AF: Ticket vor Corona gekauft - Storno möglich?

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LH500

Neues Mitglied
07.08.2013
23
0
DUS
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Hallo und guten Tag,

vielleicht kann mir das Forum weiterhelfen bevor ich Air France nerve. Mitte Januar habe ich online bei Ar France ein Flugticket gekauft.

Abflug 23 November 2020 von Dus - Paris -Sao Paulo Rückflug 8 Dezember von Rio de Janeiro -Paris - DUS

Meine Frage: Wenn zum Zeitpunkt meines Abflugs eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt besteht

wovon ich ausgehe kann ich dann kostenlos stornieren?

Wenn zum Zeitpunkt des Abflugs ein Einreiseverbot für Europäer nach Brasilien besteht kommt da die Fluggesellschaft auf mich zu

oder muss ich aktiv werden bzw. kann ich da kostenlos stornieren.

Danke für eure Aufmerksamkeit.

!!! Es besteht zur Zeit und ein Einreiseverbot nach Brasilien für EU Bürger.
 

F.H.K.

Aktives Mitglied
01.02.2018
222
92
Wenn der Flug stattfindet, musst du auf Kulanz hoffen. Eine Reisewarnung vom AA oder ein Einreiseverbot hat darauf keine Auswirkung.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Juser F.H.k. stellt es komplett richtig dar.

Du kannst, wenn Du nicht reisen willst, natürlich darauf hoffen, dass AF in den nächsten Monaten noch am Flugplan schraubt und dann eine signifikante Flugzeitveränderung dabei rauskommt - dann hast Du ein Recht auf Storno und Rückzahlung.

Sollte der Flug aber tatsächlich so wie gebucht stattfinden, ist es Dein Problem, wenn Du nicht mehr reisen willst oder es noch eine Einreisesperre in BRA gibt.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.307
335
vielleicht kann mir das Forum weiterhelfen bevor ich Air France nerve.

Keine Sorge, die lassen sich davon nicht stören, die Anfrage geht ohne Umwege in die Ablage P.

Mitte Januar habe ich online bei Ar France ein Flugticket gekauft.

Abflug 23 November 2020 von Dus - Paris -Sao Paulo Rückflug 8 Dezember von Rio de Janeiro -Paris - DUS

Damit kannst du das Ticket kostenfrei zzgl. Tarifdifferenz umbuchen.

https://www.airfrance.fr/FR/en/common/page_flottante/hp/news-air-traffic-air-france.htm

Die Bedingungen können sich aber täglich ändern. Zu deinen Gunsten oder dagegen hängt wohl von der aktuellen Lage ab. Meine Empfehlung: Beobachten, wie sich die Flugfrequenz nach Brasilien ändert, wenn AF die langsam wieder hoch fährt vll eher die Reise verschieben. Ansonsten wird der Flug (vorallem bei einem bestehenden Einreiseverbot) wohl vermutlich eh gecancelled.

Meine Frage: Wenn zum Zeitpunkt meines Abflugs eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt besteht

wovon ich ausgehe kann ich dann kostenlos stornieren?

Wenn zum Zeitpunkt des Abflugs ein Einreiseverbot für Europäer nach Brasilien besteht kommt da die Fluggesellschaft auf mich zu

oder muss ich aktiv werden bzw. kann ich da kostenlos stornieren.

Danke für eure Aufmerksamkeit.

!!! Es besteht zur Zeit und ein Einreiseverbot nach Brasilien für EU Bürger.

Reisewarnungen ergeben nur bei Pauschalreisen ein Sonderkündigungsrecht.
 

LH500

Neues Mitglied
07.08.2013
23
0
DUS
Update: Habe gestern erfahren das der Rückflug sich um einen Tag verschiebt. Werde die Tage versuchen den Hin und Rückflug zu stornieren.
 

LH500

Neues Mitglied
07.08.2013
23
0
DUS
Update: Habe gestern erfahren das der Rückflug sich um einen Tag verschiebt. Werde die Tage versuchen den Hin und Rückflug zu stornieren.

