Flüge.de - Flugbuchung wurde von Airline storniert - Support meldet sich nicht mehr

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04.12.2021
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hallo mal
Ein Flug wurde über Flüge.de gebucht. Paypal wurde von der Airline nicht akzeptiert, Banküberweisung zu kurzfristig, cc-Card ohne SecureCode nicht akzeptiert;
daher mit GiroPay bezahlt ( Empfänger Aeroplan Reisen gmbh/ Köln - Airline: WiZZair )

2 minuten nach der Bezahlung wurde gemeldet, dass die Airline die Buchung nicht akzeptiert hatte - somit wurde keine Leistung erbracht, bzw. in Anspruch
genommen. Die Buchungsnummer liegt vor.
Lt. Telefonat mit dem support wurde eine Rückbuchung bestätigt und akzeptiert.

Auf Mails reagiert das Unternehmen leider nicht und telefonisch hängt man in der Schleife.

Daher die Frage:
Welche Optionen hat man in diesem Fall, damit man das Geld wieder zurück erstattet erhält - oder darf man das bezahlte Geld nun komplett als Lehrgeld abschreiben,
weil der Streitwert zu gering.
Summe: ca. 180 € ( Reiserücktritt wurde optional im Menü angeklickt - in der Endabrechnung aber editiert )
SB der RS liegt höher.

Habe das Unternehmen bereits 2 x per mail angemahnt und auf Rückerstattung gebeten. Resonanz: eher mau

Kann man ohne Advokat was erreichen oder zu aufwendig, die ganze Forderung ? Das Geld möchte man nicht unbedingt verschenken.
? Welche Option hat man noch....oder Abwinkbewegung und ruhig bleiben ?

Besten Dank erst mal
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.675
14.044
FRA
„2 minuten nach der Bezahlung wurde gemeldet, dass die Airline die Buchung nicht akzeptiert hatte - somit wurde keine Leistung erbracht, bzw. in Anspruch
genommen. Die Buchungsnummer liegt vor.
Lt. Telefonat mit dem support wurde eine Rückbuchung bestätigt und akzeptiert.“


—> Mal Giropay kontaktieren?

(Und beim nächsten Mal „kurzfristige Buchungen beim ungarischen Billigflieger“ besser direkt bei diesem durchführen & nicht über einen dubiosen Vermittler mit Sitz in Köln-Gummersbach)
 

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04.12.2021
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—> Mal Giropay kontaktieren?

(Und beim nächsten Mal „kurzfristige Buchungen beim ungarischen Billigflieger“ besser direkt bei diesem durchführen & nicht über einen dubiosen Vermittler mit Sitz in Köln-Gummersbach)

GiroPay wurde bereits kontaktiert. Diese operiert eher unternehmerfreundlich vs. Konsumenten. Kurz: ist nicht deren Zuständigkeitsbereich
und verweist auf Regulierung via Gerichte. War auch der Meinung, dass eine gewisse Zahlungssicherheit besteht - wurde aber
eines Anderen belehrt. Kurz: den GiroPay-support interessiert es nicht.

Über WiZZair wollte man direkt buchen. War aber kurzfristig nicht möglich, da WiZZ kein paypal akzeptiert und für den Secure-Code
hätte es paar Tage gebraucht ( ist halt so )
Mit WiZZ hatte man keine Erfahrung und der Flug wurde für eine dritte Person schnell gebucht, als Freundschaftsauftrag.

Nun die Frage: Anzeige bei einer lokalen schweizer Polizei und dann abwarten ? Oder via deutschem Gericht, weil Aeroplan Reisen
in Köln das Inkasso betreibt ?
Unternehmenssitz von Flüge.de ist in der Schweiz - Der Gerichtsstand vermutlich auch ?

Erfolgschancen vermutlich eher mau - aber man würde es zumindest versuchen, da grenznah wohnhaft. Denen das Geld
herschenken...möchte man eher nicht.
Zukünftig wird man halt der artige Adlaten, wie Odopo, flüge.de usw. eher meiden. Aber es gibt Schlimmeres im Leben...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
GiroPay wurde bereits kontaktiert. Diese operiert eher unternehmerfreundlich vs. Konsumenten. Kurz: ist nicht deren Zuständigkeitsbereich
und verweist auf Regulierung via Gerichte. War auch der Meinung, dass eine gewisse Zahlungssicherheit besteht - wurde aber
eines Anderen belehrt. Kurz: den GiroPay-support interessiert es nicht..
Das ist aber nicht zu beanstanden, denn es liegt keine Störung des Zahlungsvorganges vor, sondern eine solche des zugrundeliegenden Geschäfts.

