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Die Airlines der Lufthansa Group haben die internen Regeln bei Tippfehlern im Namen geändert. Anstatt der bis dato gebräuchlichen 3 fehlerhaften Buchstaben werden neuerdings nur noch 2 fehlerhafte Buchstaben in den Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter gestattet.
Die aktuellen Regelungen für Abweichungen vom Name auf dem Ticket gegenüber dem Name auf dem Ausweisdokument:
Die aktuellen Regelungen für Abweichungen vom Name auf dem Ticket gegenüber dem Name auf dem Ausweisdokument:
- Tippfehler / Buchstabendreher mit maximal 2 betroffenen Buchstaben
z.B. Schmidt oder Schmit oder Schmitt oder Schimdt - Umlaute - ü versus ue, ä versus ae, ö versus oe
z. B. Jürgen oder Juergen oder Jurgen - Vornamen mit Bindestrich
z.B. Hans-Peter oder Hans Peter oder HansPeter - Sprachspezifische Besonderheiten (ß, æ, å, ž etc.)
z.B. Geiß oder Geiss, Pižma oder Piszhma oder Pischma - Mehrere Vornamen / mehrere Nachnamen
z.B. Lisa Marie Anna oder Lisa oder Marie oder Anna; Gertrud Schneider-Lins oder Gertrud Schneider oder Gertrud Lins
Mindestens ein Vorname respektive Nachname im Ausweisdokument muss mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen.