Insolvenz Atlasoption (Atlaschoice) - Chargeback möglich? Was tun?

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IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.019
162
--> Atlasoption -->Autovia gebucht und im Winter das Geld noch einmal an Autovia bezahlt.
Spezielles Problem: Im Herbst habe ich die Kreditkarte gewechselt.
Nun die Frage: Kann das CashBack nur über die Bank/Kreditkartenausgeber zurück geholt werden? Das scheint nun bei mir ein Problem zu sein --> kein Kunde mehr!
Wie konnte Autovia im Winter nochmals abbuchen, obwohl die Karte seit Herbst gar nicht mehr existiert ??
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
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Nun die Frage: Kann das CashBack nur über die Bank/Kreditkartenausgeber zurück geholt werden? Das scheint nun bei mir ein Problem zu sein --> kein Kunde mehr!
Oder kann ich das auch direkt über VISA abwickeln?
Da die Schnarchnasen der DKB bei mir keinen anständigen Kundenservice leisten wollten, habe ich mich dann direkt an VISA gewandt, über eine bei Google gefundene Telefonnummer, Als ich dort endlich zum Sprechen kam, wollte man mich auf die ausstellende Bank verweisen. Nachdem ich deutlich erklärt hatte, dass ich mir keine weitere Zeitverschwendung mit denen mehr antuen wolle und dass ich als VISA-Karteninhaber einen besseren Service erwartete, nahm man dann schliesslich meine Reklamation auf. Was jetzt am Ende dabei herauskommen wird, kann ich noch nicht sagen. Aber das Telefonat mit BEIDEN Gesprächspartnern verlief so, dass ich den Eindruck hatte, man wolle mich unterstützen.

Wer diesen Weg gehen will, wird wahrscheinlich folgendes erleben. Unter der gezielt ausgewählten Nummer für Deutschland beginnt man mit einem der heute leider üblichen dösigen Auswahlmenüs. Hat man dann nochmals erklärt, dass man unter dieser Nummer auch wirklich die deutsche Sprache benutzen will,
könnte es sein (so wurde mir jedenfalls entschieden versichert), dass auch mal ein deutschsprachiger Mtarbeiter antwortet. In meinem Fall konnte die Person aber nur Englisch. An diesem Punkt kann man beschliessen, die Gratis-Chance zu nutzen, sein Englisch wieder mal etwas zu trainieren oder man nimmt das Angebot an, einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Dessen Leistung war in meinem Fall zwar bewundernswert - eine solche Drei-Personen-Konferenz verlängert dann das Telefonat aber erheblich.
Ich werde berichten, ob sich der Zeitaufwand gelohnt hat.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
jetzt echt? Dolmetscher bei VISA Hotline? Interessant, was die sich alles einfallen lassen!
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Da ich zur Buchung des Mietwagens leider die Kreditkarte der absolut unfähigen DKB benutzt hatte, muss ich jetzt folgende Frage stellen:
Macht es einen Unterschied, ob man sich mit der Bitte/Forderung um Rückbuchung an atlaschoice VOR oder NACH dem 19.1.17 wendet ?
Die Deppen von der DKB verlangen JETZT, nachdem viel wertvolle Zeit vergangen ist, dass der Kunde sich erst mit "dem abbuchenden Unternehmen" rumärgern muss, bevor sie tätig werden.

Als wenn sie noch nie von dieser Insolvenz gehört hätten !
(Und die Schilderungen des Kunden hierzu geflissentlich ignorieren!).

Läuft bei mir genauso...die Kombination Atlas via DKB scheint wirklich problematisch zu sein.

Bei mir war es so: am 22.11.16 für Ende 2016 via billiger-mietwagen bei Atlas gebucht. Am 9.12.16 kam email von b-w, dass es Probleme mit Atlas gibt, Storno wird empfohlen. Storno am 12.12.16, Betrag wurde aber nicht mehr gutgeschrieben. Bei DKB chargeback beantragt, die meinen: "versuchen, die Angelegenheit direkt mit dem abbuchenden Unternehmen zu klären, z-B. per E-Mail". Habe nun nochmals alle Unterlagen an Bayern Card-Services geschickt, aber das Geld kann man wohl abschreiben.
 

