Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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mmtrffc

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15.02.2018
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die Website ist vom Bundesministerium für Gesundheit
Das mag sein, aber auch das BMG ist nicht der Gesetzgeber an sich. Wir erinnern uns, dass Finanzminister Olaf Scholz bspw. gar kein Mitglied des Parlaments (Bundestags) war, wohl aber dem Ministerium vorstand.

Wie @Airsicknessbag korrekt angemerkt hat, kann der Gesetzgeber auf Andere verweisen (RKI, PEI, StIKo, DIN, IASB usw.).

NRW bspw. (genauer gesagt das vom bundesdeutschen Gesetzgeber hierzu befugte Gesundheitsministerium NRW) hat dies jedoch nicht getan, sondern in § 2 Abs. 8-8a der CoronaSchutzVO selbst definiert, was "2G+" bedeutet. Und so finden sich dort auch Ausführungen zu der zeitlichen Gültigkeit von Tests, welche die bloße "Infoseite" des RKI/StIkO nicht aufführt.

Und hat Bayern nicht kürzlich noch ganz abweichende Regeln gehabt?
 
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red_travels

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16.09.2016
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Das mag sein, aber auch das BMG ist nicht der Gesetzgeber an sich. Wir erinnern uns, dass Finanzminister Olaf Scholz bspw. gar kein Mitglied des Parlaments (Bundestags) war, wohl aber dem Ministerium vorstand.

es sind die aktuellen Regeln, auf die verwiesen wird, mir ist da vollkommen egal, wer die Gesetze gemacht hat.

Der DEHOGA hat die Regeln auch aktuell für alle Bundesländer aufgelistet

1642591298768.png
 

mmtrffc

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15.02.2018
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Mit einer Differenzierung kommt man der korrekten Darstellung natürlich schon näher, was jedoch nichts daran ändert, dass der Gesetzgeber das letzte Wort hat und nicht das RKI, die StiKo oder gar DEHOGA.

Leider ist auch diese Darstellung ist falsch.

So sind es, um nur ein Beispiel zu nennen, in NRW keine drei Monate, sondern 90 Tage, die eine Genesung nach Impfung in NRW den Boosterstatus verschafft. Außerdem fehlt der Hinweis, dass man in NRW nach 14 Tagen als genesen zählt (§ 2 Abs. IX der CoronaschutzVO), während man in Bayern erst nach 28 Tagen als genesen gilt (§ 5 Abs. I der 15. BayIfSMV in Verbindung mit § 2 Nr. 4 und 5 der SchutzAusnahmenVO in Verbindung mit RKI Empfehlung, auf welche der Gesetzgeber sich bezieht)

Da bringen mir irgendwelche Infografiken von der Bahn, DEHOGA oder einer Behörde nichts, wenn sie den rechtlichen Zustand einfach falsch darstellen.
 
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joubin81

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07.09.2016
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Zumal der Genesenennachweis am Freitag klammheimlich von 6 auf 3 Monate gestutzt wurde:

 
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mmtrffc

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15.02.2018
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Es ging um die Frage, was man bei der Bahn (Lounge / Bordbistro / Sitzplatzservice) für Corona-Auflagen erfüllen muss. Antwort: Es ist sehr komplex.
 
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alinakl

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15.07.2016
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mal ein nicht-Covid Bahnthema:

ich bin von einer Freundin gefragt worden es sich eigentlich verhält wenn die Fahrkarte in der ersten Klasse gebucht wurde und es wegen einer Verspätng einen Anschlussverlust gibt.
Der Knackpunkt der Frage ist jetzt die nächste direkte Möglichkeit wäre aber nur in der zweiten Klasse möglich, die nächste Gelegenheit in der ersten Klasse würde später und mit einem Umweg verbunden sein.

Gibt es dazu Regelungen die so einen Fall bestimmen irgendwie finde ich nichts darüber und einen Downgrade wie im Flugberreich kennt Verordnung für die Fahrgastrechte ja nicht.
 

Airsicknessbag

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Klar gibt es Regelungen. Gibt es für alles bei der Bahn ;) Alles sehr kompliziert. Am einfachsten wird sein, sich zu beschweren und ohne Paragraphen- und AGB-Schlacht einen Kulanzgutschein zu bekommen.
 

WiCo

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05.01.2014
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ich bin von einer Freundin gefragt worden es sich eigentlich verhält wenn die Fahrkarte in der ersten Klasse gebucht wurde und es wegen einer Verspätng einen Anschlussverlust gibt.
Der Knackpunkt der Frage ist jetzt die nächste direkte Möglichkeit wäre aber nur in der zweiten Klasse möglich, die nächste Gelegenheit in der ersten Klasse würde später und mit einem Umweg verbunden sein.

