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Das mag sein, aber auch das BMG ist nicht der Gesetzgeber an sich. Wir erinnern uns, dass Finanzminister Olaf Scholz bspw. gar kein Mitglied des Parlaments (Bundestags) war, wohl aber dem Ministerium vorstand.die Website ist vom Bundesministerium für Gesundheit
Wie @Airsicknessbag korrekt angemerkt hat, kann der Gesetzgeber auf Andere verweisen (RKI, PEI, StIKo, DIN, IASB usw.).
NRW bspw. (genauer gesagt das vom bundesdeutschen Gesetzgeber hierzu befugte Gesundheitsministerium NRW) hat dies jedoch nicht getan, sondern in § 2 Abs. 8-8a der CoronaSchutzVO selbst definiert, was "2G+" bedeutet. Und so finden sich dort auch Ausführungen zu der zeitlichen Gültigkeit von Tests, welche die bloße "Infoseite" des RKI/StIkO nicht aufführt.
Und hat Bayern nicht kürzlich noch ganz abweichende Regeln gehabt?