Marrtin

Neues Mitglied
08.03.2017
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Hallo in die Runde,
verfolge die ganze Geschichte hier seit einiger Zeit; komme aber selbst nicht weiter.
Mir geht es wie so vielen. Im Sommer in Italien ein Auto über check24 --> Atlasoption -->Autovia gebucht und im Winter das Geld noch einmal an Autovia bezahlt.
Spezielles Problem: Im Herbst habe ich die Kreditkarte gewechselt.
Nun die Frage: Kann das CashBack nur über die Bank/Kreditkartenausgeber zurück geholt werden? Das scheint nun bei mir ein Problem zu sein --> kein Kunde mehr!
Oder kann ich das auch direkt über VISA abwickeln?
Hat jemand damit Erfahrung?
Beste Grüße

Moin in die Runde,
neuster Stand: Alles OK!
Es liegt auch wohl immer ein wenig daran, wer da gerade am Telefon ist. Habe einige Telefonate erledigen müssen, dann war aber alles kein Problem mehr. Das Geld wurde auf mein nicht mehr aktives Konto der Kreditkarte zurück gebucht und an meine Hasbank überwiesen. puhhh....
Beste Grüße und allen anderen viel Erfolg !
 

Pekka

Neues Mitglied
02.05.2017
1
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Hallo zusammen,

bei mir ist die Sachlage besonders interessant - hat jemand eine Idee, ob ich wirklich zur nochmaligen Zahlung verpflichtet bin? Folgender Sachverhalt:

Ich habe im Dezember 2015 einen Mietwagen über Atlas Choice gebucht und bezahlt zur Nutzung im Ausgust 2016. Ich erhielt einen Voucher gegen den ich das Fahrezeug ausgehändigt bekam (nach meiner Einschätzung = schuldbefreiende Zahlung). Ende März 2017 erhielt ich einen Brief von einem Inkassounternehmen ohne jedwede Erklärung nur mit einer Zahlungsaufforderung. Ich soll den Betrag nochmals entrichten. Wobei von "nochmals" überhaupt nicht einmal die Rede war. Es wurde so getan als ob ich den Mietwagen überhaupt nicht bezahlt habe. Ich wusste schon überhaupt nicht mehr den Namen des Vermieters und, dachte da will mich jemand betrügen.Habe die Zahlung verweigert. Haben die eurer Ansicht nach überhaput eine Chance? Bin geneigt das ggf. vor Gericht auszufechten und das Vorgehen des Inkassounternehmens dem Ombudsmann zu melden, schon aus Prinzip. Dieses Vorgehen erscheint mir doch höchst unseriös und die Rechtsgrundlage sehr zweifelhaft, mindestens sehr wackelig zumal ob der verstrichenen Zeiträume.

Vielen Dank vorab für Eure Comments
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
wie hat das Inkassounternehmen denn argumentiert? Für wen wurde das Geld eingetrieben? Für Atlasoption oder für den Vermieter? Wieso Inkassounternehmen? Bydefault?
 

Grotti

Neues Mitglied
10.05.2017
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Moin, dann will ich mich auch noch einmal dranhängen:

Ich habe über mietwagen-billiger.de bereits im Juni 2016 einen Mietwagen für unseren Urlaub in Kanada gebucht. Dieser war im September (Abreise Anfang Oktober). Ich habe den Mietwagen am Flughafen in Montreal bei Dollar wie geplant abgeholt, im Vertrag steht "Atlas Choise". Nach der Rückgabe des Wagens passierte lange Zeit gar nichts, auch eine versprochene Email mit der Bestätigung der Miete und den AGB erhielt ich nie. Dabei habe ich extra meine Adresse dort hinterlassen. Ende Dezember wurde die Kreditkarte dann plötzlich von Dollar mit über 500 CD belastet - ohne vorherige Kontaktaufnahme, Rechnung etc. Aus der Buchung ging auch nichts hervor.

Ich habe dann zunächst mietwagen-billiger.de kontaktiert, die mich auf die Insolvenz aufmerksam machten. Daraufhin schrieb ich Dollar 2x per Email an, um den Sachverhalt zu klären und auch eine Übersendung der AGB und meines Mietvertrages zu erreichen, um die rechtliche Bewertung der Forderung vorzunehmen. Einmal erhielt ich gar keine Antwort, in einem zweiten Schreiben wurde ich, ohne dass jemand auf den Sachverhalt eingegangen wäre, mit einem Formschreiben darauf hingewiesen, dass eine Buchung 24 Stunden nach der Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt...blablabla. Das hatte mit der Sache nichts zu tun.

