Allianzübergreifendes: Prämienflüge steuerlich als Ausgabe absetzbar?

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mike202

Reguläres Mitglied
12.07.2015
54
0
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Hallo Zusammen,

ich bin freiberuflich tätig und fliege im April beruflich in die USA. Der Flug war ein Meilenschnäppchen bei LH (55.000 + Steuern, Gebühren). Die Steuern und Gebühren lassen sich ja relativ einfach beim
Finanzamt einreichen, da es ein fester Betrag auf der Rechnung ist.

Die Frage ist nun, lassen sich die 55.000 Meilen auch irgendwie geltend machen?

Hat das von euch schonmal jemand gemacht?

Viele Grüße
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.779
972
KUL (bye bye HAM)
Da deine Meilen beim Erwerb/Erfliegen/Erlesen whatever, pauschal von M&M versteuert wurden, halte ich einen steuerlichen Vorteil in Form von Absetzbarkeit bei der Gewinnbesteuerung deines persönlichen Einkommens für nicht möglich, da sonst ein Delta zwischen deinem persönlichen Steuersatz und dem Satz der pauschalierten Versteuerung den M&M ausgehandelt hat entstehen würde, zum Nachteil der jeweiligen Steuerbehörde. Aber das ist meine komplett private, unfachliche Einschätzung und hat keine Rechtsgrundlage, noch handelt es sich um eine steuerrechtliche Beratung...
 

mike202

Reguläres Mitglied
12.07.2015
54
0
Da deine Meilen beim Erwerb/Erfliegen/Erlesen whatever, pauschal von M&M versteuert wurden, halte ich einen steuerlichen Vorteil in Form von Absetzbarkeit bei der Gewinnbesteuerung deines persönlichen Einkommens für nicht möglich, da sonst ein Delta zwischen deinem persönlichen Steuersatz und dem Satz der pauschalierten Versteuerung den M&M ausgehandelt hat entstehen würde, zum Nachteil der jeweiligen Steuerbehörde. Aber das ist meine komplett private, unfachliche Einschätzung und hat keine Rechtsgrundlage, noch handelt es sich um eine steuerrechtliche Beratung...

Hm ich wüsste nicht was die Versteuerung zwischen M&M und Finanzamt mit mir zutun hat. Das ist ja die Sache des Unternehmens M&M. Die gesammelten Meilen habe ich zum Großteil (über 95%) privat gesammelt über irgendwelche Aktionen. Dort dürfte auf meiner Seite nichts versteuert worden sein. Da ich nun aber 55.000 Meilen (die ja durchaus einen monetären Gegenwert haben) bezahle um geschäftlich zu reisen, sehe ich das als gewinnmindernde Ausgabe.

Aber mal sehen, vielleicht gibts ja noch jemand der Erfahrung damit hat.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.391
152
Welchen Gewinn mindern denn die Meilen? ;)

Die Meilen natürlich keinen, aber die Verwendung der Meilen die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Ohne Steuerberater zu sein, kann Meilen meiner Meinung nach ein Wert zugewiesen werden, der dann eine Betriebsausgabe darstellt, wenn die Meilen verwendet werden. Für mich stellt sich eher die Frage der steuerlichen Berechnung.

Warum nicht die Differenz zwischen Flugpreis ohne Meilen und Flugpreis mit Meilen?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Hallo Zusammen,

ich bin freiberuflich tätig und fliege im April beruflich in die USA. Der Flug war ein Meilenschnäppchen bei LH (55.000 + Steuern, Gebühren). Die Steuern und Gebühren lassen sich ja relativ einfach beim
Finanzamt einreichen, da es ein fester Betrag auf der Rechnung ist.

Die Frage ist nun, lassen sich die 55.000 Meilen auch irgendwie geltend machen?

Hat das von euch schonmal jemand gemacht?

Interessant dürften folgende Frage des FA sein (so sie gestellt werden):

- Welchen Wert setzt Du für die Meilen an und wie begründest Du das.
- Wie sind die 55.000 Meilen zustande gekommen (bzw. erworben worden).... :idea:

Ich habe mal vor Jahren mit Ach und Krach einen US Airways Award geltend machen können.
Erstens war das sehr mühsam und zwotens konnte ich den Wert/Kauf der Meilen mittels Rechnung (und KK Abbuchung) belegen.

Fazit: Für so einen Beamtentanz habe ich keine Zeit mehr. Ticket kaufen - Betriebsausgaben geltend machen - fertig. :)
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.391
152
Dann solltest Du ihn lesen - aber Posting 2 kommt das Freiberufler-Thema.

:eek:

Beschämt habe ich das sogleich erledigt.

