Lufthansa Group - Strengere Regeln bei Tippfehlern im Name (nur noch 2 Buchstaben erlaubt)

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
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Die Airlines der Lufthansa Group haben die internen Regeln bei Tippfehlern im Namen geändert. Anstatt der bis dato gebräuchlichen 3 fehlerhaften Buchstaben werden neuerdings nur noch 2 fehlerhafte Buchstaben in den Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter gestattet.

Die aktuellen Regelungen für Abweichungen vom Name auf dem Ticket gegenüber dem Name auf dem Ausweisdokument:

  • Tippfehler / Buchstabendreher mit maximal 2 betroffenen Buchstaben
    z.B. Schmidt oder Schmit oder Schmitt oder Schimdt
  • Umlaute - ü versus ue, ä versus ae, ö versus oe
    z. B. Jürgen oder Juergen oder Jurgen
  • Vornamen mit Bindestrich
    z.B. Hans-Peter oder Hans Peter oder HansPeter
  • Sprachspezifische Besonderheiten (ß, æ, å, ž etc.)
    z.B. Geiß oder Geiss, Pižma oder Piszhma oder Pischma
  • Mehrere Vornamen / mehrere Nachnamen
    z.B. Lisa Marie Anna oder Lisa oder Marie oder Anna; Gertrud Schneider-Lins oder Gertrud Schneider oder Gertrud Lins
    Mindestens ein Vorname respektive Nachname im Ausweisdokument muss mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen.
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
575
60
BSL
Die Airlines der Lufthansa Group haben die internen Regeln bei Tippfehlern im Namen geändert. Anstatt der bis dato gebräuchlichen 3 fehlerhaften Buchstaben werden neuerdings nur noch 2 fehlerhafte Buchstaben in den Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter gestattet.

Die aktuellen Regelungen für Abweichungen vom Name auf dem Ticket gegenüber dem Name auf dem Ausweisdokument:

  • Tippfehler / Buchstabendreher mit maximal 2 betroffenen Buchstaben
    z.B. Schmidt oder Schmit oder Schmitt oder Schimdt
  • Umlaute - ü versus ue, ä versus ae, ö versus oe
    z. B. Jürgen oder Juergen oder Jurgen
  • Vornamen mit Bindestrich
    z.B. Hans-Peter oder Hans Peter oder HansPeter
  • Sprachspezifische Besonderheiten (ß, æ, å, ž etc.)
    z.B. Geiß oder Geiss, Pižma oder Piszhma oder Pischma
  • Mehrere Vornamen / mehrere Nachnamen
    z.B. Lisa Marie Anna oder Lisa oder Marie oder Anna; Gertrud Schneider-Lins oder Gertrud Schneider oder Gertrud Lins
    Mindestens ein Vorname respektive Nachname im Ausweisdokument muss mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen.

Das ist sicher wieder auf vielfachen Kundenwunsch....=;
 

overflowed

Aktives Mitglied
25.04.2018
129
4
Zum Glück muss immer noch nir ein Vorname übereinstimmen, ich hab vier und die passen in kaum eine Maske.... Als sich neulich mein Pass vermutlich aus dem Grund bei UA auch nicht scannen liess und ich es von Hand bis zum Limit eingab war die Dame, die die Richtigkeit bestätigen sollte nicht begeistert, hat dann aber eingesehen, dass es nicht möglich ist alle Vornamen einzugeben.
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.355
291
Reihe 42a
Mich würde interessieren: Zählen nicht korrekte "sprachspezifische Besonderheiten" oder "Umlaute" schon als Fehler?
Also bespielsweise:
Jose (falsch) statt José (richtig)
Muller (falsch) statt Müller (richtig)
Cancao (falsch) statt Canção (richtig)

Im letzten Beispiel wären dann ja beispielsweise schon die 2 möglichen Fehler "aufgebraucht". Und ich bin mir nie sicher wie die Onlinesysteme mit solchen Buchstaben umgehen. Hinzu kommt noch die Frage bei sehr langen Namen. Manchmal wir das beim Vornamen von hinten weg gekürzt, manchmal werden Freizeichen gelöscht, bei Lh.com steht in der Buchungsmaske ein zweiter Vorname als obligatorisch.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Mich würde interessieren: Zählen nicht korrekte "sprachspezifische Besonderheiten" oder "Umlaute" schon als Fehler?
Also bespielsweise:
Jose (falsch) statt José (richtig)
Muller (falsch) statt Müller (richtig)
Cancao (falsch) statt Canção (richtig)