Da niemand auf meine Fragen einging, und nach meinem rechtlichen Verständnis es nicht mein Problem sein kann, wenn Vertragspartner von Dollar insolvent sind, habe ich die Buchung von Dollar per Chargeback (DKB und Visa) zurückgebucht. Seitdem erhalte ich Rechnungen und Mahnungen von Dollar, die aber auch nur die Höhe der Forderung ausweisen und keinen Hinweis auf den Grund der Forderung enthalten. Ich habe bereits 2 Einschreiben über den Teich geschickt und um Klarstellung gebeten, eine Reaktion erfolgte nicht, lediglich 2 Monate später die nächste Mahnung.

Ich vermute, hier wird irgendwann ein Inkassounternehmen tätig werden, aber ich weiß mir nicht mehr zu helfen, da niemand mich über den Sachverhalt aufklärt, Kontaktversuche ignoriert werden. Wie soll ich also weiter vorgehen?

Hat jemand die Möglichkeit, mir die AGB von Dollar Kanada zukommen zu lassen? Evtl. sind die Forderungen ja auch berechtigt, da ich den Vertrag vor Ort unterschrieben habe. Allerdings stellt man mir ja auch keine weiteren Informationen zur Verfügung.
 

Sven_

Neues Mitglied
22.09.2017
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Hallo zusammen,

ich bin auch ein Betroffener. Wir hatten im Oktober 2016 den Wagen in Italien über Check24 gemietet. Irgendwann im Frühjahr kam dann unangekündigt die zweite Abbuchung von dem italienischen Vermieter (Autovia). Wir konnten das Geld durch Chargeback nochmal zurückbekommen, jetzt hat allerdings Autovia ein Inkasso-Schreiben geschickt.
In dem Schreiben wird auf den Vertrag verwiesen, in dem stand (wie bei vielen), dass der Mieter für Zahlungsausfälle des Brokers aufkommt. Natürlich habe ich die Zeile nicht gelesen, die AGBs waren auf Englisch und der Wortlaut war wie folgt:
"The customer providing for the hire payment by prepaid voucher is jointly obliged, with the institution issuing the voucher, to pay each sum due by contract in case of a total or partial credit unrecoverability."

Nun fordert Autovia, dass ich den Betrag inerhalb von 15 Tagen begleiche, sonst drohen Sie mit einer Klage und Folgekosten von mindestens 250€.

Meine Fragen wären also:
Was tun? Erstmal widersprechen?
Ist die gesetzte Frist von 15 in Ordnung? Was passiert mit der Frist, wenn ich wiederspreche?

Es gab in vorherigen Beiträgen die Einschätzung, dass oben genannter Passus nicht rechtskräftig wäre (kann nur erfolgen, "wenn das Verfahren eindeutig - also hervorgehoben und mit extra Unterschrift, " ist). Könnte jmd. das genauer erläutern?

Vielen Dank für die Rückmeldung und schönen Abend.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Hallo Sven
willkommen im Forum(y)

Um wieviel Geld geht's denn? Bei Beträgen unter 200€ würde ich sagen, bezahlen und als "Lernfaktor" abschreiben, einfach aus moralischen Gründen, denn die Vermieter hatten durch die Insolvenz sicherlich Verluste. Die Frage ob die 150€ wirklich einklagen ist was anderes!! Wenn du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst einfach nichts zu zun, werden die mit den angedrohten 250€ Klage erheben. Am ehesten in Bolzano (da haben eh viele Vermieter iher Sitze wieso auch immer?), dann geht's auch auf Deutsch. Sie werden versuchen das über ein deutsches Gericht zustellen zu lassen und die deutschen Gerichte sind oft so blöd und stellen das sogar noch zu (irrtümlicherweise, aber das sagen sie dir dann in einem Folgeschreiben 1 Woche später). Dann wirst du nervös, weil das ja vom deutschen Gericht kommt (obwohl es nur das nur die Zustellung war). Der psychologische Druck wird so groß sein, dass du dir Rat beim Rechtsanwalt holst, der dir genau das oben sagen wird: bezahlen und gut ist. Grund weiter unten...

