Hat jemand mit Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr Erfahrungen?

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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
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Singapore
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Liebe Vielflieger,

Ich habe gerade eine kleine Auseinandersetzung mit der lieben LH.

Nun schlägt mir LH vor, mich an diese Organisation zu wenden: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Hat jemand Erfahrung mit denen? Oder die Angelegenheit besser gleich einem Anwalt geben, da der Verein offensichtlich durch die Lufthansa gesponsert ist?
 

Niggo

Aktives Mitglied
04.08.2017
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Ich habe mal vor vielen Jahren bei der Schlichtungsstelle einen Claim gegen AirBerlin wegen einer Flugverspätung eingereicht. Die Bearbeitungszeit betrug damals etwas über ein Jahr. Da die Schlichtungsstelle eine Empfehlung zu meinen Gunsten abgegeben hatte (es ergeht kein Urteil wie bei einem Gerichtsverfahren), zahlte darauf hin AB den vorgeschlagenen Entschädigungsbetrag.

Ob es per Anwalt und Gericht schneller gegangen wäre, kann ich nicht beurteilen. Damals war es wohl auch noch nötig, gegen AB vor dem AG in Berlin-Charlottenburg zu klagen, was allein schon höhere Anwaltskosten verursacht hätte, da ich nicht am Klageort wohne. Immerhin wurde mein Claim so kostenlos und ohne Vorkasse (wie bei einem RA häufig üblich) bearbeitet.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.186
4.711
HAM
Ob es per Anwalt und Gericht schneller gegangen wäre, kann ich nicht beurteilen. Damals war es wohl auch noch nötig, gegen AB vor dem AG in Berlin-Charlottenburg zu klagen, was allein schon höhere Anwaltskosten verursacht hätte, da ich nicht am Klageort wohne. Immerhin wurde mein Claim so kostenlos und ohne Vorkasse (wie bei einem RA häufig üblich) bearbeitet.
Erst einmal ist die Verfahrensgebühr und Anwaltsgebühr reguliert. Und zweitens hätte es erst einmal zu einem mündlichen Verfahren kommen müssen, was m.E. bei den meisten Fällen sehr selten ist. Ich habe in den letzten 6 Jahren 15 mal geklagt (6xEW,4xLH,2xKL,1xBA,1xSK,1xEK) in keinem der Fälle kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Ganz im Gegenteil: 14 Mal wurde nach Klagezustellung gezahlt. 1 Mal (EK) bedurfte es dem schriftlichen Vorverfahren und dann hat auch EK gezahlt. Sofern deine Sache einer der klaren Fälle ist, zieh es durch.

Meine Erfahrung mit der Schlichtungstelle ist, dass Du dem Unternehmen einen Kredit über 9-14 Monate gibst. Danach gibt es zwar eine Empfehlung, aber das war es auch schon.
 
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spocky83

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21.12.2014
3.630
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MUC, BSL
Ich habe mit denen ganz gute Erfahrungen gemacht, gerade in letzter Zeit waren die Anträge innerhalb einiger Wochen von A bis Z durch und das Geld am Konto.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Schlechte Erfahrung:
- 3 separate Fälle beim SÖP eingereicht;
- nach gefühlt jeweils einem Jahr kam ein Schlichtungsvorschlag seitens der SÖP;
- Der Schlichtungsvorschlag entsprach meinem Antrag;
- In 3 von 3 Fällen hat die Airline Schlichtungsvorschlag abgelehnt;

---> Zeit und Nerven verloren für nichts;

Alle 3 Fälle waren keine Standardfälle, sondern hätten mich bestimmt mehrere Instanzen beim Gericht gekostet, um die Forderungen durchzusetzen.
 
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210597

Erfahrenes Mitglied
11.10.2017
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Hatte mal einen netten Schaffner im ICE, der mich zu Zeiten von DB Touch & Travel den Fahrpreis im ICE für eine Fahrt München-Frankfurt nachlösen lassen wollte, weil ich mich erst kurz vor Pasing eingecheckt hatte und nicht 5 Minuten vor Abfahrt. Wohlgemerkt: Der hat mich 40 Minuten später kurz vor Ingolstadt kontrolliert und kam da nur drauf, weil ich ihm bereitwillig mitgeteilt hatte, dass ich am Hbf eingestiegen war.

