LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.504
2.080
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der eigentlich Skandal ist, dass LH die Mitarbeiter, ääh "Mitabeitenden" dazu drillt, Regelverstöße - speziell im Tarifsystem - gnadenlos zu "melden" - für mich ist das wie ... ach ne darf ich nicht sagen....

Das zeigte sich bereits im Durchsetzen eine idiotischen "FFP3" Maskenpflicht an Flugzeugen die in Deutschland registriert waren, jetzt zeigt sich wie dieser Konzern arbeitet- pfui Teufel Lufthansa (n) (n) (n)
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.487
1.150
Im Umkehrschluss müsste der Passagier jetzt eigentlich bei LH die Erstattung der nicht genutzten Segmente verlangen.

Wenn ich sechs Segmente buche und bezahle, aber nur 4 oder 5 nutze, habe ich doch eine gezahlte Leistung nicht in Anspruch genommen...

Oder???
Die Tax und Flughagengebühren gibt es zurück.Habe ich bei "ausgelassenem" lezten Segment mal bei LH bentragt und gabe knap 70 euro "no show" für FRA-AMS.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.504
2.080
Es ist aber auch peinlich von dem Flugbegleiter / der Flugbegleiterin sich hier derartig vor den Karren spannen zu lassen - das sind ja DDR Methoden.
und die Mitarbeiterin kiregt die goldene Tarif-Kontroll Nadel also höchste Auszeichnung von Carsten persönlich!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich will dem Mandanten ja nichts unterstellen oder behaupten das es zutrifft. Auch will ich keine Lanze für die LH brechen.

Zitat: "Mein Mandant ist langjähriger Vielflieger mit dem höchsten Vielfliegerstatus der Lufthansa Gruppe, er ist HON Circle Member und quasi nur in der Luft. Er gibt jedes Jahr riesige Beträge für seine Flugreisen aus und dürfte das sein, was man sich auch bei der Lufthansa wünscht: Jemand, der trotz mäßiger Leistungen bereit ist, die am (besseren) Marktumfeld orientierten Preise zu zahlen. Mein Mandant flog von Athen über Deutschland nach Saudi Arabien und sollte hiernach später wieder zurückfliegen."

Wenn ich das so lese.. Die Typen, die 12x im Currrywurst-Express hocken sind auch oft langjährige Vielflieger mit dem höchsten Vielfliegerstatus. Die geben sicher auch verhältnismäßig "riesige" Beträge jedes Jahr aus und fliegen des Rest des Jahres für die Firma in Eco. Ex ATH scheint auch bei Schnäppchen Status Jägern gerade aktuell zu sein.

Vielleicht wollte man mal ein Exempel statuieren? Was aber dann kräftig nach hinten los gegangen ist? Nur mal so ein Gedanke, ändert aber nix, nur die Sichtweise.
es gibt halt Menschen denen es wert ist, mal "grundsätzliches" klären zu lassen, egal ob HON oder sonst was
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.487
1.150
Kleines Update:
Doof gelaufen für LH. In meinem Fall vor dem AG Düsseldorf (echt dreist) und vor dem BGH.
Danke für deinen Post @ kexbox!

Aber noch mal um ganz sicher zu sein: Ich buche z.B. von Oslo nach Asien hin und zurück mit LH in Business, weil es billiger ist als von FRA nach Asien und zurück. Daß ich den Rückflug von FRA nach OSL einfach nicht antrete habe ich schon einige Male ohne Probleme praktiziert, aber jetzt kann ich auch das erste Leg von OSL nach FRA gefahrlos weglassen?
Einfach vlt 2 Tage vorher der LH ne Mail schreiben:
"Meine Reisepläne haben sich geändert, ich fliege doch nicht von Oslo, sondern steige in Frankfurt erst zu".
Damit bin ich safe und kann im Fall der Nicht beförderung ab Frankfurt mich sogar auf EU 261 mit allen Rechten (Ersatzbeförderung etc )berufen?
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.562
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Ich tippe mal ganz keck es war nicht xxx-fra-muc-ath sondern xxx-fra, muc-ath....aber in der tat ist ein Gericht nicht dazu da, standortprotektionismus zu befördern
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
677
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good old THF
Wann wurde eigentlich der Punkt 3.5 "Missbräuchliche Buchungen" in die ABB (GCC) mit auf genommen? In der Version von 2022 gibt's den Absatz noch nicht.
ist das die Rache von Goliath an David (alias Matthias) :)

