Private Nutzung von Bonusmeilen

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Rastamen

Neues Mitglied
08.08.2012
3
0
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Hallo Vielfliegergemeinde,

als Grünhorn habe ich mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Wenn eine Firma am PartnerPlusBenefit Firmenprogramm teilnimmt, bekommt sie für jede Firmenreise von Angestellten bzw. Führungskräften - eine entsprechende Meilengutschrift auf dem Firmenkonto gutgeschrieben. In den meisten Firmen werden die PartnerBenefitPlus Konten im Zentraleinkauf verwaltet. Am Jahresende werden die gesammelten Meilen entweder als Rabatt ausgezahlt (Cashback) oder durch priveligierte MA aufgebraucht.

Zur Frage:

1.) Wenn ein Unternehmen über ein solches Konto verfügt, stehen dann dem Unternehmen auch die durch Firmenreisen erhaltenen Meilengutschriften auf der privaten M&M Card zu?
Die Firma hätte ja, sozusagen dann einen doppelten Vorteil..., wenn Sie Ihren MA verpflichtet seine Meilen welche auf seine "Privatkarte" gutgeschrieben worden sind, ausschließlich für Firmenzwecke einzusetzen.

2.) Was passiert eigentlich wenn eine Privatperson eine M&M Karte besitzt und gegenüber seinem Arbeitgeber auf Nachfrage/ Anforderung deren Besitz nicht anzeigt?


Grünhorn
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Die Diskussion gab es hier schon öfters...
Such mal ein wenig.

In Kurzform:
- Solange es um das Unternehmen geht, ist es Sache der Betriebsvereinbarung. Da solltest Du Dich intern schlau machen.
- Partner Plus Benefit ist von Natur aus ein Programm für Unternehmen.
- Wenn Du privat eine M&M Karte hast und diese auch nur privat nutzt, ist das Deine Sache. Nutzt Du Deine private M&M Karte für Geschäftsflüge und gibst nicht wahrheitsgetreu an, dass Du Deine Geschäftsflüge da drauf hast gutschreiben lassen, sehe ich das als Diebstahl und Bruch des Vertrauensverhältnisses, hier kommt der erstgenannte Punkt aber wieder zum Tragen.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Du solltest in den Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung schauen, da ist sowas meistens geregelt. Wenn die Firma nachfragt und Du verneinst den Besitz einer privaten M&M Karte (was Dein gutes Recht ist) darfst Du sie aber niemals für dienstliche Flüge einsetzen (=damit Meilensammeln beim von der Firma bezahlten Flügen). Ansonsten sieht es schlecht für Dich aus, dir kann Untreue im extremfall Betrug unterstellt werden. Im Allgemeinen endet sowas in einem zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen Angestellten und Firma das heisst eine Weiterbeschäftigung ist nicht zumutbar.....
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Die Diskussion gab es hier schon öfters...
Such mal ein wenig.

In Kurzform:
- Solange es um das Unternehmen geht, ist es Sache der Betriebsvereinbarung. Da solltest Du Dich intern schlau machen.
- Partner Plus Benefit ist von Natur aus ein Programm für Unternehmen.
- Wenn Du privat eine M&M Karte hast und diese auch nur privat nutzt, ist das Deine Sache. Nutzt Du Deine private M&M Karte für Geschäftsflüge und gibst nicht wahrheitsgetreu an, dass Du Deine Geschäftsflüge da drauf hast gutschreiben lassen, sehe ich das als Diebstahl und Bruch des Vertrauensverhältnisses, hier kommt der erstgenannte Punkt aber wieder zum Tragen.

Du solltest in den Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung schauen, da ist sowas meistens geregelt. Wenn die Firma nachfragt und Du verneinst den Besitz einer privaten M&M Karte (was Dein gutes Recht ist) darfst Du sie aber niemals für dienstliche Flüge einsetzen (=damit Meilensammeln beim von der Firma bezahlten Flügen). Ansonsten sieht es schlecht für Dich aus, dir kann Untreue im extremfall Betrug unterstellt werden. Im Allgemeinen endet sowas in einem zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen Angestellten und Firma das heisst eine Weiterbeschäftigung ist nicht zumutbar.....

