Mieter zahlt Kaution nur teilweise - was kann ich da tun?

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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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FRA
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Dann viel Glück bei der Suche nach einer Studentenbude für Dein Kind. Denn da lautet das Motto bei den allermeisten Anbietern "Ohne Elternbürgschaft kein Mietvertrag".
Jede andere Bürgschaft ist ja ok, Tante, Opa, Eltern des Freundes, nur die Elternbürgschaft sollte man tunlichst ablehnen.

aber BTT:

- ganz wichtig: mahnen und in Verzug setzen, dabei aber drauf achten die Kaution anzumahnen und nicht einen Rückstand im Mieterkonto.
- sofort die Verrechnung mit den Reparaturen verneinen und Besichtigungstermin bzw dann Handwerkertermine vereinbaren.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
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902
Hallo zusammen,

wir vermieten eine Wohnung an einem Mieter, der im Frühjahr 2025 eingezogen ist. Die Kaution beträgt 2.430 €. Diese wollte er innerhalb von 3 Raten bezahlen.
Es kamen bisher 1.430 € sowie 400 €. Seitdem kam nichts mehr. Ich hatte ihn mal schriftlich dazu aufgefordert, den Rest auch zu zahlen. Wenn ich online nach meinen weiteren Möglichkeiten suche heißt es immer nur, dass man nur kündigen kann falls der Mieter mit mehr als zwei Nettokaltmieten im Rückstand sei (auch bei der Kaution) (https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/mieter-zahlt-kaution-nicht.html). Das ist er jedoch nicht. Was für Druckmittel habe ich noch?
Es kann doch nicht sein, dass es das nun gewesen ist?

Irgendwann kam dann mal ne Sprachnachricht via WhatsApp, dass ja an der Wohnung alles mögliche defekt sei und er das nun schon selbst repariert habe und er deswegen vorschlagen würde wir rechnen das auf. Natürlich hat er uns nie vorher drauf hingewiesen, dass da was kaputt sei, bei der Übergabe war auch noch alles super und auf Rückrufe meinerseits reagiert er einfach nicht. Sollte mit der Wohnung irgendwas sein bin ich der letzte, der das nicht in Ordnung bringen (lassen) würde. Allerdings klingt es für mich nur vorgeschoben um sich den Rest der Kaution sparen zu können.

Habe ich irgendwelche Druckmittel oder ist das einfach "Pech gehabt" für mich als Vermieter? Die Miete zahlt er immerhin pünktlich.
Mein Ziel ist, dass er die Kaution vollständig zahlt.

Viele Grüße
mf_2
Das kennen wohl leider viele private Vermieter. Für einige so "schlecht", dass sie beschließen auszusteigen.

Gibt wohl bessere Anlagemodelle
 

Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
625
804
der vorige Vermieter kann nicht zur Ausstellung verpflichtet werden...
Bei vernünftigen Wohnungen gibt es ja mehr als einen Interessenten.

mein letzter privater Vermieter hat ein solches Schreiben tatsächlich verlangt, und der vorherige Vermieter hatte sogar ein Formular dafür. kommt anscheinend nicht so selten vor.
FunFact: dieser Vermieter sagte mir schon bei der Besichtigung, dass ihn gesetzliche Regelungen zur Kaution nicht interessieren. Sie bringen die komplette Kaution in bar zur Wohnungsübergabe mit, oder es gibt keinen Schlüssel. Profi !
 