Übrigens gab es die die "freie" Couponreihenfolge auch schon 2020, siehe ABB 2020, Absatz 3.3.4.
Wurde anscheinend auf Deutschland erweitert und die "schlichte Änderung der Reispläne" ist der Krankheit und höheren Gewalt gleichgestellt.

Und noch ein paar Nettigkeiten:
In der rumänischen Version der ABB 3.3.4 fehlt der Passus für den deutschen Wohnsitz.
In 3.3.3 steht aber, dass die Reihenfolge nicht für Paxe mit deutschen oder österreichischen Wohnsitz gilt.

Also eine unverbindlich (mit leichtem Lächeln) Frage an den Profi: Wenn ich als jemand mit Wohnsitz in Deutschland auf der Lufthansa WWW Seite einen Flug ab Rumänien buche, dann werde ich zumindest auf die rumänischen LH Buchungsseiten weitergeleitet. Gelten für mich dann die deutschen ABB oder die Rumänischen??? Und wenn die rumänischen ABB gelten, bin ich dann komplett frei von der Reihenfolge? Weil 3.3.4 gilt ja auch nicht für mich...

Auszug mit Google Translate aus der rumänischen ABB:
Dieser Artikel 3.3.3 gilt nicht für die Beförderung von Fahrgästen mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich.
3.3.4. Für die Beförderung von Fahrgästen mit Wohnsitz in Österreich gilt Folgendes:


Btw: Bei Eurowings (3.1.7) sollte man als Pax mit Nichtösterreichischem Wohnsitz wohl besser über die italienischen Buchungskanäle seinen Vertrag schließen
In den Swiss ABB (3.3.1) sind auch nur Menschen mit Wohnsitz in Österreich von der Knebelung an die Couponreihenfolge unter bestimmten Bedingungen befreit.
Dito bei Austrian (3.3.3). Wenigstens ist dort dokumentiert, dass man gegenüber Menschen ohne Wohnsitz in Österreich verbraucherunfreundlich ist:
"Damit diese günstigeren Tarife nicht unterlaufen werden, hat Austrian Airlines das Abfliegen der Beförderungsreihenfolge als Beförderungsbedingung festgeschrieben."
 

Anhänge

  • Allgemeine_Beförderungsbedingungen 2020.pdf
    328,9 KB · Aufrufe: 6
  • LH ABB 2025 rumänisch.pdf
    4,1 MB · Aufrufe: 0

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.258
16.780
jetzt kann ich auch das erste Leg von OSL nach FRA gefahrlos weglassen?
Einfach vlt 2 Tage vorher der LH ne Mail schreiben:
"Meine Reisepläne haben sich geändert, ich fliege doch nicht von Oslo, sondern steige in Frankfurt erst zu".

Ganz so einfach ist es nicht. Die Reisepläne müssen sich wirklich geändert haben - schon bei der Buchung zu planen, dass man OSL-FRA nicht in Anspruch nehmen will, geht nicht.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.504
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Danke für deinen Post @ kexbox!

