Groupe Air France-KLM: Fluggastrechte Rückflug nach umgebuchtem Hinflug?

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727

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07.12.2022
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Guten Tag!

Wir haben Premium Economy Tickets nach Manila und zurück bei KLM gebucht. Beide Flüge wurden auf andere Flüge umgebucht, dabei fand auf beiden Flügen ein Downgrade auf Eco statt. Nun haben wir den Hinflug zahlungspflichtig auf Air France Business Class umgebucht, wobei die Abreise 2 Tage früher stattfindet (da war der Tarif günstig). Wir haben explizit nur den Hinflug umgebucht (man kann Hin- und Rückflug separat zur Umbuchung auswählen).

Vor der Umbuchung hatten wir auf den Rückflug noch das Aufgabegepäck des Premium Economy Fluges, nach der Umbuchung wird dort nur noch das übliche ECO Aufgabegepäck angezeigt.

Haben wir durch die Umbuchung des Hinfluges irgendwelche Ansprüche (Mehrgepäck, Downgrade-Kompensation) des Rückfluges verwirkt?

Wir befinden uns immer noch im 24 Stunden Fenster nach der Umbuchung. Kann eine Umbuchung genau wie eine Buchung für 24 Stunden kostenfrei storniert werden?

Danke für jegliche Infos!
 

727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
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Ich habe mittlerweile Kontakt zum Kundenservice. Wir haben in der Tat durch die Umbuchung des Hinfluges nichts verwirkt und die versuchen gerade uns das Mehrgepäck für den Rückflug wieder ins System zu buchen, da die Situation durch das Downgrade verursacht wurde.
 
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727

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07.12.2022
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Die Frage ist jetzt nur noch, ob wir versuchen, uns für den Rückflug auf die schreckliche Air France Premium Economy in der 777-300 umbuchen zu lassen, dann müssen wir uns hinterher nicht mehr mit der Airline auseinandersetzen, oder ob wir Eco fliegen und hinterher die Kompensation für das Downgrade des Rückfluges beantragen, wo man ja immer einer gewissen Willkür der Airline ausgesetzt ist, dass das auch alles reibungslos klappt.
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
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HAM
Die Frage ist jetzt nur noch, ob wir versuchen, uns für den Rückflug auf die schreckliche Air France Premium Economy in der 777-300 umbuchen zu lassen, dann müssen wir uns hinterher nicht mehr mit der Airline auseinandersetzen, oder ob wir Eco fliegen und hinterher die Kompensation für das Downgrade des Rückfluges beantragen, wo man ja immer einer gewissen Willkür der Airline ausgesetzt ist, dass das auch alles reibungslos klappt.
Wieso ist die Air France Premium Economy schrecklich? Die Kabine wurde doch gerade als beste gewählt, wenn ich mich richtig erinnere.
 

727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
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Vielleicht ist die Jury, die das entschieden hat, im A350 gereist? Dort ist eine andere Premium Economy verbaut. Jetzt werden 12 B777 ebenfalls mit der neuen Kabine ausgestattet, allerdings fliegen die nicht auf dieser Route. Die vorhandene Premium Eco ist die schlimmste PE am Markt. Die Sitzpolster sind durchgesessen, dagegen sitzt man in der Eco sanfter, man spürt den Hartschalensitz durch die durchgesessenen Sitzpolster, der Sitz lässt sich nicht zurücklehnen sondern der mittlere Lehnen-Teil kommt nach vorne während der Kopf aufrecht bleibt (die Position ist mega unbequem und in der "Schlafposition" rutscht man nach vorne aus dem Sitz), viele der Sitze sind kaputt, das Sitzpolster auf dem man sitzt bleibt nicht in einer Position... Das Hauptptoblem ist, dass der Sitz zum schlafen vollkommen ungeeignet ist.
 
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727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
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Das eingeplante Fluggerät ist doch eine der 12 zuletzt erneuerten 777-300, welche die einzigen 12 777 sind, bei denen die „gute“ Premium Eco verbaut ist. Diese 777-300 sind eindeutig daran identifizierbar, dass es 0 First Class Sitze, 48 Business Class Sitze und 48 Premium Economy Sitze gibt.
 
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727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
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Ich habe sehr häufig mit AF-KLM telefoniert und gechattet - mindestens 5x wurde mir bestätigt, dass der auf Business umgebuchte Rückflug den Anspruch auf den Premium Economy Rückflug nicht beeinflusst. Einmal wurde mir sogar dafür noch eine schriftliche Bestätigung per Email zugeschickt, doch leider war die betreffende Mitarbeiterin nicht fähig, es wirklich aussagekräftig zu formulieren.

