Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
4.923
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Zumal der Flexpreis ja nicht teurer wird, wenn bestimmte Züge nicht explizit gebucht werden können. Wie die Kontingentierung und Preisstaffelung von Sparpreisen aussieht, ist ja eine davon unabhängige Frage. Für die fraglichen Züge sollte es in der betroffenen Klasse eh keine Sparpreise mehr geben.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
847
1.288
Mein eigentlicher Einwand war, dass die Überfüllung neuerdings ungewöhnlich häufig vorab festgestellt wird, auch wenn es dann leer ist.
Und im selben Atemzug von Nötigung und Masche gesprochen. :rolleyes:

Und wie gesagt, meine persönliche Erfahrung ist eine andere. In 9/10 Fällen trifft die Vorhersage für meine Reiseabschnitte zu und die Züge sind dann maximal voll und nicht überfüllt. Die positiven Aspekte überwiegen da deutlich.
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
135
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Mein eigentlicher Einwand war, dass die Überfüllung neuerdings ungewöhnlich häufig vorab festgestellt wird, auch wenn es dann leer ist.

Was wäre denn besser? Häufig als gering angezeigt ausgelastete Züge, die dann am Ende doch voller sind, weil die Prognose falsch lag und dafür dann aber weiterhin Tickets 5€ unter dem Flexpreis verkauft werden? Und ja, diesen Fall hatte ich durch kurzfristige Umsteiger vom verspäteten ICE mit technischen Problemen in den IC auch schon. Da wurde es dann auf einmal ziemlich voll, konnte aber natürlich niemand vorhersagen.

Und wer den Flexpreis ohne jeglichen BC-Rabatt bucht, hat sowieso etwas falsch gemacht.
Mit BC50-Rabatt kostet ein spontan gebuchtes Ticket München - Hamburg heute Nachmittag noch unter 76,70€. Bei Eurowings zahlt man 184,99€.
Die Bahn hat wirklich einige Probleme, die Preise und die womöglich nicht korrekte Auslastungsanzeige sind wohl die geringsten.
Wenn man in später als ausgebucht oder hoch ausgelastet gekennzeichnete Züge günstig buchen will, muss man halt früh dran sein. Dann bekommt man man München - Hamburg auch für 13,40€.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.687
7.200
irdisch
Zunächst mal will ich eigentlich alle Züge benutzen können. Dafür akzeptiere ich auch, keinen Sitzplatz zu haben oder mühsamer einen suchen zu müssen, vielleicht immer wieder neu oder so. Entsprechend will ich auch Tickets kaufen, wann ich sie brauche und nicht wo die Bahn welche an den Mann bringen will. Und den Flexpreis buche ich derzeit mit BC25.
Die Auslastungsanzeige ist ja nett, aber sie liegt oft daneben. So lange es keine Konsequenzen hat, kann es einem egal sein. Jetzt hat es aber Konsequenzen.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.966
860
TXL
Was wäre denn besser? Häufig als gering angezeigt ausgelastete Züge, die dann am Ende doch voller sind, weil die Prognose falsch lag und dafür dann aber weiterhin Tickets 5€ unter dem Flexpreis verkauft werden? Und ja, diesen Fall hatte ich durch kurzfristige Umsteiger vom verspäteten ICE mit technischen Problemen in den IC auch schon. Da wurde es dann auf einmal ziemlich voll, konnte aber natürlich niemand vorhersagen.

Und wer den Flexpreis ohne jeglichen BC-Rabatt bucht, hat sowieso etwas falsch gemacht.
Mit BC50-Rabatt kostet ein spontan gebuchtes Ticket München - Hamburg heute Nachmittag noch unter 76,70€. Bei Eurowings zahlt man 184,99€.
Die Bahn hat wirklich einige Probleme, die Preise und die womöglich nicht korrekte Auslastungsanzeige sind wohl die geringsten.
Wenn man in später als ausgebucht oder hoch ausgelastet gekennzeichnete Züge günstig buchen will, muss man halt früh dran sein. Dann bekommt man man München - Hamburg auch für 13,40€.
ja, man blendet vielfach die gestiegenen Kraftstoffpreise für das Auto und die sehr viel höheren innerdeutschen Flugpreise (auch mit 14 Tage Vorlauf geht ja bei EW / LH selten was unter 200 € return) aus. Von daher ist die Bahn bei Einzelreisenden schon noch günstig. Leider gibt es nur bei der Bahn kaum noch Mitfahrerrabatte, so dass es sich bei 2 und mehr Fahrgästen immer mehr zu Ungunsten der Bahn verschiebt (im Vergleich zum Auto).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.032
1.536
Heute Nacht bzw morgen kam eine durchaus interessante Rückmeldung der SÖP zu einem aktuellen Schlichtungsverfahren.