Im letzten Beispiel wären dann ja beispielsweise schon die 2 möglichen Fehler "aufgebraucht". Und ich bin mir nie sicher wie die Onlinesysteme mit solchen Buchstaben umgehen.
Im Zweifel ist die Schreibweise des maschinenenlesbaren Teils des Passes/Ausweises unproblematisch.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.081
5.969
Danke. Kann denn Lufthansa mit allen Sonderzeichen umgehen? Also nicht nur die deutschen sondern zB auch polnisch, portugiesisch, albanisch?

Ein IT System was in heutigen Zeiten bei einem Global Player kein Unicode beherrscht wäre eine Katastrophe. Ich tippe also auf: ja können sie. Andererseits: es ist und bleibt die beste IT der Welt...

Ganz allgemein frage ich mich allerdings schon was zu dieser Änderung der Arbeitsanweisung geführt hat. Will man hier tatsächlich einem Missstand abhelfen oder spekuliert man darauf, dass man dadurch die Leute doppelt abzocken kann?
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.415
1.116
Nähe LSME
Also bei LH kann man doch nicht ein Umlaut in der Buchung haben?? Ich selber habe einen im Nachnamen, wie soll ich mich nun nenen?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.361
BRU
Wie schon geschrieben wurde: Den Namen so schreiben, wie im maschinenlesbaren Teil des Passes. Da steht bei mir kein Umlaut, sondern ue statt ü. Ähnliches dürfte für andere Sonderzeichen gelten.
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.225
717
Wer so blöd ist und es nicht schafft den maschinenlesbaren Teil seines Passes abzutippen und dann noch nicht mal seine Eingaben kontrolliert, die mehrfach während des Buchungsprozesses sichtbar sind und nach denen am Ende auch nochmal auf Kontrolle gefragt wird, tja, der muss halt blechen. Da hab ich irgendwie kein Mitleid und sehe auch keinen Grund für LH-Bashing a la "auv Fielvachen Kundenwunsch".
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.027
196
FRA
Unabhängig davon ob man den Passagier für zu blöd hält oder nicht wenn es zu einem Tippfehler kommt (den ja nicht nur der Pax selber machen kann sondern auch Sekretärinnen, Reisestellen, Reisebüros usw. oder der sich ergibt weil ein neuer Pass mit veränderter Schreibweise ausgestellt wird). Es stellt sich schon die Frage was LH genötigt hat, sich mit diesem Thema so intensiv auseinanderzusetzen dass man danach eine neue Mitarbeiteranweisung herausgibt, die die Kulanzregelung weiter zu Ungunsten des Kunden verändert. Offenbar gibt es bei LH keine drängenderen Probleme.

Kosten für den betroffenen Kunden sind das eine (und ich unterstelle der LH mal dass dies sicher eine der Motivationen war), was viel schwerer wiegt ist der zusätzliche Aufwand und Stress wenn es am Checkin (oder noch schlimmer beim Boarding) plötzlich heißt "Sie können mit diesem Ticket nicht fliegen, eine Umbuchung ist nicht möglich, sie brauchen ein neues Ticket" oder "Für eine Umbuchung wenden Sie sich bitte an unsere Hotline". Alles für diesen Moment.
 
B

Boeing736

Guest
Unabhängig davon ob man den Passagier für zu blöd hält oder nicht wenn es zu einem Tippfehler kommt (den ja nicht nur der Pax selber machen kann sondern auch Sekretärinnen, Reisestellen, Reisebüros usw. oder der sich ergibt weil ein neuer Pass mit veränderter Schreibweise ausgestellt wird). Es stellt sich schon die Frage was LH genötigt hat, sich mit diesem Thema so intensiv auseinanderzusetzen dass man danach eine neue Mitarbeiteranweisung herausgibt, die die Kulanzregelung weiter zu Ungunsten des Kunden verändert. Offenbar gibt es bei LH keine drängenderen Probleme.

