LX: SWISS führt Impfpflicht für Besatzungen ein

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rcs

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06.03.2009
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München
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Aufgrund der weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen, die zunehmend eine Impfpflicht auch für Crews verlangen, wird Swiss eine Impfpflicht für die Crews zum 15. November 2021 einführen. Als erste Destination im SWISS Streckennetz verlangt Hong Kong ab sofort von Besatzungen aus gewissen Staaten einen Impfnachweis, so auch für Flüge ab der Schweiz.

Die unterschiedliche Handhabung geimpfter und ungeimpfter Besatzungsmitglieder und die damit verbundene hohe Komplexität der Einsatzplanung hätten aus Sicht der Swiss zur Folge, dass auf lange Sicht kein geordneter Flugbetrieb mehr sichergestellt werden könnte. Einzelne Destinationen und Regionen könnten nicht mehr bedient werden, dies würde das Hubsystem signifikant beeinträchtigen. Zudem führt eine unterschiedliche Handhabung zu Ungleichbehandlungen bei der Einsetzbarkeit der Besatzungsmitglieder. Ausserdem möchte SWISS als weltweit operierende Airline mit der heute ausreichenden Verfügbarkeit von wirksamen Impfstoffen gegen COVID-19 auch ihre fürsorgerischen Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitenden in Cockpit und Kabine wahrnehmen.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Ich befürworte die Impfung, bin aber ein absoluter Gegner jeglicher Corona-Impfpflicht - egal, ob diese vom Staat oder vom Arbeitgeber verhängt wird. Aus Arbeitgebersicht kann ich den Schritt von Swiss allerdings verstehen.

Wir hatten vor einigen Monaten auch einen Corona-Fall in einer Dienststelle, die 365 Tage im Jahr laufen muss. Nach der ersten Panik musste der Impfstatus aller Mitarbeiter in Erfahrung gebracht werden, was rein rechtlich gar nicht zulässig wäre, und sich auch schwierig gestaltete da einige der Mitarbeiter gerade frei oder Urlaub hatten. Alle ungeimpften K1 ud K2 wurden umgehend nach Hause geschickt, mit dem Rest wurde ein Notdienstplan erstellt der zum Glück auch gehalten hat. Alternativ hätten wir eine Woche auf die Quarantänebescheide der überlasteten Behörde warten können, diese hätte die nötigen Kompetenzen und Informationen gehabt. Bis dahin hätten sich aber weitere Mitarbeiter, und vor allem Mitglieder der vunerablen Personengruppe mit dem Virus infiziert und es hätte zahlreiche Tote gegeben.

Selbiges wird es bei Swiss nicht geben, deren Passagiere sind in der Regel gesund. Dennoch macht es die Dienstplangestaltung um Welten einfacher, wenn alle Mitarbeiter gleichermaßen einsatzfähig bleiben.
 
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Trinick

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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DUS, neuerdings: ARN
Also für Reisen innerhalb der EU wird es wohl kaum eine Impflicht geben, aber ich denke, dass es für die meisten (relevanten) Ziele außerhalb der EU (USA, Thailand, Australien, China, Japan etc.) eine Impfung die Vorrausetzung für eine Einreise wird, so dass die Airlines hier gar nichts "selber" machen müssen. Vielleicht wird es eine Marktlücke für ein Land welches auch Leute ohne Impfung einreisen lässt. Aber ob man da hin will?
 

Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
2.395
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Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
Ich befürworte die Impfung, bin aber ein absoluter Gegner jeglicher Corona-Impfpflicht - egal, ob diese vom Staat oder vom Arbeitgeber verhängt wird. Aus Arbeitgebersicht kann ich den Schritt von Swiss allerdings verstehen.
Gerade in Berufen mit vielen Kontakten zu Menschen. ist es doch wichtig.

Selbiges wird es bei Swiss nicht geben, deren Passagiere sind in der Regel gesund.
Das weiß man ja nicht.
ich finde es auch Reisenden schwer vermittelbar, wenn viele in bestimmte Länder nur mit Impfung rein kommen und die Crew ist nicht geimpft.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Ich vermute eher, dass der Hauptgrund in den Einreisebeschränkungen (einschließlich für Crew-Mitglieder) liegt, und nicht im Schutz des Personals und /oder der Paxe.

