Gefangen zwischen SIA und TK

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janpoeter

Neues Mitglied
26.01.2023
3
1
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Guten Abend!

War leider am gestern vom BER Streik betroffen und war etwas unangenehme Situation mit vielen Stunden SIA und TK Hotline ohne Erfolg.
Es passiert mir leider immer wieder, dass ich bei Award tickets die über SIA bei einer Partner Airline gebucht werden Schwierigkeiten bekomme.

Kurz den Sachverhalt von gestern und meine Frage dann welche Airline zuständig ist und wie man damit nächstes Mal umgeht.

Vor ein paar Wochen SIA Award Ticket gebucht (2 pax), operating Airline TK. Flug BER-IST-RUH in business (booking class I). Ticket wurde von SIA geissued mit SIA ticket number.

Am Morgen des Abflugs lese ich zufällig vom BER Streik (keine Warnung von TK oder SIA bekommen). Erster Leg BER-IST wurde gestrichen. Dann TK angerufen die sagten Award ticket würden sie ja gerne ändern, können Sie aber im System nicht, da ticket number von SIA geissued. Have die Info aus zwei Telefonaten so bekommen.

Dann ewig mit SIA telefoniert die gesagt haben, dass wenn Flug gestrichen wird Policy ist dass es einen refund gibt (hilft natürlich nicht viel wenn ein alternativer Flug am selber Tag gebucht EUR 3000 kostet). Sie könnten mich schon auch umbuchen aber nur auf Flüge die in der gleichen Buchungsklasse bzw. als Award ticket available sind (was natürlich normalerweise, wie auch in diesem Fall, frühestens eine Woche in der Zukunft war).

Habe SIA gesagt, dass TK kein Problem hat mich kostenlos auf einen Ersatzflug umzubuchen (z.B. HAM-IST-RUH) aber sie es im System nicht können und SIA als ticketing airline verantworlach ist. Habe das ganze zwei Stufen hoch eskaliert, aber immer selber Antwort.

Wenn ich es richtig verstehe hat man bei Flughafen Streik bedingten Ausfällen keinen Anspruch auf Entschädigung, aber doch Anspruch auf eine alternative Beförderung und wenn die Airline das nicht bietet kann man auf eigene Kosten etwas buchen und in Rechnung stellen.

So, nun die große Frage wer hier verantwortlich war, wie man sowas durchsetzt (muss man da wirklich das Risiko eingehen mit 3k in Vorschuss zu gehen ohne dass man weiss ob man es wiederbekommt?) und ob meine letzte Annahme zur alternativen Beförderung Richtig ist?

Haben dann kurzfristig umgebucht auf eigene Kosten auf HAJ-SAW-RUH mit Anadolujet in economy über Nacht mit 4h SAW mit Ankunft 2:30 AM in RUH. War nicht ganz die entspannte Anreise wie geplant.

Herzlichen Dank für eure Hilfe!
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.017
1.528
Guten Abend!

War leider am gestern vom BER Streik betroffen und war etwas unangenehme Situation mit vielen Stunden SIA und TK Hotline ohne Erfolg.
Es passiert mir leider immer wieder, dass ich bei Award tickets die über SIA bei einer Partner Airline gebucht werden Schwierigkeiten bekomme.

Kurz den Sachverhalt von gestern und meine Frage dann welche Airline zuständig ist und wie man damit nächstes Mal umgeht.

Vor ein paar Wochen SIA Award Ticket gebucht (2 pax), operating Airline TK. Flug BER-IST-RUH in business (booking class I). Ticket wurde von SIA geissued mit SIA ticket number.

Am Morgen des Abflugs lese ich zufällig vom BER Streik (keine Warnung von TK oder SIA bekommen). Erster Leg BER-IST wurde gestrichen. Dann TK angerufen die sagten Award ticket würden sie ja gerne ändern, können Sie aber im System nicht, da ticket number von SIA geissued. Have die Info aus zwei Telefonaten so bekommen.

