Mieterin gestorben, keine Erben, Auto steht noch auf unserem Parkplatz, was tun?

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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
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3.467
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Hallo zusammen,
in einer unserer Wohnungen ist die Mieterin letzten Herbst verstorben. Wir haben dann beim zuständigen Amtsgericht um die Einsetzung eines Nachlassanwalts gebeten. Der hat versucht, Erben zu ermitteln und hat dann einen Sohn aufgetan, welcher das Erbe ausgeschlagen hat.
Mitte November hat der Anwalt sein Abschluss-Schreiben erstellt, in dem er uns die Wohnung inkl. Inventar wieder freigegeben hat und uns die Kaution überlassen hat. Im Weiteren sei der Nachlass wohl überschuldet. Nun haben wir danach festgestellt, dass auf unserem dazugehörigen Stellplatz ein Auto steht.
Eine Anfrage meinerseits beim Landratsamt ergab, dass es das Auto der Mieterin ist. Gehört das auch zum Inventar (welches laut Schreiben des Anwalts an uns übergeben wurde) und wir können das verkaufen?
Natürlich habe ich diese Frage zuerst (Ende November) an den Anwalt gestellt, aber auf Mails reagiert er nicht, ans Telefon geht er nicht und seinen Anrufbeantworter hört er auch nicht ab. Auch am Amtsgericht reagiert keiner. Darf ich das Auto verkaufen? Es ist nicht meins, aber ihren Schrott musste ich auch auf meine Kosten entsorgen lassen und eine Grundsanierung war auch nötig, daher würde ich gerne zumindest einen Bruchteil meiner Kosten wieder reinholen.
Selbst wenn wir das Auto nun selbst verkaufen dürften: Wir haben weder Papiere noch den Schlüssel zu dem Auto (die der Anwalt doch eigentlich bei der Nachlassverwertung hätte finden müssen?) - wie kann man das Auto dennoch loswerden? Kann ich mit dem Schreiben vom Landratsamt und des Anwalts zum nächsten Renault-Händler stiefeln und mir einen Schlüssel nachmachen lassen? Abschleppen lassen wäre eine Möglichkeit, aber da es in einer TG steht, wird das vmtl. tricky.
Hat jemand hier Erfahrungen mit so einem Fall?
Viele Grüße
mf_2
 
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Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
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“Nachlassanwalt“? Heißt das in BW so? Kenne nur Nachlasspfleger aus Norddeutschland.

Der hat sich in unserem Fall um das Fahrzeug gekümmert. Das war allerdings im öffentlichen Straßenraum abgestellt.

Ist das Kfz wirtschaftlich verwertbar und kein Schrott? Dann hätte sich bei einem überschuldeten Nachlass der Nachlasspfleger kümmern sollen. Allein um seine Kosten zu decken, die sonst die Allgemeinheit trägt.

Ohne grünes Licht vom Gericht/Pfleger wäre ich vorsichtig.

Zum Glück kein Expertenwissen, nur einmalige Erfahrung. Das reicht.
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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Darfst Du natürlich nicht.

Warum darf er das "natürlich" nicht?? Wenn Du nur mal die Worte "vermieterpfandrecht pkw" in Google eingibtst, wärst Du "natürlich" schlauer. Aber es meint ja ein jeder, zu rechtlichen Fragen "natürlich" seinen Senf dazu geben zu müssen. Das Vermieterpfandrecht umfasst "natürlich" auch Fahrzeuge des Mieters, die, so der Bundesgerichtshof, auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. Lasst es doch lieber sein, Leute mit Halbwissen - oder besser - Nichtwissen zu verunsichern.

 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
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“Nachlassanwalt“? Heißt das in BW so? Kenne nur Nachlasspfleger aus Norddeutschland.

Der hat sich in unserem Fall um das Fahrzeug gekümmert. Das war allerdings im öffentlichen Straßenraum abgestellt.

Ist das Kfz wirtschaftlich verwertbar und kein Schrott? Dann hätte sich bei einem überschuldeten Nachlass der Nachlasspfleger kümmern sollen. Allein um seine Kosten zu decken, die sonst die Allgemeinheit trägt.

Ohne grünes Licht vom Gericht/Pfleger wäre ich vorsichtig.

