Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
383
60
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Frage an die Experten:

Bahn schreibt:

Mein Umstieg verlief schnell und ich schaffe einen vorherigen Zug – darf ich diesen trotz Zugbindung nehmen?

Ab sofort werden im DB Navigator oder auf bahn.de großzügigere Umsteigezeiten angegeben, damit Anschlusszüge zuverlässiger erreicht werden können. Doch Sie sind besonders schnell und der Umstieg lief besser als geplant? Kein Problem! Sollten Sie entgegen der gebuchten Reiseverbindung dennoch auch Anschlüsse mit kürzerer Übergangszeit erreichen, können Sie auch mit zuggebundenen Tickets den früheren Anschlusszug nutzen. Für diese Fälle heben wir die Zugbindung für mehr Flexibilität auf.

Frage: Gilt das auch bei "künstlich verlängerten" Zwischenstops? Oder nur bei Verbindungen, die der Naviagtor genau so vorschlägt?

Sonst könnte ich mir ja sowas basteln wie Regionalzug/Sbahn - drei Stunden Umstieg - ICE und könnte dann in dem 3-Stunden-Zeitfenster jeden beliebigen ICE nehmen. Da gibts aber doch sicher irgendwelche Einschränkungen, oder?
Ist das neu, kannte ich noch nicht? Das haben die sich ja mal wieder schlau überlegt. Und in Kürze gibts dann wieder großes Zurückrudern, weil die merken, dass es nicht funktioniert?


Warum überhaupt diesen "riesigen Spass" mitmachen?
Wenn der letzte Zug des Tages weg ist sich ein Hotel geben lassen und dann eben die erste Verbindung des Tages nehmen, der Zeitverlust dürfte sehr überschaubar sein und wenn dann doch besser ausgeschlafen und fit um 10 Uhr ankommen anstatt so eine Nacht durch zu machen?

Der Anspruch ist eindeutig auch wenn die DB es dann gerne mit Taxigutscheinen versucht.
Ab wann genau ist es eigentlich eindeutig? Bei geplanter Ankunft nach 23 Uhr(?), aber vor ?? Uhr, und einer Verspätung von >60 Minuten? Und wenn nicht anders zumutbar (1h Stunde Taxifahrt zum Endziel ist wohl immer zumutbar)?

Warum denn überhaupt den DB InfoPoint aufsuchen? Kurze Mail und dann selbst ein schöneres Hotel buchen.
Klappt das auch in der Praxis so, oder meckert dann das Servicecenter FGR? Und was für Hotels sind legitim? 3* 70€ sollte klar sein, aber was ist mit 4* 70€ (bei günstiger Buchungslage) oder 3* 150€ (bei teurer Buchungslage)?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Ist das neu, kannte ich noch nicht? Das haben die sich ja mal wieder schlau überlegt. Und in Kürze gibts dann wieder großes Zurückrudern, weil die merken, dass es nicht funktioniert?



Ab wann genau ist es eigentlich eindeutig? Bei geplanter Ankunft nach 23 Uhr(?), aber vor ?? Uhr, und einer Verspätung von >60 Minuten? Und wenn nicht anders zumutbar (1h Stunde Taxifahrt zum Endziel ist wohl immer zumutbar)?


Klappt das auch in der Praxis so, oder meckert dann das Servicecenter FGR? Und was für Hotels sind legitim? 3* 70€ sollte klar sein, aber was ist mit 4* 70€ (bei günstiger Buchungslage) oder 3* 150€ (bei teurer Buchungslage)?
Im Zweifel meckert dann der Anwalt zurück.
3* gingen bei mir mit teils 170€ schon durch, 4* bisher nicht probiert, da vermutlich nicht angemessenes Mittelklasse Hotel (auch wenn die EU1371 dazu nicht wirklich etwas ausführt).
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Ist das neu, kannte ich noch nicht? Das haben die sich ja mal wieder schlau überlegt. Und in Kürze gibts dann wieder großes Zurückrudern, weil die merken, dass es nicht funktioniert?