Außerdem gibt es noch Unterschiede in den einzelnen Ländern - Deutschland und Österreich sind sich hier nicht einig. Geklärt wurde etwa in Österreich, dass aus dem privaten Abfliegen von Bonusmeilen kein geldwerter Vorteil entsteht bzw. es entsteht schon ein geldwerter Vorteil, der jedoch nicht unter der Kontrolle des Arbeitgebers ist.
Aber de facto gibt es dazu sowohl in D, A und CH unzählige Gerichtsurteile, die besagen, gehört dem oder dem, muss so oder so gehandelt werden, etc.

Wirklich Sicherheit gibt es nur, wenn es im Arbeitsvertrag geregelt ist, ob man die Meilen privat nutzen darf oder nicht. Aber auch hier gibt es Lustigkeiten ohne Ende > bei meiner Exfirma hat ein Mitarbeiter seine Meilen privat verwendet (im Worldshop eingekauft), Arbeitgeber wollte "Entschädigung", Arbeitsgericht (Österreich) sagte "nein, denn im Arbeitsvertrag stand nur eine Bitte, Meilen dienstlich zu verwenden - aber keine exakte Anweisung, wie das zu geschehen hat". Usw.
 

flatfly

Erfahrenes Mitglied
29.10.2011
727
7
STR, MUC, FRA
Die Meilen verfallen normalerweise nach 2-3 Jahren, dann sind diese auch nicht mehr nachforderbar würde ich sagen.

Wird der Status zu 100% geschäftlich eingeflogen verfallen die Meilen nicht, dann sind die Meilen einforderbar über Jahre hinweg, solange M&M Status vorhanden.
Wird aber der Status zu 70% privat erflogen, kann meiner Meinung nach hier der Arbeitgeber nach 3 Jahren nicht verlangen auf die Herausgabe, da die private Nutzung überwiegt.

Ist aber alles eine Grauzone... ;)

Falls es im Vertrag geregelt ist, daß Meilen zu geschäftlichen Zwecken zu verwenden sind, musst Du auf Anfrage zumindest nachweisen wieviel Meilen geschäftlich erflogen sind.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Die Meilen verfallen normalerweise nach 2-3 Jahren, dann sind diese auch nicht mehr nachforderbar würde ich sagen.

Wird der Status zu 100% geschäftlich eingeflogen verfallen die Meilen nicht, dann sind die Meilen einforderbar über Jahre hinweg, solange M&M Status vorhanden.
Wird aber der Status zu 70% privat erflogen, kann meiner Meinung nach hier der Arbeitgeber nach 3 Jahren nicht verlangen auf die Herausgabe, da die private Nutzung überwiegt.

Ist aber alles eine Grauzone... ;)

Falls es im Vertrag geregelt ist, daß Meilen zu geschäftlichen Zwecken zu verwenden sind, musst Du auf Anfrage zumindest nachweisen wieviel Meilen geschäftlich erflogen sind.

Der Verfall der Meilen hängt doch nicht von der Frage ab, ob ein Flug aus privatem oder geschäftlichen Anlass geflogen wurde.
Dafür sind andere Kriterien maßgeblich.

Und wenn man seine privat erflogenen Meilen nicht auf der Geschätfs M&M Karte sehen möchte, dann gibt es doch die einfache Lösung unterschiedlicher Karten...
 

flatfly

Erfahrenes Mitglied
29.10.2011
727
7
STR, MUC, FRA
Es ist doch ganz einfach, ohne Status verfallen die Meilen bei M&M automatisch. Also keine Rückforderung möglich!