Dann ewig mit SIA telefoniert die gesagt haben, dass wenn Flug gestrichen wird Policy ist dass es einen refund gibt (hilft natürlich nicht viel wenn ein alternativer Flug am selber Tag gebucht EUR 3000 kostet). Sie könnten mich schon auch umbuchen aber nur auf Flüge die in der gleichen Buchungsklasse bzw. als Award ticket available sind (was natürlich normalerweise, wie auch in diesem Fall, frühestens eine Woche in der Zukunft war).

Habe SIA gesagt, dass TK kein Problem hat mich kostenlos auf einen Ersatzflug umzubuchen (z.B. HAM-IST-RUH) aber sie es im System nicht können und SIA als ticketing airline verantworlach ist. Habe das ganze zwei Stufen hoch eskaliert, aber immer selber Antwort.

Wenn ich es richtig verstehe hat man bei Flughafen Streik bedingten Ausfällen keinen Anspruch auf Entschädigung, aber doch Anspruch auf eine alternative Beförderung und wenn die Airline das nicht bietet kann man auf eigene Kosten etwas buchen und in Rechnung stellen.

So, nun die große Frage wer hier verantwortlich war, wie man sowas durchsetzt (muss man da wirklich das Risiko eingehen mit 3k in Vorschuss zu gehen ohne dass man weiss ob man es wiederbekommt?) und ob meine letzte Annahme zur alternativen Beförderung Richtig ist?

Haben dann kurzfristig umgebucht auf eigene Kosten auf HAJ-SAW-RUH mit Anadolujet in economy über Nacht mit 4h SAW mit Ankunft 2:30 AM in RUH. War nicht ganz die entspannte Anreise wie geplant.

Herzlichen Dank für eure Hilfe!

operating carrier sollte verantwortlich sein, also TK...

ob du einen Anspruch auf HAM-IST-RUH sei mal dahingestellt, aber zumindest auf die nächstmögliche Verbindung ab BER... und das muss nicht zwangsläufig TK sein.

Fluggastrechte lassen sich in DE sehr gut durchsetzen, leider scheuen halt viele das "Risiko" mit einem vierstelligen Betrag in Vorleistung zu gehen..(und das wissen auch die Airlines)... war ebenfalls mal in der Situation und finanziell ließen sich 2 C-Tickets ex Amsterdam nach CPT halt eben nicht machen...
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Dann ewig mit SIA telefoniert die gesagt haben, dass wenn Flug gestrichen wird Policy ist dass es einen refund gibt (hilft natürlich nicht viel wenn ein alternativer Flug am selber Tag gebucht EUR 3000 kostet).

Policy ist, dass bei einem Flug BER-IST-RUH eben die Operating Airline (also Turkish Airlines) für die Ersatzbeförderung haftet.
Sobald TK eine Umbuchung verweigert, darf der Fluggast das Ersatzticket für EUR 3000 selber buchen. Und TK muss es dann erstatten.
Problematisch ist die Nachweisbarkeit. TK könnte behaupten, dass der Fluggast die Ersatzbeförderung nicht verlangt hat. Da bitte ich Euch noch einmal genau hinzuschauen.

Haben dann kurzfristig umgebucht auf eigene Kosten auf HAJ-SAW-RUH mit Anadolujet in economy über Nacht mit 4h SAW mit Ankunft 2:30 AM in RUH. War nicht ganz die entspannte Anreise wie geplant.
Die Kosten für diesen Flug muss TK übernehmen.
Zusätzlich schuldet Euch TK noch 75% der eingesetzen SQ-Meilen + 75% etwaiger Cash-Gebühren. Das ist wg. dem Downgrade.
Selbstverständlich wird Euch TK keine SQ-Meilen erstatten können. Das Geld schuldet Euch TK schon.

