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Hallo zusammen,
in einer unserer Wohnungen ist die Mieterin letzten Herbst verstorben. Wir haben dann beim zuständigen Amtsgericht um die Einsetzung eines Nachlassanwalts gebeten. Der hat versucht, Erben zu ermitteln und hat dann einen Sohn aufgetan, welcher das Erbe ausgeschlagen hat.
Mitte November hat der Anwalt sein Abschluss-Schreiben erstellt, in dem er uns die Wohnung inkl. Inventar wieder freigegeben hat und uns die Kaution überlassen hat. Im Weiteren sei der Nachlass wohl überschuldet. Nun haben wir danach festgestellt, dass auf unserem dazugehörigen Stellplatz ein Auto steht.
Eine Anfrage meinerseits beim Landratsamt ergab, dass es das Auto der Mieterin ist. Gehört das auch zum Inventar (welches laut Schreiben des Anwalts an uns übergeben wurde) und wir können das verkaufen?
Natürlich habe ich diese Frage zuerst (Ende November) an den Anwalt gestellt, aber auf Mails reagiert er nicht, ans Telefon geht er nicht und seinen Anrufbeantworter hört er auch nicht ab. Auch am Amtsgericht reagiert keiner. Darf ich das Auto verkaufen? Es ist nicht meins, aber ihren Schrott musste ich auch auf meine Kosten entsorgen lassen und eine Grundsanierung war auch nötig, daher würde ich gerne zumindest einen Bruchteil meiner Kosten wieder reinholen.
Selbst wenn wir das Auto nun selbst verkaufen dürften: Wir haben weder Papiere noch den Schlüssel zu dem Auto (die der Anwalt doch eigentlich bei der Nachlassverwertung hätte finden müssen?) - wie kann man das Auto dennoch loswerden? Kann ich mit dem Schreiben vom Landratsamt und des Anwalts zum nächsten Renault-Händler stiefeln und mir einen Schlüssel nachmachen lassen? Abschleppen lassen wäre eine Möglichkeit, aber da es in einer TG steht, wird das vmtl. tricky.
Hat jemand hier Erfahrungen mit so einem Fall?
Viele Grüße
mf_2
in einer unserer Wohnungen ist die Mieterin letzten Herbst verstorben. Wir haben dann beim zuständigen Amtsgericht um die Einsetzung eines Nachlassanwalts gebeten. Der hat versucht, Erben zu ermitteln und hat dann einen Sohn aufgetan, welcher das Erbe ausgeschlagen hat.
Mitte November hat der Anwalt sein Abschluss-Schreiben erstellt, in dem er uns die Wohnung inkl. Inventar wieder freigegeben hat und uns die Kaution überlassen hat. Im Weiteren sei der Nachlass wohl überschuldet. Nun haben wir danach festgestellt, dass auf unserem dazugehörigen Stellplatz ein Auto steht.
Eine Anfrage meinerseits beim Landratsamt ergab, dass es das Auto der Mieterin ist. Gehört das auch zum Inventar (welches laut Schreiben des Anwalts an uns übergeben wurde) und wir können das verkaufen?
Natürlich habe ich diese Frage zuerst (Ende November) an den Anwalt gestellt, aber auf Mails reagiert er nicht, ans Telefon geht er nicht und seinen Anrufbeantworter hört er auch nicht ab. Auch am Amtsgericht reagiert keiner. Darf ich das Auto verkaufen? Es ist nicht meins, aber ihren Schrott musste ich auch auf meine Kosten entsorgen lassen und eine Grundsanierung war auch nötig, daher würde ich gerne zumindest einen Bruchteil meiner Kosten wieder reinholen.
Selbst wenn wir das Auto nun selbst verkaufen dürften: Wir haben weder Papiere noch den Schlüssel zu dem Auto (die der Anwalt doch eigentlich bei der Nachlassverwertung hätte finden müssen?) - wie kann man das Auto dennoch loswerden? Kann ich mit dem Schreiben vom Landratsamt und des Anwalts zum nächsten Renault-Händler stiefeln und mir einen Schlüssel nachmachen lassen? Abschleppen lassen wäre eine Möglichkeit, aber da es in einer TG steht, wird das vmtl. tricky.
Hat jemand hier Erfahrungen mit so einem Fall?
Viele Grüße
mf_2
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