Im Sachverhalt geht um eine Fahrt die wegen eines verpassten Anschlusses am FRA Fernbahnhof erst nach einer Übernachtung in Leipzig weiter ging.
Einfach aus Interesse was passiert habe ich die Verpflegungskosten des Abends (morgen war das Frühstück ja in der Übernachtung enthalten) von knapp 11 Euro geltend gemacht.
Das Servicecenter hat diese Kosten zwei mal abgelehnt also habe ich im Juni den Fall an die SÖP gesendet.

Ergebnis: die DB will mir nun zwei Genussgutscheine über 10 Euro zu senden, ein passendes Ergebnis das durchaus in Ordnung ist.
Interessant sind aber die rechtlichen Ausführungen der SÖP die zeigen wie schwammig die Betreuungsleistungen in den Fahrgastrechten geregelt sind:

Seite1.jpg
Seite2.jpg
Seite3.jpg
Interessant ist natürlich die Argumentation, dass Verpflegungsansprüche von der Verspätung des jeweiligen Zuges abhängig sein soll aber nicht von der Reisekette.
Ich werde bei Gelegenheit prüfen ob sich in diesem Punkt in der nun ab Sommer gültigen neuen Fahrgastrechteverordnung Änderungen ergeben haben.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
523
213
Spannendes Ding aber wie wird man bei der Bahn eigentlich umgebucht? man setzt sich doch in den nächsten Zug und fertig? und wieso sind es 10,60 für Reservierungen die sind doch inklusive?
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.966
860
TXL
Danke für die Teilung des interessanten Vorganges. Mir war gar nicht mehr bewusst, dass das VU bei einer Verspätung > 60 Min auch Mahlzeiten zur Verfügung stellen muss, bisher kenne ich nur die Verteilung der bekannten Teatrapacks Wasser....
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.032
1.536
wie wird man bei der Bahn eigentlich umgebucht?
Das SFR meint wohl damit, dass das RZ am FRA bzw dann am Hbf die Zugbindung aufgehoben und eine neue Reservierung gemacht hat.

und wieso sind es 10,60 für Reservierungen die sind doch inklusive?
Das ist übrigens in der Tat ein Punkt der mir gerade bei der Durchsicht aufgefallen ist.
Ab Frankfurt Main Hbf wurde eine Reservierung bis Leipzig ausgestellt, dort war gegen 23:30 Uhr die Fahrt beendet.

Nach der Übernachtung hat mir das RZ in Leipzig dann noch eine Reservierung für den Teil nach DD gemacht, allerdings habe ich jetzt erst bemerkt dass ich für diese Reservierungen natürlich nichts bezahlen musste und das SFR diese völlig unnötig erstattet hat.

Ich hatte auch keine Erstattung dafür verlangt sondern die Reservierungen dem Antrag bei gelegt dort wurde ja immer der Preis von 5,30 Euro durchgestrichen weil es ja eben eine kostenlose Reservierung war.
Mir war gar nicht mehr bewusst, dass das VU bei einer Verspätung > 60 Min auch Mahlzeiten zur Verfügung stellen muss,
Jein, das ist eine Sache auf die es keine eindeutige Antwort gibt.
Denn die VO wird ja auf der zweiten Seite zitiert, es wird im Einzelfall wohl letztenendes darauf ankommen wie das "angemessene Verhältnis zur Wartezeit" zu bewerten ist, bei nur 70 Minuten Verspätung würde ich durchaus noch sagen, dass Reisende für diese Zeit selbst für die Verpflegung zu tragen haben.

In meinem Fall ist jedoch das Abendessen in DD ausgefallen, daher erschien mir der Versuch die Kosten erstatten zu lassen als durchaus sinnvoll.
Zumal in einem anderen Fall einige Wochen vor diesem Fall bei einer Streckensperrung (da gab es doch diesen massiven Sturm) und Fahrtabbruch die Verpflegungskosten knapp unter 10 Euro auch ohne Probleme erstattet wurden.