Wenn man privat schon über Jahre eine M&M Karte hatte, kann man keine zweite anlegen, siehe AGB'S M&M... ;)

Ich persöhnlich mache eine Excel Liste mit Business Meilen und wenn der Arbeitgeber davon gebrauch machen möchte kriegt er diese. Ist doch ganz einfach oder?
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Mich würde mal interessieren, wieviele von denen, die immer auf das zweite M&M-Konto verweisen, auch eines haben. Die AGB geben das ganz deutlich eben nicht her.
und Zugriff auf mein privates M&M-Konto bekommt mein AG sicher nicht. Was wäre die Konsequenz? Es wird nicht gesammelt und letztlich gewinnt die Lufthansa. Die Gier mancher Firmen nach Meilen bei M&M, mit denen sie letztlich eh nix vernünftiges anfangen, werde ich nie verstehen.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Mich würde mal interessieren, wieviele von denen, die immer auf das zweite M&M-Konto verweisen, auch eines haben. Die AGB geben das ganz deutlich eben nicht her.
und Zugriff auf mein privates M&M-Konto bekommt mein AG sicher nicht. Was wäre die Konsequenz? Es wird nicht gesammelt und letztlich gewinnt die Lufthansa. Die Gier mancher Firmen nach Meilen bei M&M, mit denen sie letztlich eh nix vernünftiges anfangen, werde ich nie verstehen.

Hatte ich an anderer Stelle bereits geschrieben, dein AG kann sehr wohl im Rahmen eines Arbeitsgerichtsverfahrens Zugriff auf dein M&M Konto verlangen.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Wäre doch klasse wenn man vereinbart dass dienstlich erfolgene Meilen die der Firma gehören nach 3 Jahren wenn sie verfallen würden dem Mitarbeiter überlassen werden, vorausgesetzt die Firma hat diese nicht schon vorher benutzt.
Manche bezahlen ja ne Kreditkarte auf eigene Tasche damit nix verfällt.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Hatte ich an anderer Stelle bereits geschrieben, dein AG kann sehr wohl im Rahmen eines Arbeitsgerichtsverfahrens Zugriff auf dein M&M Konto verlangen.

Ohne Regelung im Arbeitsvertrag? Einfach so, weil ich ja Meilen gesammelt haben könnte?
Will er dann auch meine pinke Esprit-Kundenkarte sehen? Und was ist eigentlich mit Payback, PriorityClub, SPG, Hilton, DeutschlandCard, Shell ClubSmart, Tchibo Treue Bohnen?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ohne Regelung im Arbeitsvertrag? Einfach so, weil ich ja Meilen gesammelt haben könnte?
Will er dann auch meine pinke Esprit-Kundenkarte sehen? Und was ist eigentlich mit Payback, PriorityClub, SPG, Hilton, DeutschlandCard, Shell ClubSmart, Tchibo Treue Bohnen?

Ohne Regelung im Arbeitsvertrag, einfach auf Verdacht das du beruflich erflogene Meilen privat benutzt hast. Hübsch ist das nicht, aber es läßt sich durchsetzen.

Wenn du beruflich erflogene Meilen privat verfliegst, ist das nichts anderes als wenn du bei einer Reisekostenabrechnung betrügst - auch ohne Regelung im Arbeitsvertrag.

Im Zweifelsfall gilt das auch für entsprechende Bonusprogramme von Hotels.
 
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pmeye

Guest
Wenn du beruflich erflogene Meilen privat verfliegst, ist das nichts anderes als wenn du bei einer Reisekostenabrechnung betrügst - auch ohne Regelung im Arbeitsvertrag.

Im Zweifelsfall gilt das auch für entsprechende Bonusprogramme von Hotels.
Quelle??? Ohne entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag / Betriebsvereinbarung ist das ganz sicher keine Untreue!
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Es Bedarf keiner Regelung im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung; die Meilen stehen auch so dem Arbeitgeber zu. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 11. April 2006, 9 AZR 500/05). Über das Urteil berichtet ganz anschaulich die FAZ: Dienstreisen: Wem gehören die Meilen? - Recht und Gehalt - FAZ.

Das Urteil basiert auf § 667 BGB Herausgabepflicht - dejure.org:

"Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben."

Edit: Ed_Size war 3 Minuten schneller
 
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pmeye

Guest
Bonusmeilen gehören prinzipiell dem Arbeitgeber (gerade wenn es keine Regelung gibt), das ist unstrittig. Quelle BAG.

Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu | Arbeit und Arbeitsrecht

Eine Betriebsvereinbarung/Regelung im Arbeitsvertrag kann das zu Gunsten des AN ändern.