Zuletzt bearbeitet:

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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3.220
Europa
ich vermiete selber Wohnungen und Häuser
Solange ich die Miete regelmäßig bekomme, würde ich erstmals ignorieren, ist sowieso nicht dein Geld
ich richte für meine Mieter immer ein Sparbuch ein und dort kommt die Kaution
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
1.761
902
Bei vernünftigen Wohnungen gibt es ja mehr als einen Interessenten.

mein letzter privater Vermieter hat ein solches Schreiben tatsächlich verlangt, und der vorherige Vermieter hatte sogar ein Formular dafür. kommt anscheinend nicht so selten vor.
FunFact: dieser Vermieter sagte mir schon bei der Besichtigung, dass ihn gesetzliche Regelungen zur Kaution nicht interessieren. Sie bringen die komplette Kaution in bar zur Wohnungsübergabe mit, oder es gibt keinen Schlüssel. Profi !
Deutsche Überregulierung zwingt Vermieter immer kreativer zu werden.

Falls man sich den Stress antun will
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.970
5.796
FRA
3 Nettokaltmieten für eine Studentenbude?
Wenn das den finanziellen Ruin für die Eltern bedeutet dürfte das Studium für den Nachwuchs nur von kurzer Dauer sein.
Denkst du:
Vater oder Mutter könnten sich in solchen Fällen bereit erklären, eine Bürgschaft trotz der hinterlegten Kaution zu übernehmen. Und damit dem Vermieter eine zusätzliche Sicherheit zu bieten.

Diese Bereitschaft birgt erhebliche Risiken. Während die Bürgschaften für eine Mietkaution normalerweise auf drei Nettokaltmieten begrenzt sind, gilt diese Haftungsbegrenzung bei der freiwilligen Bürgschaft nicht. Wer unaufgefordert und freiwillig bürgt, haftet uneingeschränkt. Das bedeutet, dass Eltern im vollen Umfang für ihre Kinder haften müssen. Paragraf 551 Absatz 1 BGB mit der Einschränkung der Haftung auf drei Monatsmieten hat in diesem Fall keine Bedeutung.
(Link)
 
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reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Das wird dir jetzt nichts mehr helfen aber hier bei mir ist die Kaution eigentlich Bedingung für Schlüsselübergabe, im Zweifelsfall mal eine Sonderlösung möglich, aber so eine Ratenzahlung ist ein No-Go. Ich bin Vermieter, keine Bank. Im Zweifelsfall bietet letztere nämlich einen Kautionskredit an.
Ich schreibe das jetzt ganz neutral, man kann es gut finden oder schlecht, aber als Vermieter bist du gesetzlich dazu verpflichtet eine Ratenzahlung in 3 Teilen zu akzeptieren.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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dann behalt ich halt die Schlüssel und gut ist.
MB
Was soll das bringen? Macht doch nur mehr Kosten und Probleme und man macht sich als Vermieter schadenersatzpflichtig. Im Übrigen ist so das Mietverhältnis von Anfang an gestört, ich würde mal behaupten die allermeisten Mieter zahlen ihre Kaution - auch wenn in 3 Raten - vollständig und haben auch ein Interesse an einem angenehmen Mietverhältnis. Ausnahmen wie in diesem Fall gibt es natürlich.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.293
16.869
Never ever sollte man das als Eltern machen.
Eine Elternbürgschaft kann den finanziellen Ruin für die Eltern bedeuten.

Wie das?

Das ist eine FREIWILLIGE Mietbürgschaft. Wieso sollte so etwas gegeben werden? :unsure:

Weil es halt von einem Vermieter, bei dem noch zig andere Interessenten schlangestehen, verlangt wird. Ist halt eine Frage des Marktes - es gibt auch genügend Wohnungen, bei denen das nicht so ist.

Trotzdem verstehe ich nicht, wie so eine Bürgschaft den "finanziellen Ruin" bedeuten soll.

dieser Vermieter sagte mir schon bei der Besichtigung, dass ihn gesetzliche Regelungen zur Kaution nicht interessieren. Sie bringen die komplette Kaution in bar zur Wohnungsübergabe mit, oder es gibt keinen Schlüssel. Profi !