Von daher werden eine oder zwei Stunden nicht ausreichen um die Mahlzeit erstattet zu bekommen aber bei vier oder fünf Stunden sieht das schon anders aus.
 
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RobertJ

Erfahrenes Mitglied
04.04.2014
408
248
MUC
Einfach aus Interesse was passiert habe ich die Verpflegungskosten des Abends (morgen war das Frühstück ja in der Übernachtung enthalten) von knapp 11 Euro geltend gemacht.
Aber deine geplante Ankunftszeit war doch spätnachts nach der üblichen Abendessenzeit. Wenn nichts schiefgelaufen wäre, hättest du doch dein Abendessen auch selbst gezahlt, nicht?
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
973
248
Vielleicht war das Abendessen zur "üblichen Abendessenzeit" für im Zug geplant und konnte aufgrund der Mindestleistung, die in zehn Stunden Verspätung resultierte, nicht eingenommen werden. Bei einer solchen Verspätung finde ich die Bereitstellung von zwei kostenlosen Mahlzeiten und Erfrischungen "im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit".
 

Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
718
401
Mein Standard ICE fällt zur Zeit häufiger aus. Im Alternativzug werde ich nie kontrolliert. Was denkt die Bahn sich dabei? Haben die keine Angst, dass alle eine volle Erstattung beantragen?
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
181
MUC
Mein Standard ICE fällt zur Zeit häufiger aus. Im Alternativzug werde ich nie kontrolliert. Was denkt die Bahn sich dabei? Haben die keine Angst, dass alle eine volle Erstattung beantragen?

Ich denke 99% der Fahrgäste sind sich überhaupt nicht bewusst, dass sie das bei einer Verspätung größer 60min theoretisch könnten.
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
181
MUC
Es bedarf nicht mal einer Verspätung. Nicht angetreten aufgrund des Ausfalls und damit wäre die Sache ja erledigt.

Der Ausfall alleine reicht allerdings nicht. Es bedarf einer voraussichtlichen Verspätung am Zielbahnhof des Tickets von mindestens 60 Minuten. Das ist, bei genügend Alternativen (bspw. Stuttgart-Mannheim, Kassel-Hannover), nicht immer unbedingt der Fall.

Ist das gegeben und man wird, wie so oft in letzter Zeit, nicht kontrolliert, gibt es die 100% zurück.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.832
10.945
Mein Standard ICE fällt zur Zeit häufiger aus. Im Alternativzug werde ich nie kontrolliert. Was denkt die Bahn sich dabei? Haben die keine Angst, dass alle eine volle
Erstattung beantragen?

Die paar Leute, die noch mit Flexpreisen unterwegs sind, scheinen den Kohl nicht mehr fett zu machen. Zumal sie, bis auf einen Flexpreis plus, ja noch recht hohe Stornierungsgebühr zahlen müssen.

Der Ausfall alleine reicht allerdings nicht. Es bedarf einer voraussichtlichen Verspätung am Zielbahnhof des Tickets von mindestens 60 Minuten. Das ist, bei genügend Alternativen (bspw. Stuttgart-Mannheim, Kassel-Hannover), nicht immer unbedingt der Fall.

Ist das gegeben und man wird, wie so oft in letzter Zeit, nicht kontrolliert, gibt es die 100% zurück.

Aber eben nicht, wenn man gefahren ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.032
1.536
Wenn nichts schiefgelaufen wäre, hättest du doch dein Abendessen auch selbst gezahlt, nicht?
Streng genommen nicht denn ich war auf dem Weg eine Freundin zu besuchen und wir hatten geplant nach ihrem Spätdienst zusammen das zu essen was sie vorbereitet hatte, Kosten somit keine.
Dazu kommt dass man es wohl wie mit dem Verpflegungsmehraufwand im Steuerrecht betrachten muss, denn dieser wird ja gerade deswegen gewährt weil das Esse auswärts kostenintensiver ist als zu Hause.

Denn im Flugrecht ist es ja ebenfalls, dass die Fluggesellschaft das Abendessen in der Unterkunft mitbucht wenn der Flug erst am nächsten morgen statt findet, auch da könnte man ja genauso argumentieren.
Was denkt die Bahn sich dabei?
Wahrscheinlich hat das Zugpersonal keine Lust mit verärgerten Fahrgästen diskutieren und deren Frust ab zu bekommen.
Theoretisch nicht, praktisch ist es aber möglich, wenn man wiedereinmal nicht kontrolliert wurde.
Achtung formal liegt dann ein Betrug nach §263 StGB vor, denn während der Antragstellung werden dann wissentlich falsche Angaben gemacht.
Dass es der DB sehr schwer fallen dürfte hier einen Nachweis zu führen ist unstrittig aber ein formaler Betrug und Straftat bleibt es eindeutig.

