FR: Ryanair bietet fälschlicherweise Flugerstattung an - und lässt Kunden im Regen stehen

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Zicklein

Reguläres Mitglied
18.03.2018
26
0
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Hallo

Ich habe bereits viel mit Ryanair erlebt, aber beim neuesten Vorfall weiß ich nun echt nicht mehr weiter.
Ggfs kann hier jemand helfen bzw raten, was ich noch tun kann?

Ich wollte am 19.10. von ATH nach SXF fliegen.
Am 16.10. erhalte ich eine Nachricht von Ryanair, dass sich die Flugzeit ändere und ich 3 Optionen habe: akzeptieren, umbuchen oder Erstattung. Ich wählte die Erstattung.
Am 17.10. eine erneute Mail von Ryanair, in der nur noch 2 Optionen angeboten werden: Flugzeitänderung (von 11:35 auf 13:55) akzeptieren oder umbuchen.
Diese Mail ignorierte ich, denn ich hatte ja bereits die Erstattung beantragt.
Am 26.10. kommt die Nachricht von Ryanair, dass die Erstattung abgelehnt wurde. Begründung: der Flug wäre planmäßig abgeflogen.

Seither streite ich mich mit Ryanair. Sie beharren, dass es keine Flugzeitenänderung gab und ich beharre, dass ich aufgrund der Nachricht von Ryanair, in der mir die Erstattung angeboten wurde, diese auch gewählt habe. Mittlerweile hat Ryanair eingestanden, das Erstattungsangebot sei wohl fälschlicherweise verschickt worden. Nur hätte ich deshalb trotzdem keinen Anspruch auf irgendetwas.
Ryanair sitzt das aus und ich überlege, den Fall an ein Inkassobüro zu geben.

Oder was kann ich sonst tun? Mit der SÖP (dieser Schlichtungsstelle) habe ich leider bislang in anderen Fällen auch keine guten Erfahrungen gemacht.....die scheinen mir überlastet und nicht sonderlich engagiert...

Oder hat vielleicht jemand Ähnliches mit Ryanair erlebt?

Danke und Gruß.
Z.
 

Zicklein

Reguläres Mitglied
18.03.2018
26
0
Ach ja: ich vergaß, zu erwähnen, dass der Flug am 19.10. tatsächlich zu der neuen Flugzeit (13:55) abgeflogen ist, bzw noch später (es gab eine Verspätung). Dies weiß ich von jemandem, der die Flugzeitenänderung akzeptiert hatte...
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.959
1.965
Frage: War das nicht der Tag, wo in Griechenland die Fluglotsen gestreikt haben und FR fast alles um 2-3h geschoben hat, um nach dem Ende des Streiks (ich meine 12:00 Lokalzeit) alle Umläufe durchführen zu können?
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
886
836
Über welche Kommunikationswege hast Du denn bislang es versucht?

Vermutlich Chat und Hotline - beide sind bei solchen Ausnahmefällen wenig hilfirech.

Probiere es am besten über das Eu261-Formular mit Nachweis der erhaltenen Emails. Sollte innerhalb 14 Arbeitstagen nichts zurückkommen, noch einmal nachfragen - ansonsten (je nach Höhe des Flugpreises) an den Anwalt übergeben....
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
886
836
Nachtrag: Sollte das Formular nicht funktionieren, dem Chat sagen, dass das Formular nicht funktioniert - dann geben Sie Dir eine E-Mailadresse bzw. Link zu einem alternativen Contact Form.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.846
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Was ist denn dein Problem mit der SÖP (außer, dass es aufgrund der Überlastung lange dauert)? Abflugverspätung war >3h bei knapp 2000km Distanz.
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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Zumal Ryanair (offiziell) die Empfehlungen der SÖP folgt -

o.t.

Und warum habe ich dann nach über 2 Monaten immer noch keine Reaktion von dieser Drecks-Airline ?
Im direkten Kontakt "zig"fach alle meine Forderungen kategorisch abgeschmettert.
Ich dann zu SÖP.
Still ruhte der See - etwa 8 Monate lang.
Als dann endlich mal was von denen kam und ich den Vorschlag akzeptierte, kam als nächstes:

Da nun beide Seiten der Schlichtungsempfehlung zugestimmt haben, ist diese damit Gegenstand einer vertraglichen Einigung.
Die konkrete Abwicklung der Angelegenheit erfolgt nunmehr direkt zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft. Von Ihrer Seite ist nichts weiter zu veranlassen. Die Fluggesellschaft wird sich dazu bei Ihnen melden.