Irgendwann wurde ich stutzig, weil man jegliche Premium Economy Verbindung - auch solche, die ich unter den Umbuchungsoptionen sehen kann - angeblich in deren IT System nicht auftaucht, nachdem ich den Service mit meinem Buchungscode kontaktiere. Da ist mir aufgefallen, dass wir ja auch neue Ticketnummern bekommen haben und auf jenen neuen Tickets absolut nichts mehr auf die ursprüngliche Buchungsklasse A hinweist.

Die dritte Mitarbeiterin am heutigen Tage - nach eigenen Angaben seit 30 Jahren in dem Job - sagte mir dann, dass der Rückflug in der Tat jetzt nur noch als Economy läuft und mir die Buchungsklasse A bei der Umbuchung auf den Business Class Flug vom IT System einfach entzogen wurde und sie da nichts machen könne.
Ich habe aber nichts am Rückflug geändert (man kann Hin- und Rückflug getrennt zur Änderung auswählen und nur der Hinflug wurde geändert) und es gab keinerlei Hinweise darauf, dass mir bei einer Hinflug-Änderung beim Rückflug die Buchungsklasse entzogen würde. Damit habe ich mich zu keiner Zeit einverstanden erklärt und das war zu keiner Zeit ersichtlich. Die Service-Mitarbeiter haben es bis dato ja selbst nicht verstanden und immer wieder gesagt, dass mir weiterhin der Premium Economy Rückflug oder eine Kompensation zustünde. Und bei einer Umbuchung wird man ja sogar darauf hingewiesen, dass Optionen wie z.B. Gepäck nicht in eine neue Buchung mitgenommen werden können. Dass einem einfach die Buchungsklasse für den nicht geänderten Rückflug entzogen wird, darauf gibt es hingegen keinerlei Hinweis. Auch in den AGBs konnte ich dazu nichts finden (wobei regelmäßig auf einen Sachverhalt, den der Kunde nicht "erwarten kann", nochmal explizit hingewiesen werden muss, ansonsten wären auch solche AGB nicht gültig).

Ich habe den Eindruck, dass dies so wohl juristisch aus Sicht von KLM nicht "wasserdicht" ist und dass der Fall, dass man zuvor auf einer anderen Verbindung des selben Tickets zwangsdowngegradet wurde, im Buchungssystem nicht hinreichend berücksichtigt wird.
 

727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
94
91
Nachdem ich sehr hartnäckig, aber freundlich an der Sache dran geblieben bin, hatte die Buchungshotline irgendwann ein Einsehen und wir haben als Kompromiss auf allen Rückflügen Plätze in der Economy Comfort Zone sowie ein zweites Gepäckstück pro Person erhalten, ohne dafür zahlen zu müssen.

Wenn man für diese Optionen nicht gezahlt hat, kann man im Zweifel allerdings nicht beweisen, dass sie einem gewährt wurden, oder? In der App und auf der Webseite sehe ich jedenfalls, dass uns diese Optionen nun gewährt wurden.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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2.176
OK, bevor wir hier noch weiter rätselraten.

Kannst Du uns bitte hier konkret sagen, welche Flüge Du von wo bis wo in welcher Reiseklasse gebucht hast.

Wir haben Premium Economy Tickets nach Manila und zurück bei KLM gebucht. Beide Flüge wurden auf andere Flüge umgebucht, dabei fand auf beiden Flügen ein Downgrade auf Eco statt.

d.h. AMS-MNL und MNL-AMS waren in Premium Economy gebucht? Beide wurden gedowngraded?
 

727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
94
91
OK, bevor wir hier noch weiter rätselraten.

Kannst Du uns bitte hier konkret sagen, welche Flüge Du von wo bis wo in welcher Reiseklasse gebucht hast.



d.h. AMS-MNL und MNL-AMS waren in Premium Economy gebucht? Beide wurden gedowngraded?
Ja, Buchungsklasse A
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Dann stehen Dir 75% Cash-Erstattung der Fluggkosten für AMS-MNL-AMS zu.
Gerichtsstand: Hamburg

Diese Erstattung würde ich aus taktischen Gründen erst nach Abfliegen aller Segmente einfordern.