Wir haben hier ja einen "Experten" für solche Fälle aber, der bewegt sich anscheinend noch im Graubereich, aber im Antrag den Fahrtabbruch an zu geben obwohl das Ziel erreicht wurde, ist kein Graubereich mehr.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.032
1.536
Nun man könnte diese, in der Tat fragwürdige und auch rechtlich angreifbare, Praxis auch in einem neutralen sachlichen Ton anprangern dazu bedarf es nicht dieser Ausdrucksweise.

Im übrigen als hartgesottener Kämpfer gegen die DB wäre es ja eine Option sich die die Verspätung auf dem Ticket bestätigen zu lassen und dann am gewünschten Tag genau dieses unter dem Verweis auf Artikel 16 c der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, wenn das Personal dann eine Fahrpreisnacherhebung ausstellt kann diese mit durchaus sehr guten Aussichten abgewehrt werden, sollte die DB in diesem Fall die Forderung ersthaft eintreiben zu versuchen.
Strafrechtlich sind in diesem Fall keine Folgen zu erwarten sofern natürlich gegenüber dem Zugpersonal eine gemäßigtere und geeignetere Wortwahl gebraucht wird.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Nun man könnte diese, in der Tat fragwürdige und auch rechtlich angreifbare, Praxis auch in einem neutralen sachlichen Ton anprangern dazu bedarf es nicht dieser Ausdrucksweise.

Im übrigen als hartgesottener Kämpfer gegen die DB wäre es ja eine Option sich die die Verspätung auf dem Ticket bestätigen zu lassen und dann am gewünschten Tag genau dieses unter dem Verweis auf Artikel 16 c der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, wenn das Personal dann eine Fahrpreisnacherhebung ausstellt kann diese mit durchaus sehr guten Aussichten abgewehrt werden, sollte die DB in diesem Fall die Forderung ersthaft eintreiben zu versuchen.
Strafrechtlich sind in diesem Fall keine Folgen zu erwarten sofern natürlich gegenüber dem Zugpersonal eine gemäßigtere und geeignetere Wortwahl gebraucht wird.
Hey weißt du was? genau das werd ich machen!!!
Wenn die dann die Eier haben mir Inkasso zu schicken werd ich das dann vor Gericht bringen und mit dieser Beweisklage feststellen lassen dass die sich ihre Forderung in den Arsch schieben können!
Dann darf das Pack noch ordentlich Geld drauf legen hahahaha! Die Rechtsverdreher von denen sind sowieso nicht die hellsten!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.032
1.536
Wenn die dann die Eier haben mir Inkasso zu schicken werd ich das dann vor Gericht bringen und mit dieser Beweisklage feststellen lassen dass die sich ihre Forderung in den Arsch schieben können!
Das Zivilrecht kennt keine Beweisklage, sondern nur das "selbstständige Beweisverfahren" (§§485 ff. ZPO) aber was hier gemeint sein dürfte ist die "(negative) Feststellungsklage" nach §256 ZPO.

Das selbständige Beweisverfahren ist für diesen Fall unbrauchbar, da es einen anderen Zweck dient.
Bei der Feststellungsklage sollte man bedenken, dass grundsätzlich die Klagepartei den Beweis führen muss während die Beklagtenpartei nur wirksam bestreiten muss daher ist die Abwehr einer Klage einfacher als sie erfolgreich durchsetzen zu können.
 

Vahid

Erfahrenes Mitglied
05.07.2010
454
192
CGN
Bitte um einen Hinweis:

Ich habe vor ein paar Wochen ein Ticket 1. Klasse für 2 Personen gebucht, davon hat 1 Person BC25 1. Klasse und die andere Person BC25 2. Klasse.

Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, ob ich bei der 2. Person nicht versehentlich auch BC 1. Klasse angegeben habe.

Kann ich irgendwo selber nachvollziehen, welche BCs ich angegeben habe? Auf dem Ticket steht:

Erw: 2, mit 2 BC25