Gibt es dazu Regelungen die so einen Fall bestimmen irgendwie finde ich nichts darüber und einen Downgrade wie im Flugberreich kennt Verordnung für die Fahrgastrechte ja nicht.
Nach meinem Verständnis gibt es dann die Differenz zurück, ggf. +Verspätung, und die verfallene Platzreservierung zu Festpreis (4,50?).
 

alinakl

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15.07.2016
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Klar gibt es Regelungen. Gibt es für alles bei der Bahn ;) Alles sehr kompliziert. Am einfachsten wird sein, sich zu beschweren und ohne Paragraphen- und AGB-Schlacht einen Kulanzgutschein zu bekommen.
Nun die §§ habe ich ja noch gar nicht ausgepackt und um einen Gutschein ging es ja jetzt auch erst einmal nicht.
Wobei Kulanz eben immer so eine Sache ist, manchmal gibt es sie oft nicht.

Nach meinem Verständnis gibt es dann die Differenz zurück, ggf. +Verspätung, und die verfallene Platzreservierung zu Festpreis (4,50?).
Nun da stellt sich dann aber die Frage, wie diese berechnet werden soll insbesondere bei den Sparpreisen.
Dazu kommt eben das bei einem Sparpreis von 26,70€ die Erstattung nicht hoch ausfallen kann, ob sich es sich dann lohnt für ein paar Euro in einem langsamen deutlich weniger komfortablen Regio/S-Bahn zu setzen als eben auf den nächsten ICE zu warten ist wieder eine andere Frage wenn der Faktor Zeit nicht die oberste Priorität hat.
 

red_travels

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Nun die §§ habe ich ja noch gar nicht ausgepackt und um einen Gutschein ging es ja jetzt auch erst einmal nicht.
Wobei Kulanz eben immer so eine Sache ist, manchmal gibt es sie oft nicht.

Wo brauchst du Kulanz? Wenn der Anschluss wegen Verspätung nicht erreicht wird, ist die Zugbindung aufgehoben. Wenn die 1. Klasse nicht existiert, muss sich deine Freundin entscheiden, ob sie länger warten will oder den nächstbesten Zug in der 2. Klasse nutzt.

Nun da stellt sich dann aber die Frage, wie diese berechnet werden soll insbesondere bei den Sparpreisen.

Die Bahn wird wohl in ihrem System den Preis für die 2. Klasse zum Buchungstag für den gebuchten Zug finden und evtl. Rabatt berücksichtigen.

Dazu kommt eben das bei einem Sparpreis von 26,70€ die Erstattung nicht hoch ausfallen kann, ob sich es sich dann lohnt für ein paar Euro in einem langsamen deutlich weniger komfortablen Regio/S-Bahn zu setzen als eben auf den nächsten ICE zu warten ist wieder eine andere Frage wenn der Faktor Zeit nicht die oberste Priorität hat.

Oft liegen zwischen 1. und 2. Kl. SP ja nur 10€, die Reservierung sollte es nicht on-top geben, die ist ja bereits im Tarif inkl.

Der Fall wurde mehrfach in der Bahncommunity abgefragt, bspw. hier https://community.bahn.de/questions...es-1-klasse-preises-da-nur-ein-2-klasse-zu--2
 

Airsicknessbag

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Erstattung gibt es "by the book" halt nur, wenn ein Zug außerplanmäßig keine erste Klasse führt. Ziemlich seltener Fall, und auch hier gerade nicht angefragt. Daher der Rat, sich mit einem Gutschein zu bescheiden.
 

alinakl

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Wo brauchst du Kulanz? Wenn der Anschluss wegen Verspätung nicht erreicht wird, ist die Zugbindung aufgehoben. Wenn die 1. Klasse nicht existiert, muss sich deine Freundin entscheiden, ob sie länger warten will oder den nächstbesten Zug in der 2. Klasse nutzt.
Ja richtig, die Frage kommt ja dann ins Spiel wenn bei der nächsten Gelegenheit ein Umweg erforderlich ist, der nach der ursprünglichen Streckenführung nicht vorgesehen ist.
Ob die Fahrgastrechte greifen und der Umweg nutzbar ist scheint nicht so ganz klar zu sein, wenn es eine andere frühere direkte Fahrmöglichkeit aber eben ohne zweite Klasse gibt.

Die Bahn wird wohl in ihrem System den Preis für die 2. Klasse zum Buchungstag für den gebuchten Zug finden und evtl. Rabatt berücksichtigen.
Nochmal es geht nicht um die Erstattung oder Kulanz sondern die Nutzung des Zuges selbst.

