Das sieht schlecht aus. Du hast einen Beförderungsvertrag von A nach B geschlossen.
Genaugenommen hast du einen Beförderungsvertrag von A nach B zum Zeitpunkt X geschlossen, und bezüglich dieses Details ist die Airline vertragsbrüchig geworden...
Umgekehr hätten sie ja auch null Nachsicht gezeigt, wenn du zu spät zum Flug erschienen wärst. Hätten sie auch dann vollen Schadensersatz von dir verlangt, wenn sie deinen Sitz tatsächlich für mehr Geld an einen anderen Passagier verkauft, und damit einen "negativen Schaden" erlitten haben...
Deine Pflichten aus dem Vertrag kennen die Airlines immer
ganz genau. Ihre vergessen sie gerne mal.
Das ist falsch, die pauschale Entschädigung gilt eben für Fälle die sich mit der Pauschale auch abdecken lassen, ein höherer Schaden kann durchaus durchgesetzt werden mit entsprechenden Nachweisen. Allerdings wird sich der Pax hier auch die Übernachtung in ZRH anrechnen lassen müssen. Damit dürfte nicht mehr viel zu holen sein.
Wir erinnern uns an den Fussballer der dann einen Privatjet nach Mallorca genommen hat weil man ihn hat stehen lassen. Gleiches würde z.B. gelten wenn man auf Grund eines Ausfalls eine Kreuzfahrt oder ähnliches verpasst. Da wird man lediglich nachweisen müssen das man das ganze halbwegs vernünftig gebucht hat. Bei einem Hotel am Ankunftsort braucht man aber nicht besonders viel nachweisen, das braucht man einfach nach der Landung.
Die Pauschale ist nicht für etwaiges Ungemach sondern für tatsächliche materielle Schäden, sind diese höher kann man diese durchsetzen, sind sie niedriger hat man Glück gehabt.
Das ist komplett falsch.
Zu allererst ist es eben laut EU261 keine Entschädigung, sondern eine Ausgleichszahlung. Sie steht dir auch dann in voller Höhe zu, wenn null Schaden entstanden ist.
Ausserden sagt Artikel 15 klar, dass diese Verordnung deine zivilrechtlichen Ansprüche (auf Schadensersatz) nicht einschränkt.
Die Ausgleichszahlung ist ausschließlich "für etwaiges Ungemach" und überhaupt nicht "für tatsächliche materielle Schäden" gedacht.
Die Präambel der EU261 sagt klar, dass diese Verordnung die Airlines dazu bringen soll, die Anzahl an nichtbeförderten Passagieren zu verringern, die Zahlungen sind eine "Erziehungsmaßnahme", kein Schadensersatz.
Bei alledem hast du allerdings auch immer eine Mitwirkungspflicht, Schaden gering zu halten. Unflexibel zu buchen dürfte da wenig helfen. Man weiss einfach, das Lufttransport (vor allem aktuell) nie 100% zuverlässig ist, dann so zu planen als ob er es wäre, ist ziemlich blauäugig.
Meine Erfahrung mit Hotelketten bei denen ich Status habe ist ausserdem, dass sie bisher auch bei nicht-stornierbaren Buchungen als Kulanz kein Geld verlangt haben.
Im Gegensatz zu Airlines haben die verstanden, wie man treue Kunden tatsächlich bindet.