Denn wenn ungeimpfte Crew-Mitglieder zunehmend nur noch beschränkt bzw. nur noch auf bestimmten Strecken einsatzfähig sind, ist das einfach ein Problem. Und kann ich die Impfpflicht seitens des AG nachvollziehen.
 

Meiniger

Erfahrenes Mitglied
27.10.2018
334
231
BRN
Ich befürworte die Impfung, bin aber ein absoluter Gegner jeglicher Corona-Impfpflicht - egal, ob diese vom Staat oder vom Arbeitgeber verhängt wird. Aus Arbeitgebersicht kann ich den Schritt von Swiss allerdings verstehen.
Definitiv deiner Meinung.
Nur werden die anderen Airlines auch nachziehen, da diverse Länder dies als Einreisebestimmung beschliessen werden.
Wie gestern schon geschrieben, bin ich jedoch überrascht, dass die Swiss als erste Airline in Europa dies angeht.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.858
1.245
Ich befürworte die Impfung, bin aber ein absoluter Gegner jeglicher Corona-Impfpflicht - egal, ob diese vom Staat oder vom Arbeitgeber verhängt wird. Aus Arbeitgebersicht kann ich den Schritt von Swiss allerdings verstehen.
Sehe ich teilweise so. Es gibt Branchen/Berufe, wo es Impfpflichten gibt. Diese auf Corona zu erweitern, wie es jetzt die Swiss macht, sehe ich als möglich an. Dieses ist dann ja auch schon im Arbeitsverhältnis/Kollektivvertrag geregelt.

Jetzt im Nachgang in einem bestehenden Arbeitsverhältnis dies mit Druck einzuführen sehe ich kritisch.
 

longhaulgiant

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22.02.2015
8.075
5.963
Ist das nach Schweizer Recht zulässig? Bei einem deutschen Arbeitsvertrag dürften sie sich da die Zähne ausbeißen. Die Konzernmutter wird da in Deutschland ziemlich sicher auf Granit beißen. Bin mal gespannt wie sie das dann lösen werden.
 
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JanBu

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08.08.2021
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Ho Chi Minh City, Vietnam
Ist das nach Schweizer Recht zulässig? Bei einem deutschen Arbeitsvertrag dürften sie sich da die Zähne ausbeißen. Die Konzernmutter wird da in Deutschland ziemlich sicher auf Granit beißen. Bin mal gespannt wie sie das dann lösen werden.
Lies dir mal dies hier durch

https://www.swissinfo.ch/ger/covid-19-impfpflicht_stresstest-fuer-schweizer-gesetzgebung/46892098

Antwort: sowohl ja als auch nein:

"Das Schweizer Epidemiengesetz ist zurückhaltend und erscheint auch widersprüchlich, wenn es um eine Impfpflicht geht, die nicht durchsetzbar ist", sagt Steiner gegenüber SWI swissinfo.ch. "Individuelle Rechte wie persönliche Freiheiten und körperliche Unversehrtheit sind in der Schweiz sehr wichtig. Auch die Impfpflicht gemäss Epidemiengesetz lässt keinen Zwang zu."

und:

"Das schweizerische Arbeitsgesetz und verschiedene Verordnungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Notfallplan verpflichten die Arbeitgebenden, Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden zu ergreifen.

Hinzu kommt das ObligationenrechtExterner Link, das besagt, dass private Arbeitgebende berechtigt sind, ihre Angestellten unter bestimmten Umständen impfen zu lassen, da sie ein Weisungsrecht gegenüber ihrem Personal haben."
 

Langstrecke

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31.08.2013
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6.164
LEJ
Vielleicht wird es eine Marktlücke für ein Land welches auch Leute ohne Impfung einreisen lässt. Aber ob man da hin will?
Was doch defacto heute schon so ist.
Malediven, Costa Rica, Namibia, Mexico, Brasilien, Dominikanische Republik, Türkei ..... und OT-Ende
 