Warum gehst du davon aus dass man sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat? Es wurde einfach eine Regel modifiziert und nochmal gestreut um Klarheit zu schaffen. Das ist Tagesgeschäft.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.027
196
FRA
In wohl keinem Konzern von der Größe des Kranichs trifft heute irgendjemand eine Entscheidung (schon gar nicht eine, die extern kommuniziert wird) ohne dass vorher eine Analyse und anschließende Entscheidungsvorlage produziert wird. Das hat sicher kein Sachbearbeiter eigenverantwortlich aus einer Laune entschieden und veröffentlicht, man wird sich mit dem Thema länger als 5 Minuten beschäftigt haben.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
609
Bayern & Tirol
Umlaute und Sonderzeichen verarbeiteten die Buchungssysteme nicht.

Warum erschwert man Name-Changes:
Die Airines wollen nicht, dass jemand Billig-Tickets "Auf Halde" kauft und dann kurz vor Abflug weiterverkauft und den Namen ändert.

Anders ist das im Pauschalreiserecht. Im Rahmen einer Pauschalreise ist ein Namechange (Ersatzteilnehmer) gegen eine kleine Gebühr (20 bis 30 Euro) möglich.

Die Frage ist, ob der Kunde sich verschrieben hat und klar ist, dass er es wirklich ist (Geburtstag, Adresse, Kreditkarte,...). Wenn man Peter Müller heisst ist das eher schwer. Bei ausgefalleneren Namen ist das sicher kein Problem.

Nun sollen:
1) Mitarbeiter auf keinen Fall selbst denken. LH möchte gerne ungelernte und billige Arbeitskräfte einsetzen. Diese sollen so wenig eigene Entscheidungsfähigkeit haben wie möglich. Früher ist man zu den gut ausgebildeten und teuern Mitarbeitern am Ticketschalter gegangen. Diese hatten genug Erfahrung. Dort hat man sich erst einmal einen Anschiss abgeholt, es wurde dem Kunden mit Menschenkenntnis tief in die Augen geschaut, eventuell noch weitere Beweise (Ausweis...) eingeholt und dann im Sinne des Kunden entschieden. Tempi Passati.

2) Zusatzerlöse sollten generiert werden und dem Kunden soll suggeriert werden, dass er selbst schuld ist und nun froh sein kann, wenn er sich für 1000 Euro für einen Europaflug ein neues Ticket kaufen darf. Das alte ist natürlich nicht stornierbar.

Frage an die Juristen: Erkärungsirrtum? Ist das rechtlich haltbar?

Frage an die LH Spezialisten: Vorname und Nachname vertauscht? Nicht mehr möglich?

PS: Name Change ist bei Ryanair für 115 Euro möglich.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Die Airlines der Lufthansa Group haben die internen Regeln bei Tippfehlern im Namen geändert. Anstatt der bis dato gebräuchlichen 3 fehlerhaften Buchstaben werden neuerdings nur noch 2 fehlerhafte Buchstaben in den Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter gestattet.

Die aktuellen Regelungen für Abweichungen vom Name auf dem Ticket gegenüber dem Name auf dem Ausweisdokument:

Welche Version von Jürgen ist den jetzt die fehlerfreie?

  • Tippfehler / Buchstabendreher mit maximal 2 betroffenen Buchstaben
    z.B. Schmidt oder Schmit oder Schmitt oder Schimdt
  • Umlaute - ü versus ue, ä versus ae, ö versus oe
    z. B. Jürgen oder Juergen oder Jurgen
  • Vornamen mit Bindestrich
    z.B. Hans-Peter oder Hans Peter oder HansPeter
  • Sprachspezifische Besonderheiten (ß, æ, å, ž etc.)
    z.B. Geiß oder Geiss, Pižma oder Piszhma oder Pischma
  • Mehrere Vornamen / mehrere Nachnamen
    z.B. Lisa Marie Anna oder Lisa oder Marie oder Anna; Gertrud Schneider-Lins oder Gertrud Schneider oder Gertrud Lins
    Mindestens ein Vorname respektive Nachname im Ausweisdokument muss mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen.