Das habe ich bis zur söp durchgespielt, die hat der Bahn empfohlen, den Fall aus Kulanz fallen zu lassen, da ja offensichtlich nicht einmal ein versuchter Beschiss vorlag.

Antwort der Bahn: Machen wir nicht, aber hier sind 50€ Gutschein aus Kulanz.

Fazit: Die söp kümmert sich schon (auch wenn's dauert), kann aber auch nur so weit kommen, wie die Intelligenz ihrer Gegenüber es zulässt. Erzwingen kann sie nichts.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
4.200
2.179
Hatte mal einen netten Schaffner im ICE, der mich zu Zeiten von DB Touch & Travel den Fahrpreis im ICE für eine Fahrt München-Frankfurt nachlösen lassen wollte, weil ich mich erst kurz vor Pasing eingecheckt hatte und nicht 5 Minuten vor Abfahrt.

Und Du hast den Fahrpreis erneut freiwillig gezahlt?
 

210597

Erfahrenes Mitglied
11.10.2017
420
285
Ich meine ich hab sogar gezahlt, weil der Vogel mich ernsthaft sonst von der Bundespolizei rausholen lassen wollte. Hatte keinen Zweifel daran, dass die das mit Vergnügen tun würden und hatte es eilig, habe das also gemacht und mir den Namen notiert.
 
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Volume

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01.06.2018
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Wenn du weniger Interesse an einer Schlichtung hast, und mehr an der Durchsetzung deiner Rechte, kannst du dich auch wahlweise an die "Nationale Durschsetzungsstelle für Fluggastrechte" (in D das LBA) wenden: Fluggastrechte@lba.de

Gerichte haben erst kürlich klargestellt, dass die Durchsetzungsstelle tatsächlich Zahlungen durchsetzen darf...

https://www.fvw.de/touristik/verkeh...zur-entschaedigung-anweisen-229179?crefresh=1
Bei großer Verspätung kann eine nationale Behörde die Airline verpflichten, den Passagieren eine Entschädigung zu zahlen. Ein eigener Gerichtsbeschluss sei dafür nicht nötig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in Luxemburg
(wer einen Link zum EuGH Urteil hat, bitte hier posten, der bei Beck geht nicht...)
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...n-airline-zu-ausgleichszahlungen-verpflichten
Laut EuGH dürfen die Mitgliedstaaten die für die Durchsetzung der Verordnung zuständige nationale Stelle dazu ermächtigen, ein Luftfahrtunternehmen zur Zahlung von Ausgleichszahlungen zu verpflichten.
Diese Entscheidung wurde von Ungarn eingefordert
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
973
248
Zweimal für Flugunregelmäßigkeiten benutzt, in beiden Fällen entsprach der Schlichtungsvorschlag meinen Erwartungen, hat aber jeweils ewig gedauert. Im ersten Fall hat sich alles zu meiner Zufriedenheit geregelt, im zweiten Fall wurde nach Ablehnung des Vorschlages geklagt. Das Anerkenntnisurteil entsprach der Schlichtungsempfehlung, hätte Eurowings auch leichter haben können.
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Wenn du weniger Interesse an einer Schlichtung hast, und mehr an der Durchsetzung deiner Rechte, kannst du dich auch wahlweise an die "Nationale Durschsetzungsstelle für Fluggastrechte" (in D das LBA) wenden: Fluggastrechte@lba.de

Gerichte haben erst kürlich klargestellt, dass die Durchsetzungsstelle tatsächlich Zahlungen durchsetzen darf...


(wer einen Link zum EuGH Urteil hat, bitte hier posten, der bei Beck geht nicht...)

Diese Entscheidung wurde von Ungarn eingefordert
Das Urteil der SÖP ist für die Lufthansa group verbindlich - die LH Group erkennt die Urteile zu 100% an - dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen SÖP und LH Group!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Das Urteil der SÖP ist für die Lufthansa group verbindlich - die LH Group erkennt die Urteile zu 100% an - dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen SÖP und LH Group!
Was für ein totaler Unsinn!

1. Das SÖP fällt keine Urteile.
2. Das SÖP unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag.
3. Diesen Schlichtungsvorschlag darf die Airline ignorieren bzw. ablehnen.