damit werden schon die Verbindungen gemeint sein, die nicht mehr funktionieren, weil sie die MCT hochgestellt haben. Wurde hier aber vor einigen Wochen (Monaten?) schon mal diskutiert
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
383
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Im Zweifel meckert dann der Anwalt zurück.
3* gingen bei mir mit teils 170€ schon durch, 4* bisher nicht probiert, da vermutlich nicht angemessenes Mittelklasse Hotel (auch wenn die EU1371 dazu nicht wirklich etwas ausführt).
Aber in der Praxis, wie sind deine Erfahrungen? Wenn Anwalt schon vorprogrammiert ist, stelle ich mich lieber in die Schlange...
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
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Geht eher um Verbindungen, bei denen nur wenige Minuten zum Umstieg bleiben und meistens nur auf dem Papier funktionieren. Beispiel: Der Zug fährt einmal in der Stunde. Statt nun vier Minuten zum umsteigen zu planen werden stattdessen 64 Minuten geplant. Klappt es wider Erwarten doch mit den vier Minuten, wird die Zugbindung aufgehoben und es kann der frühere Zug genommen werden.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
383
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damit werden schon die Verbindungen gemeint sein, die nicht mehr funktionieren, weil sie die MCT hochgestellt haben. Wurde hier aber vor einigen Wochen (Monaten?) schon mal diskutiert
Geht eher um Verbindungen, bei denen nur wenige Minuten zum Umstieg bleiben und meistens nur auf dem Papier funktionieren. Beispiel: Der Zug fährt einmal in der Stunde. Statt nun vier Minuten zum umsteigen zu planen werden stattdessen 64 Minuten geplant. Klappt es wider Erwarten doch mit den vier Minuten, wird die Zugbindung aufgehoben und es kann der frühere Zug genommen werden.

Schon klar, aber warum die Bahn sowas schreibt
Ab sofort werden im DB Navigator oder auf bahn.de großzügigere Umsteigezeiten angegeben, damit Anschlusszüge zuverlässiger erreicht werden können. Doch Sie sind besonders schnell und der Umstieg lief besser als geplant? Kein Problem! Sollten Sie entgegen der gebuchten Reiseverbindung dennoch auch Anschlüsse mit kürzerer Übergangszeit erreichen, können Sie auch mit zuggebundenen Tickets den früheren Anschlusszug nutzen. Für diese Fälle heben wir die Zugbindung für mehr Flexibilität auf.
Kann ich nicht verstehen. Da ist doch ärger vorprogrammiert. Zum einen mit Leuten die, anders als ihr, nicht tief genug in der Bahn Welt sind um zu verstehen, vor welchem Hintergrund das gemeint war. Zum anderen wenn Leute die Formulierung zu ihrem Vorteil auslegen, ein Ticket buchen mit 3h Umsteigezeit von der S-Bahn zum ICE und dann meinen, wenn sie nen früheren ICE erwischen wird das Ticket Full Flex. Am besten dann noch mit dem ICE nur eine Station gebucht und auf dem restlichen Ticket (ursprünglich) Nahverkehr...

Außerdem: Denke es wird noch "spannend": Wenn die Leute ein 49€ Ticket haben, nur den Fernverkehrsteil buchen und dann die NV+FV Verbindung nicht klappt. Mag sein das die Bahn dann im Recht ist bezüglich FGR und durchgehender Verbindung, aber viele wissen das bestimmt nicht + bei der Zuverlässigkeit der Bahn wirds dann bestimmt extrem oft Probleme und Frust geben.
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
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Außerdem: Denke es wird noch "spannend": Wenn die Leute ein 49€ Ticket haben, nur den Fernverkehrsteil buchen und dann die NV+FV Verbindung nicht klappt. Mag sein das die Bahn dann im Recht ist bezüglich FGR und durchgehender Verbindung, aber viele wissen das bestimmt nicht + bei der Zuverlässigkeit der Bahn wirds dann bestimmt extrem oft Probleme und Frust geben.
Bei der Buchung auf Bahn.de wird mittlerweile aktiv darauf hingewiesen, dass man sich mit den FGR beschäftigen soll. Wer sich dann am Ende beschwert, ist eher selbst Schuld.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Ab wann genau ist es eigentlich eindeutig? Bei geplanter Ankunft nach 23 Uhr(?), aber vor ?? Uhr, und einer Verspätung von >60 Minuten? Und wenn nicht anders zumutbar (1h Stunde Taxifahrt zum Endziel ist wohl immer zumutbar)?
Ja das ist eindeutig, Ankunft nicht bis 24:00 Uhr möglich, kann ein Hotel Voucher verlangt werden.
Der Servicepoint versucht dann doch gerne Sammel-/Taxis Gutschein zu vergeben, aber darauf muss man sich nicht einlassen einfach auf den Hotelvoucher bestehen und dann funktioniert das.
Bei der Fahrt zum diskutierten SÖP Fall war ja auch der letzte Zug nach Dresden am FRA verpasst der Servicepoint in Leipzig wollte dann auch gegen 23:30 noch die Leute zu fünft Großraumtaxis los schicken ich hatte das dann abgelehnt und dann doch den Voucher bekommen.
Warum denn überhaupt den DB InfoPoint aufsuchen? Kurze Mail und dann selbst ein schöneres Hotel buchen.
Das Problem an diesem Vorgehen ist, dass der Anspruch für solche Kosten gedeckelt ist, wenn das schönere Hotel dann 160 Euro kostet bleibt man auf 80 Euro sitzen.
Beim Voucher spielt das keine Rolle, wurde schon im Intercity Hotel in Ingolstadt untergebracht dort wäre der Preis 95 Euro gewesen.

