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Dass Mitarbeiter des LH-Konzerns sich rechtswidrig verhalten, ist ja Alltag. Sonst hätte ich nichts zu essen.
Ich habe wirklich viel Zeit damit verbracht und das Thema mehrfach an Supervisoren (MM und LH/OS) eskaliert, die die 3.3.3 Regel durchaus kennen (von Cash Tickets), allerdings ohne Erfolg. Ich habe auch alles überprüft, es gibt keine separate Regel zur Couponreihenfolge für Award Tickets (der Supervisor konnte ebenfalls keine nennen), trotzdem hat die Airline die Anwendung der Regel nicht genehmigt.
In die Richtung das kleinste Probleme, in die anderer Richtung eher problematisch. Außer du bist auf Geld aus.Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber was genau soll die Airline genau genehmigen (ihre eigenen ABB?!), bzw. wozu genau brauchst du eine Genehmigung von LH? Man braucht ja auch keine Genehmigung wenn man früher aussteigt, bzw. sollte man das eher nicht proaktiv kundtun?
Naja - ich denke darüber unterhalten wir uns hier die letzten Tage doch gerade?! Das es jetzt ein Urteil und dazu passend eine ABB Anpassung für genau diese Richtung gab..In die Richtung das kleinste Probleme, in die anderer Richtung eher problematisch. Außer du bist auf Geld aus.
Ja aber wenn die Hotline es nicht im Voraus anpasst und du nicht mit 5h Vorlauf am Airport ankommst, wirst du trotz BGH Urteil wahrscheinlich stehenbleiben. Wenn du auf die Kompensation aus bist gut, wenn du aber ankommen möchtest eher nicht. Rechte haben und Recht bekommen sind halt trotz BGH Urteil verschiedene Dinge.Naja - ich denke darüber unterhalten wir uns hier die letzten Tage doch gerade?! Das es jetzt ein Urteil und dazu passend eine ABB Anpassung für genau diese Richtung gab..
Das war der Fall von ein Award-Ticket wenn es nicht durch ging..... Beim Cash-Ticket ging es bis jetzt immerwarst schonmal betroffen, weil du deinen 1. Flug nicht antreten wolltest, hast das vorab per telefon gemeldet, und die wollten von 3.3.3 nichts wissen? Wie ist das ausgegangen?
Also ich kenne die internen Abläufe der LH Group Call Center nicht. Bei mir war der Weg zum Erfolg aber immer YMMV. Es hat zwar am Ende stets geklappt, war jedoch stark vom jeweiligen Agent abhängig. Fast immer musste eine manuelle Umbuchungsanfrage gestellt werden (also Genehmigung). Zwei Mal wollten sie sogar einen Wohnsitznachweis sehen, weil ich in der Buchung meine deutsche Adresse stehen habe. Mehrfach musste ich auch HUCA machen, weil der Agent keine Ahnung von der 3.3.3 Regel hatte und das als normale kostenpflichtige Umbuchung behandeln wollte. Ich glaube, nur ein einziges Mal konnte ich das in einem einzigen Telefonat erledigen.Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber was genau soll die Airline genau genehmigen (ihre eigenen ABB?!
JA, beachte halt die Hinweise aus dem Urteil, dann sollte es kein Problem sein.Hallo zusammen, das sollte auch für den Fall gelten dass ich aufgrund geänderter Reisepläne den Rückflug, aber nicht den Hinflug (gemeinsam gebucht in einer Buchung) antreten will? Ist das korrekt?
Also für mich ist der Aufreger, dass ich Angst haben muss, vom Purser als SEN/HON persönlich begrüßt und anschließend denunziert zu werden. Ab sofort werde ich mich auf ein “Hallo“ beschränken.
Naja, es ist Leben schon immer hilfreich, wenn man Regeln 'großzügig' (ich meine es wert neutral) auslegt, das nicht an die große Glocke zu hängen...Richtig, und daher ist offenbar auch hier Schweigen Gold.