Fakt ist: Bitte beantragt bei SQ zunächst keinen vollständigen Refund (dann muss TK nichts mehr zahlen) !!!
Ihr könnt den Downgrade-Refund trotzdem auch bei SQ einreichen. Wichtig ist, dass der Inhalt Kommunikation gerichtsfest geschieht und Ihr auch wirklich nur den Refund wg. dem Downgrade verlangt. SQ darf Eure Forderung ignorieren. Falls Ihr unvorsichtig seid, könnte Euch TK unterstellen, einen vollständigen Refund beantragt zu haben.

Wie oft bereits hier bei VFT erwähnt:
Reise nach Asien
+ Business Class
+ Award-Ticket
+ Ticketing durch Fremdcarrier
ist der perfekte Sturm. Solche Buchungen sollte man vermeiden.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.768
7.142
Zusätzlich schuldet Euch TK noch 75% der eingesetzen SQ-Meilen
Gibt es Gerichtsurteile die tatsächlich die Formulierung "75 % des Preises des Flugscheins" für auch auch auf Meilen anwendbar erklärt?
Logisch wäre es ja, aber normalerweise gilt der Gesetzestext wie geschrieben...

Ist es technisch überhaupt möglich, das TK SQ-Meilen erstattet? das sind ja ausdrücklich keine Star Allaince Meilen sondern explizit die der Fluggesellschaft.

+ 75% etwaiger Cash-Gebühren.
EuGH sagt ausdrücklich "ohne Steuern und Gebühren".

Aber wie immer, im speziellen Fall kann natürlich ein Richter verbraucherfreundlich entscheiden.

Fluggastrechte lassen sich in DE sehr gut durchsetzen
Würde ich so pauschal nicht sagen.
Vor ein paar Jahren wurde z.B. von der höchsten Instanz bestätigt, dass LH bei einem Streik nicht zahlen brauchte. (siehe gleichnamiger Thread)
Inzwischen gibt es gegenteilige Urteile.

Und ja, egal wer streikt, Anspruch auf Betreuungsleistung und Ersatzbeförderung hast du immer. Anspruch auf Ausgleichszahlung nicht unbedingt.
 
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janpoeter

Neues Mitglied
26.01.2023
3
1
Danke schonmal.

Also wenn ich es richtig verstehe:
1. Option: Ich lasse mir das ticket erstatten und spiele quasi den "refund is only option" mit. Bekomme 100% meiner Punkt und Taxes back und habe dann nur die Kosten von ein paar hundert EURO für die eco tickets die ich gebucht habe.

2. Option: Verstehe ich noch nicht ganz. Also ich behalte die Buchung (gezahlte Punkt + Steuern), lasse mir die 400 EUR eco ticket erstatten und noch 75% der Punkte? Verstehe ich das richtig? Da muss ich aber dann wahrscheinlich irgendwie nachweisen dass ich mit denen telefoniert habe etc? Hab natürlich von denen nichts schriftlich.

Heisst das dann wenn man vorhersieht, dass SIA nicht so ohne weiteres 75% wegen downgrade erstattet und ich dann (wie auch gestern am Telefon) mit emails oder Post hin und her stecke zwischen den Airlines bis ich einen Anwalt nehme?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Gibt es Gerichtsurteile die tatsächlich die Formulierung "75 % des Preises des Flugscheins" für auch auch auf Meilen anwendbar erklärt?
Logisch wäre es ja, aber normalerweise gilt der Gesetzestext wie geschrieben...

Der Preis des Flugscheins wurde ja teilweise mit Meilen gezahlt.
Also müssen dann auch 75% der Meilen erstattet werden.

Um das wirklich durchzusetzen, würde ich mich aber dafür an SQ wenden.

EuGH sagt ausdrücklich "ohne Steuern und Gebühren".
Nein! Gebühren, die die Airline festlegt bzw. kontrolliert, fließen in die Berechnung des Downgrade-Refunds mit ein.
Gerade bei Award-Tickets existieren ja heftige sog. "Gebühren". Die müssen dann zu 75% in Form von Geld erstattet werden.