Für den Einzahler ist Giropay faktisch eine normale Überweisung im Online-Banking. Giropay zielt auf Zahlungssicherheit für den Händler (Erbringung der Leistung vor Zahlungseingang, da es eine Zahlungsgarantie gibt).
 

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04.12.2021
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Für den Einzahler ist Giropay faktisch eine normale Überweisung im Online-Banking.

Ist so nicht richtig, da eine online-Überweisung rückgängig machbar ist, auf Antrag, in einem bestimmtem Zeitfenster ( am Besten,
unverzüglich )
GiroPay-Rückbuchung ist nicht möglich, lt. support - analog besteht kein Käuferschutz. Eine Erkenntnis mehr im Leben - ist halt so -
wusste man vorher auch nicht - da
fast keine Erfahrung mit GiroPay.

In der Regel nutzt man bevozugt paypal, da die letzten paar Streitfälle zu Gunsten für den Konsumenten ausgegangen sind..
+ cc-Card für online-Zahlungen


ps.
Flüge.de ist verortet in der
Sihleggstr. 23, in CH-8832 Wollerau. Lt. etwas Recherche handelt es sich hierbei um einen Bürokomplex, in welchem zahlreiche
" Briefkasten-Unternehmen " oder sonstige Unternehmen beheimatet sind.

Werde mit den lokalen schweizer Sherriffs ein Kamingespräch führen und nach der dritten Abmahnung eine Anzeige wg.
vermutlichen Betrug erstatten.
Ob man erfolgreich sein wird oder nicht.....vermutlich interessiert es die lokale Staatsanwaltschaft nicht oder evtl. schon ?
man wird sehen

....Flüge.de, opodo ...und wie die ganzen Konsorten heissen...wird man halt zukünfig meiden und direkt über die Airlines buchen
 
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04.12.2021
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Wenn die GmbH in der Schweiz sitzt -> Schreiben Sie das Geld ab!

Tatsächlich ?
Wenn der Geldempfänger in Köln liegt - greift da nicht das EuGH-Urteil ?
Gut, Vertragspartner ist flüge.de - aber der Geldempfänger hat seinen Sitz in D.
Ist da nichts abgreifbar, wenn er für das Inkasso im Boot sitzt ?

Arbeitet die schweizer Justizerei für Konsumenten eher un-motiviert - oder was
ist der Grund genau ?
 

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04.12.2021
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wie lange ist denn diese telefonische Zusage her?
genau 7 Tage - am gleichem Tag, wie die Buchung erfolgte.
Vermutlich aber nur ein nicht-wissender Lehrling oder Azubi -
er machte kaum einen kompetenten Eindruck.
Das Portal ist halt einfachst und schlampig gestrickt. Aber so macht
man halt seine Erfahrungen, mit diesen DUDEs.
Zukünftig halt meiden, wie die Pest.
Werde dennoch bei den schweizer Sherriffs mal vorsprechen -
Ob es am Ende was bringt, k.A. man wird sehen
 

hollaho

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22.10.2016
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Ist so nicht richtig, da eine online-Überweisung rückgängig machbar ist, auf Antrag, in einem bestimmtem Zeitfenster ( am Besten,
unverzüglich )
Das Zeitfenster ist sehr kurz, ca. 1 Bankarbeitstag. Also der Unterschied ist eher theoretisch. Bei normalen Überweisungen gibt es keinen relevanten Käuferschutz. CC hat übrigens auch keinen "vollen" Käuferschutz, würde bei schlichter Nichtleistung (hier) allerdings greifen.