Zum Glück kein Expertenwissen, nur einmalige Erfahrung. Das reicht.
Nachlassanwalt ist falsch, es ist in der Tat ein Nachlasspfleger, ich habe gerade nochmal nachgesehen. Du hast völlig Recht.
Es ist ein Renault Twingo, dessen TÜV Ende Dezember abgelaufen ist, aber der laut Aussage der Nachbarn bis zuletzt regelmäßig bewegt wurde. Was man so durch die Scheiben sieht ist es ein rollender Aschenbecher, aber nichts, was eine Ozonbehandlung wohl nicht wieder hinbekommen würde. Daher denke ich: Ja, es ist verwertbar.
Genau, er meinte auch seine primäre Aufgabe wäre, seine Kosten zu decken. Deswegen wundert es mich ja so, dass der das Auto übersehen hat. Andererseits, der Dauerauftrag für die Miete läuft auch fröhlich weiter, obwohl er auch mit den Banken in Kontakt war und auf dem Konto angeblich nichts zu holen war. Da sind wir wohl an ein ganz besonderes Exemplar dieser Zunft geraten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Warum darf er das "natürlich" nicht?? Wenn Du nur mal die Worte "vermieterpfandrecht pkw" in Google eingibtst, wärst Du "natürlich" schlauer. Aber es meint ja ein jeder, zu rechtlichen Fragen "natürlich" seinen Senf dazu geben zu müssen. Das Vermieterpfandrecht umfasst "natürlich" auch Fahrzeuge des Mieters, die, so der Bundesgerichtshof, auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. Lasst es doch lieber sein, Leute mit Halbwissen - oder besser - Nichtwissen zu verunsichern.

Danke für den Hinweis, habe danach gegooglet und das hier gefunden:

Kann ich also das Auto einfach inserieren und die "Was letzte Preis"-Fraktion das Problem lösen lassen? Andererseits wüsste ich ja doch gerne in welchem Zustand das Fahrzeug ist und würde es zum maximalen Erlös verkaufen um zumindest einen Teil der hohen 4-stelligen Kosten, auf denen ich Stand heute sitzen geblieben bin, zu decken.
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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Derzeit läuft nach dem was Du oben schreibst der Mietvertrag ja noch. Gekündigt hat keiner und Miete wird bezahlt. Das Versterben beendet nicht den Mietvertrag.

So einfach verkaufen darfst Du nicht. Aber Google mal die Worte "vermieterpfandrecht verwertung" und Du findest erste Informationen.
 
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mf_2

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26.02.2016
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Derzeit läuft nach dem was Du oben schreibst der Mietvertrag ja noch. Gekündigt hat keiner und Miete wird bezahlt. Das Versterben beendet nicht den Mietvertrag.

So einfach verkaufen darfst Du nicht. Aber Google mal die Worte "vermieterpfandrecht verwertung" und Du findest erste Informationen.
Der Anwalt hat Ende November in seinem Brief unter anderem Folgendes geschrieben;
[...]
Der Mietvertrag ist einvernehmlich aufgelöst. Einer Kündigung bedarf es nicht.
[...]

Wie gesagt, der Dauerauftrag läuft weiter. Das Mietverhältnis besteht nicht mehr (dachte ich).
Allerdings schweigt er sich auch zu Kündigungsfristen aus. Ggf. kommen die Zahlungen auch nur deswegen, weil ganz normal Kündigungsfristen gelten? Auch das sollte der Anwalt meiner Meinung nach klären. Wir haben die Wohnung jedenfalls sanieren lassen und ab dem 01.02. ist diese neu vermietet. Spätestens wenn im Februar nochmal eine Mietzahlung kommt, werde ich selbst bei der Bank anrufen und um die Einstellung des Dauerauftrags bitten.
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.306
672
Der Anwalt hat Ende November in seinem Brief unter anderem Folgendes geschrieben;
[...]
Der Mietvertrag ist einvernehmlich aufgelöst. Einer Kündigung bedarf es nicht.
[...]

Wie gesagt, der Dauerauftrag läuft weiter. Das Mietverhältnis besteht nicht mehr (dachte ich).
Allerdings schweigt er sich auch zu Kündigungsfristen aus. Ggf. kommen die Zahlungen auch nur deswegen, weil ganz normal Kündigungsfristen gelten? Auch das sollte der Anwalt meiner Meinung nach klären. Wir haben die Wohnung jedenfalls sanieren lassen und ab dem 01.02. ist diese neu vermietet. Spätestens wenn im Februar nochmal eine Mietzahlung kommt, werde ich selbst bei der Bank anrufen und um die Einstellung des Dauerauftrags bitten.
Die Bank wird deiner Bitte vermute ich nicht folgen können. Du kannst wenn dann, die Zahlung zu deiner Entlastung wieder zurück überweisen...
 
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04.07.2019
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Vielleicht liegt der Brief ja auch noch bei der Bank oder jemand anderem? Nur so als Idee.
 

wideroe

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13.01.2011
2.279
732
Alles was Du schon immer zum Auto Deines verstorbenen Mieters auf Deinem Stellplatz wissen wolltest.


Längliche Ausführungen zum Thema Mieter-KfZ - long story short, Eigentümer des KfZ ist mittlerweile der Fiskus, so dass Verwertung nur über § 562 BGB möglich ist. Ein Knackpunkt in Sachen Vermieterpfandrecht könnte sein, ob der Stellplatz, wie es ja öfter mal erfolgt, separat oder zusammen mit der Wohnung vermietet ist.
 