Nach einem vollen Monat Nicht-Melden habe ich dann bei der F.G. nachgehakt. Bisher weiterhin null Reaktion !!!
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.420
Neuss
www.drboese.de
#klagenhilft

Frist an die Adresse aus dem Impressum per Mail, danach entweder selbst klagen oder ab zum Anwalt.
Ich habe bisher keinen einzigen Fall betreut, in dem es dann nicht zur Zahlung kam, natürlich inklusive verauslagter Gerichtskosten und Kosten der anwaltlichen Vertretung. OE hingegen ist gerade ein wenig träge.
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
#klagenhilft

Frist an die Adresse aus dem Impressum per Mail, danach entweder selbst klagen oder ab zum Anwalt.
Tja, für Dich ist sowas Alltag, bzw. sogar "Routinearbeit".

Die "brutale Realität" des Normalo-Fluggasts sieht manchmal so aus:
1) Wo finde ich - OHNE stundenlanges Suchen - einen Anwalt für einen Streitwert von ca. 150€, wenn mein "Haus"anwalt vor drei Jahren in Pension gegangen ist ?
2) Eine vor zwei Jahren gegen mich erhobene Klage schien im Sommer endlich zum Ende gekommen sein. Geklagt hatte ein Ehepaar.
Anfang dieses Sommers fiel ein ENDurteil.
"Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu je 1/2."
Letzten Monat kommt bei uns wieder ein gelber Brief rein, mit einer Forderung nach Erstattung der Hälfte der Gerichtskosten und der Hälfte der gegnerischen Anwaltskosten an die Gegenseite (und - in unserer ewigen Nullzinsphase - noch leckere 5% oben drauf).
Weil SÄMTLICHE an der Abwicklung beteiligte Mitarbeiter des AGs zu blöde sind, zwischen den Konzepten "Kläger" und "Beklagter" zu unterscheiden !
Zur Zeit wird viel von Corona-Müdigkeit gesprochen. Es ergibt sich im Leben auch manchmal eine Prozess-Müdigkeit. Die Zeitverschwendung im Rahmen einer Klage kann ENORM ausarten !!!

Auch wenn ein RA die Vertretung übernimmt, muss der Normalbürger diesem ja "zutragen", wie Du nur zu gut weisst. Und genau deshalb, weil gar mancher Geschädigter den (Zeit-)Aufwand scheut, werden auch in Zukunft unseriöse Airlines wie Ryanair oder Lufthansa alles versuchen, ihre Kunden am langen Arm "verhungern" zu lassen, solange diese den Weg einer Zivilklage einschlagen müssen.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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5.448
Letzten Monat kommt bei uns wieder ein gelber Brief rein, mit einer Forderung nach Erstattung der Hälfte der Gerichtskosten und der Hälfte der gegnerischen Anwaltskosten an die Gegenseite (und - in unserer ewigen Nullzinsphase - noch leckere 5% oben drauf).
Weil SÄMTLICHE an der Abwicklung beteiligte Mitarbeiter des AGs zu blöde sind, zwischen den Konzepten "Kläger" und "Beklagter" zu unterscheiden !

Das ist, der Beschreibung nach zu urteilen, ein (inhaltlich unrichtiger) Kostenfestsetzungsantrag der Kläger gewesen. Wenn sowas eingeht, muss das Gericht es an den Gegner weiterleiten, egal wie fehlerhaft der Inhalt ist. Was das damit zu haben soll, dass das Personal beim Amtsgericht in Deinen Augen zu blöde ist, um Kläger und Beklagte zu unterscheiden, bleibt unklar. Aber erstmal meckern...
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
194
Das ist, der Beschreibung nach zu urteilen, ein (inhaltlich unrichtiger) Kostenfestsetzungsantrag der Kläger gewesen. Wenn sowas eingeht, muss das Gericht es an den Gegner weiterleiten, egal wie fehlerhaft der Inhalt ist. Was das damit zu haben soll, dass das Personal beim Amtsgericht in Deinen Augen zu blöde ist, um Kläger und Beklagte zu unterscheiden, bleibt unklar. Aber erstmal meckern...

ich habe ähnliches beim AG frankfurt erlebt.
ich, als kläger, habe den prozess gewonnen und auf dem blatt der urteilsverkündung ( im namen des volkes etc) stand dann als letztes : die kosten des verfahrens trägt der kläger. wer den essentiellen unterschied zwischen den begriffen KLÄGER und BEKLAGTER dem urteilsspruch entsprechend nicht zuordnen kann, lässt an kompetenz deutscher gerichtsbarkeit zweifeln.

zu obiger aussage:
wieso ein (von dir vermuteter) inhaltlich unrichtiger kostenfestsetzungsantrag der kläger an die gegenpartei von gericht weitergeleitet werden m u s s, dies ist mir unbegreiflich.
 
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