Welche Optionen hat man in diesem Fall, damit man das Geld wieder zurück erstattet erhält - oder darf man das bezahlte Geld nun komplett als Lehrgeld abschreiben,
weil der Streitwert zu gering.
Summe: ca. 180 € ( Reiserücktritt wurde optional im Menü angeklickt - in der Endabrechnung aber editiert )
SB der RS liegt höher.
Zuerst mal abwarten, was passiert. Wie lange ist das Ganze her? Diese halbseidenen Vermittler sind schnarchlahm. Teilweise unglaublich lahm.
Was vom Zeitaufwand her sich lohnt ist individuell verschieden, bei 180 EUR allerdings vermutlich am ehesten dt. Mahnbescheid ohne Anwalt. Die Sache ist schließlich sehr eindeutig. Gerichtsstand müßte man natürlich erst mal klären. Daß Flüge.de selber in der Schweiz seinen Sitz hat kann, muß da nicht entgegestehen, denn der Gerichtsstand richtet sich bekanntlich nicht nur nach dem Unternehmenssitz. Ist hier nicht so so einfach zu sagen, ob auch dt. Gerichtsstand in dem Fall anwendbar ist.

Über WiZZair wollte man direkt buchen. War aber kurzfristig nicht möglich, da WiZZ kein paypal akzeptiert und für den Secure-Code
hätte es paar Tage gebraucht ( ist halt so )
Nachträglich ist man natürlich immer schlauer, aber es bietet sich auch unter den Umstanden nicht an über unseriöse Vermittler zu gehen aus Faulheit. Entweder wartet man eben auf den Secure-Code - so kurzfristig buchen, daß das nicht mehr geht ist ohnehin unklug im Privatbereich - oder man schaltet ein seriöses Reisebüro ein und zahlt denen die Servicegebühr. Letzteres geht sehr kurzfristig. Hier könnte billig = extra teuer gewesen sein.
 

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04.12.2021
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Das bringt nichts. Das ist eine rein zivilrechtliche / vertragsrechtliche Geschichte.

Für Betrug müsste man einen Vorsatz gerichtsfest beweisen.
Es muss nicht der Vorwurf vn Betrug greifen - allein der Umstand, dass keine Leistung angeboten, bzw.
in Anspruch genommen wurde, müsste schon eine Rückzahlung rechtfertigen.

Aber was soll`s - wird man halt abschreiben und als Lehrgeld verbuchen. Evtl. geht was via
deutsche Justizerei ? Aber Hoffnung hat man eher wenig bis gar Keine. So ist es halt,
mit den Billig-Eimern - wohl selber schuld

Sie es bei Flüge.de zu geht, kann man hier in einem ellen-langen Beschwerde-Thread durchlesen.



 

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04.12.2021
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Wer ist in dieser Geschichte eigentlich „man“? Oder wird für einen Freund gefragt?

Es geht um eine Buchung im Bekanntenkreis - weil es halt schnell gehen sollte.
Wohl ein eigener Fehler.

Paar Leute, hatten merklich mehr verloren, die letzten paar Monate, wg. c19-Trah-Rah.
Da muss man noch froh sein, wg. den paar Piepen?
 

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04.12.2021
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Wizz sitzt in Deutschland?
WiZZ ist ein ungar. Unternehmen(Billig-Schleuder)
Der Inkasso Mann für Flüge.de sitzt in Köln und schimpft sich Aeroplan Reisen ( gibt es schon > 30 Jahren )
welcher als Disponent wohl das Inkasso für Flüge.de betreibt, wg. €-CH-Trah-Rah.

Federführend ist halt die Flüge.de-Hütte - Wer nun genau greifbar ist? k.A. Lt. BGB wurde keine Leistung
erbracht - Gleiches gilt für das Obligationsrecht.

Aber mit den Briefkasten-Unternehmen die Zeit verschwenden? Komme gelegentlich bei den schweizer
Sherriffs vorbei - evtl. könnte man mal nur fragen.


ps. mich pers. hätte es nur juristisch interessiert - was möglich ist. Wenn man die knapp 180 € verliert,
ist es halt so.
Flüge.de suggeriert halt im ersten Moment ein deutsches Unternehmen. Dass man im Impressum mal
nachschaut ....ist wohl der eigene Fehler.

Evtl. hole ich mir das Geld von der Aeroplan Reisen GmbH in Köln, weil diese die Kohle erhalten
hatten. Evtl. ist was greifbar, wenn es diese DUDEs schon 30 Jahre gibt ?
Oder schon pleite, wg. dem ganzen c19-Trah-Rah ? So mancher Reise-Unternehmer musste wohl
seine Rücklagen aufbrauchen und ist nun kurz vor dem Ende ?
 