Ob dann im Zivilverfahren der Restbetrag erfolgreich eingeklagt werden kann ist nicht so eindeutig und birgt auf jeden Fall ein größeres Risiko wenn es dann um die Schadensminderungspflicht geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
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Mein “Rekord” (strande öfters in Frankfurt) sind 165€ fürs 25 hours in Frankfurt. Hätte ich aber auch selbst nicht riskiert sondern habe mir brav den Voucher am Infopoint abgeholt
Ja das ist eindeutig, Ankunft nicht bis 24:00 Uhr möglich, kann ein Hotel Voucher verlangt werden.
Der Servicepoint versucht dann doch gerne Sammel-/Taxis Gutschein zu vergeben, aber darauf muss man sich nicht einlassen einfach auf den Hotelvoucher bestehen und dann funktioniert das.
Bei der Fahrt zum diskutierten SÖP Fall war ja auch der letzte Zug nach Dresden am FRA verpasst der Servicepoint in Leipzig wollte dann auch gegen 23:30 noch die Leute zu fünft Großraumtaxis los schicken ich hatte das dann abgelehnt und dann doch den Voucher bekommen.

Das Problem an diesem Vorgehen ist, dass der Anspruch für solche Kosten gedeckelt ist, wenn das schönere Hotel dann 160 Euro kostet bleibt man auf 80 Euro sitzen.
Beim Voucher spielt das keine Rolle, wurde schon im Intercity Hotel in Ingolstadt untergebracht dort wäre der Preis 95 Euro gewesen.

Ob dann im Zivilverfahren der Restbetrag erfolgreich eingeklagt werden kann ist nicht so eindeutig und birgt auf jeden Fall ein größeres Risiko wenn es dann um die Schadensminderungspflicht geht
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
2.435
CGN / MUC / ZRH / EWR
Das Problem an diesem Vorgehen ist, dass der Anspruch für solche Kosten gedeckelt ist, wenn das schönere Hotel dann 160 Euro kostet bleibt man auf 80 Euro sitzen.
Beim Voucher spielt das keine Rolle, wurde schon im Intercity Hotel in Ingolstadt untergebracht dort wäre der Preis 95 Euro gewesen.

Ob dann im Zivilverfahren der Restbetrag erfolgreich eingeklagt werden kann ist nicht so eindeutig und birgt auf jeden Fall ein größeres Risiko wenn es dann um die Schadensminderungspflicht geht.
Wo genau ist der Anspruch denn vermeintlich gedeckelt? Kurzfristig abends noch etwas günstiges zu buchen, ist meist reinste Utopie und dem ist sich auch die DB bewusst und zahlt solche Beträge i.d.R. ohne es auf kostspielige Zivilverfahren anzukommen zu lassen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Wo genau ist der Anspruch denn vermeintlich gedeckelt?
Das Problem ist, dass die deutsche Regelung, dort finden sich die offenbar vor kurzem auf 120 Euro erhöhte Deckelung (https://www.bahn.de/faq/durch-die-v...m-rahmen-der-fahrgastrechte-online-einreichen) von der Reinen EU Verordnung die ein solches Limit nicht kennt, abweicht.