Vor ein paar Jahren wurde z.B. von der höchsten Instanz bestätigt, dass LH bei einem Streik nicht zahlen brauchte. (siehe gleichnamiger Thread)
Inzwischen gibt es gegenteilige Urteile.
Das bezieht sich auf die Ausgleichsleistung nach Artikel 7.
Darum geht es hier aber nicht. Downgrade-Refund und Ersatzbeförderung schuldet die operating Airline unabhängig vom Grund der Annullierung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

2. Option: Verstehe ich noch nicht ganz. Also ich behalte die Buchung (gezahlte Punkt + Steuern),
Aufpassen! Steuern und Gebühren sind zwei verschiedene Dinge! Steuern müssen in den Downgrade-Refund nicht einbezogen werden.

lasse mir die 400 EUR eco ticket erstatten und noch 75% der Punkte? Verstehe ich das richtig?
Warum versuchen Sie es nicht einfach?
Abwarten, was TK antwortet.
Taktisch gesehen würde ich zwei seperate Forderung aufmachen.
1) Ersattung der EUR 400
2) 75% Refund

Wie ich bereits oben beschrieben habe, Sie können die 75% Refund auch bei SQ beantragen.

Da muss ich aber dann wahrscheinlich irgendwie nachweisen dass ich mit denen telefoniert habe etc? Hab natürlich von denen nichts schriftlich.
Das kommt auf die Antwort von TK an. Vielleicht verrät sich TK ja.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

2. Option: Verstehe ich noch nicht ganz. Also ich behalte die Buchung (gezahlte Punkt + Steuern),
Wie hoch waren denn die "Gebühren" für das Award-Ticket (abzgl. Steuern)?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
1. Option: Ich lasse mir das ticket erstatten und spiele quasi den "refund is only option" mit. Bekomme 100% meiner Punkt und Taxes back und habe dann nur die Kosten von ein paar hundert EURO für die eco tickets die ich gebucht habe.

2. Option: Verstehe ich noch nicht ganz. Also ich behalte die Buchung (gezahlte Punkt + Steuern), lasse mir die 400 EUR eco ticket erstatten und noch 75% der Punkte? Verstehe ich das richtig? Da muss ich aber dann wahrscheinlich irgendwie nachweisen dass ich mit denen telefoniert habe etc? Hab natürlich von denen nichts schriftlich.

Sie hatten im Eingangsthread leider nicht erwähnt, wie teuer der Ersatzflug war.
Da Ihnen alle Zahlen vorliegen, empfehle ich Ihnen, selbst durchzurennen, bei welcher Option mehr Geld/Wert für Sie rausspringt.

Es existiert auch Option 3:
Option 3 ist vorteilhaft, wenn Sie in Zukunft noch einmal BER-RUH fliegen möchten.
Sie dürfen nämlich wählen, ob Sie diese Strecke zu einem späteren Zeit fliegen wollen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Da bitte ich Euch noch einmal genau hinzuschauen.
...
Zusätzlich schuldet Euch TK noch 75% der eingesetzen SQ-Meilen + 75% etwaiger Cash-Gebühren. Das ist wg. dem Downgrade.
Selbstverständlich wird Euch TK keine SQ-Meilen erstatten können. Das Geld schuldet Euch TK schon.

Fakt ist: Bitte beantragt bei SQ zunächst keinen vollständigen Refund (dann muss TK nichts mehr zahlen) !!!
Ihr könnt den Downgrade-Refund trotzdem auch bei SQ einreichen. Wichtig ist, dass der Inhalt Kommunikation gerichtsfest geschieht und Ihr auch wirklich nur den Refund wg. dem Downgrade verlangt. SQ darf Eure Forderung ignorieren. Falls Ihr unvorsichtig seid, könnte Euch TK unterstellen, einen vollständigen Refund beantragt zu haben.