Wow, bin ich froh das ich einen einfachen Namen habe - ich verstehe hier nämlich nur Bahnhof.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.361
BRU
Kosten für den betroffenen Kunden sind das eine (und ich unterstelle der LH mal dass dies sicher eine der Motivationen war), was viel schwerer wiegt ist der zusätzliche Aufwand und Stress wenn es am Checkin (oder noch schlimmer beim Boarding) plötzlich heißt "Sie können mit diesem Ticket nicht fliegen, eine Umbuchung ist nicht möglich, sie brauchen ein neues Ticket" oder "Für eine Umbuchung wenden Sie sich bitte an unsere Hotline". Alles für diesen Moment.

Da wäre ich mir nicht so sicher. In einer Zeit zunehmender Kontrollen, Verarbeitung / Speicherung von PNR-Daten usw. würde ich nicht ausschließen, dass sich auch die Airlines absichern wollen. Und eben nur mehr geringere Abweichungen zwischen Namen im Pass – Namen auf dem Ticket zulassen.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich aus dieser Änderung für LH nennenswerte Mehreinnahmen ergeben bzw. dass durch diese Änderung jetzt massenweise Kunden für die Namensänderung oder gar eine Neubuchung zahlen müssen...
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.027
196
FRA
Ist ein berechtigter Einwand und möglicher Grund. Das dürfte ja alle Fluggesellschaften betreffen, gibt es eine IATA-Regelung oder -Empfehlung hierzu?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.358
3.452
49
MUC
www.oliver2002.com
Ist ein berechtigter Einwand und möglicher Grund. Das dürfte ja alle Fluggesellschaften betreffen, gibt es eine IATA-Regelung oder -Empfehlung hierzu?

IATA sagt grundsätzlich

Changing spelling of names in PNR is individual airline policy. Some don't allow it and others allow changing a few letters.

IATA general conditions of carriage:

8.1.8 the person presenting the ticket cannot prove that he or she is the person named in the “Name of Passenger” box, and Carrier reserves the right to retain such tickets.

Generell sind Airlines das sehr Kulant. Solange ein Vor- und ein Nachname in der PNR vorkommen und die SFPD & APIS Daten mit dem RP/PA übereinstimmen darfst Du fliegen. Neulich musste ich lachen, da habe ich für meinen Sohn auf M&M.com einen Flug gebucht und das System hat den zweiten Vornamen einfach auf einen Buchstaben gekürzt mit dem Hinweis das die Systeme nur eine begrenzte Anzahl Schriftzeichen für das Feld erlauben. Zum Glück heisst er nicht Apu Nahasapeemapetilon :D
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
2
STR
Ich hätte erwartet, dass das nach Status differenziert wird.

Ich haette erwartet, dass dies Umsatzbasiert mit Statusbonus ist.

Unter 500 Euro 1 Letter (reiner Ticketpreis ohne Steuern und Gebuehren)
Unter 2000 Euro 2 Letter
Ueber 2000 Euro maximal 5 Letter

Silver: 0,25 Sonderzeichen extra
Gold/Hon: 0,5 Sonderzeichen extra

Alles jedoch abhaengig ueber welchen Kanal gebucht wurde und ob es ein gerader oder ungerader Wochentag ist. Weitere Details auf www.lhnamechangecalculator.com :sick:
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Ich haette erwartet, dass dies Umsatzbasiert mit Statusbonus ist.

Unter 500 Euro 1 Letter (reiner Ticketpreis ohne Steuern und Gebuehren)
Unter 2000 Euro 2 Letter
Ueber 2000 Euro maximal 5 Letter

Silver: 0,25 Sonderzeichen extra
Gold/Hon: 0,5 Sonderzeichen extra

Alles jedoch abhaengig ueber welchen Kanal gebucht wurde und ob es ein gerader oder ungerader Wochentag ist. Weitere Details auf www.lhnamechangecalculator.com :sick:

Nun, allerdings hätte ich erwartet, dass nun auch die Status Stars von M&M hier noch miteinbezogen werden - 0,2 Buchstaben Vertipper erlaubt pro Status Star. Ab 0,8 wird kulanterweise aufgerundet, bei 0,6 wird dennoch abgerundet. Wer eine voll flexible Buchungsklasse hat bekommt 1 Buchstaben Vertipper extra.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Mich würde interessieren: Zählen nicht korrekte "sprachspezifische Besonderheiten" oder "Umlaute" schon als Fehler?
Also bespielsweise:
Jose (falsch) statt José (richtig)
Muller (falsch) statt Müller (richtig)
Cancao (falsch) statt Canção (richtig)