Hier muss man eben die Sache pragmatisch sehen, für die meisten Reisenden wird es eben einfacher sein sich die paar Minuten an den Servicepoint zu stellen um dann dort den Voucher zu erhalten, anstatt dann ein Zivilverfahren betrieben zu müssen.
Kurzfristig abends noch etwas günstiges zu buchen, ist meist reinste Utopie und dem ist sich auch die DB bewusst und zahlt solche Beträge i.d.R. ohne es auf kostspielige Zivilverfahren anzukommen zu lassen.
Beim ersten Teil des Satzes stimme ich völlig zu gerade wenn es dann noch Messezeit ist kosten die Hotels 200+ Euro.
Dass die DB aber lieber zahlt und es nicht auf eine Klage ankommen lässt, kann ich nicht bestätigen.
Im Moment sind mehrere Kosten für Fahrten von 2021 offen, zwei Fälle wurden trotz eindeutiger Darstellung der Schlichtungsstelle abgelehnt ich warte nur noch vier andere Schlichtungsverfahren ab um nicht jeden Fall in einzelnen Klagen geltend machen zu müssen. (Auch weil ich bisher keinen sinnvollen Wertersatz für 1500 Bahnbonuspunkte bestimmen konnte)

Falls du allerdings einen Draht zu einer Stelle hast die eher bezahlt würde mich diese Infomation auch gerne per PN interessieren.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
2.435
CGN / MUC / ZRH / EWR
Das Problem ist, dass die deutsche Regelung, dort finden sich die offenbar vor kurzem auf 120 Euro erhöhte Deckelung (https://www.bahn.de/faq/durch-die-v...m-rahmen-der-fahrgastrechte-online-einreichen) von der Reinen EU Verordnung die ein solches Limit nicht kennt, abweicht.

Hier muss man eben die Sache pragmatisch sehen, für die meisten Reisenden wird es eben einfacher sein sich die paar Minuten an den Servicepoint zu stellen um dann dort den Voucher zu erhalten, anstatt dann ein Zivilverfahren betrieben zu müssen.

Beim ersten Teil des Satzes stimme ich völlig zu gerade wenn es dann noch Messezeit ist kosten die Hotels 200+ Euro.
Dass die DB aber lieber zahlt und es nicht auf eine Klage ankommen lässt, kann ich nicht bestätigen.
Im Moment sind mehrere Kosten für Fahrten von 2021 offen, zwei Fälle wurden trotz eindeutiger Darstellung der Schlichtungsstelle abgelehnt ich warte nur noch vier andere Schlichtungsverfahren ab um nicht jeden Fall in einzelnen Klagen geltend machen zu müssen. (Auch weil ich bisher keinen sinnvollen Wertersatz für 1500 Bahnbonuspunkte bestimmen konnte)

Falls du allerdings einen Draht zu einer Stelle hast die eher bezahlt würde mich diese Infomation auch gerne per PN interessieren.
Daraus schlussfolgerst du also, dass Hotels nur bis max. 120 Euro erstattet werden? Dort steht lapidar, dass die DB über 120 Euro Gesamtsumme gerne Originalbelege hätte, deren Bitte man aber auch nicht unbedingt nachkommen muss.

Die Zeit für dämliche Antworten seitens der DB Info spar ich mir abends lieber und geh direkt in das Hotel.
Zumal die DB FV erst letztens vor Gericht darauf bestand, dass man sie direkt kontaktiert, da die DB Info nicht für Fälle der DB Fernverkehr zuständig sei.

Die Schlichtungsstelle kannst du dir in der Regel auch schenken, da kommt nach monatelanger Wartezeit selten etwas sinnvolles raus, was die DB auch akzeptieren würde. Kann an dieser Stelle dir nur nochmal @kexbox ans Herz legen, mit dem bist du die Dinge recht fix durch.

Bzgl. der BahnBonus Punkte kann man bestimmt analog Prämienmeilen entsprechenden Schadensersatz statt der Leistung geltend machen (siehe https://www.drboese.de/blog/was-ist-eine-meile-wert).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Daraus schlussfolgerst du also, dass Hotels nur bis max. 120 Euro erstattet werden?
Nein keines Falls, aber das Risiko steigt eben, dass die Zahlung eben doch abgelehnt wird.
Kommt es dann zur Ablehnung dann wird der Großteil der Reisenden eben nicht auf ein Verfahren vor dem Amtsgericht ankommen lassen, was auch wieder Kosten und Aufwand bedeutet.