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DUSZRH

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04.11.2018
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1.245
Ist das nach Schweizer Recht zulässig? Bei einem deutschen Arbeitsvertrag dürften sie sich da die Zähne ausbeißen. Die Konzernmutter wird da in Deutschland ziemlich sicher auf Granit beißen. Bin mal gespannt wie sie das dann lösen werden.
Es gibt auch in Deutschland, gerade in medizinischen Berufen, Impfpflichten. Dies ist aber dann arbeitsrechtlich geregelt (im Vertrag, etc.). Inwieweit Ergänzungen möglich sind, ist eine andere Frage als Impfpflichten einzuführen.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.676
6.164
LEJ
Es gibt auch in Deutschland, gerade in medizinischen Berufen, Impfpflichten. Dies ist aber dann arbeitsrechtlich geregelt (im Vertrag, etc.). Inwieweit Ergänzungen möglich sind, ist eine andere Frage als Impfpflichten einzuführen.
Kannst du da ein Beispiel nennen? Eine Schwester*in 😇auf der Intensivstation im Krankenhaus unterliegt jedenfalls keiner Impfpflicht.
 
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Meiniger

Erfahrenes Mitglied
27.10.2018
334
231
BRN
Ist das nach Schweizer Recht zulässig? Bei einem deutschen Arbeitsvertrag dürften sie sich da die Zähne ausbeißen. Die Konzernmutter wird da in Deutschland ziemlich sicher auf Granit beißen. Bin mal gespannt wie sie das dann lösen werden.

Gemäss interner Mitteilung berufen Sie sich auf den Arbeitsvertrag. Denke schon, dass Sie dies abgeklärt haben.
Auch LH wird den Impfstatus abfragen müssen, sollte z.B. USA für die Einreise eine Impfung benötigen.

Klar, kann der LH-Mitarbeiter lügen. Was dann aber bei einer Einreise nach USA passiert...
 

spocky83

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21.12.2014
3.628
968
MUC, BSL
Kannst du da ein Beispiel nennen? Eine Schwester*in 😇auf der Intensivstation im Krankenhaus unterliegt jedenfalls keiner Impfpflicht.
Lehrkräfte in Bayern müssen z.B. unter einem bestimmten Alter über eine Masernimpfung (bzw. Nachweis über entsprechende Antikörper, sofern genesen) verfügen, spielt auch keine Rolle ob Beamte oder Angestellte
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.858
1.245
Kannst du da ein Beispiel nennen? Eine Schwester*in 😇auf der Intensivstation im Krankenhaus unterliegt jedenfalls keiner Impfpflicht.
Habe nicht von “Muss” geredet. Auch “Swiss” muss nicht. Geht oftmals um Haftungsrechtliche Themen, z.B. bei Hepatitis.
 

Travel4Fun

Erfahrenes Mitglied
15.04.2020
1.466
1.690
Es gibt auch jetzt schon (sogar bei LH) eine Pflicht für Crews zur Gelbfieber-Impfung auf Langstrecke. So gesehen ist eine Covid-Impfung nicht wirklich etwas neues sondern eine Voraussetzung, den Beruf auszuüben.
Allenfalls neu ist, dass jede Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrags von der Gelbfieber-Impfung wusste, von der Covid-Impfung dagegen nicht.
Dass sich Anforderungen an das Berufsbild nachträglich ändern, scheint mir aber auch nicht wirklich neu zu sein.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.498
6.365
Kannst du da ein Beispiel nennen? Eine Schwester*in 😇auf der Intensivstation im Krankenhaus unterliegt jedenfalls keiner Impfpflicht.
Guxtu hier:
Wobei das Gesetz noch keine Impfpflicht bedingt. Wer wie ich schon ein paar Tage älter ist und nicht geimpft wurde, kann die durch Erkrankung erlangte Immunität auch durch einen Antikörpertest nachweisen.
 

Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
355
251
Ich befürworte die Impfung, bin aber ein absoluter Gegner jeglicher Corona-Impfpflicht - egal, ob diese vom Staat oder vom Arbeitgeber verhängt wird. Aus Arbeitgebersicht kann ich den Schritt von Swiss allerdings verstehen.