Das ist unstrittig.
Jedoch muss der AG erklären, dass er die dienstlich erlangten Vorteile selbst nutzen will.
Falsch ist, dass die private Nutzung ohne eine solche Erklärung Untreue darstellt.
Im Gegenteil: Der intelligente AG wird einen Teufel tun, auf diese Vorteile zugreifen zu wollen, zumal es ja ein entsprechendes Programm der LH für ihn gibt. Dies zu tun ist ungefähr so wirksam wie Motivation durch Gehaltssenkungen, schlechte Arbeitsmittel oder Streichung von Dienstwagen für Vertriebler. Aber natürlich kann das jeder AG regeln wie er moechte. Er bekommt dann die MA, die er verdient.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Das ist unstrittig.
Jedoch muss der AG erklären, dass er die dienstlich erlangten Vorteile selbst nutzen will.
Falsch ist, dass die private Nutzung ohne eine solche Erklärung Untreue darstellt.
Im Gegenteil: Der intelligente AG wird einen Teufel tun, auf diese Vorteile zugreifen zu wollen, zumal es ja ein entsprechendes Programm der LH für ihn gibt. Dies zu tun ist ungefähr so wirksam wie Motivation durch Gehaltssenkungen, schlechte Arbeitsmittel oder Streichung von Dienstwagen für Vertriebler. Aber natürlich kann das jeder AG regeln wie er moechte. Er bekommt dann die MA, die er verdient.

Der Arbeitgeber muss eben nicht erklären das er die dienstlich erlangten Vorteile selber nutzen will.

Siehe hier

§ 667 BGB: "Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben."

Es geht nicht um die Frage was ein intelligenter Arbeitgeber macht, es geht um die rechtlichen Konsequenzen.

Wenn du betrieblich erflogene Meilen OHNE Genehmigung vom AG privat nutzt kann das z.B. ein Kündigungsgrund sein. Im Zweifelsfall kann der AG sich die genutzten Meilen auch von dir erstatten lassen.
 
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pmeye

Guest
Der Arbeitgeber muss eben nicht erklären das er die dienstlich erlangten Vorteile selber nutzen will.

Siehe hier

§ 667 BGB: "Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben."

Es geht nicht um die Frage was ein intelligenter Arbeitgeber macht, es geht um die rechtlichen Konsequenzen.

Wenn du betrieblich erflogene Meilen OHNE Genehmigung vom AG privat nutzt kann das z.B. ein Kündigungsgrund sein. Im Zweifelsfall kann der AG sich die genutzten Meilen auch von dir erstatten lassen.

Sorry, aber du musst hier genau bleiben! Das von dir zitierte Urteil ist KEINE Quelle für den den von dir postulierten Tatbestand! Hier musst du schon noch eine Quelle liefern.

Richtig ist, dass dem AG die Meilen gehören. Dafür bedarf es keiner Erklärung. Falsch ist, dass die private Nutzung solcher Meilen eine Untreue darstellt, ohne dass der AG seinen Anspruch geltend macht. Allgemein üblich ist nämlich, dass er dies nicht tut.
Auch in dem von dir zitierten Urteil ging es nur um die Herausgabe der Meilen, nicht aber um eine arbeitrechtlich wirksame Verfehlung des AN durch die private Nutzung.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
Falsch ist, dass die private Nutzung solcher Meilen eine Untreue darstellt, ohne dass der AG seinen Anspruch geltend macht. Allgemein üblich ist nämlich, dass er dies nicht tut.
Das sehe ich anders, insbesondere auch nach eingehender Rechtsberatung genau zu diesem Thema vor einigen Jahren. Deswegen haben wir hier eine Betriebsvereinbarung, die den Mitarbeitern die private Nutzung geschäftlich erflogener Meilen ausdrücklich erlaubt. Ohne eine solche Vereinbarung gehören die Meilen nun mal dem AG und dieser könnte auch nachträglich, z.B. nach Wechsel in der Unternehmensleitung, bei Insolvenz oder einfach weil die Meinung sich geändert hat, seinen Anspruch geltend machen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Sorry, aber du musst hier genau bleiben! Das von dir zitierte Urteil ist KEINE Quelle für den den von dir postulierten Tatbestand! Hier musst du schon noch eine Quelle liefern.