Die Zeit für dämliche Antworten seitens der DB Info
Was sollten das für Antworten sein?
Das einzige was passiert ist, dass die gerne Taxigutscheine statt Hotelvoucher ausstellen wollen, dann reicht es klar zu machen dass eine Ankunft nicht mehr bis 24:00 Uhr möglich sein wird und die Sache ist erledigt.
Kostet auf jeden Fall weniger Zeit und Aufwand als zunächsten Anspruch selbst geltend zu machen und dann im Fall der Ablehnung bzw. Teilerstattung die Unterlagen und Informationen für den Rechtsanwalt zusammen zu stellen.

Zum Wert von Punkten/Meilen besteht das Problem darin dass dieser Wert nicht so einfach auf die Bahnbonuspunkte anwendbar ist, da wären 9 Eurocent pro Punkt ein zu guter Wert.

Zum Thema Schlichtungstelle:
Diese bietet den Vorteil, dass der Sachverhalt ganz gut und übersichtlich schon rechtlich geprüft wird, bei Fällen im Flugrecht hat das AG Nürtingen schon zwei mal die Urteilsbegründung weitgehend von den Ausführungen der Schlichtungsstelle "abgeschrieben" Nürnberg in einem anderen Fall ebenso, von daher kann es die Beweisführung sehr vereinfachen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.820
2.074
FRA
Dass die DB aber lieber zahlt und es nicht auf eine Klage ankommen lässt, kann ich nicht bestätigen.
Habe im letzten Jahr 123€ für ein Hotel in München von der Bahn erstattet bekommen (am Infoschalter gab's keine Gutscheine, Hotels hatten höhere Preise wegen der European Championships).
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.820
2.074
FRA
am Infoschalter gab's keine Gutscheine
Wie kann das sein?
Mir wurde gesagt, dass man "zur Zeit" keine Gutscheine hat und dass ich selber buchen und einreichen soll.

Habe das mehrmals so erlebt, an unterschiedlichen Bahnhöfen. Ich nehme an, es gab keine bereits genehmigten Kontingente und Mitarbeiter am Schalter ware zu faul bzw. nicht autorisiert, um Hotels direkt anzurufen.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.510
2.905
FRA
Bahn zahlte letztes Jahr 93 Mio EUR an Entschädigungen aus, knapp 40 Mio mehr als 2021


 

Luftikus

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08.01.2010
21.770
7.281
irdisch
Ich finde, die müssten das automatisieren. Airlines übrigens auch. Dazu sind neue EU-Verbraucherschutzregeln nötig.
Erst wenn denen die Entschädigungen richtig weh tun, ändern die was.
 
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red_travels

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16.09.2016
21.634
10.123
www.red-travels.com
Ich finde, die müssten das automatisieren. Airlines übrigens auch. Dazu sind neue EU-Verbraucherschutzregeln nötig.
Erst wenn denen die Entschädigungen richtig weh tun, ändern die was.

geht schon allein deswegen nicht, dass sie nicht alle Bankverbindungen der Kunden kennen. Einfache Dinge, die über die App beantragt werden scheinen ja schon automatisiert durchzulaufen. Der Kunde muss eben nochmal 5min Arbeit investieren.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Man könnte beim Online-Bezahlen ein Feld zum Anklicken machen, "auch an dieses Konto entschädigen" (wo man auch ein anderes einfügen kann). Wäre schnell und einfach.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.080
8.177
Dahoam
Ich finde, die müssten das automatisieren. Airlines übrigens auch. Dazu sind neue EU-Verbraucherschutzregeln nötig.
Erst wenn denen die Entschädigungen richtig weh tun, ändern die was.
Bei einem hochverschuldeten Staatskonzern würde selbst das nichts bringen. Muss halt der Staat dann noch mal ein paar hundert Millionen reinpumpen damit die Entschädigungen ausgezahlt werden können.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
2.435
CGN / MUC / ZRH / EWR
Bahn zahlte letztes Jahr 93 Mio EUR an Entschädigungen aus, knapp 40 Mio mehr als 2021


Interessant wären, was die 92 Mio alles beinhaltet. 25 und 50% Entschädigungen ja, aber auch vollständige Ticketrefunds, Hotels, Taxis etc? Dann wären 90 Mio in Relation zu den Reisenden wieder sehr gering.