Wir hatten vor einigen Monaten auch einen Corona-Fall in einer Dienststelle, die 365 Tage im Jahr laufen muss. Nach der ersten Panik musste der Impfstatus aller Mitarbeiter in Erfahrung gebracht werden, was rein rechtlich gar nicht zulässig wäre, und sich auch schwierig gestaltete da einige der Mitarbeiter gerade frei oder Urlaub hatten. Alle ungeimpften K1 ud K2 wurden umgehend nach Hause geschickt, mit dem Rest wurde ein Notdienstplan erstellt der zum Glück auch gehalten hat. Alternativ hätten wir eine Woche auf die Quarantänebescheide der überlasteten Behörde warten können, diese hätte die nötigen Kompetenzen und Informationen gehabt. Bis dahin hätten sich aber weitere Mitarbeiter, und vor allem Mitglieder der vunerablen Personengruppe mit dem Virus infiziert und es hätte zahlreiche Tote gegeben.

Selbiges wird es bei Swiss nicht geben, deren Passagiere sind in der Regel gesund. Dennoch macht es die Dienstplangestaltung um Welten einfacher, wenn alle Mitarbeiter gleichermaßen einsatzfähig bleiben.

woher willst du wissen das es zahlreiche Tote gegeben hätte ? Corona positiv heisst ja nicht automatisch man stirbt.
meine Oma, im Pflegeheim, wurde auch Corona positiv getestet , Sie ist 94 , leichte erkältungs Symptome.

für eine impfpflicht bin ich auch nicht , es muss jeder selber wissen was er macht.
es wurde vor einiger zeit auf Arbeit eine Liste erstellt wer geimpft ist , unser Datenschutzbeauftragter war darüber nicht erfreut.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.498
6.365
woher willst du wissen das es zahlreiche Tote gegeben hätte ? Corona positiv heisst ja nicht automatisch man stirbt.
meine Oma, im Pflegeheim, wurde auch Corona positiv getestet , Sie ist 94 , leichte erkältungs Symptome
Nimm 50 Omas, und du kannst dem Bestatter einen Dauerparkplatz reservieren. Das hatten wir auch schon, allerdings unabhängig vom oben genannten Fall.
 
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Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
355
251
Lies dir mal dies hier durch

https://www.swissinfo.ch/ger/covid-19-impfpflicht_stresstest-fuer-schweizer-gesetzgebung/46892098

Antwort: sowohl ja als auch nein:

"Das Schweizer Epidemiengesetz ist zurückhaltend und erscheint auch widersprüchlich, wenn es um eine Impfpflicht geht, die nicht durchsetzbar ist", sagt Steiner gegenüber SWI swissinfo.ch. "Individuelle Rechte wie persönliche Freiheiten und körperliche Unversehrtheit sind in der Schweiz sehr wichtig. Auch die Impfpflicht gemäss Epidemiengesetz lässt keinen Zwang zu."

und:

"Das schweizerische Arbeitsgesetz und verschiedene Verordnungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Notfallplan verpflichten die Arbeitgebenden, Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden zu ergreifen.

Hinzu kommt das ObligationenrechtExterner Link, das besagt, dass private Arbeitgebende berechtigt sind, ihre Angestellten unter bestimmten Umständen impfen zu lassen, da sie ein Weisungsrecht gegenüber ihrem Personal haben."
kommt immer drauf an welches Gesetz höherwertig ist.
in D stehen z.B Bundesgesetze über Landesgesetze
 

Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
355
251
Nimm 50 Omas, und du kannst dem Bestatter einen Dauerparkplatz reservieren. Das hatten wir auch schon, allerdings unabhängig vom oben genannten Fall.
ist das nicht übertrieben ?
im Pflegeheim wo meine Oma ist sind 3 verstorben , obwohl Corona Maßnahme verhängt wurden .
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.075
5.963
Es gibt auch in Deutschland, gerade in medizinischen Berufen, Impfpflichten. Dies ist aber dann arbeitsrechtlich geregelt (im Vertrag, etc.). Inwieweit Ergänzungen möglich sind, ist eine andere Frage als Impfpflichten einzuführen.
Natürlich gibt es das auch in Deutschland. Ich sprach ja aber explizit von der LH. Versuchen können sie es natürlich aber da wird der BR unter Garantie dagegen klagen und LH wird vor Gericht einfahren. Ein Luftfahrtunternehmen steht aus meiner Sicht nicht mal annähernd auf einer Stufe mit medizinischen Berufen (wo das durchaus gerechtfertigt ist).
 
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