Haben wir durch die Umbuchung des Hinfluges irgendwelche Ansprüche (Mehrgepäck, Downgrade-Kompensation) des Rückfluges verwirkt?
Nein!
Gemäß der Fluggastrechteverordnung muss die 75% Downgrade Erstattung gezahlt werden, egal ob der Fluggast das Downgrade akzeptiert (fliegt in Economy) oder nicht (NO SHOW).
 

727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
94
91
KLM war der Auffassung, dass die Umbuchung des Hinfluges auf eine Business Class Verbindung dazu führt, dass sie die Buchungsklasse des Rückfluges ohne jede Vorwarnung beliebig ändern können, indem sie neue Ticketnummern vergeben und jeden Hinweis auf die originale Buchungsklasse A vom neuen Ticket eliminieren. Nach einer oberflächlichen Prüfung hatte ich den Eindruck, dass man sich nicht kostengünstig bzw. kostenfrei über die Schlichtungsstelle dagegen wehren kann, da es keinem der Standardprobleme entspricht, wo man einfach nur dem ausgetretenen Pfad folgen muss. Dass das ohne Einverständnis gar nicht zur neuen Vertragsvereinbarung werden kann ist mir natürlich klar, aber die Hotline Mitarbeiter haben zunächst einmal ja nichtmal begriffen, dass dies so passiert ist und waren der Meinung, mir stünde die Kompensation zu, bis ich darauf hinwies, dass ich diese mit dem neuen Ticket ja gar nicht geltend machen könne, weil die Buchungsklasse A dort ja gar nicht mehr auftaucht. Da wurden mir diverse krude Thesen an den Kopf geworfen, unter anderem dass man mich jetzt ja im Nachhinein informiert habe wie mein Vertrag einseitig geändert wurde und dass damit alles seine Richtigkeit habe. Ich bin natürlich immer freundlich geblieben, die haben hingegen einfach den Hörer aufgelegt. Am Ende bin ich froh, überhaupt noch ein Entgegenkommen erhalten zu haben, nachdem ich nicht mehr damit gerechnet habe, dass die noch irgendwie einlenken würden. Nach jetzigem Stand bin ich insgesamt glücklich mit den Leistungen, die wir jetzt erhalten sollen, für den Preis, den wir insgesamt gezahlt haben.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
KLM war der Auffassung, dass die Umbuchung des Hinfluges auf eine Business Class Verbindung dazu führt, dass sie die Buchungsklasse des Rückfluges ohne jede Vorwarnung beliebig ändern können,

Diese Privatmeinung von KLM braucht sie nicht zu interessieren.

aber die Hotline Mitarbeiter haben zunächst einmal ja nichtmal begriffen

Nach den Flügen stellen Sie nachweisbar die Forderung.
Den Rest erledigt dann notfalls das zuständige Gericht in Hamburg.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.768
7.141
Diese Privatmeinung von KLM braucht sie nicht zu interessieren.
Diese "Privatmeinung" ist gängige Praxis allere IATA Airlines.
Airlines verkaufen Gesamtreisen, keine einzelnen Legs. Die Buchungsklassen für Hin- und Rückflug sind nicht unabhängig, viele Buchungsklassen hängen an Randbedingungen (z.B. Mindestaufenthalt) die sich durch Umbuchen des zugehörigen Hin-/Rückflugs ändern.

Den Rest erledigt dann notfalls das zuständige Gericht in Hamburg.
Es wird Zeit, dass es auch in Deutschland Sammelklagen durch Verbraucherschützer gibt, und ein Gericht die aktuellen Airline Preismodelle ein für alle mal erledigt...
Wenn das keine systematische "unangemessene/einseitige Benachteilung" ist, was dann?

Dann stehen Dir 75% Cash-Erstattung der Fluggkosten für AMS-MNL-AMS zu.
Jein, laut EUGH steht dir nach Großkreisentfernung anteilige 75% Erstattung der downgegradeten legs ohne Steuern und Gebühren zu. Oft also deutlich weniger als die Airline durch den freigewordenen und wieder verkauften Premiumsitz verdient hat...
Die CAA UK vertritt deine Meinung, Britische Kunden bekamen lange tatsächlich 75% der gesamten Ticketkosten.