Schon wieder geändert, der Zubringer von Paris nach Deutschland wurde storniert. Neue Flugnummer bekommen, am gleichen Tag aber 6 Stunden später zurück.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.723
7.079
Das wären dann > 5 Stunden, damit Artikel 8
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
Erstattung der Flugscheinkosten
nach den in Artikel 7
Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem
der Flugschein erworben wurde,
Wenn es sieben Monate dauert, hat es allerdings auch keine Folgen für die Airline, wie unlängst demonstriert...
 

Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
751
232
Duisburg
Gestern kam ein Brief der CEO von AF, darin schrieb sie, dass man JEDEN gebuchten Flug aktuell kostenfrei in einen Gutschein umwandeln kann. Finde ich eine faire Lösung!
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.723
7.079
Bei Rechtsanspruch auf vollständige Erstattung binnen 7 Tagen finde ich einen Gutschein jetzt nicht wirklich fair...
Zumal man auch noch das Kleingedruckte für den Gutschein beachten muss. Der ist nämlich u.U. in der Praxis das Papier nicht Wert auf das er gedruckt ist (bzw. die Bytes die ihn darstellen).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.716
6.732
Juser F.H.k. stellt es komplett richtig dar.

Du kannst, wenn Du nicht reisen willst, natürlich darauf hoffen, dass AF in den nächsten Monaten noch am Flugplan schraubt und dann eine signifikante Flugzeitveränderung dabei rauskommt - dann hast Du ein Recht auf Storno und Rückzahlung.

Sollte der Flug aber tatsächlich so wie gebucht stattfinden, ist es Dein Problem, wenn Du nicht mehr reisen willst oder es noch eine Einreisesperre in BRA gibt.

Wenn der Flug stattfindet, musst du auf Kulanz hoffen. Eine Reisewarnung vom AA oder ein Einreiseverbot hat darauf keine Auswirkung.

Falsch, wenn du auf Grund der veränderten gesetzlichen Lage ohne eigenes verschulden nicht mehr einreisen darfst kannst du vom Vertrag zurücktreten und eine volle Erstattung verlangen.

Dazu gibt es entsprechende BGH Urteile. Stichwort: Force Majeure (höhere Gewalt).

z.B. hier kann man es nachlesen

https://www.cmshs-bloggt.de/commerc...coronavirus-liefervertrag-leistungshindernis/
 
Zuletzt bearbeitet:

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Bei Rechtsanspruch auf vollständige Erstattung binnen 7 Tagen finde ich einen Gutschein jetzt nicht wirklich fair...
Zumal man auch noch das Kleingedruckte für den Gutschein beachten muss. Der ist nämlich u.U. in der Praxis das Papier nicht Wert auf das er gedruckt ist (bzw. die Bytes die ihn darstellen).
das kommt drauf an auf was du dich beziehst. Im Post über dir geht es darum, dass man jeden Flug in einen Gutschein wandeln kann z.B. weil sich die persönliche Einreisesituation geändert hat, der Flug aber stattfindet. Hier finde ich das Angebot wirklich super.
In Bezug auf einen stornierten Flug muss man selbstverständlich keinen Gutschein akzeptieren, da bietet KL auch einen Cashrefund an (als Alternative zum Gutschein mit 15% zusätzlichem Wert). Die 7 Tage kommentiere ich nicht, das hat meiner persönlichen Meinung sowohl vor Corona nicht funktioniert als auch jetzt schon gar nicht.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.723
7.079
Ja, für jeden Flug, (bzw. für jede Stornierung die der Kunde aufgrund seiner persönlichen Corona Probleme veranlasst) ist das eine faire Lösung.
Für den konkreten Fall einer Flugstreichung und Umbuchung auf einen 6 Stunden späteren Flug nicht.