...

Warum versuchen Sie es nicht einfach?
...
Wie ich bereits oben beschrieben habe, Sie können die 75% Refund auch bei SQ beantragen.
...

Sie hatten im Eingangsthread leider nicht erwähnt, wie teuer der Ersatzflug war.
Da Ihnen alle Zahlen vorliegen, empfehle ich Ihnen, selbst durchzurennen, bei welcher Option mehr Geld/Wert für Sie rausspringt.

Es existiert auch Option 3:
Option 3 ist vorteilhaft, wenn Sie in Zukunft noch einmal BER-RUH fliegen möchten.
Sie dürfen nämlich wählen, ob Sie diese Strecke zu einem späteren Zeit fliegen wollen.

War der Fragesteller böse oder warum wird er erst geduzt und dann gesiezt? :ROFLMAO:
 

janpoeter

Neues Mitglied
26.01.2023
3
1
:) Besten Dank für die fachliche Aufarbeitung hier. Ersatzflug hat mich EUR 400 gekostet. Ursprünglicher Flug 67k Meilen, EUR 123 Steuern und EUR 256 Gebühren. Im Moment denke ich es erspart mir doch einiges an hin und her wenn ich einfach die Punkte, Steuern & Gebühren zurücknehme. Aber werde es mir nochmal übers WE durch den Kopf gehen lassen.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.017
1.528
Würde ich so pauschal nicht sagen.
Vor ein paar Jahren wurde z.B. von der höchsten Instanz bestätigt, dass LH bei einem Streik nicht zahlen brauchte. (siehe gleichnamiger Thread)
Inzwischen gibt es gegenteilige Urteile.

es geht doch nicht um Entschädigung, da ist Der carrier raus.

es geht um die Kosten für den nächstmöglichen Ersatzflug!!

und da ist der hintergrund der annullierung (außergewöhnlicher umstand) total egal
 

Eisplanet

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
492
763
BSL, ex-LEJ
jetzt mal dahingestellt, was möglich wäre in Bezug auf Erstattung oder Downgrade-Kompensation und das die Reise nicht so entspannt war wie geplant.... ich würde mir überlegen, ob ich das nicht einfach auf sich beruhen lassen würde.
Ersatzflug, selbst bezahlt, 400 Euro vs. Award-Ticket, 379 eur steuern und Gebühren plus 67k meilen.... mir persönlich wäre das jetzt zuviel Aufwand da irgendwelche Erstattungen durchzusetzen zu versuchen. Und was ja scheinbar schwierig wird - siehe Hotline-Telefonate bei Verantwortung für Umbuchung.

Full refund, Lesson learned, abhaken, fertig.

Disclaimer: ja, ich finde, TK hat das falsch/schlecht gehandhabt als operating carrier. Und ja, man sollte sie nicht damit davon kommen lassen. Und ja, sie rechnen damit, dass man das einfach sein lässt. Und ja, das verbessert die Situatiuon in Zukunft nicht - halte die Airlines aber für deutlich lernresistenter als den Menschen im Allgemeinen.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.491
2.033
PIX, BER, ZRH
jetzt mal dahingestellt, was möglich wäre in Bezug auf Erstattung oder Downgrade-Kompensation und das die Reise nicht so entspannt war wie geplant.... ich würde mir überlegen, ob ich das nicht einfach auf sich beruhen lassen würde.
Ersatzflug, selbst bezahlt, 400 Euro vs. Award-Ticket, 379 eur steuern und Gebühren plus 67k meilen.... mir persönlich wäre das jetzt zuviel Aufwand da irgendwelche Erstattungen durchzusetzen zu versuchen. Und was ja scheinbar schwierig wird - siehe Hotline-Telefonate bei Verantwortung für Umbuchung.

Full refund, Lesson learned, abhaken, fertig.

