, eine Absicht nachzuweisen.
 

shg.web

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24.02.2016
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Nochmal kurz die Frage zu den neuen Regeln ab 1.3. für den Lounge-Zutritt:
Wenn ich in Hannover in die Lounge möchte mit meinem Platin-Status....ist es dann egal für welche Strecke ich dann ein FV-Flexticket habe? Oder muss da zwingend Start oder Ende Hannover drauf sein?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Oder alternativ, falls es mal wieder Gutscheine gibt: Ich kaufe mir ein Flex Plus Erste Klasse Ticket für eine von Verspätung bedrohte Strecke. Falls einer der fahrenden Züge ausreichend Verspätung für einen Nichtantritt hat, lasse ich mir den vollen Ticketpreis inklusive Gutscheinen erstatten und behalte die Punkte (und das Cashback meiner Payback-Amex). Wenn innerhalb von 4 Tagen ausnahmsweise mal kein Fahrgastrechtefall eintritt, storniere ich das Ticket und erhalte mein Geld ebenfalls zurück. Während ich auf Verspätungen warte, saufe ich mir in der Premium Lounge einen an und stopfe die Tupperdose mit Fresskram voll.

Ohne jegliche Moral wäre das Leben so einfach, leider gehöre ich nicht zu den Menschen die das System ausnutzen. Und ja, ganz vergessen, Pisser und so...
Aber was hat das mit Gutscheinen zu tun? Das funktioniert doch auch, wenn es keine Gutscheine gibt. Oder übersehe ich da gerade etwas?
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Nochmal kurz die Frage zu den neuen Regeln ab 1.3. für den Lounge-Zutritt:
Wenn ich in Hannover in die Lounge möchte mit meinem Platin-Status....ist es dann egal für welche Strecke ich dann ein FV-Flexticket habe? Oder muss da zwingend Start oder Ende Hannover drauf sein?

Das bleibt unverändert: "Sie können nur diejenigen DB Lounges nutzen, die sich an der eingetragenen Strecke auf Ihrem Fernverkehrsfahrschein befinden: zu Beginn Ihrer Reise, während Sie umsteigen und unmittelbar nachdem Sie ausgestiegen sind."

Aber was hat das mit Gutscheinen zu tun? Das funktioniert doch auch, wenn es keine Gutscheine gibt. Oder übersehe ich da gerade etwas?

Ja, dass die Bahn den Gutscheinwert cash erstattet. Wenn man also Gutscheine erstattet bekommt, für die man selber vorher weniger als den Nennwert ausgegeben hat, macht man Gewinn.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
10.072
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Paralleluniversum
Na toll….
Versuche seit ca 30 Minuten eine Fahrkarte online zu kaufen….
Bezahlvorgang in der App scheitert an threedssvc.pay1.de nicht erreichbar.
Andere CC angeben geht nicht, Endlossanduhr.

Auf der Website einloggen geht nicht. Accounts.bahn.de nicht erreichbar…..
 
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Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
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An die Experten, ich fahre sonst nie Bahn. Hatte eine Fahrkarte (Hin & Rückfahrt nach Österrreich) Sparpreis Europa mit Stornooption gebucht. Musste diese leider stornieren und habe 2x die 10€ bezahlt. Dachte ich zahle die auf das Ticket nur einmal? Ist das Standard? Auch, dass die Sitzplatzreservierung verfällt?
 

InterCity

Reguläres Mitglied
26.03.2022
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142
An die Experten, ich fahre sonst nie Bahn. Hatte eine Fahrkarte (Hin & Rückfahrt nach Österrreich) Sparpreis Europa mit Stornooption gebucht. Musste diese leider stornieren und habe 2x die 10€ bezahlt. Dachte ich zahle die auf das Ticket nur einmal? Ist das Standard? Auch, dass die Sitzplatzreservierung verfällt?
Reservierungen verfallen, das ist korrekt. Seit Dezember 2020 kann man sie auch nicht mehr einmalig umtauschen.

2x 10€ ist für ein zusammen gebuchtes Tickets zu viel. Entweder über die Hotline versuchen oder eine Mail an den Fahrkartenservice (fahrkartenservice@bahn.de) schreiben.
 

Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
550
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Reservierungen verfallen, das ist korrekt. Seit Dezember 2020 kann man sie auch nicht mehr einmalig umtauschen.

2x 10€ ist für ein zusammen gebuchtes Tickets zu viel. Entweder über die Hotline versuchen oder eine Mail an den Fahrkartenservice (fahrkartenservice@bahn.de) schreiben.
Hotline hat mich an die von dir genannte Mail verwiesen, danke. Man konnte mir aber nicht sagen, ob das so gewollt ist oder ein technischer Fehler. Im Hintergrund lautes Baby-Geschrei, Fernseher und Telefongebimmel. Dachte erst ich hätte mich verwählt. Mich wundert gar nichts bei der Bahn :D
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
10.878
7.455
FRA
Wenn ich dem Personal in der DB Premium Lounge (Berlin, Frankfurt) zuhöre/zuschaue , muss ich an Kuba oder die Sowjetunion denken. Sechs Mann/Frau, die so viel arbeiten, wie eine Person in der „freien Wirtschaft“ und permanent am meckern sind, dass sie zu viel Arbeit haben.