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04.07.2019
6.269
9.549
Vielleicht ist ja auch noch relevant wer die Kosten für den Stellplatz trägt so lange das Fahrzeug dort abgestellt wird? Könnte vielleicht mal teurer als das Auto werden nur so als Idee.
 

MANAL

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29.05.2010
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Dahoam

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
Abschleppdienste in Großstädten dürften auch Fahrzeuge für Abschleppen aus Tiefgarage haben (manche werben explizit damit)
(mittels Selbsthilfe das Fahrzeug auf einen anderen (Park)Platz in der Tiefgarage zu versetzen scheint mir auch nicht so ganz richtig)

bzgl. verwertung weiß ich nichts, nur das gefühl, dass es bei einem Fahrzeug ohne Papiere (und Schlüssel) und ohne wenigstens Erbschein als Eigentumsnachweis nicht so einfach sein dürfte
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.740
2.714
Abschleppdienste in Großstädten dürften auch Fahrzeuge für Abschleppen aus Tiefgarage haben (manche werben explizit damit)
(mittels Selbsthilfe das Fahrzeug auf einen anderen (Park)Platz in der Tiefgarage zu versetzen scheint mir auch nicht so ganz richtig)

bzgl. verwertung weiß ich nichts, nur das gefühl, dass es bei einem Fahrzeug ohne Papiere (und Schlüssel) und ohne wenigstens Erbschein als Eigentumsnachweis nicht so einfach sein dürfte
Ich will hier nicht pessimistisch sein, aber an neue Papiere für einem Fahrzeug dessen Halter/Eigentümer verstorben ist zu kommen ist auch bei vorhandenen Erben und ordentlichen Kaufvertrag mit denen schon schwierig bis unmöglich.

Hier wird das eher ein Teufelskreis: Ohne Papiere keine Schlüssel, ohne Schlüssel und Papiere kein TÜV, ohne TÜV kein (oder nur ein schlechter) Verkauf.
Und ein aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse vermutlich älterer Twingo ist ohnehin nicht die Restwertgranate - vielleicht wäre Entsorgen doch die beste Option.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
DIY? ohne Schlüssel, um reinzukommen, die Lenkradsperre zu entriegeln und jemanden zum Lenken in den engen Tiefgaragenkurven
und ohne Zeugen? und dann noch das antrieblose Auto in eine Parklücke manövrieren?

also das sind schon ne menge Punkte, die nicht jedermanns Sache sein dürften
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.035
DUS, HAJ, PAD
Wenn das ein Twingo 1 ist, bekommt man den gut mit einem gebogenen Drahtbügel auf.

Lenkradsperre und Parkhaus kann da schon ein größeres Problem sein.

Der Aufwand Schlüssel und Papiere zu besorgen und die Inhaberschaft nachzuweisen, dürfte trotzdem in einem schlechten Verhältnis zum Restwert stehen...
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Vielleicht nicht so kompliziert denken. Was wäre denn der Fall, wenn da einfach jemand auf meinem Parkplatz oder in meiner Einfahrt parkt?

Zettel an den Scheibenwischer und Fristsetzung. Danach Polizei holen, ein paar Fotos machen und danach Abschlepper beauftragen.

Muss man denen ja nicht auf die Nase binden, dass Mieter exitus.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.035
DUS, HAJ, PAD
Wer bezahlt denn den Abschlepper? Vermutlich doch derjenige der ihn beautragt hat.

Da würde ich lieber klären ob nicht doch ein Schrotthändler ihn nach Absprache mit dem neuen Eigentümer (§ 1936 BGB) umsonst abholt.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.503
6.368
In Österreich verdienen sich Besitzer strategisch günstig gelegener (Park)Flächen ein nettes Zubrot durch Besitzstörungsklagen. Ein Beweisfoto genügt, und der Fahrzeughalter ist eine ordentliche Stange Geld los. So etwas ähnliches muss es doch auch in Deutschland geben, oder?
 

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
413
247
Auch wenn hier inzwischen beachtlicher Input geposted wurde, könnte Haus und Grund eine Anlaufstelle sein. Die Mitgliedschaft kostet nicht die Welt und Beratung meistens erst mal nichts.

Dort hatte ich seinerzeit wegen unserer verstorbenen Mieterin mit Schulden und ohne Erben nachgefragt, um nichts falsch zu machen.

Und ich hoffe, dass es neben dem Auto nur normaler Müll und keine beginnende Messie war. Das wünsche ich keinem.
Augen auf bei der Mieterauswahl!
Menschen und deren Lebensumstände können sich über Jahrzehnte ändern. Leider.