Disclaimer: ja, ich finde, TK hat das falsch/schlecht gehandhabt als operating carrier. Und ja, man sollte sie nicht damit davon kommen lassen. Und ja, sie rechnen damit, dass man das einfach sein lässt. Und ja, das verbessert die Situatiuon in Zukunft nicht - halte die Airlines aber für deutlich lernresistenter als den Menschen im Allgemeinen.

So eine glasklare Sache kann man doch dem hier präsenten Anwalt übergeben, sich zurücklehnen und entspannen. Nix Stress, einfach @kexbox machen lassen und geniessen.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Genau das gleiche Problem TK/SQ:


Dahingehend wiederhole ich mich:

Reise nach Asien
+ Business Class
+ Award-Ticket
+ Ticketing durch Fremdcarrier
ist der perfekte Sturm. Solche Buchungen sollte man vermeiden.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.768
7.142
Das bezieht sich auf die Ausgleichsleistung nach Artikel 7.
Darum geht es hier aber nicht. Downgrade-Refund und Ersatzbeförderung schuldet die operating Airline unabhängig vom Grund der Annullierung.
Es ging um die Aussage
Fluggastrechte lassen sich in DE sehr gut durchsetzen,
Und die gilt offenbar nicht uneingeschränkt. Ausgleichsleistung nach Artikel 7 lassen sich in DE offenbar weniger gut durchsetzen als in anderen Ländern.

Für die CAA UK bedeutet "75 % des Preises des Flugscheins" übrigens völlig überraschend 3/4 dessen was man für den Flugschein bezahlt hat.
Für den ganzen (einzigen) Flugschein, Hin und Rückflug, inclusive Steuern und Gebühren. Und die CAA UK setzt das als "nationale Durchsetzungssetzungsstelle" durch, es braucht kein Gericht. Deshalb sind die Airlines vor den EuGH gezogen!

In England "lassen sich Fluggastrechte nicht gut durch den Kunden vor Gericht durchsetzen", in England setzt die nationale Durchsetzungsstelle sie für den Kunde durch.
Das nenne ich "sehr gut", nicht den notwendige Klageweg in DE.

Nein! Gebühren, die die Airline festlegt bzw. kontrolliert, fließen in die Berechnung des Downgrade-Refunds mit ein.
Gerade bei Award-Tickets existieren ja heftige sog. "Gebühren". Die müssen dann zu 75% in Form von Geld erstattet werden.
Sagst du.
Ich habe WÖRTLICH zitiert was das EuGH gesagt hat, und das ist kurz und knapp "OHNE Steuern und Gebühren" 4 Worte.
Das bestimmte Airlines einen Teil des Ticketpreises als "Gebühren" deklarieren steht auf einem anderen Blatt... Dazu hat sich das EuGH aber nicht explizit ausgelassen.
Und individuelle Gerichte haben in der Tat anders entschieden. Vor Gericht und auf hoher See...
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Ausgleichsleistung nach Artikel 7 lassen sich in DE offenbar weniger gut durchsetzen als in anderen Ländern.
In welchen anderen Ländern lassen sich den Artikel 7 Forderungen (also Ausgleichsleistung) besser durchsetzen als in Deutschland?

Für die CAA UK bedeutet "75 % des Preises des Flugscheins" übrigens völlig überraschend 3/4 dessen was man für den Flugschein bezahlt hat.
Und die CAA UK setzt das als "nationale Durchsetzungssetzungsstelle" durch, es braucht kein Gericht. .... In England "lassen sich Fluggastrechte nicht gut durch den Kunden vor Gericht durchsetzen", in England setzt die nationale Durchsetzungsstelle sie für den Kunde durch.

Das wäre mir neu. Warum gehen in UK so viele betroffene Fluggäste den Weg über MCOL/CEDR, um die Fluggastrechte durchzusetzen, wenn das CAA das doch sowieso schon tun?

Deshalb sind die Airlines vor den EuGH gezogen!
Wann? Vor dem Brexit?