Dass alle Staaten ihre Airlines lieber vor den Fluggastrechten schützen, als sie für ihre Bürger durchzusetzen steht auf einem anderen Blatt. Die Verordnung ist auch so gar nicht kompatibel mit dem deutschen Recht, hier sind wir es nicht gewohnt, dass man einfach einen Anspruch hat. Hier muss man haarklein klären wie der Kunde was beantragen muss, in welchen Fristen, in welcher Form etc. Sätze wie "The Airline pays" sind in Deutsches Recht so gar nicht Umsetzbar, hier ist nie jemand verpflichtet von sich aus etwas zu tun, hier muss man immer erst beantragen... Hier heisst es dann ja auch
Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen ... vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt
, dabei ist der Anspruch gesetzlich, den braucht das Unternehmen nicht "einzuräumen", dem hat es eigentlich nachzukommen, und wenn nicht hat es bestraft zu werden.
Ist aber wie gesagt nicht die Deutsche Rechtsauffassung, wie großen Firmen mit kleinen Verbrauchern umzugehen haben. Hier muss der kleine immer selbst aktiv werden, um seine Ansprüche durchzusetzen. Am besten individuell vor Gericht.
 

LH500

Neues Mitglied
07.08.2013
23
0
DUS
Hallo, habe vormittags die kompletten Flüge storniert . Air France hat am gleichen Tag geantwortet und die stornierung bestätigt und die Rückerstattung auf die Kreditkarte veranlasst. Spricht für Air France!!
 

Goldbair

Aktives Mitglied
30.05.2018
118
7
Hallo!
Mich würde mal interessieren, wie schnell du dein Geld zurückbekommst. Ich hatte etwas Pech, weil die KK mit der ich den Flug vor Corona gebucht habe, nicht mehr aktiv ist. Hotline hat immer so 30 bis 40 Min gebraucht, bis ich einen MA an der Strippe hatte. Das ganze zur klären, war nicht einfach weil AF sich erst geweigert hat eine andere Bankverbindung zu hinterlegen.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.307
335
Hallo, habe vormittags die kompletten Flüge storniert . Air France hat am gleichen Tag geantwortet und die stornierung bestätigt und die Rückerstattung auf die Kreditkarte veranlasst. Spricht für Air France!!

Glückwunsch für diesen singulären AF Glücksmoment. Ich hatte schon diverse singuläre AF Unglücksmomente und -perioden. Spricht gegen Air France... so ist das nun mal... für jeden anders.
 
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Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
751
232
Duisburg
Selbst wenn eine Kreditkarte "abgelaufen" ist, kann noch bis zu 12 Monate danach auf diese Karte Guthaben zurückgebucht werden. Dieses kann man sich dann über die ausgebende Stelle aufs Konto überweisen lassen. Wenn man natürlich die Kreditkarte gekündigt hat, ist dies schwieriger.
 

Goldbair

Aktives Mitglied
30.05.2018
118
7
Selbst wenn eine Kreditkarte "abgelaufen" ist, kann noch bis zu 12 Monate danach auf diese Karte Guthaben zurückgebucht werden. Dieses kann man sich dann über die ausgebende Stelle aufs Konto überweisen lassen. Wenn man natürlich die Kreditkarte gekündigt hat, ist dies schwieriger.

Ja, ich hatte sie gekündigt :( Mal sehen, wie lange es dauert. Ich war der Meinung, ich hätte sie mit einer anderen Karte bezahlt. Am 10.09.20 bekam ich dann den Hinweis, dass die Erstattung erfolgt ist. Als dann nichts passierte, fiel mir das mit der gekündigten Karte wieder ein...
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.755
273
GVA
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Glückwunsch für diesen singulären AF Glücksmoment. Ich hatte schon diverse singuläre AF Unglücksmomente und -perioden. Spricht gegen Air France... so ist das nun mal... für jeden anders.

Danke, warte bei dem Verein auch noch auf die Erstattung von 3 Tickets, für Flüge aus März/April die AF selber gestrichen hat