Aber noch mal um ganz sicher zu sein: Ich buche z.B. von Oslo nach Asien hin und zurück mit LH in Business, weil es billiger ist als von FRA nach Asien und zurück. Daß ich den Rückflug von FRA nach OSL einfach nicht antrete habe ich schon einige Male ohne Probleme praktiziert, aber jetzt kann ich auch das erste Leg von OSL nach FRA gefahrlos weglassen?
Einfach vlt 2 Tage vorher der LH ne Mail schreiben:
"Meine Reisepläne haben sich geändert, ich fliege doch nicht von Oslo, sondern steige in Frankfurt erst zu".
Damit bin ich safe und kann im Fall der Nicht beförderung ab Frankfurt mich sogar auf EU 261 mit allen Rechten (Ersatzbeförderung etc )berufen?
ja, das wäre die Idee, aber die "Pläne haben sich geändert" mit muss "nachweislicher" Begründung erfolgen also z.B. "Sterbeurkunde vom Großvater" oder "Akuter Durchfall ermöglichte keine Reise nach Stockholm" (Arzt)

Alles was ich mit als Bürokratie-Feind unter Grauss vorstelle zu erbringen - bei einer Airline, die Mitarbeiter aber zum Melden von Tarifregelbrechern auffordert (und in folgenden Gerichtsverfahren sogar als Zeugen benennt) gibt's hier sicherlich eine exta (Plan-)Stelle, die solcherlei Nachweise einfordert BEVOR man das Boarding NICHT verweigert.

IMHO wirft der Robot den Pax automatisch aus dem PNR wenn das erste leg nicht genutzt wird (also bei no-show) - zumindest war das 2021 mal so als wir anstatt mit dem Viren -Flieger mit dem Auto gen Süden sind. Da kamen dann emails "your flight has been canceled"

Bei einem grundsoliden deutschen Konzern wie LH wird nichts dem Zufall überlassen - nochmals: schämt euch Lufthansa, ihr seid eine Schande für den Standort!
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.972
541
Mal vor mir hergesponnen - ich habe beruflich regelmäßig in Norwegen zu tun und das auch schon in der Vergangenheit genutzt, um nach einem Geschäftstermin am Folgetag dann ab Oslo in die USA zu fliegen, da das deutlich günstiger war als erst wieder nach Deutschland zurück zu fliegen und dann ab Deutschland nach USA, selbst mit der zusätzlichen Hotelnacht.

Wenn ich jetzt sowas machen würde, mein Geschäftstermin in Oslo dann aber ausfällt - das wäre dann doch eine Änderung meines Reiseplans, die mir sowohl den Flug Oslo nach Frankfurt als auch von Frankfurt zurück nach Oslo stornierbar machen würde, ohne dass die Langstrecke dazwischen betroffen wäre - habe ich das richtig verstanden?

Viele Grüße - Dirk
 
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cs1

Erfahrenes Mitglied
28.06.2017
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Also in der Praxis läuft das in Zukunft wohl so, dass man entweder telefonisch die Änderung der Reisepläne bekannt gibt, ansonsten ist man im system weiterhin no show und oos. Allerdings kann Ticketing das Ticket umschreiben, seit dem Urteil eben ohne Aufpreis.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
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ja, das wäre die Idee, aber die "Pläne haben sich geändert" mit muss "nachweislicher" Begründung erfolgen also z.B. "Sterbeurkunde vom Großvater" oder "Akuter Durchfall ermöglichte keine Reise nach Stockholm" (Arzt)

Alles was ich mit als Bürokratie-Feind unter Grauss vorstelle zu erbringen - bei einer Airline, die Mitarbeiter aber zum Melden von Tarifregelbrechern auffordert (und in folgenden Gerichtsverfahren sogar als Zeugen benennt) gibt's hier sicherlich eine exta (Plan-)Stelle, die solcherlei Nachweise einfordert BEVOR man das Boarding NICHT verweigert.