Nein!
Gemäß der Fluggastrechteverordnung muss die 75% Downgrade Erstattung gezahlt werden, egal ob der Fluggast das Downgrade akzeptiert (fliegt in Economy) oder nicht (NO SHOW).
Die EU 261 sagt allerdings nichts zu Mehrgepäck, hier könnte man tatsächlich Ansprüche verwirkt haben die Airlines bisher aus Kulanz gewährt haben, bzw. auf ein Einzelfallurteil angewiesen sein.
Die EU 261 sagt nichts von einem Recht auf Ablehnung (No Show) bei Downgrades, sagt nichts über akzeptieren von Downgrades. Gewisse Gerichte sehen ein Downgrade genauso wie eine Flugzeitänderung als Annulierung an...
Implizit gibt die EU261 der Airline sogar das Recht auf eine "Verlegung in eine niedrigere Klasse" ohne Zustimmung des Kunden, da sie es als einen normalen Fall beschreibt ("Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten")

Nach jetzigem Stand bin ich insgesamt glücklich mit den Leistungen, die wir jetzt erhalten sollen, für den Preis, den wir insgesamt gezahlt haben.
Klingt nach der alten DDR Logik "Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit"...
Moderne Kunden müssen mit dem zufrieden sein, was sie bekommen, egal auf was sie eigentlich Anspruch gehabt hätten. Sooo schlimm ist es ja eigentlich nicht.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Jein, laut EUGH steht dir nach Großkreisentfernung anteilige 75% Erstattung der downgegradeten legs ohne Steuern und Gebühren zu. Oft also deutlich weniger als
Woraus resultiert Dein Jein?
Airline-gesteuerte Gebühren müssen natürlich auch in die Erstattung mit einfliessen.

Dann stehen Dir 75% Cash-Erstattung der Fluggkosten für AMS-MNL-AMS zu.

Doch eine 75% Cash-Erstattung der Fluggkosten (minus Steuern) für AMS-MNL-AMS steht dem Fluggast zu. Wieso denn nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Diese "Privatmeinung" ist gängige Praxis allere IATA Airlines.
Airlines verkaufen Gesamtreisen, keine einzelnen Legs. Die Buchungsklassen für Hin- und Rückflug sind nicht unabhängig, viele Buchungsklassen hängen an Randbedingungen (z.B. Mindestaufenthalt) die sich durch Umbuchen des zugehörigen Hin-/Rückflugs ändern.
Das mag ja alles sein.
Aber es ist rechtlich eben falsch.
Bei den EU-Fluggastrechten (insb. Teilerstattung wg. Annullierung, Downgrades) gilt die Großkreisentfernung.

Die EU 261 sagt nichts von einem Recht auf Ablehnung (No Show) bei Downgrades, sagt nichts über akzeptieren von Downgrades. Gewisse Gerichte sehen ein Downgrade genauso wie eine Flugzeitänderung als Annulierung an...

In dem vorliegenden Fall geht es ja um die Frage, ob die "Akzeptanz" des Fluggastes eines Downgrades, die Airline von der Downgrade-Erstattung befreit. Das tut es natürlich nicht.

Implizit gibt die EU261 der Airline sogar das Recht auf eine "Verlegung in eine niedrigere Klasse" ohne Zustimmung des Kunden, da sie es als einen normalen Fall beschreibt ("Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten")

Ja, aber um diese Frage geht es aber in diesem Fall nicht.
Was aber unstreitig ist, dass ein Fluggast, der einen gedowngradeten Flug nicht antritt, trotzdem Anspruch auf die 75%-Erstattung hat (bzw. die prozentuale Erstattung je nach Entfernung).


Klingt nach der alten DDR Logik "Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit"...
Moderne Kunden müssen mit dem zufrieden sein, was sie bekommen, egal auf was sie eigentlich Anspruch gehabt hätten. Sooo schlimm ist es ja eigentlich nicht.

Hier geht es um die Taktik des Fluggastes. Es ist schlau vom Fluggast, jetzt möglichst viele freiwillige Zugeständnisse von der Airline zu erhalten (bzgl. dem Freigepäck, bessere Sitze etc.). Das würde ich als Fluggast auch alles mitnehmen. Nachdem alles abgeflogen wurde, würde ich die Forderung zu der Downgrade-Erstattung stellen.
 

