In der Tendenz halte ich an meiner bekannten Auffassung fest.
Zunächst kommt es darauf an, in welchem der unzähligen Vielfiegerprogramm der Schuldner die (Prämien)Meilen gesammelt hat. Generell gilt aber, dass die meisten Frequent Traveller Programme die Abtretung bzw. den verkauf mehr oder weniger deutlich ausgeschlossen haben.
Aber, der Schuldner kann für dritte Personen Meilen einlösen (das ist indes wiederum abhängig vom Frequent Traveller Programm). Hierdurch würde allerdings nur ein Freiflug gebucht werden können. Der wiederum darf offiziell natürlich nicht verkauft werden. Indes könnte hier der Gläubiger den Flug in Anrechnung auf seine Forderung an Erfüllung statt annehmen. Die Frage wäre dann die bereits angesprochene, wie berechnet man dies als Gegenwert in Geld (120000 Mls für einen Freiflug in C vn Deutschland nach Asien). Günstige oder teuerste Klasse; daß da u.U. einige Hunderte von Euros an Differenz sein können brauche ich hier ja nicht zu erwähnen.
Es gibt aber die Möglichkeit Meilen auch in Sachprämien einzulösen, wobei aus der Sicht des Vielfliegers nicht wirklich interessant ist, da zu teuer. Aber man könnte hier z.B. darüber nachdenken Meilen für eine Prämie einzulösen und diese dann zu verwerten.
Zu pfänden wäre der Anspruch des Schuldners auf Einlösung der Meilen im Vielfliegerprogramm gegenüber dem Betreiber der Vielfliegerprogramms (dies ist i.d.R. nicht die Fluggesellschaft sondern eine dritte Gesellschaft, als aufpassen). Dann müßte wohl eine abweichende Verwertung beantragt werden.
Je nachdem welche Betriebsvereinbarung es gibt (die berühmte Entscheidung des BAG sei hier erwäht) hätte der Arbeitgeber aber wohl u.U. ein Widerspruchsrecht (Drittwiderspruchsklage).
Um diesen Beitrag nicht völlig ausufern zu lassen, wir - ein befreundeter nicht vielfliegender Anwalt und ich - sind beide zu der Überzeugung gekommen, dass sich das nicht wirklich lohnt.
Der Aufwand steht meist nicht im Verhältnis zum Ergebnis. Lohnen tut sich das ganze eigentlich erst in der Größenordnung von weiter über 150000 Meilen.
Aber es ist ein interessantes Feld, man denke nur an die Gästeprogramme der Hotelgesellschaften, Dinners Club oder American Express Membership Rewards Punkte und Payback Punkte (bie Payback istm.E. Pfädnung möglich, da Auszahlung in Geld möglich) ....