Im letzten Beispiel wären dann ja beispielsweise schon die 2 möglichen Fehler "aufgebraucht". Und ich bin mir nie sicher wie die Onlinesysteme mit solchen Buchstaben umgehen. Hinzu kommt noch die Frage bei sehr langen Namen. Manchmal wir das beim Vornamen von hinten weg gekürzt, manchmal werden Freizeichen gelöscht, bei Lh.com steht in der Buchungsmaske ein zweiter Vorname als obligatorisch.
Die eingangs im Beitrag aufgelisteten Punkte sind additiv, d.h. weil der Accent fehlt (systemseitig bedingt) ist noch kein Buchstabe "verbraucht".

In wohl keinem Konzern von der Größe des Kranichs trifft heute irgendjemand eine Entscheidung (schon gar nicht eine, die extern kommuniziert wird) ohne dass vorher eine Analyse und anschließende Entscheidungsvorlage produziert wird. Das hat sicher kein Sachbearbeiter eigenverantwortlich aus einer Laune entschieden und veröffentlicht, man wird sich mit dem Thema länger als 5 Minuten beschäftigt haben.
Nur weil etwas hier im Forum gepostet wird, bedeutet es noch lange nicht, dass dies in der vorliegenden Form für eine externe Kommunikation vorgesehen war....
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.081
5.969
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300x250
Warum erschwert man Name-Changes:
Die Airines wollen nicht, dass jemand Billig-Tickets "Auf Halde" kauft und dann kurz vor Abflug weiterverkauft und den Namen ändert.

Wobei ich mich da schon fragen muss: wieviele Tickets muss man auf gut Glück auf Halde kaufen um bei einem Name Change nur drei Lettern austauschen zu müssen? Da ergibt eine Herunterstufung auf 2 keinen Sinn für mich.

Anders ist das im Pauschalreiserecht. Im Rahmen einer Pauschalreise ist ein Namechange (Ersatzteilnehmer) gegen eine kleine Gebühr (20 bis 30 Euro) möglich.

Was interessant ist denn die machen ja auch nichts anderes als Tickets bei der Airline auf bestimmte Namen zu buchen. Gibt dann wohl einen entsprechenden Rahmenvertrag der auch komplette Name Changes zulässt.

Nun sollen:
1) Mitarbeiter auf keinen Fall selbst denken. LH möchte gerne ungelernte und billige Arbeitskräfte einsetzen. Diese sollen so wenig eigene Entscheidungsfähigkeit haben wie möglich. Früher ist man zu den gut ausgebildeten und teuern Mitarbeitern am Ticketschalter gegangen. Diese hatten genug Erfahrung. Dort hat man sich erst einmal einen Anschiss abgeholt, es wurde dem Kunden mit Menschenkenntnis tief in die Augen geschaut, eventuell noch weitere Beweise (Ausweis...) eingeholt und dann im Sinne des Kunden entschieden. Tempi Passati.

Das ist momentan ein allgemeines Problem bei so ziemlich allen Konzernen. Was auch zu entsprechenden Problemen führt. Es dürfte noch der Beweis zu erbringen sein, dass man damit weniger wirtschaftlichen Schaden produziert als das Einsparen von qualifiziertem Personal einbringt.

2) Zusatzerlöse sollten generiert werden und dem Kunden soll suggeriert werden, dass er selbst schuld ist und nun froh sein kann, wenn er sich für 1000 Euro für einen Europaflug ein neues Ticket kaufen darf. Das alte ist natürlich nicht stornierbar.

Frage an die Juristen: Erkärungsirrtum? Ist das rechtlich haltbar?

Bei dieser Konstellation würde ich bei entsprechend hohem Flugpreis tatsächlich zum Anwalt gehen und das einklagen. Und dann auch durch alle Instanzen damit diese Praxis höchstrichterlich beurteilt wird. Das ist nämlich, neben dem Preis, aus meiner laienhaften Sicht ein absolut typischer Erklärungsirrtum.