727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
94
91
Vermutlich müsste man in diesem Fall vor Gericht ziehen, um die Downgrade Kompensation geltend zu machen. Die Airline wird in diesem Fall die Forderung ablehnen, da die Buchungsklasse ja auf dem von ihr als gültig erachteten Ticket nicht mehr auftaucht. Und auf Basis des Tickets vor der Umbuchung wird das betreffende Standardverfahren der Schlichtungsstelle auch nicht funktionieren, denn das beruht darauf, dass nicht umstritten ist, ob das neue Ticket wirksam gültig geworden ist. Weiterhin könnte das Antreten der „neuen“ Reise als Einverständnis gewertet werden, da ich die Konditionen ja nun kenne und der Preis der Business Class Umbuchung so niedrig ist, dass es als Indikator gewertet werden kann, dass der Kunde hätte ahnen können, dass der der Preis „zu gut“ ist. Demgegenüber steht der Umstand, dass die Airline den Kunden vor dem Zustandekommen der Änderung hätte informieren müssen, dass sich die Buchungsklasse auf dem Rückflug verschlechtert, das ergibt sich allein schon aus dem Vertragsrecht.

Die ganzen Rechtsnormen aufzuzählen wäre zu viel des Guten, aber so in etwa würde es in juristischer Hinsicht gegeneinander aufgewogen werden. Es würde in der Folge höchstwahrscheinlich auf einen Kompromiss hinauslaufen. Würde ich auf eine Annullierung der Flugänderung auf Business Class bestehen während die Airline sich weigert, wären meine Erfolgsaussichten sicherlich hoch. Möchte ich jedoch weiterhin die neue Buchung des Hinfluges behalten, wären die Chancen hoch, zumindest auf Anwalts/Prozesskosten sitzen zu bleiben, da sich die Airline ja mittlerweile kompromissbereit gezeigt hat und der Preis so gering war, dass der Kunde hätte ahnen können oder sogar müssen, dass die Airline das vermeintliche Angebot so nicht unterbreiten wollte. In dem Fall bestünde sogar ein reelles Risiko, einen solchen Prozess zu verlieren. Recht ist in Deutschland Auslegungssache und derartige Verhältnismäßigkeiten spielen bei der Einzelfall-Abwägung eine erhebliche Rolle.

Und mit den nun gefundene Kompromiss bin ich zufrieden, zumal ich wahnsinnig gerne einmal in einer modernen Business Class auf der Langstrecke fliegen möchte und mir die nun von der Airline gewährten Optionen auf dem Rückflug wirklich etwas bringen. Insgesamt bin ich jetzt definitiv besser gestellt, als wenn ich die Resie zum allergünstigsten Zeitpunkt an den günstigsten Reisedaten gekauft hätte (ich beobachte die Preisentwicklung schon länger).
 
Zuletzt bearbeitet:

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.605
2.398
Und auf Basis des Tickets vor der Umbuchung wird das betreffende Standardverfahren der Schlichtungsstelle auch nicht funktionieren, denn das beruht darauf, dass nicht umstritten ist, ob das neue Ticket wirksam gültig geworden ist.

Du hat eine originale Reservierung und ein damals ausgestelltes Ticket in PE (wobei das Ticket gar nicht relevant ist, die bestätigte Reservierung genügt eigentlich). Damit hast Du den Nachweis, dass Du PE gebucht und bezahlt hast.

Es wäre komplett absurd, wenn ein neu ausgestelltes Ticket dies aushebeln würde. Dann könnte die Airline ja für ein F Ticket ein Y Ticket neu ausstellen und sagen: "Was für eine F Buchung? Das ist ein Y Ticket.".

Es mag sein, dass die Call Center Agents die originale Buchung nicht mehr sehen - juristisch ist das aber vollkommen irrelevant.
 

727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
94
91
Wenn das so ist, wieso fragst Du dann?
Gefragt habe ich am Samstag Morgen und bis gestern Abend hat sich die Airline 0,0 auf uns zubewegt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du hat eine originale Reservierung und ein damals ausgestelltes Ticket in PE (wobei das Ticket gar nicht relevant ist, die bestätigte Reservierung genügt eigentlich). Damit hast Du den Nachweis, dass Du PE gebucht und bezahlt hast.

Es wäre komplett absurd, wenn ein neu ausgestelltes Ticket dies aushebeln würde. Dann könnte die Airline ja für ein F Ticket ein Y Ticket neu ausstellen und sagen: "Was für eine F Buchung? Das ist ein Y Ticket.".