IMHO wirft der Robot den Pax automatisch aus dem PNR wenn das erste leg nicht genutzt wird (also bei no-show) - zumindest war das 2021 mal so als wir anstatt mit dem Viren -Flieger mit dem Auto gen Süden sind. Da kamen dann emails "your flight has been canceled"

Bei einem grundsoliden deutschen Konzern wie LH wird nichts dem Zufall überlassen - nochmals: schämt euch Lufthansa, ihr seid eine Schande für den Standort!
Also, nachweisliche Begründung wäre z.B:
Ich plante mit dem Auto aus touristischen Gründen nach Oslo fahren, aber kurz bevor ich die Winterreifen für die skandinavischen Wetterverhätnisse aufziehen wollte, habe ich festgestellt, daß diese nicht mehr zu gebrauchen waren. Neue in der Größe waren nicht sofort zu bekommen. Deßahlb haben sich meine Reisepläne geändert.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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TXL
Mal vor mir hergesponnen - ich habe beruflich regelmäßig in Norwegen zu tun und das auch schon in der Vergangenheit genutzt, um nach einem Geschäftstermin am Folgetag dann ab Oslo in die USA zu fliegen, da das deutlich günstiger war als erst wieder nach Deutschland zurück zu fliegen und dann ab Deutschland nach USA, selbst mit der zusätzlichen Hotelnacht.

Wenn ich jetzt sowas machen würde, mein Geschäftstermin in Oslo dann aber ausfällt - das wäre dann doch eine Änderung meines Reiseplans, die mir sowohl den Flug Oslo nach Frankfurt als auch von Frankfurt zurück nach Oslo stornierbar machen würde, ohne dass die Langstrecke dazwischen betroffen wäre - habe ich das richtig verstanden?

Viele Grüße - Dirk
Das wäre aber jetzt arg viel Zufall, dass Du sowohl bei der Hin- als auch bei der Rückreise wegen zwei ausgefallenen Terminen die Flüge nach Oslo bei brauchst.
Jedes ausgelassene Leg verlangt nach meinem Verständnis eine eigene Begründung.
 
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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.652
1.987
TXL
Aber braucht es eine explizite Begründung die man auch mitteilen muss? Der Reiseplan hat sich halt kurzfristig aus persönlichen Gründen geändert, warum geht der Airline doch nichts an?
Kommt dann darauf an, ob man am Ende von der Airline vor Gericht gezogen wird.
Wenn nicht, dann ist es egal.
Wenn doch, dann dürfte der Passagier sich schon substantiiert verteidigen müssen und nicht einfach sagen "Reisepläne haben sich geändert, es geht die Airline nichts an" - ansonst hat die Fluggesellschaft m. E. Erfolg.

Und gerade der Wegfall von Zu- und Abbringer in einer Buchung wirkt zunächst verdächtiger als wenn nur ein Flug betroffen wäre.

Im Ergebnis halte ich die Rechtsauffassung des BGH für keinen Freibrief für Schummeleien, sondern für eine passagierfreundliche Regelung, falls mal etwas passiert, so dass sich Reisepläne ändern (im Zweifel eher von außen als durch einen selbst).
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.177
3.544
CGN / MUC / ZRH / EWR
"Hab nach der Buchung keinen günstigen Zubringerflug gefunden" ergo nachträgliche Reiseplanänderung. :LOL:

LH schreibt ja selbst in den ABB "(...) Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern oder wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit die diesbezüglichen Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mit."

Also: Schlichte Reiseplanänderung berechtigt bereits dazu.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.944
4.893
Diese ganze Attitüde, da irgendwie prüfen zu wollen, finde ich befremdlich, das Gericht ja wohl auch. Eine Anmaßung.
Nein. Du wirst wohl substantiiert darlegen müssen dass sich die Pläne geändert haben. Zur Begründung hast du aber sehr viel Freiraum und der ist nicht überprüfbar solange es schlüssig und glaubwürdig erscheint.
 
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cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
482
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300x250
Am Ende wird es auch darauf ankommen, welche internen Regeln die LH hierzu für Ihre Mitarbeiter an der Hotline erlassen hat.
Die können simpel und kulant ausgelegt sein (wie es z.B. bei Zeitenänderung der Fall ist) oder halt streng und es werden irgendwelche Nachweise / Argumente für die Änderung verlangt.

Daher bleibt abzuwarten, wie solche Umbuchungen in der Praxis ablaufen werden. Wer mag es ausprobieren und berichten? :D