Flitterwochen und die Sache mit dem Reisepass

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ThorstenK83

Neues Mitglied
20.02.2017
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Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich hoffe, ihr könnt mir mit einer Frage wegen unserer geplanten Flitterwochen helfen.

Wir heiraten Freitags standesamtlich und wollen am darauffolgenden Mittwoch auch die Seychellen fliegen, heimwärts mit einem Stopover in Dubai.

Meine Freundin wird meinen Namen annehmen. Die Hochzeit ist erst im Juli, den Flug möchte ich aber jetzt schon buchen. Kann ich das Ticket auf den alten Nachnamen meiner Freundin buchen oder bekommen wir da irgendwie Probleme? Auf der Seite des ausw. Amtes habe ich folgendes gefunden: Auswärtiges Amt - FAQ - Wir werden in Kürze heiraten. Anlässlich der Eheschließung wird sich der Familienname eines/beider Ehegatten ändern.*Nach der Hochzeit wollen wir direkt in die Flitterwochen abreisen. Welcher Familienname muss in unseren Reise. Wie habt ihr das in der Vergangenheit gemacht?

Viele Grüße
Thorsten
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Wäre doch angebracht die Forensuche zu verwenden, es gibt gefühlt tausend Threads zu diesem Thema
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Steht doch alles bei dem Link vom AA.

Wichtig: Name im Ticket und Name im Pass müssen überein stimmen!
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.135
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eigentlich steht auch diese Information im Link weil:

Durch Erklärung eines neuen Familiennamens ändert sich der bisherige Familienname mit sofortiger Wirkung. Da der Familienname in einem bereits vorhandenen Reisepass nicht geändert werden kann, müssten Sie bei Ihrem zuständigen Passamt unter Vorlage der Heiratsurkunde einen neuen Reisepass beantragen, der auf den neuen Familiennamen lautet.

Der rechtlich völlig korrekte Weg wäre daher, denn zukünftigen Ehenamen bei der Buchung der Flüge an zu geben und dafür sorge zu tragen dass am Abflugtag ein neuer Reisepass mit dem neuen Ehenamen vorhanden ist.
Da allerdings Heirat am Freitag und Flug am Mittwoch müsste dies vorab geklärt werden da ja die Zeit für den Expresspass nicht reichen würden. Grundsätzlich ist auch ein vorläufiger Reisepass möglich allerdings kann es dort teilweise zu Problemen kommen.

Der wohl einfachere Weg wäre wohl die vorhandenen Passdaten zu verwenden obwohl dieser formal rechtlich ungültig geworden ist.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Der neue Reisepass kann schon jetzt beantragt werden, darf aber erst nach der Eheschließung ausgehändigt werden, siehe Ziff. 4.1.1.6 PassVwV.
 
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Muck

Erfahrenes Mitglied
18.02.2011
1.092
0
FRA
Bei ausländischen +1en kommt außerdem noch die Bearbeitungsdauer der jeweiligen Konsulate oben drauf. In der Praxis hat es keinen interessiert, dass man noch mit dem Mädchennamen gereist ist.
 

reisehaile

Aktives Mitglied
01.09.2014
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Guten morgen,
einfach den Flug mit dem Mädchennamen buchen und für die Hochzeitsreise auch den alten Reisepass verwenden.
Die Airline weiss ja nicht das ihr geheiratet habt.
Wir waren ebenfalls auf den Seychellen zur Hochzeitsreise und haben es so gehandhabt.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
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Was für ein Stress. Wie gehabt, buchen und fliegen wie bisher. Es ist ja noch nichts passiert und es gibt kein Garantie bis dato dass überhaupt geheiratet wird.

Alten Pass nehmen und gut is. Der wird ja mit der Heirat ja nicht eingezogen.