Kurze Frage zu einem USA Flug im nächsten Jahr

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Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0
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Hallo zusammen,

kurze Frage:

Wir sind gerade dabei eine USA Reise zusammenzustellen und wollen nun den Flug buchen.

Die USA wird ja vermutlich bald den generellen Einreisestopp aufheben. Sollte dies aber nicht geschehen oder ein neuer verhängt werden und die Tickets haben keine Stornierungsoption, gilt dann trotzdem, dass die Airline mir den Flugpreis erstatten muss?

Danke!
 

gondorion

Aktives Mitglied
14.03.2016
236
326
Wenn die Airline dir keine solche Option bietet, dann musst du ggf. die Stornogebühr bezahlen bzw. bleibst je nach Tarif auf dem Ticketpreis sitzen.

Kommt allerdings sehr auf die Airline an, manche haben momentan sehr flexible Umbuchungs- und Stornierungskonditionen auch in den niedrigen Buchungsklassen. Ansonsten würde ich z.B. Eco Flex buchen, ist zwar etwas teurer für den Fall, dass es stattfindet - falls es aber nicht stattfinden kann, bekommst du auch deinen vollen Ticketpreis zurück.
 

Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0
Wenn die Airline dir keine solche Option bietet, dann musst du ggf. die Stornogebühr bezahlen bzw. bleibst je nach Tarif auf dem Ticketpreis sitzen.

Kommt allerdings sehr auf die Airline an, manche haben momentan sehr flexible Umbuchungs- und Stornierungskonditionen auch in den niedrigen Buchungsklassen. Ansonsten würde ich z.B. Eco Flex buchen, ist zwar etwas teurer für den Fall, dass es stattfindet - falls es aber nicht stattfinden kann, bekommst du auch deinen vollen Ticketpreis zurück.

OK, danke. Die Frage ist vielleicht etwas anders: Muss ich überhaupt stornieren? Wenn ich nicht einreisen darf, sollte das doch ein Fall von höherer Gewalt sein? 2019 war das so, was ich nicht weiß ist, ob sich seitdem etwas geändert hat (weil Corona nun hinlänglich bekannt ist).
 

3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.640
11.245
OK, danke. Die Frage ist vielleicht etwas anders: Muss ich überhaupt stornieren? Wenn ich nicht einreisen darf, sollte das doch ein Fall von höherer Gewalt sein? 2019 war das so, was ich nicht weiß ist, ob sich seitdem etwas geändert hat (weil Corona nun hinlänglich bekannt ist).

Nein, es ist schlicht und ergreifend Dein Pech wenn Du nicht einreisen darfst und nicht das Problem der Airline. Es gibt ja durchaus einige die aus verschiedensten Gründen einreisen dürfen. Damit bleibst Du dann auch auf allen Kosten sitzen.
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
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FRA
Zumal du ja einreisen darfst, nur eben nicht direkt aus dem Schengenraum. Vor Einreise 14 Tage MEX oder ähnliches stehen ja als Alternative offen.
 
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rippa84

Neues Mitglied
30.05.2014
2
0
Hallo zusammen,

mir ist an dieser Stelle nicht ganz klar warum das so eindeutig zu Lasten des Fluggasts ausgelegt werden sollte.
Zum Zeitpunkt der Buchung besteht ein generelles Einreiseverbot mit undefiniertem Ende aus dem Schengenraum. Fluggästen aus dem Schengenraum muss dabei gem. US Vorgabe das Boarding und somit die Beförderung verwehrt werden. Dies ist sowohl dem Fluggast als auch der Airline bekannt.

Ist das Einreiseverbot nicht bis zum Tag der Beförderung aufgehoben, darf die Beförderung nicht stattfinden und ohne die Beförderung entfällt die Geschäftsgrundlage des Beförderungsvertrags. Die Kosten wären demnach von der Airline zu erstatten.

Oder übersehe ich hier etwas?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Ja, dass die Fluggesellschaften für diesen Fall dann auf die Tarifbedingungen des gebuchten Tarifs verweisen. Bei Lufthansa ist dies beispielsweise Ziffer 7 der ABB, und daraus resultierend dann Ziffer 10.3 der ABB ("freiwillige Erstattung").

Die von Dir zitierten "Entfall der Geschäftsgrundlage" hast Du nämlich erst einmal als Passagier zu vertreten (und nicht die Airline), wenn Du eben keine passenden Reisedokumente für die gebuchte Reise vorweisen kannst.

Es könnte natürlich sein, dass diese Klausel im Einzelfall dann nach deutschem Recht unwirksam sein könnte, dies bedarf aber dann in den meisten Fällen dem Rechtsweg.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.751
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Zum Zeitpunkt der Buchung besteht ein generelles Einreiseverbot mit undefiniertem Ende aus dem Schengenraum. Fluggästen aus dem Schengenraum muss dabei gem. US Vorgabe das Boarding und somit die Beförderung verwehrt werden. Dies ist sowohl dem Fluggast als auch der Airline bekannt.
Es besteht eben kein generelles Einreiseverbot, da z.B. Menschen mit US-Staatsbürgerschaft und Inhaber von Ausnahmegenehmigungen (NIE) jederzeit aus dem Schengenraum einreisen dürfen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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2.481
Ist das Einreiseverbot nicht bis zum Tag der Beförderung aufgehoben, darf die Beförderung nicht stattfinden und ohne die Beförderung entfällt die Geschäftsgrundlage des Beförderungsvertrags. Die Kosten wären demnach von der Airline zu erstatten.

Ist das gleiche, wenn ein nötiges Visum fehlt oder Du keinen Reisepass hast. Das sind alles Dinge, für die der Kunde zu sorgen hat.
 
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