Andererseits: ich könnte mir vorstellen (wie einige hier für AU berichten), dass die Vermieter aus der Insolvenz des Brokers gerne Profit schlagen und dann Tagesraten berechnen, die sie vom Broker gar nicht erhalten hätten. Das ist natürlich nicht ok.

Im konkreten Fall würde ich sagen, müsstest du im Verfahren vor italienischen Gerichten den Vertrag anfechten bzw. die Klausel der Übernahme bei Zahlungsunfähigkeit. Erstens sind die Verfahren sehr teuer in IT, zweitens einen RA in IT (ggf- Südtirol?) zu finden, der das übernimmt (Streitwert?) wird auch schwierig (ggf. selber machen?). Aussichten auf Erfolg mögen bestehen (weil die Klausel in einem DINA4 Blatt war, das mit Schriftgröße 6 gedruckt war), aber das ganze bedeutet Aufwand und Psychostress, den niemand ausser du (?) haben möchte

Sometimes you win, sometimes you loose - so müsste man das sehen. Vielleicht passiert dir mal was wie uns 2 mal diese Jahr (Anschlussflug verpasst und dann größer als 3h Verspätung am Zielort, einmal Langstrecke, einmal über 1500km -> 600+400€/Person bekommen:D
 
Zuletzt bearbeitet:

Sven_

Neues Mitglied
22.09.2017
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Hallo!

Ich glaube ich war schon Ewigkeiten in keinem Forum mehr angemeldet ;)

Danke für die Rückmeldung, auch wenn es natürlich für mich nichts gutes bedeutet. Mir stellt sich vor allem noch die Frage, ob der Vermieter vlt. nicht doch das Geld vom Broker erhalten hat und versucht doppelt zu kassieren. Das werde ich mal beim Insolvenzverwalter nachfragen.
Ich würden den Kollegen aus Italien trotzdem gerne erstmal widersprechen und auf die Nichtigkeit der Klausel verweisen. Wird dies nicht auch von dem Inkassogericht geprüft, wenn der Vermieter dort jetzt Klage einreicht?

Wenn dies nicht geschieht wäre das Vorgehen also erstmal zu bezahlen und dann gegen den Vertrag zu klagen?! Ich habe in Italien studiert und habe auch noch Freunde dort, die Jura studiert haben, es wäre für mich also keine so abwegige Option. Es ging bei mir um ca. 170 €, die Forderung des Vermieters ist jetzt leicht höher. Ist also noch verkraftbar, trotzdem würde es mich ärgern...

Bin jetzt unentschlossen, was ich tun soll. Ich werde wohl eine Gegendarstellung an den Vermieter schicken und beim Broker nachhören, ob die Zahlung evtl. doch erfolgt ist.
Wisst Ihr zufällig, ob die Zahlungsfrist, die der Vermieter gesetzt hatte (15 Tage) durch einen Widerspruch veerlängert wird?

Wäre es evtl. auch eine Option, einen Vergleich mit dem Vermieter anzustreben (50-50), dann wäre der Schaden fair aufgeteilt. Oder wäre dies gleichbedeutend mit einem Schuldeingeständniss?

Fragen über Fragen, Danke schon mal für die Rückmeldung.
Schönen Abend
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
170€ - das müsste in Italien (bei den gegenwärtigen Raten ausserhalb der Hauptsaison ca. 5€/Tag über Broker) ja fast 4 Wochen gewesen sein? Wenn du jetzt den Betrag mal 2 nimmst und durch 30 Tage teilst ist das immer noch ein fairer Preis für 10€/Tag, selbst wenn es nur 14 Tage waren. Was bekommst du denn bei uns in DE für 20€/Tag? Dinner für 2 reicht das nicht mehr...

Autovia ist sicherlich nicht ein Anbieter, der jetzt in Geld schwimmt,weil der immer dick die Firmenraten hat und damit einen guten Deckungsbeitrag hätte um sich auf einen Kompromis einzulassen? Haben irgendwelche Majors (Hertz, Avis, Sixt, Europcar) denn jemals wegen Atlasoption was gefordert? Na warum wohl nicht? Die stecken das einfach weg. Broker sind ja überhaupt Schuld an der ganzen Misere und dem knallharten Wettbewerb.

Sven, du kannst ja mal versuchen, diesen Satz auf den sich der Rechtsanwalt oin Italien bezieht zu widersprechen: aber es dürfte klar sein, dass rein rechtlich deine Unterschrift unter "the undersigned accepts above conditions" zunächst rechtskräftig sein dürfte. Wenn nicht bezahlst bist du in Verzug und die Schuld wird dadurch nicht weniger. Wenn du bezahlst und gleichzeitig die Klauseln anfechten willst, brauchst du einen RA in Italien der wegen 170€ bereit ist einzusteigen (der deine Sprache spricht und der überzeugt ist, dass das ganze anfechtbar ist) - gibt's denn den überhaupt???? Wenn nicht, Finger von lassen und Augen zu und durch.

Es gibt schlimmeres als 170€ zu verlieren (170.000€ zum Beispiel oder noch schlimmer deine Gesundheit oder einen Menschen den man liebt!)
 

Sven_

Neues Mitglied
22.09.2017
3
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Hallo,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ja, es spricht eigentlich alles dagegen, nicht zu zahlen.
Ich kann die Position von Autovia auch nachvollziehen, sie waren ja auch so klug sich die Sache vertraglich absichern zu lassen. Werde in Zukunft auf jeden Fall besser auf die AGBs achten und versuchen Broker zu umgehen. Kann ich eigentlich bei meiner Unterschrift einen Artikel aus den AGBs ausschließen (oder bekomme ich dann das Auto nicht)?

Bei der Buchung war ich mir damals gar nicht bewusst, dass die Sache über einen Broker läuft, deswegen hat mich das auch geärgert.

Na dann werd ich wohl die Zahlung anstoßen, es waren übrigens glaube ich 17 Tage Mietdauer damals.

Nochmals vielen Dank für die Einschätzung und Mühen.
 

strichpunkt

Neues Mitglied
26.12.2016
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Hallo zusammen,

ich würde das o.g. Thema gerne aus der Versenkung holen.
Mir ist es ähnlich wie den Vorpostern ergangen. Dieses mal ist jedoch der Broker "Vehicle Rent" insolvent gegangen. Das Mietwagenunternehmen, das nun nachträglich Forderungen stellt, ist auch hier Autovia.


Folgende Historie:

- September 2019 Mitwagennutzung in Italien
- April 2020 Versuch seitens Autovia, die Kreditkarte erneut zu belasten. Glücklicherweise durch Barclaycard blokiert
- März 2021 Forderung per e-Mail von Autovia über den Mietbetrag mit der bekannten Begründung. (in AGB hätte ich zugestimmt, bei Ausfall des Brokers einzuspringen)



Ich habe hierzu vier Gedanken und würde gerne eure Meinung hören:

1) "Vehicle Rent" hat meines Wissens nach im März 2020 Insolvenz angemeldet. Ich kann schwer glauben, dass eine Forderung aus September 2019 binnen 5 Monaten noch nicht beglichen wurde.

2) Autovia wollte im April 2020 ohne Ankündigung Geld abbuchen - ist das rechtens?

3) Autovia teilt mir erst 1,5 Jahre (März 2021) nach der Mietwagennutzung per e-Mail mit, welcher Sachverhalt vorliegt und dass sie Forderungen gegen mich erheben. Eine kurze Recherche hierzu hat ergeben, dass in Deutschland eine Rechnung binnen nach 6 Monaten der Leistungserbringung erstellt werden muss. (in Italien vermutlich ähnlich - der Staat will ja seine Umsatzsteuer zeitnah). Betrachtet man diese Zahlungsaufforderung nun als "Rechnung" wäre die Frist schon lange überschritten.

4) Bei meinem Vertragsabschluss über Check24 waren die AGB des örtlichen Mietwagenhändlers nicht einsehbar (lediglich AGB von Check24 & Vehicle Rent). Man wird vor Ort vor vollendete Tatsachen gestellt und muss zusätzlichen AGB zustimmen. Daher würde ich auch hier Check24 in der Pflicht sehen, da die AGB bei Vertragsschluss für mich nicht verfügbar waren.


Check24 empfiehlt mir, der Zahlungsauffoderung zu widersprechen. Natürlich mit einem "Rechts-Disclaimer". Das hilft mir also wenig. Da diese Forderung offensichtlich nicht zum ersten Mal auftritt, hätte ich mir von Check24 hier schon etwas mehr Kompetenz erhofft....


vielen Dank vorab für eure Meinung

strichpunkt