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04.12.2021
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In der Schweiz? Für eine Hauptforderung von EUR 180?

Die wissen schon, warum sie in der Schweiz sitzen.

Die schweizer haben ihr Obligationsrecht / Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)

Die schweizer Sherriffstelle ist nicht weit weg vom Wohnort. Man wird es wagen und
probieren - rein aus Interesse.
Ob man am Ende dann ein Pulver retoure erhält, ist eher sekundär. Es bleibt spannend !
 

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04.12.2021
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Man sollte alle Beteiligten verklagen.

Die deitsche Inkasso-Vertretung in Köln ist nun eingeknickt und hat das Geld retoure erstattet.
Angeblich wg. Krankheit war die Buchhaltung unterbesetzt.....k.A. kann ja sein

Vermutlich knickten die DUDEs dann ein, wg. Klageandrohung.
Letztendlich hat man was gelernt - auch gut
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.088
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Die deitsche Inkasso-Vertretung in Köln ist nun eingeknickt und hat das Geld retoure erstattet.
Angeblich wg. Krankheit war die Buchhaltung unterbesetzt.....k.A. kann ja sein

Vermutlich knickten die DUDEs dann ein, wg. Klageandrohung.
Letztendlich hat man was gelernt - auch gut
Ersteres hab ich ja orakelt (schnarchlahm) und das mit dem gelernt ist gut. Kostet zu viel Lebensenergie sich mit so was dauernd rum zu schlagen.

Daß es an der Klageandrohung lag, glaub ich eher nicht. Wenn die nicht von nem Anwalt kam, wissen die Heinis doch daß 98% nur bellen und nicht beißen.
 

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04.12.2021
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Ersteres hab ich ja orakelt (schnarchlahm) und das mit dem gelernt ist gut. Kostet zu viel Lebensenergie sich mit so was dauernd rum zu schlagen.

Es heisst ja nicht, dass es ein Dauerzustand ist. Wäre ich ein Local, der dort in diese Richtung öfters fliegt, dann wüsste man
Bescheid.
Aber so war es nur eine Einzelbuchung. In der Regel bucht meiner eh direkt bei Emirates/Qatar gen Asia.


Nachträglich ist man natürlich immer schlauer, aber es bietet sich auch unter den Umstanden nicht an über unseriöse Vermittler zu gehen aus Faulheit. Entweder wartet man eben auf den Secure-Code - so kurzfristig buchen, daß das nicht mehr geht ist ohnehin unklug im Privatbereich - oder man schaltet ein seriöses Reisebüro ein und zahlt denen die Servicegebühr. Letzteres geht sehr kurzfristig. Hier könnte billig = extra teuer gewesen sein.

Was bedeutet da Faulheit ? Wenn die lokale TUI oder Tui nicht mal mit der WizzAir was zu tun haben möchte und sich von derartigen
suspecten Billigeimer-Unternehmen distanziert.
Fragt man in einem anderem Reisebüro.....erfolgt gleich eine Abwinkbewegung ...und ein Jesus Marija ....oder " nein, machen
wir nicht ..."

Die haben immer wieder mal Probleme mit der Gesellschaft und buchen dort gleich nichts. So wurde es am Flughafen kommuniziert.
Der Cheff vom Laden hätte umständlich eine Einzelbuchung veranlassen können - auch gegen Extragebühr - aber der
war gerade ausser Haus.
Mir mich ist dieser ganze Flüge.de, opodo, wizzAir-Schmutz nur ein Desaster. Am Besten man hat mit diesen Konsorten
nichts am Hut.
Es musste halt flott gehen. Nun weiss man ja mehr.

Daß es an der Klageandrohung lag, glaub ich eher nicht. Wenn die nicht von nem Anwalt kam, wissen die Heinis doch daß 98% nur bellen und nicht beißen.

Glaube schon, dass es was gebracht hatte. Hätte man gar nichts gemacht ( worauf die DUDEs vermutlich abwarteten ? ) hätten die
das Geld bar abgebucht und dann in der nächsten Dönerbude verfressen oder versoffen ?