Dann zahlt er halt das Hotelzimmer, der Profi 🤷‍♂️
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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FRA
Trotzdem verstehe ich nicht, wie so eine Bürgschaft den "finanziellen Ruin" bedeuten soll.
Eine freiwillige ElternBürgschaft ist nicht auf drei Monatskaltmieten begrenzt, sondern unbegrenzt. Der Vermieter kann sich also bei einer solchen Elternbürgschaft (und welche ist nicht freiwillig) die Renovierung der Wohnung für einen x-beliebigen Betrag von den Eltern zurückholen.

Kommt also der zukünftige Mieter in eine Wohnung und würde die gerne haben, im Vertrag steht „3 Monate Kaution“ und der Vermieter meint dann …. „hmmm, ne Bürgschaft der Eltern wäre doch noch ganz gut“. Dann ist diese Bürgschaft eine freiwillig gegebene Bürgschaft und damit unbegrenzt.

Jede Bürgschaft, die nicht von den Eltern gegeben wird, also von Schwiegereltern, Freunde, etc. ist auf drei Monatskaltmieten begrenzt.
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
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Das ist so alles klar.
In vielen Studi-Städten bekommst du ohne eine solche Bürgschaft kaum noch Zimmer/Wohnungen.
ich weiß nicht wie ich damals als Elternteil reagiert hätte, aber alle Kinder sind jetzt fast raus, aus dem Studentendasein (endlich)
ich hätte vermutlich keine Bürgschaft unterschrieben, mit ziemlicher Sicherheit sogar nicht, bei Bürgschaften reagiere ich allgemein allergisch

(gut, die Bank wollte mal für eine mehrere Mio-Linie 25.ooo selbstschuldnerisch von den Gesellschaftern haben, die habe ich dann bei der geringen Risikolage natürlich unterschrieben)

ansonsten
keine Bürgschaft, schon gar keine Wohnungsbürgschaft
und niemand hat mich glücklicherweise je danach gefragt

der Bürge ist bekanntlich der Würge
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Eine freiwillige ElternBürgschaft ist nicht auf drei Monatskaltmieten begrenzt, sondern unbegrenzt. Der Vermieter kann sich also bei einer solchen Elternbürgschaft (und welche ist nicht freiwillig) die Renovierung der Wohnung für einen x-beliebigen Betrag von den Eltern zurückholen.

Kommt also der zukünftige Mieter in eine Wohnung und würde die gerne haben, im Vertrag steht „3 Monate Kaution“ und der Vermieter meint dann …. „hmmm, ne Bürgschaft der Eltern wäre doch noch ganz gut“. Dann ist diese Bürgschaft eine freiwillig gegebene Bürgschaft und damit unbegrenzt.

Jede Bürgschaft, die nicht von den Eltern gegeben wird, also von Schwiegereltern, Freunde, etc. ist auf drei Monatskaltmieten begrenzt.
Er kann sich keinen x-beliebigen Betrag, sondern nur einen berechtigten Betrag zurückholen. Außerdem kannst du natürlich eine Höchstbetragsbürgschaft abgeben. Und sieh zu dass dein Kind in deiner Haftpflicht mit drin ist.

Und wenn ein nicht versicherter Schaden angerichtet wird, wirst du ja wohl deinem wirtschaftlich abhängigen Kind unter die Arme greifen und es nicht in die Privatinsolvenz laufen lassen - oder?

Wenn du selbst schon einmal die Miete an den Vermieter zahlst und nicht den Weg „du -> Unterhalt -> Kind -> Miete -> Vermieter“ nimmst, bist du mit der Bürgschaft auch ein wenig komfortabler fühlen.
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.585
1.067
Das glaube ich nicht nur - das weiß ich sogar. Eine entsprechend abweichende Klausel im Mietvertrag wäre unwirksam.
Das vereinbart man mündlich und nicht im MV...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ja. Das glauben der Gesetzgeber und ich. Para. 551 Abs. 4 BGB. Deine angedachte Vereinbarung ist schlichtweg unwirksam.
Ich habe geschrieben vereinbaren, nicht in den MV schreiben...