Richtig ist, dass dem AG die Meilen gehören. Dafür bedarf es keiner Erklärung. Falsch ist, dass die private Nutzung solcher Meilen eine Untreue darstellt, ohne dass der AG seinen Anspruch geltend macht. Allgemein üblich ist nämlich, dass er dies nicht tut.
Auch in dem von dir zitierten Urteil ging es nur um die Herausgabe der Meilen, nicht aber um eine arbeitrechtlich wirksame Verfehlung des AN durch die private Nutzung.

Du hast den Tatbestand "Untreue" postuliert. Ich habe gesagt "Kündigungsgrund". Es ist eben nicht "allgemein üblich" das Meilen privat genutzt werden.
 
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pmeye

Guest
Das sehe ich anders, insbesondere auch nach eingehender Rechtsberatung genau zu diesem Thema vor einigen Jahren. Deswegen haben wir hier eine Betriebsvereinbarung, die den Mitarbeitern die private Nutzung geschäftlich erflogener Meilen ausdrücklich erlaubt. Ohne eine solche Vereinbarung gehören die Meilen nun mal dem AG und dieser könnte auch nachträglich, z.B. nach Wechsel in der Unternehmensleitung, bei Insolvenz oder einfach weil die Meinung sich geändert hat, seinen Anspruch geltend machen.

Klar ist es sinnvoll, das verbindlich zu klären und genau das wird auch empfohlen. Mir ging es ja nur darum, dass ich keine Quelle kenne, nach der die (allgemein übliche) private Nutzung als Kündigungsgrund dienen könnte.
Das Recht, die dienstliche Nutzung der Meilen zu fordern ist davon nicht berührt, wenngleich die nachträgliche Einforderung aber wegen des Verfalls nach 3 Jahren schwierig werden dürfte, sofern der AG nicht die MM-Kreditkarte bezahlt.

Du hast den Tatbestand "Untreue" postuliert. Ich habe gesagt "Kündigungsgrund". Es ist eben nicht "allgemein üblich" das Meilen privat genutzt werden.
Ich habe nur bedeutungsgleich umformuliert. Aber eine Quelle fehlt mir noch.

Und: Ich behaupte, dass in den allermeisten Firmen die Meilen privat genutzt werden. Sonst hätte es ja des Richterspruchs nicht bedurft. Und das IST allgemein üblich.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Klar ist es sinnvoll, das verbindlich zu klären und genau das wird auch empfohlen. Mir ging es ja nur darum, dass ich keine Quelle kenne, nach der die (allgemein übliche) private Nutzung als Kündigungsgrund dienen könnte.
Das Recht, die dienstliche Nutzung der Meilen zu fordern ist davon nicht berührt, wenngleich die nachträgliche Einforderung aber wegen des Verfalls nach 3 Jahren schwierig werden dürfte, sofern der AG nicht die MM-Kreditkarte bezahlt.

Hör doch einfach auf die private Nutzung von Meilen als "allgemein üblich" zu bezeichnen.

Die Meilen verfallen auch nicht wenn du FTL oder SEN bist, und so was soll bei Menschen die beruflich bedingt fliegen häufiger vorkommen.

Hast du schonmal darüber nachgedacht das Firmen in bestimmten Situationen nach kleinsten Kleinigkeiten suchen um sich von einem MA zu trennen. Und ich möchte den Richter sehen der einen F Flug im Wert von ca. 10K€ als "allgemein üblich" betrachtet.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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300x250
Ich habe nur bedeutungsgleich umformuliert. Aber eine Quelle fehlt mir noch.

Und: Ich behaupte, dass in den allermeisten Firmen die Meilen privat genutzt werden. Sonst hätte es ja des Richterspruchs nicht bedurft. Und das IST allgemein üblich.

Es ist nicht allgemein üblich. Ich habe ein Arbeitsrechtsverfahren als AG durch geführt, der AN hat sich genau wie du darauf berufen das die Meilen "allgemein üblich" dem MA überlassen werden. Der Richter war meiner Meinung.

Und auch die Richter beim BAG waren nicht der Meinung das es"allgemein üblich" ist.
 
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