Aber nur gefunden, dass S+G als Betriebsausgaben erfolgreich durch eine Prüfung gekommen sind (was mich nicht wirklich wundert), der Versuch eines fiktiven Meilenwerts als zusätzliche Ausgabe aber bislang unterblieben ist.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.391
152
Na der Herr Privatmann kann je dem Herrn Freiberufler eine Rechnung für das nutzen der Meilen stellen - fragt sich nur ob der Herr Privatmann dann nicht ebenfalls steuerpflichtig wird.

Ich hoffe und denke, dass der Herr StB dem Herrn Freiberufler das jedenfalls nicht empfehlen wird...
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Die Meilen natürlich keinen, aber die Verwendung der Meilen die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Der Einsatz der Meilen erhöht den Gewinn ;). Denn ohne die Meilen wäre ein teures Ticket zum Absetzen da gewesen.

Ohne Steuerberater zu sein, kann Meilen meiner Meinung nach ein Wert zugewiesen werden, der dann eine Betriebsausgabe darstellt, wenn die Meilen verwendet werden. Für mich stellt sich eher die Frage der steuerlichen Berechnung.

Warum nicht die Differenz zwischen Flugpreis ohne Meilen und Flugpreis mit Meilen?

Das Problem ist wie bekomme ich die Meilen bewertet. Und der zweite Punkt ist dann, wie bekomme ich die Meilen ins Betriebsvermögen und einen entsprechenden Euro Gegenwert ins Private...
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Der Einsatz der Meilen erhöht den Gewinn ;). Denn ohne die Meilen wäre ein teures Ticket zum Absetzen da gewesen.
Das Problem ist wie bekomme ich die Meilen bewertet. Und der zweite Punkt ist dann, wie bekomme ich die Meilen ins Betriebsvermögen und einen entsprechenden Euro Gegenwert ins Private...
Hast Du deinen Steuerberater mal gefragt, ob du die Meilen nicht an deine Firma verkaufen kannst?
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.845
3
HKG
Die Frage ist nun, lassen sich die 55.000 Meilen auch irgendwie geltend machen?
Ich habe das vor Jahren auch mal mit meinem StB diskutiert, der sich damals an M&M/Gütersloh gewandt hat.
Ergebnis: Vergiss es. An die Details kann ich mich nicht mehr erinnern, nur noch ans Resultat.
Hauptproblem dürfte neben dem Ermitteln eines Gegenwerts sein, dass Du die Meilen im Fall eines Geltendmachens als Betriebsausgabe auch als Einnahme verbuchen müsstest. Damit ist das dann ein Nullsummenspiel.

Meine Lehre aus dem Hin und Her war: M&M-Meilen nur privat verblasen, mit Euro gekaufte USDM für betriebliche Zwecke (wenngleich ich letzteres noch nicht durch eine Buchprüfung bringen musste, so dass ich nicht weiß, ob mein FA das auch so entspannt sieht)
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.391
152
Ich habe das vor Jahren auch mal mit meinem StB diskutiert, der sich damals an M&M/Gütersloh gewandt hat.
Ergebnis: Vergiss es. An die Details kann ich mich nicht mehr erinnern, nur noch ans Resultat.
Hauptproblem dürfte neben dem Ermitteln eines Gegenwerts sein, dass Du die Meilen im Fall eines Geltendmachens als Betriebsausgabe auch als Einnahme verbuchen müsstest. Damit ist das dann ein Nullsummenspiel.

Meine Lehre aus dem Hin und Her war: M&M-Meilen nur privat verblasen, mit Euro gekaufte USDM für betriebliche Zwecke (wenngleich ich letzteres noch nicht durch eine Buchprüfung bringen musste, so dass ich nicht weiß, ob mein FA das auch so entspannt sieht)

Abgesehen davon, dass ich Deine Schlussfolgerung teile, folgende Nachfrage: ging es um ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft? Im ersteren Fall würde ich einfach eine Einlage buchen, die den Gewinn unverändert lässt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.870
Nein, er schreibt gerade keine Rechnung, sondern zahlt sich - gewinnmindernd! - Kilometergeld.

OK er rechnet ab, aber hier gibt es einen Wert der vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Zudem kann er auch höhere Beträge als das Kilometergeld berechnen - und dann schreibt er eine Rechnung.

War Gang und gebe bei mir in der Vergangenheit und wurde so auch FA durch gewunken.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.391
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OK er rechnet ab, aber hier gibt es einen Wert der vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Zudem kann er auch höhere Beträge als das Kilometergeld berechnen - und dann schreibt er eine Rechnung.

War Gang und gebe bei mir in der Vergangenheit und wurde so auch FA durch gewunken.

Da musst Du aber aufpassen, dass Du nicht irgendwann als Privatperson gewerblich wirst...

Allerdings sind wir OT, es geht ja um Meilen. Ich würde dafür jedenfalls keine Rechnung schreiben, sondern den Wert anderweitig ermitteln.