Erstattung gibt es "by the book" halt nur, wenn ein Zug außerplanmäßig keine erste Klasse führt. Ziemlich seltener Fall, und auch hier gerade nicht angefragt.
Ich bin schon lange nicht mehr Bahn gefahren aber gerade in Bayern und BW gibt/gab es strecken die von den regulären NV Strecken nur mit 2. Klasse Zügen bedient werden.
Ein Beispiel wäre auch die S-Bahn Hamburg hier könnte man sogar ein konkretes Beispiel konstruieren:
die NBE fährt nach Pinneberg und hat eine 1. Klasse und wurde so gebucht, jetzt hat der ICE Verspätung die NBE ist weg, die nächste Gelegenheit wäre natürlich die S-Bahn die nächste Gelegenheit in der 1. Klasse die nächste NBE eine Stunde später.
 

red_travels

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Ja richtig, die Frage kommt ja dann ins Spiel wenn bei der nächsten Gelegenheit ein Umweg erforderlich ist, der nach der ursprünglichen Streckenführung nicht vorgesehen ist.

auf den Sparpreisen sind keine Wegevorschriften für den Endkunden einsehbar.

Die Bahn schreibt ja selbst in ihrem Blog:

Sie haben Ihren Anschlusszug wegen einer vorangegangenen Verspätung Ihres Zuges verpasst? Kein Problem. Benutzen Sie einfach den nächsten Zug zu Ihrem Reiseziel. Die Zugbindung müssen Sie nicht mehr vorher von einem Zugbegleiter, im DB Reisezentrum oder an der DB Information aufheben lassen.
 

red_travels

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Ein Beispiel wäre auch die S-Bahn Hamburg hier könnte man sogar ein konkretes Beispiel konstruieren:

Im NV gibt's doch keine Zugbindung, da ist es idR egal wie du fährst. ich buche in Niedersachsen regelmäßig eine längere S-Bahn Strecke und fahre dann mit der direkten WFB mit 1 Stopp, andere Route (weil die Bahnseite oft spinnt), da gab es nie Probleme.
 

Airsicknessbag

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Ein Beispiel wäre auch die S-Bahn Hamburg hier könnte man sogar ein konkretes Beispiel konstruieren:
die NBE fährt nach Pinneberg und hat eine 1. Klasse und wurde so gebucht, jetzt hat der ICE Verspätung die NBE ist weg, die nächste Gelegenheit wäre natürlich die S-Bahn die nächste Gelegenheit in der 1. Klasse die nächste NBE eine Stunde später.

Eben, und da gibt es keine Entschädigung, weil der Zug regulär nur 2. Klasse führt. Wenn Dir die NBE einen Zug ohne 1. Klasse auf den Hof stellt, gibt es Entschädigung, sonst nicht. Und diese ganz wenigen Fälle werden üblicherweise dadurch ausgeschlossen, dass ein Bereich des Zuges per Schmierzettel zur 1. Klasse wird.
 

red_travels

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16.09.2016
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Eben, und da gibt es keine Entschädigung, weil der Zug regulär nur 2. Klasse führt. Wenn Dir die NBE einen Zug ohne 1. Klasse auf den Hof stellt, gibt es Entschädigung, sonst nicht. Und diese ganz wenigen Fälle werden üblicherweise dadurch ausgeschlossen, dass ein Bereich des Zuges per Schmierzettel zur 1. Klasse wird.

was machst du wenn die vorhandene 1. Klasse voll ist?
 

KAFlieger

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17.07.2018
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kurze Frage für einen Freund: Namensänderung bei einem Super-Sparpreis ist nach wie vor nicht möglich, korrekt?
Konnten man jemals bei irgendeinem Ticket den Namen ändern...? Also außer Storno und Neubuchung natürlich...

Ansonsten ist es natürlich nicht erlaubt, das Ticket einer anderen Person zu nutzen - das Risiko "erwischt" zu werden, ist aber recht überschaubar.
 

alinakl

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15.07.2016
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Konnten man jemals bei irgendeinem Ticket den Namen ändern...?
ich habe einmal den Hauptreisenden geändert bekommen, das war aber sofort nach der Buchung aufgefallen.
Der Spass hat aber mehrere Wochen gedauert.
Sonst will es die DB nicht machen gehen würde es wohl wenn man wollen würde.
Eben, und da gibt es keine Entschädigung, weil der Zug regulär nur 2. Klasse führt.
aber die Kernfrage ist doch eine andere, und zwar ob drauf bestanden werden kann mit der Verbindung zu fahren die eine 1. Klasse führt.

Im Beispiel Hamburg stellt sich ja die "maximierer Frage" der ICE hat am HH Hbf +35 NBE weg die nächste Möglichkeit wäre die S-Bahn ankunft mit sagen wir +50 am Ziel wenn man auf die nächste NBE wartet kommen +62 zusammen damit sogar der 25% Verspätungsanspruch
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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wenn der Fahrgast nachweislich 57 Minuten nach Plan am Ziel ankommt gibt es nichts, egal welches Verkehrsmittel in welcher Klasse genutzt wurde
Völlig korrekt aber die 57 Minuten würden in diesem Fall nur mit der S-Bahn ohne 1. Klasse möglich, wenn die NBE mit der gebuchten 1. Klasse genutzt wird sind es 62.