Es mag sein, dass die Call Center Agents die originale Buchung nicht mehr sehen - juristisch ist das aber vollkommen irrelevant.
Demnach müsste ich die Kompensation hinterher über ein Fluggastrechteportal geltend machen können, falls die Airline den Antrag ablehnt.
Sehen können die Call Center Agents die Originale Buchung übrigens noch. Die haben daher das eigentliche Problem über Tage nicht verstanden und gar nicht begriffen, dass das IT System uns die Buchungsklasse A entzogen hat.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Demnach müsste ich die Kompensation hinterher über ein Fluggastrechteportal geltend machen können, falls die Airline den Antrag ablehnt.
1) Du hast keinen Anspruch auf eine "Kompensation", Du hast Anspruch auf eine Downgrade-Erstattung;
1) Du hast Glück, wenn die Airline die Forderung ablehnt; Im Regelfall ignorieren die Airline derartige Forderungen bzw. gehen darauf gar nicht ein;

Nein, Fluggastrechteportale helfen regelmäßig nicht bei Downgrades.
Außerdem verlierst Du dabei zu viel Geld.

Richtiger wäre es, die Airline nach Deiner Reise nachweisbar aufzufordern, die Downgrade-Erstattung vorzunehmen.
"nachweisbar" bedeutet, dass man da nicht herumtelefoniert.

Danach gibst Du die Sache an einen auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalt ab. Gerichtsstand ist ja in Deutschland. Das wird einfach.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.768
7.141
Doch eine 75% Cash-Erstattung der Fluggkosten (minus Steuern) für AMS-MNL-AMS steht dem Fluggast zu. Wieso denn nicht?
Weil es keine Flugkosten für einzelne legs gibt, nur einen Gesamtpreis.

Soweit ich das verstehe, geht es um Umsteigeflüge via AMS, wobei es ja europäisch gar keine PE gibt, sprich es wurden nur die long range legs downgegradet, folglich stehen dir auch nicht 75% der Gesamtflugkosten zu, sondern nur anteilig die der internationalen legs. Es dürfte daher dann wohl auf 65-70% rauslaufen.

Woraus resultiert Dein Jein?
Airline-gesteuerte Gebühren müssen natürlich auch in die Erstattung mit einfliessen.
So "natürlich" ist das nicht... EuGH sagt halt wörtlich "ohne Steuern und Gebühren", wie die verschiedenen Gebühren (Staat, Airport, Airline....) nun noch aufzudröseln sind, sagen sie nicht.

Die Hauptproblematik ist aber ja wohl nicht das Essen mit Plastikbesteck und die fehlende Beinfreiheit, sondern das Gepäck gemäß den PE Freigrenzen aufgegeben wurde, was man nun auf dem Rückflug nicht mehr eichecken darf, da das jetzt nur noch ein Eco Flug ist. Zu der Problematik sagt halt die EU261 gar nichts.

Danach gibst Du die Sache an einen auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalt ab. Gerichtsstand ist ja in Deutschland. Das wird einfach.
Auch der Anwalt wird sich dann wohl mit über Fluggastrechte hinausgehenden Details beschäftigen müssen.
Vor allem wenn für den Rückflug erst mal Übergepäck berechnet und dann zurückgefordert werden muss, geht es über das übliche hinaus.
Die Downgraderstattung wird vergleichsweise einfach. Obwohl auch da die Routenänderung von AMS auf CDG als Umsteigeflughafen die Zahlen durcheinandergewürfelt hat...

Und mit den nun gefundene Kompromiss bin ich zufrieden, zumal ich wahnsinnig gerne einmal in einer modernen Business Class auf der Langstrecke fliegen möchte
Dann will ich dir nur wünschen, dass du auch tatsächlich in einer modernen Business Class endest, soweit ich das sehe operieren sie noch ein buntes Sammelsurium an Sitzen. Immerhin dürften die letzten "Rutschen des Grauens" inzwischen auch bei AF mit dem A380 verschwunden sein, und das Essen vernünftig.
 
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727

Reguläres Mitglied
07.12.2022
94
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Dann will ich dir nur wünschen, dass du auch tatsächlich in einer modernen Business Class endest, soweit ich das sehe operieren sie noch ein buntes Sammelsurium an Sitzen. Immerhin dürften die letzten "Rutschen des Grauens" inzwischen auch bei AF mit dem A380 verschwunden sein, und das Essen vernünftig.
Die letzen 12 B-777 von AF wurden mittlerweile mit einer neuen Kabine ausgestattet. Jetzt gibt es nur noch reversed herringbone ohne Tür und ganz neue reversed herringbone Sitze mit Tür. Eingeplant ist aktuell eine 777-300 mit letzterer Konfiguration, erkennbar an 0 First, 48 Business und 48 Premium Economy Sitzen.